Betr. Altersvorsorge bis 2004: 4 % BBG RV / ab 2005 plus 1.800 Euo
Betr. Altersvorsorge bis 2004: 4 % BBG RV / ab 2005 plus 1.800 Euo
am 12.02.2006 19:34:58 von Marc Effi
Hallo zusammen:
lt. Steuerrecht (vgl. u. a.
- siehe unten) kann
man für Verträge der betriebl. Altervorsorge ab 2005 neben den 4 % der BBG
RV (Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung) noch weitere 1.800 Euro
steuerfrei als Entgeltumwandlung einzahlen.
Kann mir jemand erläutern, warum das nicht für Verträge gilt, die vor dem
01.01.2005 abgeschlossen wurden? Ich habe z. B. im Jahr 2003 einen entspr.
Vertrag abgeschlossen. Wenn ich z. B 3.000 Euro im Jahr einzahlen möchte, um
meine Zahlungen im Alter zu erhöhen habe ich nicht den Vorteil der
Steuerfreiheit für den Betrag oberhalb von 4 % der BBG RV. Im Alter muss ich
aber trotzdem die dann erfolgten Rentenzahlungen aus diesem Vertrag
versteuern. Ist da nicht eine Benachteiligung? Oder sehe ich das irgenwie
falsch. Vielleicht fehlen mir dazu weitere Informationen.
Wer weiss mehr?
Danke.
ME
Betriebliche Altersvorsorge: Für Arbeitnehmer und Angestellte mit einem
durchschnittlichen Einkommen springt in der Regel bei einer Betrieblichen
Altersvorsorge am meisten heraus. Bei einer Pensionskasse oder seit diesem
Jahr auch bei einer Direktversicherung kann ein Arbeitnehmer 2005 bis zu
2496 Euro (vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der
Rentenversicherung, das sind 62400 Euro) steuer- und abgabenfrei für sein
Alter zurücklegen. Alle, die erst in diesem Jahr damit beginnen, in eine
Pensionskasse oder Direktversicherung einzuzahlen, bekommen sogar noch etwas
oben drauf: Sie können nämlich zusätzlich zu den 2496 Euro, die sie von
ihrem Bruttolohn in ihre Altersvorsorge einzahlen, 1800 Euro steuerfrei für
das Alter zurücklegen. Im Unterschied zu den 2.496 Euro sind die 1800 Euro
jedoch nicht sozialabgabenfrei. Insgesamt werden also in der Betrieblichen
Altersvorsorge Beitragszahlungen von bis zu 4296 Euro gefördert.
Re: Betr. Altersvorsorge bis 2004: 4 % BBG RV / ab 2005 plus 1.800 Euo
am 13.02.2006 06:54:53 von Martin Hentrich
On Sun, 12 Feb 2006 19:34:58 +0100, "Marc Effi" <>
wrote:
>Wenn ich z. B 3.000 Euro im Jahr einzahlen möchte, um
>meine Zahlungen im Alter zu erhöhen habe ich nicht den Vorteil der
>Steuerfreiheit für den Betrag oberhalb von 4 % der BBG RV. Im Alter muss ich
>aber trotzdem die dann erfolgten Rentenzahlungen aus diesem Vertrag
>versteuern. Ist da nicht eine Benachteiligung? Oder sehe ich das irgenwie
>falsch.
Ja, das siehst du falsch. Die jetzt steuerfreien Anlagen in eine
Altersversorgung sind im Auszahlungsfall zu 100% steuerpflichtig.
Leistungen aus Zusagen vor 2005 jedoch nur mit einem sog.
Ertragsanteil.
Martin
Re: Betr. Altersvorsorge bis 2004: 4 % BBG RV / ab 2005 plus 1.800 Euo
am 13.02.2006 21:07:30 von Marc Effi
"Martin Hentrich" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Ja, das siehst du falsch. Die jetzt steuerfreien Anlagen in eine
> Altersversorgung sind im Auszahlungsfall zu 100% steuerpflichtig.
> Leistungen aus Zusagen vor 2005 jedoch nur mit einem sog.
> Ertragsanteil.
Bei Zahlungen in eine Pensionskasse ist da eben nicht der Fall. Die spätere
Zahlung ist steuerpflichtig, soweit die Versorgungsleistungen auf nach § 3
Nr. 63 EStG steuerfreien Beiträge beruhen (§ 22 Nr. 5 S. 1 EStG). Das gilt
für Verträge vor dem 01.01.05 und nach dem 31.12.04. Nur Zahlungen
darüberhinaus werden lediglich nach dem Ertragsanteils (§ 22 Nr. 5 S. 2, Nr.
1 S. 3 lit. a EStG) besteuert. Ebenfalls aber keine Änderung von 2004 auf
2005. Eigentlich widerspricht dies dem Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn ich
nur bis 4 % der BBG RV steuerfrei einzahlen darf.
Info u. a.:
Die Infos decken sich aber auch mit anderen Quellen.
ME
Re: Betr. Altersvorsorge bis 2004: 4 % BBG RV / ab 2005 plus 1.800 Euo
am 13.02.2006 21:36:40 von Martin Hentrich
On Mon, 13 Feb 2006 21:07:30 +0100, "Marc Effi" <>
wrote:
>Info u. a.: =
>
>Die Infos decken sich aber auch mit anderen Quellen.
Da fehlen die genauen Unterschiede, weil sich der =A73 Nr. 63 EStG eben
geändert hat. Ich gehe mal davon aus, daß man dazu im Netz keine
detaillierten Informationen findet. Eben nur oberflächlich und flach
wie vielfach im Netz üblich.
Es gibt durchaus einen Unterschied zwischen Pensionskassen mit Zusagen
vor 2005 und ab 2005.
Martin