Arbeitnehmerdarlehen und Steuern?
Arbeitnehmerdarlehen und Steuern?
am 13.02.2006 15:44:07 von Martin Schneider
Hi!
Hier kam grad' die Frage nach Arbeitnehmerdarlehen auf.
AN leiht sich von AG 1.000 Euro und zahlt diese zu 10 Raten zu je 100
Euro Tilgung + Zinsen zurück.
Wenn die Raten vom Lohn einbehalten werden, entfallen hierfür dann auch
Lohnsteuer und Sozialabgaben in entsprechender Höhe? Welche Vorteile
bietet eine solche Konstruktion ansonsten? (Außer natürlich
Mitarbeiterbindung)
Gruß,
Martin
Re: Arbeitnehmerdarlehen und Steuern?
am 13.02.2006 16:00:35 von Martin Hentrich
On Mon, 13 Feb 2006 15:44:07 +0100, Martin Schneider
<> wrote:
>Wenn die Raten vom Lohn einbehalten werden, entfallen hierfür dann =
auch=20
>Lohnsteuer und Sozialabgaben in entsprechender Höhe?=20
Selbstverständlich *nicht*.
[Auf Ideen kommen die Leute.]
Das spielt sich alles *nach* den Abgaben ab.
>Welche Vorteile=20
>bietet eine solche Konstruktion ansonsten?=20
Dass der Arbeitnehmer nen Kredit erhält, ggf. etwas günstiger als bei
der Hausbank (Achtung: Nicht zu günstig). Dass die Schufa nix
mitbekommt?
>(Außer natürlich Mitarbeiterbindung)
natürlich... ;-)
Martin
Re: Arbeitnehmerdarlehen und Steuern?
am 13.02.2006 16:15:06 von Gerd Kluger
"Martin Schneider" <
> Hi!
>
> Hier kam grad' die Frage nach Arbeitnehmerdarlehen auf.
>
> AN leiht sich von AG 1.000 Euro und zahlt diese zu 10 Raten zu je 100 Euro Tilgung + Zinsen zurück.
Ähem, nach Adam Riese sind dann die Zinsen aber wohl 0%.
> Wenn die Raten vom Lohn einbehalten werden, entfallen hierfür dann auch Lohnsteuer und Sozialabgaben in entsprechender Höhe?
Nein, auf die Raten natürlich nicht. Wohl aber auf den gwV, den der
AN erzielt. Der gwV ist die Differenz zwischen der tatsächlichen Zins-
zahlung und einem Referenzzinssatz, der z.Z. bei 5% liegt.
> Welche Vorteile bietet eine solche Konstruktion ansonsten? (Außer natürlich Mitarbeiterbindung)
Na dass der AN einen billigeren Kredit als am Markt bekommt.
Gruß
Gerd
Re: Arbeitnehmerdarlehen und Steuern?
am 13.02.2006 17:01:51 von Matthias Kryn
Gerd Kluger schrieb:
> "Martin Schneider" wrote:
> > Welche Vorteile bietet eine solche Konstruktion ansonsten?
> > (Außer natürlich Mitarbeiterbindung)
>
> Na dass der AN einen billigeren Kredit als am Markt bekommt.
Vielleicht auch, dass der AN _überhaupt_ ein Darlehen bekommt.
Dann sollte der Zins allerdings auch über 5% liegn.
Grüße
Matthias
Re: Arbeitnehmerdarlehen und Steuern?
am 13.02.2006 22:31:38 von Christian Wieland
Hi Martin,
Martin Schneider schrieb:
> Hi!
>
> Hier kam grad' die Frage nach Arbeitnehmerdarlehen auf.
>
> AN leiht sich von AG 1.000 Euro und zahlt diese zu 10 Raten zu je 100
> Euro Tilgung + Zinsen zurück.
>
Den Zinssatz hätt ich auch gerne :)
>
> Wenn die Raten vom Lohn einbehalten werden, entfallen hierfür dann au=
ch
> Lohnsteuer und Sozialabgaben in entsprechender Höhe?
Gewissermaßen ja. Du hast das Geld netto erhalten, du mußt es netto
zurückzahlen. Da dir dein AG aber wohl kaum das Geld schenkt, wirst du =
es
nicht merken.
> Welche Vorteile
> bietet eine solche Konstruktion ansonsten? (Außer natürlich
> Mitarbeiterbindung)
>
Wie sollte es sonst gehen? Ist doch optimal gelöst, wenn er so kulant i=
st!
Gruß
Christian
Re: Arbeitnehmerdarlehen und Steuern?
am 14.02.2006 08:07:05 von Martin Schneider
Christian Wieland schrieb:
>> AN leiht sich von AG 1.000 Euro und zahlt diese zu 10 Raten zu je 100
>> Euro Tilgung + Zinsen zurück.
>
> Den Zinssatz hätt ich auch gerne :)
Mein Arbeitnehmer auch :-)
>> Wenn die Raten vom Lohn einbehalten werden, entfallen hierfür dann auch
>> Lohnsteuer und Sozialabgaben in entsprechender Höhe?
>
> Gewissermaßen ja. Du hast das Geld netto erhalten, du mußt es netto
> zurückzahlen. Da dir dein AG aber wohl kaum das Geld schenkt, wirst du es
> nicht merken.
Ähm.... Das habe ich nicht verstanden...
Gruß,
Martin
Re: Arbeitnehmerdarlehen und Steuern?
am 14.02.2006 08:43:49 von Martin Hentrich
On Mon, 13 Feb 2006 22:31:38 +0100, Christian Wieland
<> wrote:
>> Wenn die Raten vom Lohn einbehalten werden, entfallen hierfür dann =
auch
>> Lohnsteuer und Sozialabgaben in entsprechender Höhe?
>
>Gewissermaßen ja.=20
Gewissenmaßen *nein*!
>Du hast das Geld netto erhalten, du mußt es netto
>zurückzahlen.=20
Eben!
>Da dir dein AG aber wohl kaum das Geld schenkt, wirst du es
>nicht merken.
Was wird er nicht merken? Dass er Zinsen zahlt? Oder was?
Martin
Re: Arbeitnehmerdarlehen und Steuern?
am 14.02.2006 12:25:00 von Uwe Olufs
"Martin Schneider" <> schrieb im
Newsbeitrag news:
>
> Ähm.... Das habe ich nicht verstanden...
Was hast Du nicht verstanden?
Darlehnhingabe und Darlehnstilgung sind keine steuerlichen Vorgänge.
Folglich *nicht* steuer- und sozialabgabenbefreit; das war doch die Frage.
Uwe
Re: Arbeitnehmerdarlehen und Steuern?
am 14.02.2006 13:12:47 von Martin Schneider
Uwe Olufs schrieb:
> Was hast Du nicht verstanden?
Das mit "netto erhalten also netto zurückzahlen" und "ich würde es
sowieso nicht merken".
> Darlehnhingabe und Darlehnstilgung sind keine steuerlichen Vorgänge.
> Folglich *nicht* steuer- und sozialabgabenbefreit; das war doch die Frage.
Das _habe_ ich verstanden.
Gruß,
Martin
Re: Arbeitnehmerdarlehen und Steuern?
am 14.02.2006 20:36:43 von Christian Wieland
Hi Martin,
Martin Hentrich schrieb:
> On Mon, 13 Feb 2006 22:31:38 +0100, Christian Wieland
> <> wrote:
>
> >> Wenn die Raten vom Lohn einbehalten werden, entfallen hierfür dann=
auch
> >> Lohnsteuer und Sozialabgaben in entsprechender Höhe?
> >
> >Gewissermaßen ja.
>
> Gewissenmaßen *nein*!
>
"Gewissermaßen ja" bezieht sich darauf, daß auf den regulären Brutt=
o-Lohn
selbstverständlich zunächst Soz.Beiträge und LST einbehalten werden=
, danach
wird netto getilgt. Wollte damit nur verdeutlichen, daß man die Raten n=
icht
"brutto" für "netto" zurückzahlen kann.
>
> >Du hast das Geld netto erhalten, du mußt es netto
> >zurückzahlen.
>
> Eben!
>
> >Da dir dein AG aber wohl kaum das Geld schenkt, wirst du es
> >nicht merken.
>
> Was wird er nicht merken? Dass er Zinsen zahlt? Oder was?
Würde der AG bei angenommenen 40% Abzügen rd. 167 EUR brutto Lohnerhö=
hung
zahlen, so kämen netto gerade 100 EUR mehr heraus, welche zur Rückzah=
lung
abgezogen werden könnten.
Ein möglicherweise eher einfach strukturierte Mitarbeiter könnte nun =
zu der
Vermutung kommen, daß die Rückzahlung des Darlehens dann 10x 167 EUR =
kosten
würde.
Thats all
Gruß
Christian
Re: Arbeitnehmerdarlehen und Steuern?
am 14.02.2006 21:15:33 von Gerhard Faehling
Gerd Kluger schrieb:
>> Wenn die Raten vom Lohn einbehalten werden, entfallen hierfür dann
>> auch Lohnsteuer und Sozialabgaben in entsprechender Höhe?
>
> Nein, auf die Raten natürlich nicht. Wohl aber auf den gwV, den der
> AN erzielt. Der gwV ist die Differenz zwischen der tatsächlichen Zins-
> zahlung und einem Referenzzinssatz, der z.Z. bei 5% liegt.
Nur der Vollständigkeit halber: Das gilt erst ab einer bestimmten
Kreditsumme, die m.W. bei 2.500 Euro oder so liegt. Darunter darf der AG
auch ein zinsgünstiges oder zinsfreies Darlehen gewähren, ohne dass die
Zinsdifferenz als geldwerter Vorteil besteuert und sozialversichert
werden muß. Oder ist diese Grenze etwa mit den neuen Änderungen auch
gefallen?
Ciao
Gerhard
Re: Arbeitnehmerdarlehen und Steuern?
am 15.02.2006 11:45:49 von Gerd Kluger
"Gerhard Faehling" <
> Gerd Kluger schrieb:
>
>>> Wenn die Raten vom Lohn einbehalten werden, entfallen hierfür dann auch Lohnsteuer und Sozialabgaben in entsprechender Höhe?
>>
>> Nein, auf die Raten natürlich nicht. Wohl aber auf den gwV, den der
>> AN erzielt. Der gwV ist die Differenz zwischen der tatsächlichen Zins-
>> zahlung und einem Referenzzinssatz, der z.Z. bei 5% liegt.
>
> Nur der Vollständigkeit halber: Das gilt erst ab einer bestimmten Kreditsumme, die m.W. bei 2.500 Euro oder so liegt. Darunter
> darf der AG auch ein zinsgünstiges oder zinsfreies Darlehen gewähren, ohne dass die Zinsdifferenz als geldwerter Vorteil besteuert
> und sozialversichert werden muß. Oder ist diese Grenze etwa mit den neuen Änderungen auch gefallen?
Nicht dass ich wüßte. Und um es noch vollständiger zu machen gilt
dies auch, sobald die Restschuld unter die magische Grenze fällt,
die übrigens nach meinem Kennnisstand bei 2600 EUR liegt.
Gruß
Gerd