Zweite Lohnsteuerkarte fürHalbwaisenrente?

Zweite Lohnsteuerkarte fürHalbwaisenrente?

am 15.02.2006 12:42:15 von dtk

Hallo!

Ich habe bereits eine Lohnsteuerkarte der Klasse 1 um als Student dieses
Jahr ein Praktikum machen zu können.

Nun habe ich seit Anfang des Jahres Anspruch auf eine Halbwaisenrente
von einer Firma.
Dafür wird jedoch die Lohnsteuerkarte benötigt.

Weiß jemand zufällig, wie das Abläuft?

Letztes Jahr habe ich die Lohnsteuerkarte beim Praktikumsbeginn abgegeben
und nach Praktikumsende zurück bekommen.

Wenn ich die Lohnsteuerkarte für die Halbwaisenrente wegschicke würde ich
die doch erst am Jahresenede zurückerhalten, oder?
Muss ich dann für das Praktikum eine zweite Lohnsteuerkarte beantragen mit
der Klasse 6?

Oder umgekehrt die Lohnsteuerkarte Klasse 6 zur Rente und die Klasse 1 fürs
Praktikum?


Mein "Gehalt" fürs Praktikum wird im Jahr nicht über 1000 Euro kommen und
die Halbweisenrente im Jahr auch ca. 200 Euro maximal, wie sieht das dann
allerdings mit den Freibträgen aus? Wird das bei 2 Lohnsteuerkarten
anschließend verrechnet, so dass ich weiter unter dem Freitbetrag (7664
Euro) bleibe? Oder sind die 200 Euro (Klasse 6) dann auf jeden Fall zu
versteuern?

Vielleicht hat hier jemand zufällig ähnliche Erfahrungen und kann mir
vielleicht ein paar Tipps geben?

Ich darf vor allem nicht über die 7664 Euro kommen, da ich noch weiterhin
Kindergeld erhalte.


Danke!

Viele Grüße
René

Re: Zweite Lohnsteuerkarte für Halbwaisenrente?

am 15.02.2006 12:59:31 von Martin Hentrich

On Wed, 15 Feb 2006 12:42:15 +0100, Ren=E9 <> wrote:

>Ich habe bereits eine Lohnsteuerkarte der Klasse 1 um als Student dieses
>Jahr ein Praktikum machen zu können.=20
>
>Nun habe ich seit Anfang des Jahres Anspruch auf eine Halbwaisenrente=20
>von einer Firma.

Halbwaisenrente von einer Firma? Wie das? Gab es da eine entsprechende
Versicherung?
=20
>Dafür wird jedoch die Lohnsteuerkarte benötigt.

Ei der Daus. Was hat diese Rente mit einer Lohnsteuerkarte zutun? Gilt
das als Versorgungsbezug? Muß wohl so sein.

>Weiß jemand zufällig, wie das Abläuft?
>
>Letztes Jahr habe ich die Lohnsteuerkarte beim Praktikumsbeginn =
abgegeben
>und nach Praktikumsende zurück bekommen.
>
>Wenn ich die Lohnsteuerkarte für die Halbwaisenrente wegschicke =
würde ich
>die doch erst am Jahresenede zurückerhalten, oder?

Lohnsteuerkarten gibt es nicht mehr nach dem Jahreswechsel zurück. Man
bekommt den Ausdruck einer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung.

>Muss ich dann für das Praktikum eine zweite Lohnsteuerkarte beantragen=
mit
>der Klasse 6?

Oder umgekehrt.

>Oder umgekehrt die Lohnsteuerkarte Klasse 6 zur Rente und die Klasse 1 =
fürs
>Praktikum?

Oder so.

>Mein "Gehalt" fürs Praktikum wird im Jahr nicht über 1000 Euro =
kommen und
>die Halbweisenrente im Jahr auch ca. 200 Euro maximal, wie sieht das =
dann
>allerdings mit den Freibträgen aus? Wird das bei 2 Lohnsteuerkarten
>anschließend verrechnet, so dass ich weiter unter dem Freitbetrag =
(7664
>Euro) bleibe?=20

Ja.

>Oder sind die 200 Euro (Klasse 6) dann auf jeden Fall zu
>versteuern?

In der Lohnsteuer, ja.=20

Die Lohnsteuer ist aber nur die Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.
Also erhält man die vorausgezahlte Lohnsteuer wieder mit dem
Einkommensteuerbescheid zurück, falls man unter den freibeträgen
bleibt. Dies ist bei dir der Fall.

Du bist auch verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben,
wenn du zwei Lohnsteuerkarten nutzt.

Du kannst die beiden Lohnsteuerkarten aber insoweit mit eingetragenen
=46reibeträgen/Hinzurechnungsbeträgen gestalten, daß du bei beiden =
keine
Lohnsteuer zu zahlen hast. Beispiel: Freibetrag in Höhe von 240 Euro
jährlich oder 20 Euro monatlich auf Karte VI und in gleicher Höhe
einen Hinzurechnungsbetrag auf Karte Klasse I. Bei der VI gibt es dann
keine Lohnsteuer und bei der I wird trotz Erhöhung noch keine fällig.
Mach dir einen Termin beim Finanzamt. Die Karten gibts aber bei der
Kommune (Meldestelle).

>Vielleicht hat hier jemand zufällig ähnliche Erfahrungen und kann =
mir
>vielleicht ein paar Tipps geben?
>
>Ich darf vor allem nicht über die 7664 Euro kommen, da ich noch =
weiterhin
>Kindergeld erhalte.

OK, 1000+200=3D1200 da bist du noch Welten entfernt! Es sei denn, du
hast noch andere Einkünfte und Bezüge (BAföG z.B.)

Martin

Re: Zweite Lohnsteuerkarte für Halbwaisenrente?

am 19.02.2006 22:57:23 von dtk

Am Wed, 15 Feb 2006 12:59:31 +0100 schrieb Martin Hentrich:

>>Nun habe ich seit Anfang des Jahres Anspruch auf eine Halbwaisenrente
>>von einer Firma.
>
> Halbwaisenrente von einer Firma? Wie das? Gab es da eine entsprechende
> Versicherung?

Ja, eine Betriebsrente.


>>Dafür wird jedoch die Lohnsteuerkarte benötigt.
>
> Ei der Daus.

Ja sorry. Wie gesagt _Halbwaisen_rente. Das kommt alles gerade für mich
ganz plötzlich und ich versuche irgendwie Infos zu bekommen.

Danke für die anderen Infos, das hat schon gut weitergeholfen! :-)

Viele Grüße
René