Re: AfA, was aber wenn z.B. der Drucker nur 6 Mon. haelt?
am 16.02.2006 18:36:09 von unknownPost removed (X-No-Archive: yes)
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karl mentner wrote:
>
> Zunächst mal - du fragst in der falschen Gruppe, d.s.r.s+b wäre
> geeigneter.
? - Offensichtlich wohl nicht (s.w.u.).
> Zum Thema: Erstell' einfach einen Eigenbeleg "Drucker entsorgt am XXX"
> hefte eine Preisliste der Nachfüllkosten hinten dran und schreibe den
> Gesamtwert (bei Kauf im gleichen Rechnungsjahr) oder den Restwert (bei
> Kauf im Vorjahr) vollständig ab.
Du hast schon gelesen, daß es hier um ein "GWG" (für 268 Euronen) geht?
> X-post, Fup2 dsrs+b
Okay, da seid ihr dann wenigstens unter euch.
Gruß, Bodo
Bodo Rzany wrote:
>
> Okay, da seid ihr dann wenigstens unter euch.
Sorry, Alfred, Du warst damit natürlich nicht gemeint.
Ich mag es nur ganz allgemein nicht, wenn andere meinen, ich hätte
soviel Zeit, daß ich mir auch noch einen Soziologengruppe antue...
Gruß, Bodo
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Bodo Rzany schrieb:
> Du hast schon gelesen, daß es hier um ein "GWG" (für 268 Euronen) geht?
>
Nach ständiger BFH-Rechtsprechung, ist ein Drucker kein GWG!
Eric
Bodo Rzany schrieb:
>
> Du hast schon gelesen, daß es hier um ein "GWG" (für 268 Euronen) geht?
Zitat aus dem entsprechenden Urteil:
c) Nach diesen Grundsätzen sind Peripherie-Geräte einer Computer-Anlage
in der Regel zwar selbständig bewertungsfähig, aber nicht selbständig
nutzungsfähig und damit keine geringwertigen Wirtschaftsgüter; denn die
einzelnen Komponenten einer PC-Anlage sind ihren technischen
Eigenschaften nach auf ein Zusammenwirken angelegt und verlieren mit
einer Trennung von den übrigen Geräten regelmäßig ihre eigene
Nutzungsfähigkeit (so auch FG München, Urteil vom 30.6.1992 16 K
4178/91, EFG 1993, 214; Werndl in K/S/M, § 6 Rdnr. I 100; Kleinle in
H/H/R, § 6 EStG Rz. 1300; Schmidt/Glanegger, a.a.O., § 6 Rz. 462;
Macher, DStZ 2002, 315, 317). Dass zwischen diesen Geräten teilweise
keine körperliche Verbindung (mehr) besteht, ist unerheblich; die
Verbindung in Form eines kabellosen Datenflusses genügt.
d) Eine Ausnahme bilden hierbei Kombinations-Geräte, die beispielsweise
nicht nur als Drucker, sondern unabhängig von dem Rechner und den
übrigen Peripherie-Geräten auch als Fax und Kopierer genutzt werden
können. Das Gleiche gilt für externe Datenspeicher, die unabhängig vom
Rechner der Speicherung, dem Transport und der Sicherung von Daten
dienen. Hierbei kann es sich grundsätzlich, soweit die übrigen
Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 EStG vorliegen, um geringwertige
Wirtschaftsgüter handeln; doch ist auch insoweit stets die tatsächliche
Verwendung der betreffenden Geräte im Einzelfall maßgeblich.
Eric
Bodo Rzany schrieb am Do 16 Feb 2006 18:45:31:
>Ich mag es nur ganz allgemein nicht, wenn andere meinen, ich hätte
>soviel Zeit, daß ich mir auch noch einen Soziologengruppe antue...
de.soc.recht.* ist eine Soziologengruppe?
Gruß
Marcus
X'Post to 2 Groups, F'up2 de.etc.beruf.selbstaendig
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Jede Dummheit findet einen, der sie macht. (Tennessee Williams)