Realisierte Wertpapierverluste in vergangenen Jahren (vor 2005) noch steuerlich absetzbar ?
Realisierte Wertpapierverluste in vergangenen Jahren (vor 2005) noch steuerlich absetzbar ?
am 12.02.2006 19:13:53 von Thorsten Kleinweber
Hallo zusammen,
leider erst jetzt hat man mich aufgeklärt, dass man Wertpapierverluste auch
von den Steuern absetzen kann.
Eigentlich ja auch irgendwie logisch, wenn Wertpapiergewinne versteuert
werden müssen.
Mir konnte allerdings bisher niemand sagen, ob auch Wertpapierverluste
vergangener Jahre noch absetzbar sind.
Ich rede hier von 2000-2002 ;-).
Bin für jeden Tip dankbar.
Beste Grüße
Thorsten
Re: Realisierte Wertpapierverluste in vergangenen Jahren (vor 2005) noch steuerlich absetzbar ?
am 12.02.2006 19:33:41 von Florian Kleinmanns
"Thorsten Kleinweber" <> schrieb:
>Mir konnte allerdings bisher niemand sagen, ob auch Wertpapierverluste
>vergangener Jahre noch absetzbar sind.
Wertpapierverluste sind absetzbar, solange die
Einkommensteuerfestsetzung noch nicht bestandskräftig oder
festsetzungsverjährt ist. Hast Du eine Einkommensteuererklärung für die
Vorjahre abgegeben? Falls nein: Hättest Du das tun müssen?
Grüße
Florian
--
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Re: Realisierte Wertpapierverluste in vergangenen Jahren (vor 2005) noch steuerlich absetzbar ?
am 12.02.2006 19:39:19 von Frank Kozuschnik
Thorsten Kleinweber schrieb:
> leider erst jetzt hat man mich aufgeklärt, dass man Wertpapierverluste auch
> von den Steuern absetzen kann.
Das geht nur, wenn man entsprechende Gewinne hat. Eine Verrechnung mit
anderen Einkunftsarten ist nicht möglich.
Sowohl Gewinne als auch Verluste sind steuerlich nur relevant, wenn
zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als ein Jahr liegt.
> Mir konnte allerdings bisher niemand sagen, ob auch Wertpapierverluste
> vergangener Jahre noch absetzbar sind.
> Ich rede hier von 2000-2002 ;-).
Das kommt im Prinzip dann in Frage, wenn du die Wertpapiere in diesen
Jahren nach maximal einem Jahr Haltedauer verkauft hast.
Hast du schon rechtskräftige Steuerbescheide für diese Jahre?
Re: Realisierte Wertpapierverluste in vergangenen Jahren (vor 2005) noch steuerlich absetzbar ?
am 12.02.2006 19:59:14 von Thorsten Kleinweber
>
> Wertpapierverluste sind absetzbar, solange die
> Einkommensteuerfestsetzung noch nicht bestandskräftig oder
> festsetzungsverjährt ist. Hast Du eine Einkommensteuererklärung für die
> Vorjahre abgegeben? Falls nein: Hättest Du das tun müssen?
>
Hab für jedes Jahr brav meine Einkommensteuererklärung abgegeben ;-)
Grüße
Thorsten
Re: Realisierte Wertpapierverluste in vergangenen Jahren (vor 2005) noch steuerlich absetzbar ?
am 12.02.2006 19:59:31 von Thorsten Kleinweber
>
> Hast du schon rechtskräftige Steuerbescheide für diese Jahre?
Jep.
Grüße
Thorsten
Re: Realisierte Wertpapierverluste in vergangenen Jahren (vor 2005) noch steuerlich absetzbar ?
am 13.02.2006 13:15:23 von Uwe Olufs
"Thorsten Kleinweber" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dsntt1$lpu$
> Hallo zusammen,
> leider erst jetzt hat man mich aufgeklärt, dass man Wertpapierverluste
> auch von den Steuern absetzen kann.
> Eigentlich ja auch irgendwie logisch, wenn Wertpapiergewinne versteuert
> werden müssen.
>
> Mir konnte allerdings bisher niemand sagen, ob auch Wertpapierverluste
> vergangener Jahre noch absetzbar sind.
> Ich rede hier von 2000-2002 ;-).
Ja, aber nur wenn diese Verluste durch verkauf (!) innerhalb der
"Spekulationsfrist" von einem Jahr nach Kauf entstanden sind.
Buchverluste sind steuerlich unbeachtlich.
Uwe
Re: Realisierte Wertpapierverluste in vergangenen Jahren (vor 2005) noch steuerlich absetzbar ?
am 13.02.2006 15:51:50 von Matthias Reichelt
Hi Thorsten.
"Thorsten Kleinweber" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dso0ij$rgg$
> >
>> Hast du schon rechtskräftige Steuerbescheide für diese Jahre?
>
> Jep.
>
> Grüße
> Thorsten
dann dürfte der Zug abgefahren sein. Änderung nur noch eingeschränkt
möglich, wenn §129, §172-177AO erfüllt sind. Aus dem Bauch heraus sieht´s
sehr schlecht aus.
Gruß Matti
Re: Realisierte Wertpapierverluste in vergangenen Jahren (vor 2005) noch steuerlich absetzbar ?
am 13.02.2006 15:57:04 von Matthias Reichelt
Hi Frank,
"Frank Kozuschnik" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Das geht nur, wenn man entsprechende Gewinne hat. Eine Verrechnung mit
> anderen Einkunftsarten ist nicht möglich.
>
Oder gesonderte Verlustfeststellung §23 III S.9 EStG. Gruß Matti
Re: Realisierte Wertpapierverluste in vergangenen Jahren (vor 2005) noch steuerlich absetzbar ?
am 13.02.2006 22:02:04 von Frank Kozuschnik
Thorsten Kleinweber schrieb:
> > Hast du schon rechtskräftige Steuerbescheide für diese Jahre?
>
> Jep.
Dann kannst du's im Normalfall vergessen.
Re: Realisierte Wertpapierverluste in vergangenen Jahren (vor 2005) noch steuerlich absetzbar ?
am 13.02.2006 22:07:56 von Frank Kozuschnik
Matthias Reichelt schrieb:
> Frank Kozuschnik schrieb...
>
> > Das geht nur, wenn man entsprechende Gewinne hat. Eine Verrechnung mit
> > anderen Einkunftsarten ist nicht möglich.
>
> Oder gesonderte Verlustfeststellung §23 III S.9 EStG.
Ein Verlustvortrag in andere Kalenderjahre ist zwar möglich, aber
diese Verluste können trotzdem nicht mit anderen Einkunftsarten
verrechnet werden.
Re: Realisierte Wertpapierverluste in vergangenen Jahren (vor 2005) noch steuerlich absetzbar ?
am 13.02.2006 22:36:40 von Christian Wieland
Hi Thorsten,
Thorsten Kleinweber schrieb:
> >
> > Wertpapierverluste sind absetzbar, solange die
> > Einkommensteuerfestsetzung noch nicht bestandskräftig oder
> > festsetzungsverjährt ist. Hast Du eine Einkommensteuererklärung f=
ür die
> > Vorjahre abgegeben? Falls nein: Hättest Du das tun müssen?
> >
>
> Hab für jedes Jahr brav meine Einkommensteuererklärung abgegeben ;-=
)
>
und die Gewinne vor 2000 vermutlich auch vergessen anzugeben ;)
und jetzt hättest du aktuell Bedarf an Verrechnungsvolumen. Stimmts? ;)=
Gruß
Christian <bg>