MWST berechnen? (Dientleistung, not EU)
MWST berechnen? (Dientleistung, not EU)
am 13.02.2006 14:34:01 von 1steuro
Hallo,
muss ich MWSt. gegenüber einem Auftraggeber, der nicht in der EU ansässig
ist, berechnen?
Ich habe für ihn Webseiten erstellt, und er meint, er bräuchte keine MWSt.
zu bezahlen, da er ausserhalb EU ist.
Ich denke, das gilt nur bei Waren?
Danke für jede Hilfe, möglichst mit Fundstellenangabe, falls vorhanden.
M. Zeunert
Re: MWST berechnen? (Dientleistung, not EU)
am 13.02.2006 18:00:29 von axbnospamatall
Am Mon, 13 Feb 2006 14:34:01 +0100, schrieb "M. Zeunert"
<> :
>Hallo,
>
>muss ich MWSt. gegenüber einem Auftraggeber, der nicht in der EU ansässig
>ist, berechnen?
Das kommt darauf an.
>Ich habe für ihn Webseiten erstellt, und er meint, er bräuchte keine MWSt.
>zu bezahlen, da er ausserhalb EU ist.
M.E. ist dies eine Leistung nach § 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG und ist damit
nach § 3a Abs. 3 UStG im Drittland ausgeführt und in D nicht
steuerbar. Eine deutsche Umsatzsteuer entsteht dann nicht.
Du musst aber evtl. in Deiner Rechnung die Umsatzsteuer des
Drittlandes ausweisen, wenn es dort so etwas gibt.
>Ich denke, das gilt nur bei Waren?
Nein. Es hängt im Wesentlichen von der Art der Leistung ab.
Grüße
Axel
Re: MWST berechnen? (Dientleistung, not EU)
am 13.02.2006 18:16:45 von Matthias Hanft
Axel Böhm schrieb:
> M.E. ist dies eine Leistung nach § 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG und ist damit
> nach § 3a Abs. 3 UStG im Drittland ausgeführt und in D nicht
> steuerbar. Eine deutsche Umsatzsteuer entsteht dann nicht.
ACK. Und den Leistungsempfänger in der Rechnung auf seine mögliche
USt-Schuldnerschaft hinweisen (§ 14 a Abs. 5 UStG)!
> Du musst aber evtl. in Deiner Rechnung die Umsatzsteuer des
> Drittlandes ausweisen, wenn es dort so etwas gibt.
IMHO aber nur dann, wenn der Leistungsempfänger _kein_ Unter-
nehmer ist und gewisse (hohe) jährliche Umsatzgrenzen über-
schritten werden.
Gruß Matthias.
Re: MWST berechnen? (Dientleistung, not EU)
am 13.02.2006 18:42:01 von 1steuro
"Matthias Hanft" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Axel Böhm schrieb:
>
> > M.E. ist dies eine Leistung nach § 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG und ist damit
> > nach § 3a Abs. 3 UStG im Drittland ausgeführt und in D nicht
> > steuerbar. Eine deutsche Umsatzsteuer entsteht dann nicht.
>
> ACK. Und den Leistungsempfänger in der Rechnung auf seine mögliche
> USt-Schuldnerschaft hinweisen (§ 14 a Abs. 5 UStG)!
>
> > Du musst aber evtl. in Deiner Rechnung die Umsatzsteuer des
> > Drittlandes ausweisen, wenn es dort so etwas gibt.
Das Drittland ist NICHT in der der EU, wie soll ich da UST von einem Land
ausweisen, dessen Vorschriften ich gar nicht kenne?
> IMHO aber nur dann, wenn der Leistungsempfänger _kein_ Unter-
> nehmer ist und gewisse (hohe) jährliche Umsatzgrenzen über-
> schritten werden.
Mittlerweile habe ich hier nachgelesen:
§ 3 UStG 2005 UStG 2005
Ort der sonstigen Leistung
(3) [...] Ist der Empfänger einer der in Absatz 4 bezeichneten sonstigen
Leistungen kein Unternehmer und hat er seinen Wohnsitz oder Sitz im
Drittlandsgebiet, wird die sonstige Leistung an seinem Wohnsitz oder Sitz
ausgeführt.
Jetzt verstehe ich gar nichts mehr.
Nochmal: Abnehmer ist in Ägypten.
muss ich jetzt 100 + 16% = 116 fordern oder nur die 100 ?
Danke im Voraus für Blindenführung
M. Zeunert
Re: MWST berechnen? (Dientleistung, not EU)
am 13.02.2006 19:02:21 von Martin Hentrich
On Mon, 13 Feb 2006 18:42:01 +0100, "M. Zeunert" <>
wrote:
>=A7 3 UStG 2005 UStG 2005
>
>Ort der sonstigen Leistung
>
>(3) [...] Ist der Empfänger einer der in Absatz 4 bezeichneten =
sonstigen
>Leistungen kein Unternehmer und hat er seinen Wohnsitz oder Sitz im
>Drittlandsgebiet, wird die sonstige Leistung an seinem Wohnsitz oder =
Sitz
>ausgeführt.
>
>Jetzt verstehe ich gar nichts mehr.
>Nochmal: Abnehmer ist in Ägypten.
>
>muss ich jetzt 100 + 16% =3D 116 fordern oder nur die 100 ?
Du hast dich nur um das deutsche Recht zu kümmern. Also Null.
Martin
Re: MWST berechnen? (Dientleistung, not EU)
am 13.02.2006 21:06:33 von 1steuro
"Martin Hentrich" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
On Mon, 13 Feb 2006 18:42:01 +0100, "M. Zeunert" <>
wrote:
>> Nochmal: Abnehmer ist in Ägypten.
>>
>> muss ich jetzt 100 + 16% = 116 fordern oder nur die 100 ?
>
> Du hast dich nur um das deutsche Recht zu kümmern. Also Null.
>
> Martin
Null? Null was? Null MWSt? Oder Null Rechnungsbetrag ? (hoffe nicht ;-))
Ok, Danke.
Re: MWST berechnen? (Dientleistung, not EU)
am 13.02.2006 21:41:20 von axbnospamatall
Am Mon, 13 Feb 2006 18:16:45 +0100, schrieb Matthias Hanft
<> :
>Axel Böhm schrieb:
>
>> M.E. ist dies eine Leistung nach § 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG und ist damit
>> nach § 3a Abs. 3 UStG im Drittland ausgeführt und in D nicht
>> steuerbar. Eine deutsche Umsatzsteuer entsteht dann nicht.
>
>ACK. Und den Leistungsempfänger in der Rechnung auf seine mögliche
>USt-Schuldnerschaft hinweisen (§ 14 a Abs. 5 UStG)!
Nein. § 14 a Abs. 5 UStG gilt in den Fällen des § 13b Abs. 1 UStG,
also dann wenn der Leistende im Drittland sitzt. Hier sitzt aber der
Leistungsempfänger im Drittland.
Ob das Drittlands-UStG eine gleichlautende Regelung beinhaltet,
erschließt sich nicht aus dem OP.
>> Du musst aber evtl. in Deiner Rechnung die Umsatzsteuer des
>> Drittlandes ausweisen, wenn es dort so etwas gibt.
>
>IMHO aber nur dann, wenn der Leistungsempfänger _kein_ Unter-
>nehmer ist und gewisse (hohe) jährliche Umsatzgrenzen über-
>schritten werden.
Du kennst das UStG aus dem Drittland? Wie gesagt, der Ort der Leistung
ist das Drittland, also gilt das deutsche UStG hier nicht.
Grüße
Axel
Re: MWST berechnen? (Dientleistung, not EU)
am 13.02.2006 21:49:39 von axbnospamatall
Am Mon, 13 Feb 2006 18:42:01 +0100, schrieb "M. Zeunert"
<> :
>> > Du musst aber evtl. in Deiner Rechnung die Umsatzsteuer des
>> > Drittlandes ausweisen, wenn es dort so etwas gibt.
>
>Das Drittland ist NICHT in der der EU, wie soll ich da UST von einem Land
>ausweisen, dessen Vorschriften ich gar nicht kenne?
Schlau machen. Wer in einem Land Geschäfte machen möchte, muss sich
schon mit den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen vertraut
machen.
>> IMHO aber nur dann, wenn der Leistungsempfänger _kein_ Unter-
>> nehmer ist und gewisse (hohe) jährliche Umsatzgrenzen über-
>> schritten werden.
>
>Mittlerweile habe ich hier nachgelesen:
>
>
>
>§ 3 UStG 2005 UStG 2005
>
>Ort der sonstigen Leistung
>
>(3) [...] Ist der Empfänger einer der in Absatz 4 bezeichneten sonstigen
>Leistungen kein Unternehmer und hat er seinen Wohnsitz oder Sitz im
>Drittlandsgebiet, wird die sonstige Leistung an seinem Wohnsitz oder Sitz
>ausgeführt.
>
>Jetzt verstehe ich gar nichts mehr.
>Nochmal: Abnehmer ist in Ägypten.
Leistung nach Abs. 4? = Ja
Ist Empfänger = kein Unternehmer? = Ja
Empfänger hat Wohnsitz in Ägypten (Drittland)? = Ja
==> Ort der sonstigen Leistung in Ägypten
==> Umsatz ist in Deutschland nicht steuerbar
aber Umsatz ist evtl. in Ägypten steuerbar und evtl. steuerpflichtig
Ägypten hat ein Umsatzsteuergesetz seit 1991 (sales tax)
>muss ich jetzt 100 + 16% = 116 fordern oder nur die 100 ?
Du forderst 100 zzgl. evtl. ägyptischer Umsatzsteuer.
Grüße
Axel
Re: MWST berechnen? (Dientleistung, not EU)
am 13.02.2006 21:50:35 von axbnospamatall
Am Mon, 13 Feb 2006 19:02:21 +0100, schrieb Martin Hentrich
<> :
>>muss ich jetzt 100 + 16% = 116 fordern oder nur die 100 ?
>
>Du hast dich nur um das deutsche Recht zu kümmern. Also Null.
Solange es noch kein Auslieferungsabkommen mit Ägypten gibt, hast Du
Recht.
Grüße
Axel
Re: MWST berechnen? (Dientleistung, not EU)
am 13.02.2006 22:09:31 von Martin Hentrich
On Mon, 13 Feb 2006 21:49:39 +0100, Axel Böhm
<> wrote:
>Du forderst 100 zzgl. evtl. ägyptischer Umsatzsteuer.
Das ist doch Blödsinn. Und was macht er mit der ägyptische MwSt.?
Überweist er an ein ägypt. Finanzamt?
Sorry. Er stellt Null deutsche MwSt. in die deutsche Rechnung.
Wie das der ägyptische Auftraggeber handhabt, dürfte dessen Problem
sein.
Martin
Re: MWST berechnen? (Dientleistung, not EU)
am 14.02.2006 10:18:48 von Matthias Hanft
Martin Hentrich schrieb:
> Das ist doch Blödsinn. Und was macht er mit der ägyptische MwSt.?
> Überweist er an ein ägypt. Finanzamt?
IMHO ja. Aber nur, wenn er jährlich Millionenumsätze mit ägyptischen
Privatpersonen macht :-)
Ebay-Schweiz erhebt von deutschen Privatpersonen ja auch die deutsche
USt und überweist sie ans deutsche Finanzamt. Genau dasselbe.
Gruß Matthias.
Re: MWST berechnen? (Dientleistung, not EU)
am 14.02.2006 10:19:54 von Matthias Hanft
Axel Böhm schrieb:
>>ACK. Und den Leistungsempfänger in der Rechnung auf seine mögliche
>>USt-Schuldnerschaft hinweisen (§ 14 a Abs. 5 UStG)!
>
> Nein. § 14 a Abs. 5 UStG gilt in den Fällen des § 13b Abs. 1 UStG,
> also dann wenn der Leistende im Drittland sitzt. Hier sitzt aber der
> Leistungsempfänger im Drittland.
Ok, aber schaden kann so ein Hinweis ja sicher auch nix, auch
wenn er nach dem (deutschen) UStG dann doch nicht vorgeschrieben
ist...
Gruß Matthias.
Re: MWST berechnen? (Dientleistung, not EU)
am 14.02.2006 10:45:25 von Joachim Peter
Axel Böhm schrieb:
> Am Mon, 13 Feb 2006 18:16:45 +0100, schrieb Matthias Hanft
> <> :
>
>
>>Axel Böhm schrieb:
>>
>>
>>>M.E. ist dies eine Leistung nach § 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG und ist damit
>>>nach § 3a Abs. 3 UStG im Drittland ausgeführt und in D nicht
>>>steuerbar. Eine deutsche Umsatzsteuer entsteht dann nicht.
>>
>>ACK. Und den Leistungsempfänger in der Rechnung auf seine mögliche
>>USt-Schuldnerschaft hinweisen (§ 14 a Abs. 5 UStG)!
Zu diesem Hinweis hat mir mein Steuerberater seinerzeit auch geraten,
als ein Schweizer Privatmann einen Auftrag erteilen wollte. Ich habe
seinerzeit mal im Schweizer Ustg nachgelesen, ist ja etwas einfacher zu
verstehen, als das Ägyptische, wie ich das verstanden habe, wird er
umsatzsteuerpflichtig, wenn er im Jahr für mehr als 10000 Sfr.
Diesntleistungen im Ausland einkauft.
Natürlich er und nicht ich, woher soll ich auch wissen, wo er sonst noch
für wieviel Franken im laufenden Jahr Dienstleistungen eingekauft hat
oder einzukaufen gedenkt? Nicht nur ein Schweizer würde auf diese Frage
sicher mit einem Tippen an die Stirn reagieren.
>
>>>Du musst aber evtl. in Deiner Rechnung die Umsatzsteuer des
>>>Drittlandes ausweisen, wenn es dort so etwas gibt.
Wie soll das gehen? Dann müsste man sie ja auch dort abführen. Muss man
mit Sicherheit nur, wenn man dort ansässig ist. Kein Land kann den
Geltzungsbereich seiner Steuergesetzgebung einfach auf andere Länder
ausdehnen.
>>
>>IMHO aber nur dann, wenn der Leistungsempfänger _kein_ Unter-
>>nehmer ist und gewisse (hohe) jährliche Umsatzgrenzen über-
>>schritten werden.
>
Davon kann man wohl i.A. ausgehen, obwohl das natürlich von der
ausländischen Umsatzsteuergesetz abhängt.
>
> Du kennst das UStG aus dem Drittland? Wie gesagt, der Ort der Leistung
> ist das Drittland, also gilt das deutsche UStG hier nicht.
.... und er ist dort nicht Ustpflichtig, wenn er dort nicht ansässig ist.
beste Grüße
Joachim
>
>
> Grüße
>
> Axel
Re: MWST berechnen? (Dientleistung, not EU)
am 14.02.2006 11:25:23 von Matthias Hanft
Joachim Peter schrieb:
>>>> Du musst aber evtl. in Deiner Rechnung die Umsatzsteuer des
>>>> Drittlandes ausweisen, wenn es dort so etwas gibt.
>
> Wie soll das gehen? Dann müsste man sie ja auch dort abführen. Muss man
> mit Sicherheit nur, wenn man dort ansässig ist. Kein Land kann den
> Geltzungsbereich seiner Steuergesetzgebung einfach auf andere Länder
> ausdehnen.
Ist ja kein "anderes Land", wenn der "Ort der Leistung" der Sitz
des Leistungsempfängers ist. Und ansässig muß man dafür schon
gleich gar nicht sein.
Wie schon anderswo geschrieben: Ebay-Schweiz muß ja auch für seine
deutschen Privatkunden die deutsche USt vereinnahmen und nach Deutsch-
land abführen. Eben weil der "Ort der Leistung" in diesem Fall
Deutschland ist. (Nicht nur für Deutschland; auch für Belgien,
Niederlande...) Netterweise genügt es aber, wenn sich Ebay-Schweiz
in einem einzigen EU-Staat für die USt registriert und die ver-
einnahme USt aus allen Kundenländern dort gemeinsam abführt (die
teilen das dann unter sich auf, gemäß der jeweiligen USt-Anmeldung
des Leistenden).
Eine höchst erhellende Seite zu diesem Thema findet sich auf
Beispiele daraus ("?" = "EUR", steht so auf der Website!):
--- schnipp ---
[...]
Ein Schweizer Unternehmer, ohne Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit und ohne feste Niederlassung in der EU, erbringt ausschließlich sonstige Leistungen auf elektronischem Weg an Privatpersonen in Deutschland, Frankreich und Österreich.Er ist nicht für
umsatzsteuerliche Zwecke in einem Mitgliedstaat der EU registriert. Die Sonderregelung ermöglicht ihm, sich in einem beliebigem Mitgliedstaat der EU steuerlich registrieren zu lassen und dort seinen steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen
(Einortregistrierung).
[...]
Die WEB-AG mit Sitz in Bern (Schweiz) stellt auf ihrer Homepage Musik, Filme und Spiele zum Downloaden bereit. Im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September 2003 erbringt sie auf elektronischen Weg Leistungen an Privatpersonen, die in Belgien, Deutschland,
Italien und Schweden ansässig sind. Der Gesamtumsatz dieser Umsätze an Privatpersonen beträgt in Belgien 400 ? (ohne Steuer), in Deutschland 1.000 ?, in Italien 400 ? und in Schweden 800 ?.
Der allgemeine Mehrwertsteuersatz beträgt in Belgien 21 %, in Deutschland 16 %, in Italien 20 % und in Schweden 25 %. Von der WEB-AG ist die Steuererklärung 3/ 2003 bis zum 20. Oktober 2003 mit folgendem Inhalt abzugeben:
* Gesamtumsatz in Belgien (ohne Steuer): 400 ?
* Steuersatz: 21 %
* Steuerbetrag: 84 ?
* Gesamtumsatz in Deutschland (ohne Steuer): 1.000 ?
* Steuersatz: 16 %
* Steuerbetrag: 160 ?
* Gesamtumsatz in Italien (ohne Steuer): 400 ?
* Steuersatz: 20 %
* Steuerbetrag: 80 ?
* Gesamtumsatz in Schweden (ohne Steuer): 800 ?
* Steuersatz: 25 %
* Steuerbetrag: 200 ?
Die Gesamtsteuerschuld: 524 ? (84? + 160? + 80? + 200?)
Die Gesamtsteuerschuld in Höhe von 524 ? ist von der Web-AG bis zum 20. Oktober 2003 auf das vom Bundeszentralamt für Steuern angegebene Konto (DE71585000000058501002) bei der Deutschen Bundesbank, Filiale Trier zu entrichten.
[...]
--- schnapp ---
Ich gehe davon aus, daß es nicht ausgeschlossen ist, daß das ägyp-
tische Finanzministerium ähnliche Regelungen haben könnte... :-)
Gruß Matthias.
Re: MWST berechnen? (Dientleistung, not EU)
am 16.02.2006 22:49:53 von axbnospamatall
Am Mon, 13 Feb 2006 22:09:31 +0100, schrieb Martin Hentrich
<> :
>On Mon, 13 Feb 2006 21:49:39 +0100, Axel Böhm
><> wrote:
>
>>Du forderst 100 zzgl. evtl. ägyptischer Umsatzsteuer.
>
>Das ist doch Blödsinn. Und was macht er mit der ägyptische MwSt.?
>Überweist er an ein ägypt. Finanzamt?
Lies das ägyptische Umsatzsteuergesetz. Dort sollte die Abführung der
Umsatzsteuer geregelt sein.
>Sorry. Er stellt Null deutsche MwSt. in die deutsche Rechnung.
Das ist richtig, da der Umsatz nicht in D sondern in Ägypten steuerbar
ist.
>Wie das der ägyptische Auftraggeber handhabt, dürfte dessen Problem
>sein.
Wieso sollte das so sein?
Grüße
Axel
Re: MWST berechnen? (Dientleistung, not EU)
am 16.02.2006 23:03:24 von axbnospamatall
Am Tue, 14 Feb 2006 10:45:25 +0100, schrieb Joachim Peter
<> :
>>>>Du musst aber evtl. in Deiner Rechnung die Umsatzsteuer des
>>>>Drittlandes ausweisen, wenn es dort so etwas gibt.
>
>Wie soll das gehen? Dann müsste man sie ja auch dort abführen. Muss man
>mit Sicherheit nur, wenn man dort ansässig ist.
Wie kommst Du zu diesem Schluss?
>Kein Land kann den
>Geltzungsbereich seiner Steuergesetzgebung einfach auf andere Länder
>ausdehnen.
Geschieht ja auch nicht. Der Umsatz wird in Ägypten ausgeführt, also
im Geltungsbereich des ägyptischen Umsatzsteuergesetzes. Da viele
ausländische Unternehmer vermutlich kein Lust haben, die deutsche
Umsatzsteuer auch in D abzuführen wurde in vielen Ländern die Regelung
des Wechsels der Steuerschuldnerschaft eingeführt (§ 13b UStG).
Ob es eine solche Regelung in Ägypten gibt entzieht sich meiner
Kenntniss.
>>>IMHO aber nur dann, wenn der Leistungsempfänger _kein_ Unter-
>>>nehmer ist und gewisse (hohe) jährliche Umsatzgrenzen über-
>>>schritten werden.
>>
>Davon kann man wohl i.A. ausgehen, obwohl das natürlich von der
>ausländischen Umsatzsteuergesetz abhängt.
>>
>> Du kennst das UStG aus dem Drittland? Wie gesagt, der Ort der Leistung
>> ist das Drittland, also gilt das deutsche UStG hier nicht.
>... und er ist dort nicht Ustpflichtig, wenn er dort nicht ansässig ist.
Seit wann hat die Umsatzsteuerpflicht etwas mit Ansässigkeit zu tun?
Lies doch einfach mal § 1 Abs. 1 UStG.
Grüße
Axel
Re: MWST berechnen? (Dientleistung, not EU)
am 17.02.2006 18:23:38 von Matthias Hanft
Axel Böhm schrieb:
>>Wie das der ägyptische Auftraggeber handhabt, dürfte dessen Problem
>>sein.
>
> Wieso sollte das so sein?
Vielleicht gibt es im ägyptischen UStG ja auch sowas wie unseren
§ 13 b, gemäß dem der Leistungsempfänger sich gefälligst selbst
um die Versteuerung der erhaltenen Leistung zu kümmern habe.
Gruß Matthias.
Re: MWST berechnen? (Dientleistung, not EU)
am 17.02.2006 20:52:36 von Martin Hentrich
On Thu, 16 Feb 2006 22:49:53 +0100, Axel Böhm
<> wrote:
>>Wie das der ägyptische Auftraggeber handhabt, dürfte dessen Problem
>>sein.
>
>Wieso sollte das so sein?
Muß sich der deutsche Leistungserbinger nicht nur im deutschen
Umsatzsteuerrecht auskennen, sondern auch im Umsatzsteuerrecht des
Bestellerlandes? Wo steht denn das? Darf ich denn dann überhaupt
einfach so an Besteller aus Ägypten, Nepal oder den Seychellen liefern
- oder muß ich mich erst tiefgründig informieren?
Wäre das nicht Eskalation des Blödsinns?
Martin
Re: MWST berechnen? (Dientleistung, not EU)
am 17.02.2006 21:07:44 von Florian Kleinmanns
Martin Hentrich <> schrieb:
>>>Wie das der ägyptische Auftraggeber handhabt, dürfte dessen Problem
>>>sein.
>>
>>Wieso sollte das so sein?
>
>Muß sich der deutsche Leistungserbinger nicht nur im deutschen
>Umsatzsteuerrecht auskennen, sondern auch im Umsatzsteuerrecht des
>Bestellerlandes?
Wer Leistungen in Ägypten erbringt, muss sich nicht im deutschen
Umsatzsteuerrecht auskennen, auch nicht im schweizerischen, kanadischen
oder kubanischen Umsatzsteuerrecht, sondern im ägyptischen
Umsatzsteuerrecht. Das ist doch wohl selbstverständlich, oder?
>Wo steht denn das?
Im ägyptischen Umsatzsteuergesetz.
>Darf ich denn dann überhaupt
>einfach so an Besteller aus Ägypten, Nepal oder den Seychellen liefern
>- oder muß ich mich erst tiefgründig informieren?
Du solltest Dich über die Rechtslage im Umsatzsteuerrecht ebenso
informieren wie über die Rechtslage auf den Gebieten von Zoll,
Exportbeschränkungen und Importbeschränkungen. Zigarren aus Kuba in die
USA zu liefern ist wohl verboten, Panzer aus Deutschland nach
Saudi-Arabien zu liefern ist ein bisschen verboten und bei der Lieferung
von Websites aus Frankreich nach Ägypten keine Umsatzsteuer abzuführen
dürfte ähnlich verboten sein.
>Wäre das nicht Eskalation des Blödsinns?
Nein, das ist Ausdruck der Souveränität von Staaten.
Grüße
Florian
--
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Re: MWST berechnen? (Dientleistung, not EU)
am 17.02.2006 22:20:16 von axbnospamatall
Am Fri, 17 Feb 2006 18:23:38 +0100, schrieb Matthias Hanft
<> :
>Vielleicht gibt es im ägyptischen UStG ja auch sowas wie unseren
>§ 13 b, gemäß dem der Leistungsempfänger sich gefälligst selbst
>um die Versteuerung der erhaltenen Leistung zu kümmern habe.
Ist sicherlich möglich.
Details sollten dann hier zu finden sein:
Grüße
Axel
Re: MWST berechnen? (Dientleistung, not EU)
am 19.02.2006 00:19:30 von 1steuro
"Florian Kleinmanns" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Martin Hentrich <> schrieb:
> Wer Leistungen in Ägypten erbringt, muss sich nicht im deutschen
> Umsatzsteuerrecht auskennen, auch nicht im schweizerischen, kanadischen
> oder kubanischen Umsatzsteuerrecht, sondern im ägyptischen
> Umsatzsteuerrecht. Das ist doch wohl selbstverständlich, oder?
ist es nicht. Schon mal was von Querverweisen gehört?
Also: alles Recht von allen Ländern kennen. Unwissenheit schützt vor Strafe
nicht.
Sorry, couldn' resist.
Re: MWST berechnen? (Dientleistung, not EU)
am 19.02.2006 16:31:45 von axbnospamatall
Am Sun, 19 Feb 2006 00:19:30 +0100, schrieb "M. Zeunert"
<> :
>> Wer Leistungen in Ägypten erbringt, muss sich nicht im deutschen
>> Umsatzsteuerrecht auskennen, auch nicht im schweizerischen, kanadischen
>> oder kubanischen Umsatzsteuerrecht, sondern im ägyptischen
>> Umsatzsteuerrecht. Das ist doch wohl selbstverständlich, oder?
>
>ist es nicht. Schon mal was von Querverweisen gehört?
>Also: alles Recht von allen Ländern kennen. Unwissenheit schützt vor Strafe
>nicht.
Dunkel ist Deiner Worte Sinn.
Wer in einem Land Geschäfte machen möchte, muss sich mit den dort
geltenden lokalen Vorschriften befassen.
Wo ist denn da Dein Problem?
Grüße
Axel