Beleglose Archivierung
am 16.02.2006 20:10:11 von Ralf Bosselmann
Hallo
Welche Folgen hätte es wenn, bei belegloser Archivierung Teile des
Archives vernichtet würden, das FiBu System jedoch mit den dann
hinfälligen Verweisen auf vernichtete Belege weiterläuft?
Würden in einem solchen Fall Ersatzbelege akzeptiert oder müsste das
Fibu System für den "verlorenen" Bereich neu aufgesetzt und nacherfasst
werden?
Ralf
Re: Beleglose Archivierung
am 16.02.2006 21:04:49 von Peter Kern
Hallo,
Ralf Bosselmann wrote:
> Welche Folgen hätte es wenn, bei belegloser Archivierung Teile des
geht das überhaupt?
Ich dachte immer, das "keine Buchung ohne Beleg" auch heute noch gilt.
Erläuter mal Dein Problem konkreter.
Kann es sein, das es ein Finanzbuchhaltungsprogramm ist, das Belege durch
Scannen in der Buchhaltung zum Archiv hinzufügt und nun das Archiv
abgeschmiert ist, die Buchungen aber noch da sind???
Peter
Re: Beleglose Archivierung
am 16.02.2006 21:50:30 von Ralf Bosselmann
Peter Kern schrieb:
> Hallo,
>
>
> Ralf Bosselmann wrote:
>
>>Welche Folgen hätte es wenn, bei belegloser Archivierung Teile des
>
>
> geht das überhaupt?
> Ich dachte immer, das "keine Buchung ohne Beleg" auch heute noch gilt.
>
> Erläuter mal Dein Problem konkreter.
> Kann es sein, das es ein Finanzbuchhaltungsprogramm ist, das Belege durch
> Scannen in der Buchhaltung zum Archiv hinzufügt und nun das Archiv
> abgeschmiert ist, die Buchungen aber noch da sind???
Nein passiert ist nichts - ich wüsste nur gerne was wäre wenn.
System ist SAP R/3, Eingangsbelege werden gescannt, Ausgangsbelege beim
Drucken auf einem Server mit WORM-Jukebox archiviert .
Zugriff auf die archivierten Belege ist aus SAP möglich. (Verknüpfung
Archiv<>SAP)
Nur was wäre wenn nun Teile des Archives zerstört werden? Die im
weiterlaufenden SAP System (Standby-System) vorhandenen Verknüpfungen
weisen dann auf nicht mehr existente "Belege".
Mann könnte nun einfach weiterarbeiten, SAP auf den letzten
archivierten Stand zurücksetzen und alle späteren Buchungen nachziehen
oder halt Ersatzbelege durch z.B. erneuten Druck erstellen.
(Die dann jedoch regulär nicht archiviert würden)
Ralf
Re: Beleglose Archivierung
am 16.02.2006 23:38:34 von Peter Kern
Hallo Ralf,
"Ralf Bosselmann" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Peter Kern schrieb:
> > Ralf Bosselmann wrote:
> >>Welche Folgen hätte es wenn, bei belegloser Archivierung Teile des
> > geht das überhaupt?
> > Ich dachte immer, das "keine Buchung ohne Beleg" auch heute noch gilt.
> >
> > Erläuter mal Dein Problem konkreter.
> > Kann es sein, das es ein Finanzbuchhaltungsprogramm ist, das Belege
durch
> > Scannen in der Buchhaltung zum Archiv hinzufügt und nun das Archiv
> > abgeschmiert ist, die Buchungen aber noch da sind???
>
> Nein passiert ist nichts - ich wüsste nur gerne was wäre wenn.
> System ist SAP R/3, Eingangsbelege werden gescannt, Ausgangsbelege beim
> Drucken auf einem Server mit WORM-Jukebox archiviert .
> Zugriff auf die archivierten Belege ist aus SAP möglich. (Verknüpfung
> Archiv<>SAP)
Ich versuche es mal mit einem Zitat: "Archiviert werden müssen alle
steuerrelevanten digitalen Daten, also die Daten der Finanz- und
Lohnbuchhaltung..."
Die Besonderheit liegt hier auf der Aussage "digitale".
Eingangsrechnungen im Sinne sind keine gescannten DIN Ax Seiten.
Ausgangsrechnungen im Sinne dürften mindestens die Anforderungen an §14 (3)
UStG erfüllen und wer diese NUR in Verbindung mit einem elektronischem
Archiv sichert, welches NUR Zugriff aus dem Buchungsdatensatz ermöglicht,
hat (nach meiner bescheidenen, rechtlich nicht gesicherten Meinung)
irgendetwas falsch gemacht.
> Nur was wäre wenn nun Teile des Archives zerstört werden? Die im
> weiterlaufenden SAP System (Standby-System) vorhandenen Verknüpfungen
> weisen dann auf nicht mehr existente "Belege".
Ich habe die Anführungszeichen gesehen:-)
> Mann könnte nun einfach weiterarbeiten, SAP auf den letzten
> archivierten Stand zurücksetzen und alle späteren Buchungen nachziehen
> oder halt Ersatzbelege durch z.B. erneuten Druck erstellen.
> (Die dann jedoch regulär nicht archiviert würden)
Was sagt denn die Bude dazu, die solchen Datenmüll verzapft?
Peter
Re: Beleglose Archivierung
am 16.02.2006 23:58:00 von Ralf Bosselmann
Peter Kern schrieb:
> Hallo Ralf,
>
> "Ralf Bosselmann" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:
>
>>Peter Kern schrieb:
>>
>>>Ralf Bosselmann wrote:
>>>
>>>>Welche Folgen hätte es wenn, bei belegloser Archivierung Teile des
>>>
>>>geht das überhaupt?
>>>Ich dachte immer, das "keine Buchung ohne Beleg" auch heute noch gilt.
>>>
>>>Erläuter mal Dein Problem konkreter.
>>>Kann es sein, das es ein Finanzbuchhaltungsprogramm ist, das Belege
>
> durch
>
>>>Scannen in der Buchhaltung zum Archiv hinzufügt und nun das Archiv
>>>abgeschmiert ist, die Buchungen aber noch da sind???
>>
>>Nein passiert ist nichts - ich wüsste nur gerne was wäre wenn.
>>System ist SAP R/3, Eingangsbelege werden gescannt, Ausgangsbelege beim
>>Drucken auf einem Server mit WORM-Jukebox archiviert .
>>Zugriff auf die archivierten Belege ist aus SAP möglich. (Verknüpfung
>>Archiv<>SAP)
>
>
> Ich versuche es mal mit einem Zitat: "Archiviert werden müssen alle
> steuerrelevanten digitalen Daten, also die Daten der Finanz- und
> Lohnbuchhaltung..."
> Die Besonderheit liegt hier auf der Aussage "digitale".
> Eingangsrechnungen im Sinne sind keine gescannten DIN Ax Seiten.
> Ausgangsrechnungen im Sinne dürften mindestens die Anforderungen an §14 (3)
> UStG erfüllen und wer diese NUR in Verbindung mit einem elektronischem
> Archiv sichert, welches NUR Zugriff aus dem Buchungsdatensatz ermöglicht,
> hat (nach meiner bescheidenen, rechtlich nicht gesicherten Meinung)
> irgendetwas falsch gemacht.
Achiviert wird IIRC ein Belegimage samt Verweis. Wie dabei EDI-Invoice
eingebunden ist weis ich jetzt aus dem Stehgreif nicht. Wäre
aber auch erstmal egal. Wobei ich das mal als zulässig annehme.
>>Nur was wäre wenn nun Teile des Archives zerstört werden? Die im
>>weiterlaufenden SAP System (Standby-System) vorhandenen Verknüpfungen
>>weisen dann auf nicht mehr existente "Belege".
> Ich habe die Anführungszeichen gesehen:-)
>
>
>>Mann könnte nun einfach weiterarbeiten, SAP auf den letzten
>>archivierten Stand zurücksetzen und alle späteren Buchungen nachziehen
>>oder halt Ersatzbelege durch z.B. erneuten Druck erstellen.
>>(Die dann jedoch regulär nicht archiviert würden)
>
>
> Was sagt denn die Bude dazu, die solchen Datenmüll verzapft?
Archiv abschalten und auf dem Standbysystem weiterarbeiten - so wie es
das Notfallhandbuch vorsieht *g*. Und das bis das Rechenzentrum wieder
aufgebaut wäre.
Allerdings stünden dort ja dann auch nicht mehr die Drucksysteme ;-)
Führte bereits zu interessanten Diskussionen. (Auch mit Archivanbietern)
Nach dem was ich mit meinen bescheidenen Kenntnissen
von Buchführung weis könnte das mächtig Ärger geben. Nur wollte ich dazu
noch mal andere Standpunkte hören. In meinen Augen ist ein solches
"Ausfallrechenzentrum" samt Notfallhandbuch zumindest mit den GoBS nicht
in Einklang zu bringen.
SAP müsste in einem solchen Fall zurückgesetzt und eine Reko gefahren
werden. Das will allerdings keiner hören.
Nachdem ich diese Diskussionen mehrfach geführt habe bin ich heute durch
Heise wieder darauf gestossen. Stichworte IT-Sicherheit und Basel II
Halt rein aus Interesse und weil man ja nicht alles weis.
Ralf
Re: Beleglose Archivierung
am 17.02.2006 00:29:49 von Peter Kern
Hallo,
"Ralf Bosselmann" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
[...]
> Archiv abschalten und auf dem Standbysystem weiterarbeiten - so wie es
> das Notfallhandbuch vorsieht *g*. Und das bis das Rechenzentrum wieder
> aufgebaut wäre.
da möchte ich mal bei sein... :-)
> Allerdings stünden dort ja dann auch nicht mehr die Drucksysteme ;-)
Aehm.. es gibt keine Lösung, die das Anbinden der Belegdrucker an das
Backupsystem regeln? Wer hat denn da bitte das Pflichtenheft geschrieben?
> Führte bereits zu interessanten Diskussionen. (Auch mit Archivanbietern)
> Nach dem was ich mit meinen bescheidenen Kenntnissen
> von Buchführung weis könnte das mächtig Ärger geben. Nur wollte ich dazu
> noch mal andere Standpunkte hören. In meinen Augen ist ein solches
> "Ausfallrechenzentrum" samt Notfallhandbuch zumindest mit den GoBS nicht
> in Einklang zu bringen.
Bei der beleglosen(!) Übermittlung mittels EDI ist das ein Risiko, welches
nicht zu vernachlässigen ist. Was sagt das Lastenheft zur Frage der
Rekonstruktion bereits übermittelter Datensätze?
In jedem Fall würde ich darauf drängen, das hier nachgebessert wird. (Was
wird das wieder kosten...)
> SAP müsste in einem solchen Fall zurückgesetzt und eine Reko gefahren
> werden. Das will allerdings keiner hören.
> Nachdem ich diese Diskussionen mehrfach geführt habe bin ich heute durch
> Heise wieder darauf gestossen. Stichworte IT-Sicherheit und Basel II
War glaub ich auch schon mal Thema in der Computerwoche. Bei Heise wars vor
längerer Zeit (evtl. sogar vor der Einführung??) ein Thema.
> Halt rein aus Interesse und weil man ja nicht alles weis.
dann is ja gut..
Peter
Es soll ja Unternehmen geben, welche allein wegen einer fehlenden
Dokumentation einer Backupstrategie und des damit möglichen Ausfalls auf
nicht bestimmte Zeit ein mittelschweres Problem mit der Hausbank und
gekündigter Kreditlinie bekommen... Naja
(Nein noch nicht selbst erlebt...)