Bescheid EST

Bescheid EST

am 17.02.2006 14:17:38 von Chris Seidel

Hallo NG,

ich habe vom FA dem Bescheid für meine EST-E 2004 bekommen.

1) § 165 Abs 1 (vorläufig)
2) § 164 Abs 1 (Vorbehalt der Nachprüfung)

1) Steht immer da.

2) Steht erstmalig da.

Ich muss noch eine EÜR und eine Auflistung für die Ansparrücklage abliefern.
Steht d2) deshalb da oder will da wirklich jemand einen Prüfer schicken?

Die EÜR ist für 2004 ja noch formlos, oder muss ich da auch schon dieses
monströse Formular ausfüllen?


Danke.

Re: Bescheid EST

am 17.02.2006 14:28:39 von Martin Hentrich

On Fri, 17 Feb 2006 14:17:38 +0100, "Chris Seidel" <> wrote:

>Ich muss noch eine EÜR und eine Auflistung für die Ansparrücklage =
abliefern.=20
>Steht d2) deshalb da...

vermutlich.

>...oder will da wirklich jemand einen Prüfer schicken?

nein.

Martin

Re: Bescheid EST

am 17.02.2006 14:55:59 von Matthias Kryn

Chris Seidel schrieb:

> Ich muss noch eine EÜR und eine Auflistung für die
> Ansparrücklage abliefern. Steht d2) deshalb da

Vermutlich ja.

> oder will da
> wirklich jemand einen Prüfer schicken?

Nein. Da kommt dann ein eigenes Formular :-)

Grüße
Matthias

Re: Bescheid EST

am 17.02.2006 22:22:38 von axbnospamatall

Am Fri, 17 Feb 2006 14:17:38 +0100, schrieb "Chris Seidel" <>
:

>Hallo NG,
>
>ich habe vom FA dem Bescheid für meine EST-E 2004 bekommen.
>
>1) § 165 Abs 1 (vorläufig)
>2) § 164 Abs 1 (Vorbehalt der Nachprüfung)
>
>1) Steht immer da.

Bezieht sich auch nur auf die im Bescheid benannten Unklarheiten.

>
>2) Steht erstmalig da.

Weil Du vermutlich eine neue gewerbliche Tätigkeit aufgenommen hast
und Verluste angegeben hast. Daher wird das FA innerhalb der nächsten
Jahre die Sache weiter betrachten und die Gewinnerzielungsabsicht
prüfen.


Grüße

Axel