Werbungskosten: Bewerbungen ins Ausland?
Werbungskosten: Bewerbungen ins Ausland?
am 15.02.2006 02:20:26 von usenet
Hallo miteinander!
In meinem Steuerbescheid für 2005 las ich unter "Erläuterungen"
folgenden Satz, den ich hier gerne zur Diskussion stellen möchte:
"Die geltend Kosten für die Bewerbungen ins Ausland
stehen im Zusammenhang mit ausländischen Einkünften und
konnten nicht berücksichtigt werden"
Das klingt zunächst mal logisch - aber EStG §9 gibt diese
Unterscheidung definitiv nicht her. Wo steht die gesetzliche
Grundlage dafür?
Ich bin absolut kein Steuerfachmann. Das Ganze erinnert mich
allerdings sehr an diverse Arbeitsagenturen, die den Begriff
"sozialversicherungspflichtige Beschäftigung" im SGB III
als "Beschäftigung in Deutschland" auslegen und damit regelmäßig
Vermittlungsleistungen in das Ausland ablehnen. Zumindest in
einem Fall ist diese Praxis schon mal gerichtlich mit Anfrage an die
EU(?) gekippt worden...
Jörn
Re: Werbungskosten: Bewerbungen ins Ausland?
am 15.02.2006 07:23:23 von Martin Hentrich
On Wed, 15 Feb 2006 02:20:26 +0100, "Jörn Hänsch"
<> wrote:
>"Die geltend Kosten für die Bewerbungen ins Ausland
>stehen im Zusammenhang mit ausländischen Einkünften und
>konnten nicht berücksichtigt werden"
>
>Das klingt zunächst mal logisch - aber EStG =A79 gibt diese
>Unterscheidung definitiv nicht her. Wo steht die gesetzliche
>Grundlage dafür?
Wo gilt des das deutsche EStG?
>Ich bin absolut kein Steuerfachmann. Das Ganze erinnert mich
>allerdings sehr an diverse Arbeitsagenturen, die den Begriff
>"sozialversicherungspflichtige Beschäftigung" im SGB III
>als "Beschäftigung in Deutschland" auslegen...
Und das stimmt ja auch. Solange noch die Sozialversicherung nicht
EU-einheitlich geregelt ist, wird sich da auch kaum etwas ändern.
Ich kenne einen Fall, da vermittelt die Agentur schon mal einen Koch
in ein ****-Hotel nach Südtirol, zahlt aber die Fahrt zum
Vorstellungsgespräch nur bis zur deutschen Grenze. Was ist daran
verwerflich?=20
>... und damit regelmäßig
>Vermittlungsleistungen in das Ausland ablehnen.
Das ist sicher deine völlig wertfreie und auf Unkenntnis beruhende
maßlose Übertreibung.
>Zumindest in
>einem Fall ist diese Praxis schon mal gerichtlich mit Anfrage an die
>EU(?) gekippt worden...
Nix konkretes weiß man nicht.
Im Umkehrschluß - wenn denn die Agentur entsprechende Vermittlungen
nicht nur vornimmt, sondern die Kosten ggf. voll trägt - also im
gegenzug sollte sich dann natürlich auch *jeder* arbeitslose =
EU-Bürger
an die *deutsche* AAgentur wenden dürfen, die ihm dann auch einen
Arbeitsplatz in Deutschland vermitteln müßte.
Wennschon dennschon Liberalisierung. Oder?
Ganz so einfach sollten wir es uns nicht machen.
Martin
Re: Werbungskosten: Bewerbungen ins Ausland?
am 15.02.2006 09:05:09 von Florian Kleinmanns
"Jörn Hänsch" <> schrieb:
>"Die geltend Kosten für die Bewerbungen ins Ausland
>stehen im Zusammenhang mit ausländischen Einkünften und
>konnten nicht berücksichtigt werden"
>
>Das klingt zunächst mal logisch - aber EStG §9 gibt diese
>Unterscheidung definitiv nicht her. Wo steht die gesetzliche
>Grundlage dafür?
§ 9 Abs. 1 Satz 1, § 8 Abs. 1 EStG, DBA, § 1 Abs. 4,
§ 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG.
Nur inländische [...] Einnahmen werden der Besteuerung unterworfen,
deshalb werden nur inländische [...] Werbungskosten berücksichtigt.
Grüße
Florian
--
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Re: Werbungskosten: Bewerbungen ins Ausland?
am 15.02.2006 10:44:22 von Will Berghoff
Im News-Beitrag: 43f281df$0$503$
tippte Jörn Hänsch:
>
> Ich bin absolut kein Steuerfachmann. Das Ganze erinnert mich
> allerdings sehr an diverse Arbeitsagenturen, die den Begriff
> "sozialversicherungspflichtige Beschäftigung" im SGB III
> als "Beschäftigung in Deutschland" auslegen und damit regelmäßig
> Vermittlungsleistungen in das Ausland ablehnen.
Dafür unterhält die Arbeitsagentur eine eigene, sehr leistungsfähige
Abteilung. Insofern ist diese Aussage kaum nachvollziehbar.
Gruß
Will
Re: Werbungskosten: Bewerbungen ins Ausland?
am 15.02.2006 13:59:53 von usenet
Hallo Florian!
> Nur inländische [...] Einnahmen werden der Besteuerung unterworfen,
> deshalb werden nur inländische [...] Werbungskosten berücksichtigt.
Danke!
Jörn
Re: Werbungskosten: Bewerbungen ins Ausland?
am 15.02.2006 14:42:59 von usenet
Hallo!
>> "Die geltend Kosten für die Bewerbungen ins Ausland
>> stehen im Zusammenhang mit ausländischen Einkünften und
>> konnten nicht berücksichtigt werden"
> Wo gilt des das deutsche EStG?
In Deutschland? ;-)
Das kann aber auch alles und nichts heißen. Aber wie in einem
anderen Posting dargelegt, hat der Gesetzgeber die Wirkung dann
ja doch eindeutig auf inländische Einnahmen eingeschränkt.
>> Ich bin absolut kein Steuerfachmann. Das Ganze erinnert mich
>> allerdings sehr an diverse Arbeitsagenturen, die den Begriff
>> "sozialversicherungspflichtige Beschäftigung" im SGB III
>> als "Beschäftigung in Deutschland" auslegen...
> Und das stimmt ja auch. Solange noch die Sozialversicherung nicht
> EU-einheitlich geregelt ist, wird sich da auch kaum etwas ändern.
Das Problem ist, daß im SGB eben _keine_ weitere Einschränkung
gemacht wurde. Und man kann auch im Ausland durchaus
sozialversicherungspflichtig tätig sein...
>>... und damit regelmäßig
>>Vermittlungsleistungen in das Ausland ablehnen.
>Das ist sicher deine völlig wertfreie und auf Unkenntnis beruhende
>maßlose Übertreibung.
Auch wenn es hier eigentlich OT ist:
Es war vielleicht etwas arg negativ ausgedrückt, ist aber leider so :-(
Das fängt bei den Bewerbungskosten an, geht über den Vermittlungsgutschein
weiter und hört auch bei den Beihilfen (Fahrkosten, Umzug) nicht auf.
Da das aber fast alles "Kann"-Leistungen sind, lehnt die AA das bei
Auslandsbeschäftigungen gerne erstmal pauschal ab.
(Selbst bei einer innländischen Beschäftigung können diese Leistungen stark
von
Region zu Region variieren)
> Im Umkehrschluß - wenn denn die Agentur entsprechende Vermittlungen
> nicht nur vornimmt, sondern die Kosten ggf. voll trägt - also im
> gegenzug sollte sich dann natürlich auch *jeder* arbeitslose EU-Bürger
> an die *deutsche* AAgentur wenden dürfen, die ihm dann auch einen
> Arbeitsplatz in Deutschland vermitteln müßte.
Naja...
Richtiger wäre: die heimische AA des arbeitslosen EU-Bürgers sollte seine
Vermittlungskosten nach Deutschland übernehmen.
Jörn
Re: Werbungskosten: Bewerbungen aus dem Ausland?
am 16.02.2006 18:35:27 von Klaus Fischer
Wie sieht eigentlich der umgekehrte Fall aus:
Ich mache im Ausland Urlaub und bin während eines Bewerbungsverfahrens vom
zukünftigen AG zum Vorstellungsgespräch geladen. Möglichkeiten zur
Terminverschiebung gibt´s nicht (Behörde).
Also: Urlaub für 1 Tag unterbrechen, Vorstellungsgespräch, Rückreise und
Fortsetzung des Urlaubs. Wie ist das mit den Reisekosten bei Bewerbungen
(PKW-Kosten im Ausland bis Flugplatz im Ausland, Flug nach D, Weiterfahrt
zum Vorstellungsgespräch, und Rückfahrt entsprechend). Wird alles anerkannt?
Gruß,
KF
"Florian Kleinmanns" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> "Jörn Hänsch" <> schrieb:
> >"Die geltend Kosten für die Bewerbungen ins Ausland
> >stehen im Zusammenhang mit ausländischen Einkünften und
> >konnten nicht berücksichtigt werden"
> >
> >Das klingt zunächst mal logisch - aber EStG §9 gibt diese
> >Unterscheidung definitiv nicht her. Wo steht die gesetzliche
> >Grundlage dafür?
>
> § 9 Abs. 1 Satz 1, § 8 Abs. 1 EStG, DBA, § 1 Abs. 4,
> § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG.
>
> Nur inländische [...] Einnahmen werden der Besteuerung unterworfen,
> deshalb werden nur inländische [...] Werbungskosten berücksichtigt.
>
> Grüße
> Florian
> --
> Mail to the "From" address will be silently discarded. Use the
> "Reply-To" address only.
Re: Werbungskosten: Bewerbungen aus dem Ausland?
am 16.02.2006 20:59:23 von Gerd Kluger
"Klaus Fischer" <
> Wie sieht eigentlich der umgekehrte Fall aus:
>
> Ich mache im Ausland Urlaub und bin während eines Bewerbungsverfahrens vom
> zukünftigen AG zum Vorstellungsgespräch geladen. Möglichkeiten zur
> Terminverschiebung gibt´s nicht (Behörde).
> Also: Urlaub für 1 Tag unterbrechen, Vorstellungsgespräch, Rückreise und
> Fortsetzung des Urlaubs. Wie ist das mit den Reisekosten bei Bewerbungen
> (PKW-Kosten im Ausland bis Flugplatz im Ausland, Flug nach D, Weiterfahrt
> zum Vorstellungsgespräch, und Rückfahrt entsprechend). Wird alles anerkannt?
Natürlich, ich sehe da keine Probleme, solange Du wieder an genau den
gleichen Urlaubsort zurückkehrst.
Gruß
Gerd