Rechnung umsatzsteuerfrei?

Rechnung umsatzsteuerfrei?

am 13.02.2006 18:00:33 von Ulf Klose

Hallo zusammen,

ich bin seit kurzem als freiberuflicher Dozent für ein lokales
Unternehmen tätig, das als Bildungsträger eingetragen ist und u.a. Kurse
für die hiesigen Arbeitsämter veranstaltet. Einige dieser Kurse gestalte
ich. Dem Geschäftsführer wäre es am Liebsten, wenn ich ihm über diese
Kurse eine Rechnung stelle.

Und genau da liegt das Problem: Kurse, die das Arbeitsamt ausschreibt
und veranstaltet sind von der Umsatzsteuer befreit. Die Firma stellt
also ihre Rechnung umsatzsteuerfrei aus. Wenn ich nun über meine
erbrachten Leistungen eine Rechnung stelle, muss diese auch
umsatzsteuerfrei erfolgen oder muss ich die Umsatzsteuer in die
Rechnungsstellung mit einbeziehen? Ich gehe ja hierbei einer lehrenden
Tätigkeit für einen staatlich anerkannten Bildungsträger nach. Die
Rechnung geht also nicht an das Arbeitsamt sondern an den Bildungsträger.

Mein Cousin, der sich sonst um meine Steuererklärung kümmert, ist nicht
der fitteste in Sachen Umsatzsteuerrecht. Er ist aber der Meinung, dass
meine Rechnung definitiv mit ausgewiesener Mehrwertsteuer gestellt
werden muss. Auf Anfrage erhielt ich nun aber vom Geschäftsführer des
Unternehmens die Info, dass meine Rechnung umsatzsteuerfrei erfolgen kann.

Wer hat nun Recht?


Danke für eure Infos, grüße
Ulf
--
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Re: Rechnung umsatzsteuerfrei?

am 13.02.2006 21:55:17 von axbnospamatall

Am Mon, 13 Feb 2006 18:00:33 +0100, schrieb Ulf Klose
<> :

>Und genau da liegt das Problem: Kurse, die das Arbeitsamt ausschreibt
>und veranstaltet sind von der Umsatzsteuer befreit. Die Firma stellt
>also ihre Rechnung umsatzsteuerfrei aus. Wenn ich nun über meine
>erbrachten Leistungen eine Rechnung stelle, muss diese auch
>umsatzsteuerfrei erfolgen oder muss ich die Umsatzsteuer in die
>Rechnungsstellung mit einbeziehen?

Wenn die Schule die Voraussetzungen des § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG und
Du die Voraussetzungen des § 4 Nr. 21 Buchts. b. Doppelbuchst bb) UStG
erfüllen, dann umsatzsteuerfrei.


>Mein Cousin, der sich sonst um meine Steuererklärung kümmert, ist nicht
>der fitteste in Sachen Umsatzsteuerrecht. Er ist aber der Meinung, dass
>meine Rechnung definitiv mit ausgewiesener Mehrwertsteuer gestellt
>werden muss.

Hauptsache er ist in der Einkommenstuer etwas fitter ;-)


Grüße

Axel

Re: Rechnung umsatzsteuerfrei?

am 14.02.2006 17:43:22 von Martin Blanke

"Ulf Klose" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dsqdvh$hng$
> Hallo zusammen,
> .... Wenn ich nun über meine
> erbrachten Leistungen eine Rechnung stelle, muss diese auch
> umsatzsteuerfrei erfolgen oder muss ich die Umsatzsteuer in die
> Rechnungsstellung mit einbeziehen?
> --------------------------

Du stellst keine MwSt in Rechnung (und musst auch keine abführen). Der
Auftraggeber muss Dir aber bescheinigen (z.B. in Rahmen des
Honorarvertrages, den Du sicherlich mit diesem abgeschlossen hast), dass die
Leistungen gemäß § soundso (siehe vorstehende Antwort) von der Umsatzsteuer
befreit sind.

MfG, M.B.

Re: Rechnung umsatzsteuerfrei?

am 15.02.2006 18:06:53 von Ulf Klose

Martin Blanke schrieb:
> "Ulf Klose" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:dsqdvh$hng$
>> Hallo zusammen,
>> .... Wenn ich nun über meine
>> erbrachten Leistungen eine Rechnung stelle, muss diese auch
>> umsatzsteuerfrei erfolgen oder muss ich die Umsatzsteuer in die
>> Rechnungsstellung mit einbeziehen?
>> --------------------------
>
> Du stellst keine MwSt in Rechnung (und musst auch keine abführen). Der
> Auftraggeber muss Dir aber bescheinigen (z.B. in Rahmen des
> Honorarvertrages, den Du sicherlich mit diesem abgeschlossen hast), dass die
> Leistungen gemäß § soundso (siehe vorstehende Antwort) von der Umsatzsteuer
> befreit sind.
>
> MfG, M.B.

Vielen Dank, an euch beide. Es scheint tatsächlich so zu sein, dass ich
eine umsatzsteuerfreie Rechnung stellen darf, da der Großteil der
Einnahmen dieses Unternehmens von der Umsatzsteuer befreit ist.


Viele Grüße und nochmals Danke
Ulf
--
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Re: Rechnung umsatzsteuerfrei?

am 16.02.2006 22:45:17 von axbnospamatall

Am Tue, 14 Feb 2006 17:43:22 +0100, schrieb "Martin Blanke"
<> :

>
>"Ulf Klose" <> schrieb im Newsbeitrag
>news:dsqdvh$hng$
>> Hallo zusammen,
>> .... Wenn ich nun über meine
>> erbrachten Leistungen eine Rechnung stelle, muss diese auch
>> umsatzsteuerfrei erfolgen oder muss ich die Umsatzsteuer in die
>> Rechnungsstellung mit einbeziehen?
>> --------------------------
>
>Du stellst keine MwSt in Rechnung (und musst auch keine abführen). Der
>Auftraggeber muss Dir aber bescheinigen (z.B. in Rahmen des
>Honorarvertrages, den Du sicherlich mit diesem abgeschlossen hast), dass die
>Leistungen gemäß § soundso (siehe vorstehende Antwort) von der Umsatzsteuer
>befreit sind.

Seit wann kann der Leistungsempfänger eine Umsatzsteuerbefreiung
bescheinigen?
Entweder eine Leistung ist umsatzsteuerfrei oder sie ist es nicht.
Eine Bescheinigung des Leistungsempfängers ist vollkommen nutzlos.

Allenfalls könnte die Schule bestätigen, dass sie (die Schule) die
Anforderungen des § 4 Nr. 21 Buchst. a) UStG erfüllt. Eine Kopie der
staatlichen Genehmigung, Erlaubnis oder Bescheinigung wäre auch
hilfreich.


Grüße

Axel

Re: Rechnung umsatzsteuerfrei?

am 18.02.2006 12:03:30 von Ulf Klose

Axel Böhm schrieb:
> Am Tue, 14 Feb 2006 17:43:22 +0100, schrieb "Martin Blanke"
> <> :
>
>> "Ulf Klose" <> schrieb im Newsbeitrag
>> news:dsqdvh$hng$
>>> Hallo zusammen,
>>> .... Wenn ich nun über meine
>>> erbrachten Leistungen eine Rechnung stelle, muss diese auch
>>> umsatzsteuerfrei erfolgen oder muss ich die Umsatzsteuer in die
>>> Rechnungsstellung mit einbeziehen?
>>> --------------------------
>> Du stellst keine MwSt in Rechnung (und musst auch keine abführen). Der
>> Auftraggeber muss Dir aber bescheinigen (z.B. in Rahmen des
>> Honorarvertrages, den Du sicherlich mit diesem abgeschlossen hast), dass die
>> Leistungen gemäß § soundso (siehe vorstehende Antwort) von der Umsatzsteuer
>> befreit sind.
>
> Seit wann kann der Leistungsempfänger eine Umsatzsteuerbefreiung
> bescheinigen?
> Entweder eine Leistung ist umsatzsteuerfrei oder sie ist es nicht.
> Eine Bescheinigung des Leistungsempfängers ist vollkommen nutzlos.
>
> Allenfalls könnte die Schule bestätigen, dass sie (die Schule) die
> Anforderungen des § 4 Nr. 21 Buchst. a) UStG erfüllt. Eine Kopie der
> staatlichen Genehmigung, Erlaubnis oder Bescheinigung wäre auch
> hilfreich.

Und genau so haben wir das jetzt auch gemacht... Danke noch mal für den
Hinweis.

> Grüße
>
> Axel

Grüße
Ulf
--
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