Lastschriftrückgabe nicht möglich?

Lastschriftrückgabe nicht möglich?

am 10.02.2006 20:37:43 von Sebastian Adamczyk

Hallo,

im Urlaub (Spanien) ist meinen Eltern eine EC-Karte gestohlen worden.
Nachdem die Karte gesperrt worden war, wurde per ELV mit der Karte
bezahlt (~1000,-Euro) und das Geld wurde von dem Konto abgebucht und es
wurde dadurch in den dispo überzogen.
Als sie aus dem Urlaub zurück waren, sagte man ihnen, dass man die
Lastschrift nicht zurückgeben könne, aber die Versicherung der Bank
würde den Schaden ersetzen.
Wieso das? Eine Erklärung blieb man uns schuldig, man sagte nur, dass
Lastschriftrückgaben ins Ausland generell nich möglich seien. Ich habe
versucht dazu etwas im Netz zu finden, überall ist die Rede, dass ELV
Lastschriften zurückgegeben werden können, aber nirgends steht da was
von Ausland.
Ist das wirklich so, auch innerhalb der EU Staaten?

Grüße,
Sebastian

Re: Lastschriftrückgabe nicht möglich?

am 10.02.2006 20:44:22 von Holger Pollmann

"Sebastian Adamczyk" <> schrieb:

> Als sie aus dem Urlaub zurück waren, sagte man ihnen, dass man die
> Lastschrift nicht zurückgeben könne, aber die Versicherung der Bank
> würde den Schaden ersetzen.
> Wieso das?

Ganz einfach: die Bank behauptet das und hofft, daß man den Unsinn
schluckt.

Richtig ist, daß man jede Lastschrift zurückgeben kann, und ganz
besonders die Lastschriften, die man gar nicht autorisiert hat. Und da
das hier nicht der Fall ist, kann man natürlich die Lastschrift
problemlos streichen lassen. "Rückgabe" ist dafür übrigens m.E. der
falsche Ausdruck; diese Belastung darf die Bank dem Konto nicht
anlasten, darum ist sie einfach falsch, und dieser Fehler muß von der
Bank korrigiert werden.

> Eine Erklärung blieb man uns schuldig, man sagte nur, dass
> Lastschriftrückgaben ins Ausland generell nich möglich seien.

Das mag das Verhältnis der Bank zu den ausländischen Banken betreffen,
muß aber m.E. den Bankkunden nicht stören.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Lastschriftrückgabe nicht möglich?

am 11.02.2006 07:09:08 von Thomas Hochstein

Sebastian Adamczyk schrieb:

> Als sie aus dem Urlaub zurück waren, sagte man ihnen, dass man die
> Lastschrift nicht zurückgeben könne, aber die Versicherung der Bank
> würde den Schaden ersetzen.
> Wieso das?

Nun, ich würde annehmen, daß die Bank möglicherweise tatsächlich die
Lastschrift nicht zurückgeben kann; das mag von dem
Lastschriftabkommen abhängen, das ich nicht kenne. Relevant ist das
für Dich aber nicht, denn *Dir* muß die Bank das Geld jedenfalls
zurückbuchen. Wie sie selbst es wiederbekommt, würde ich gestrost ihr
überlassen.

-thh
--
Juristische Informationstexte: <>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <>

Re: Lastschriftrückgabe nicht möglich?

am 11.02.2006 09:41:31 von Andreas Gumtow

"Thomas Hochstein" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Sebastian Adamczyk schrieb:
>
> > Als sie aus dem Urlaub zurück waren, sagte man ihnen, dass man die
> > Lastschrift nicht zurückgeben könne, aber die Versicherung der Bank
> > würde den Schaden ersetzen.
> > Wieso das?
>
> Nun, ich würde annehmen, daß die Bank möglicherweise tatsächlich die
> Lastschrift nicht zurückgeben kann; das mag von dem
> Lastschriftabkommen abhängen, das ich nicht kenne. Relevant ist das
> für Dich aber nicht, denn *Dir* muß die Bank das Geld jedenfalls
> zurückbuchen. Wie sie selbst es wiederbekommt, würde ich gestrost ihr
> überlassen.

Nennt mich Schuft... weil ich Böses dabei denke...

Es scheint fast so, als ob die Bank gern die Zinsen für die Kontoüberziehung
berechnen möchte. Bei Rückgabe einer unberechtigten Lastschrift hat die
Wertstellung zum Ursprungstag der Belastung zu erfolgen. Damit wäre das
Konto nicht im Minus gewesen, Zinsen fallen nicht an. Wird der Betrag aber
erst über die Versicherung der Bank erstattet, so ist die Wertstellung der
Tag des Eingangs, das Konto war überzogen und damit kassiert die Bank
Zinsen.

Also Widerruf der nicht autorisierten Lastschrift. Die Bank kann sich das
Geld ja gern von ihrer Versicherung erstatten lassen oder der Vorstand auf
der Straße betteln gehen. Aber was interessiert das den Kunden!

Re: Lastschriftrückgabe nicht möglich?

am 12.02.2006 03:53:00 von claus-usenet-20060212

Holger Pollmann <> schrieb/wrote:
> Ganz einfach: die Bank behauptet das und hofft, daß man den Unsinn
> schluckt.

Wenn sie aber gleichzeitig zusagt, den Schaden auf andere Weise zu
ersetzen, hat sie davon wenig.

> Richtig ist, daß man jede Lastschrift zurückgeben kann, und ganz
> besonders die Lastschriften, die man gar nicht autorisiert hat.

Lastschrift ist ein Überbegriff für alle möglichen Verfahren. Dazu
gehört neben dem Bankeinzug bzw. der Lastschrift mit Einzugsermächtigung
auch die Abbuchung.

Nur bei Bankeinzug und den verwandten Kartenzahlungsmethoden POZ und ELV
(mit Unterschrift) kann man der Lastschrift widersprechen, dagegen geht
das nicht bei Abbuchungen, electronic cash (mit PIN), Maestro (mit PIN
/oder/ Unterschrift).

Quelle: www.zahlungsverkehrsfragen.de

Das ganze war also vermutlich kein ELV (das es im Ausland nicht gibt),
sondern Maestro mit Unterschrift.

> Und da das hier nicht der Fall ist, kann man natürlich die Lastschrift
> problemlos streichen lassen. "Rückgabe" ist dafür übrigens m.E. der
> falsche Ausdruck;...

Die Bank, die das zu belastende Konto führt, gibt die Lastschrift an die
auslösende Bank zurück, wenn sie sie - aus welchen Gründen auch immer -
nicht einlöst.

Claus
--

Re: Lastschriftrückgabe nicht möglich?

am 12.02.2006 13:50:14 von Holger Pollmann

(Claus Färber) schrieb:

>> Richtig ist, daß man jede Lastschrift zurückgeben kann, und ganz
>> besonders die Lastschriften, die man gar nicht autorisiert hat.
>
> Lastschrift ist ein Überbegriff für alle möglichen Verfahren. Dazu
> gehört neben dem Bankeinzug bzw. der Lastschrift mit
> Einzugsermächtigung auch die Abbuchung.

Dann lass es mich anders sagen: man kann von der Bank verlangen, daß sie
die Belastung des Kontos durch JEDEN Vorgang streicht, der nicht vom
Kontoinhaber autorisiert wurde und den sich der Kontoinhaber auch nicht
sonst zurechnen lassen muß.

> Nur bei Bankeinzug und den verwandten Kartenzahlungsmethoden POZ
> und ELV (mit Unterschrift) kann man der Lastschrift widersprechen,
> dagegen geht das nicht bei Abbuchungen, electronic cash (mit PIN),
> Maestro (mit PIN /oder/ Unterschrift).

Eine Abbuchung durch ec mit PIN muß man nicht stehenlassen, wenn man sie
nicht autorisiert hat und auch sonst keine Fahrlässigkeit oder Vorsatz
hinsichtlich derswelben hatte - wer also seine Karte geklaut bekommt und
die PIN nicht dabei notiert hatte und nichts, wo die Diebe sie also
anderweitig herausbekommen haben, der braucht eine Belastung seines
Kontos dadurch nicht hinzunehmen. Dito für alle anderen Belastungen.

Wäre ja auch noch schöner - die Bank führt das Konto für den
Kontoinhaber und nicht für betrügerische Dritte.

Was die Bank intern macht, kann dem Kontoinhaber im übrigen völlig egal
sein. Wenn zwischen den Banken bspw. ec-PIN-Verfahrensabbuchungen nicht
stornierbar sind, hat die kontoführende Bank ein Problem - aber nicht
der Kunde, warum auch?

(Einziges Problem bei echten Abbuchungen ist natürlich, daß da ja der
kontoführenden Bank ein Auftrag vorliegt, Abbuchungsaufträge eines
bestimmten Dritten zu erfüllen. Wenn die aber gar nicht von erwähntem
Dritten kommen, sondern gefälscht sind, dann greift der
Abbuchungsauftrag an die kontoführende Bank eben auch nicht und die
Belastung muß gelöscht werden.)

> Das ganze war also vermutlich kein ELV (das es im Ausland nicht
> gibt), sondern Maestro mit Unterschrift.

Was ganz genau gar keinen Unterschied macht.

>> Und da das hier nicht der Fall ist, kann man natürlich die
>> Lastschrift problemlos streichen lassen. "Rückgabe" ist dafür
>> übrigens m.E. der falsche Ausdruck;...
>
> Die Bank, die das zu belastende Konto führt, gibt die Lastschrift
> an die auslösende Bank zurück, wenn sie sie - aus welchen Gründen
> auch immer - nicht einlöst.

Rückjgabe ist deswegen der falsche Ausdruck, weil er den (falschen)
Eindruck vermittelt, den Bankkunden hätte es in irgend einer Art und
Weise zu interessieren, wie die Banken das intern regeln. Das tut es
nicht; der Kontoinhaber hat das Recht, daß seine Bank die unzulässige
Belastung von seinem Konto streicht, ganz egal, ob die Bank dann auf
einem Schaden sitzenbleibt oder nicht. Die Belastung des Kontos war
schlicht und ergreifend unrechtmäßig und darf darum von der Bank nicht
aufrechterhalten werden.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003