Eigenheimzulage Miteigentum

Eigenheimzulage Miteigentum

am 19.02.2006 23:29:40 von Skyes

Hallo NG,

meine Frau und ich haben noch im letzten Jahr von unseren Schwiegereltern
das Haus übernommen und die Eigenheimzulage beantragt.

Das Haus hat einen Verkehrswert von 320.000 Euro. Der Vertrag regelt das wie
folgt:
- Meine Schwiegereltern statten meine Frau mit der Hälfte, also 160.000 Euro
aus.
- Die andere Hälfte kaufe ich meinen Schwiegereltern ab.

Zu den 160.000 Euro Kaufkosten kommen noch 35.000 Euro Kosten für
Renovierungen.

Jetzt kam der Bescheid vom Finanzamt:
Bemessungsgrundlage (gesamt): 195.000 Euro
Bemessungsgrundlage gemäß Ihrem Miteigentumsanteil 50,00 v.H.: 97.500 Euro
1,0 v.H. der Bemessungsgrundlage: 975 Euro
entsprechend Ihrem Miteigentumsanteil 50,00 v.H. von 1.250 Euro
(Höchstbetrag): 625 Euro
Eigenheimzulage: 625 Euro

Auf gut deutsch: Wir bekommen nur die Hälfte.

In den Erläuterungen findet sich dann der Satz: "Da für den Anteil der
Ehefrau eine Schenkung vorliegt, kann dieser Anteil nicht gefördert werden,
da insoweit keine Anschaffung vorliegt."

Meine Fragen:
- Ist das rechtens, das wir nur die Hälfte der Eigenheimzulage bekommen?
- Ist es eventuell von Bedeutung, dass meine Frau ausgestattet wurde, also
keine Schenkung vorliegt (was auch immer der Unterschied ist)?

Vielen Dank für jeden Hinweis!

Gruß Martin

Re: Eigenheimzulage Miteigentum

am 20.02.2006 00:03:50 von Martin Hentrich

On Sun, 19 Feb 2006 23:29:40 +0100, "Martin Graf" <>
wrote:

>- Ist es eventuell von Bedeutung, dass meine Frau ausgestattet wurde, =
also=20
>keine Schenkung vorliegt (was auch immer der Unterschied ist)?

Was soll eine Ausstattung sein?

Ergo: Es ist eine Schenkung, auf den Namen kommt es nicht an:

=A7 516 BGB


Begriff der Schenkung

(1) Eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen
bereichert, ist Schenkung, wenn beide Teile darüber einig sind, dass
die Zuwendung unentgeltlich erfolgt.

Martin

Re: Eigenheimzulage Miteigentum

am 20.02.2006 08:47:09 von Gisela Koenig

hallo Herr Graf,
der Bescheid des Finanzamtes ist richtig. Sie erhalten nur 50% der
Eigenheimzulage.

Gisela König

Re: Eigenheimzulage Miteigentum

am 20.02.2006 15:41:05 von Skyes

"Martin Hentrich" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
On Sun, 19 Feb 2006 23:29:40 +0100, "Martin Graf" <>
wrote:

>>- Ist es eventuell von Bedeutung, dass meine Frau ausgestattet wurde, also
>>keine Schenkung vorliegt (was auch immer der Unterschied ist)?

>Was soll eine Ausstattung sein?

BGB §1624:

§ 1624
Ausstattung aus dem Elternvermögen
(1) Was einem Kind mit Rücksicht auf seine Verheiratung oder auf die
Erlangung einer selbständigen Lebensstellung zur Begründung oder zur
Erhaltung der Wirtschaft oder der Lebensstellung von dem Vater oder der
Mutter zugewendet wird (Ausstattung), gilt, auch wenn eine Verpflichtung
nicht besteht, nur insoweit als Schenkung, als die Ausstattung das den
Umständen, insbesondere den Vermögensverhältnissen des Vaters oder der
Mutter, entsprechende Maß übersteigt.


> Ergo: Es ist eine Schenkung, auf den Namen kommt es nicht an:

Also ist es doch keine Schenkung, oder?

Re: Eigenheimzulage Miteigentum

am 20.02.2006 15:42:39 von Skyes

"Gisela Koenig" <> schrieb im Newsbeitrag
news:d70ku4bkj1s2$
> hallo Herr Graf,
> der Bescheid des Finanzamtes ist richtig. Sie erhalten nur 50% der
> Eigenheimzulage.
>
> Gisela König

Hallo,

danke für die Antwort. Gibt es das auch irgendwo in einem Gesetz zum
Nachlesen?

Gruß Martin

Re: Eigenheimzulage Miteigentum

am 20.02.2006 16:14:55 von Martin Hentrich

On Mon, 20 Feb 2006 15:41:05 +0100, "Martin Graf" <>
wrote:

>Also ist es doch keine Schenkung, oder?

Stimmt, zumindest wenn die genannten Bedingungen erfüllt sind - dann
ist auch keine Schenkungssteuer fällig - dies dürfte der Sinn dieses =
=A7
sein.

Allerdings ist es auch richtig, daß diese "Ausstattung" ebensowenig
noch zusätzlich vom Steuerzahler mit einer Eigenheimzulage gefördert
wird wie eine Schenkung auch nicht. Warum auch. Es gehört ihr ja ohne
irgendwelche eigenen Kosten. Daher bedarf es dieser Förderung nicht.

Wowereit!

Martin

Re: Eigenheimzulage Miteigentum

am 20.02.2006 16:27:28 von Matthias Frank

Gisela Koenig wrote:

> hallo Herr Graf,
> der Bescheid des Finanzamtes ist richtig. Sie erhalten nur 50% der
> Eigenheimzulage.
>
Irgendwie sehe ist das anders. Er oder sie beide
hanen doch 195000 € bezahlt und das sollte reichen
um die volle Eigenheimzulage zu bekommen.

Wobei vielleicht auch mal die Nachfrage ob er oder
sie oder beide schon mal Eigenheimzulage bekamen.
MfG
Matthias

Re: Eigenheimzulage Miteigentum

am 20.02.2006 16:39:09 von Skyes

"Matthias Frank" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Gisela Koenig wrote:
>
>> hallo Herr Graf,
>> der Bescheid des Finanzamtes ist richtig. Sie erhalten nur 50% der
>> Eigenheimzulage.
>>
> Irgendwie sehe ist das anders. Er oder sie beide
> hanen doch 195000 € bezahlt und das sollte reichen
> um die volle Eigenheimzulage zu bekommen.

Das war auch mein Gedankengang. Wir kaufen das Haus regulär für 195.000
Euro - warum sollten wir nicht die Eigenheimzulage bekommen? Unabhängig von
der Ausstattung - wenn wir für 195.000 Euro eine Wohnung gekauft hätten ohne
Eltern"unterstützung", würden wir ja auch die volle EHZ bekommen.

> Wobei vielleicht auch mal die Nachfrage ob er oder
> sie oder beide schon mal Eigenheimzulage bekamen.

Was EHZ angeht, sind wir beide noch "jungfräulich" - noch nie in Anspruch
genommen.

Gruß Martin

Re: Eigenheimzulage Miteigentum

am 20.02.2006 16:40:34 von Skyes

"Martin Hentrich" <> schrieb im Newsbeitrag
news:

> Allerdings ist es auch richtig, daß diese "Ausstattung" ebensowenig
> noch zusätzlich vom Steuerzahler mit einer Eigenheimzulage gefördert
> wird wie eine Schenkung auch nicht. Warum auch. Es gehört ihr ja ohne
> Argendwelche eigenen Kosten. Daher bedarf es dieser Förderung nicht.

Wir kaufen das Haus regulär für 195.000 Euro - warum sollten wir nicht die
Eigenheimzulage bekommen? Unabhängig von der Ausstattung - wenn wir für
195.000 Euro eine Wohnung gekauft hätten ohne Eltern"unterstützung", würden
wir ja auch die volle EHZ bekommen. Wir wollen ja nicht die Ausstattung
gefördert, sondern die 195.000 Euro Ausgaben.

Gruß Martin

Re: Eigenheimzulage Miteigentum

am 20.02.2006 17:29:39 von Martin Hentrich

On Mon, 20 Feb 2006 16:40:34 +0100, "Martin Graf" <>
wrote:

>Wir kaufen das Haus regulär für 195.000 Euro - warum sollten wir =
nicht die=20
>Eigenheimzulage bekommen? Unabhängig von der Ausstattung - wenn wir =
für=20
>195.000 Euro eine Wohnung gekauft hätten ohne Eltern"unterstützung",=
würden=20
>wir ja auch die volle EHZ bekommen. Wir wollen ja nicht die Ausstattung=20
>gefördert, sondern die 195.000 Euro Ausgaben.

Mir ist schon klar, daß euch das nicht gefällt.

Martin

Re: Eigenheimzulage Miteigentum

am 20.02.2006 18:51:49 von Achim Waldek

Am Mon, 20 Feb 2006 16:39:09 +0100 schrieb Martin Graf:

> "Matthias Frank" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:
>> Gisela Koenig wrote:
>>
>>> hallo Herr Graf,
>>> der Bescheid des Finanzamtes ist richtig. Sie erhalten nur 50% der
>>> Eigenheimzulage.
>>>
>> Irgendwie sehe ist das anders. Er oder sie beide
>> hanen doch 195000 € bezahlt und das sollte reichen
>> um die volle Eigenheimzulage zu bekommen.

Nope. *Er* hat ein halbes Haus für 195 TEuro gekauft. Damit steht ihm auch
nur die Häfte zu. Ihre Hälfte wurde per Schenkung an sie übetertragen. Ganz
einfach.

> Das war auch mein Gedankengang. Wir kaufen das Haus regulär für 195.000
> Euro - warum sollten wir nicht die Eigenheimzulage bekommen? Unabhängig von
> der Ausstattung - wenn wir für 195.000 Euro eine Wohnung gekauft hätten ohne
> Eltern"unterstützung", würden wir ja auch die volle EHZ bekommen.

Ja, weil dann jeder 50% finanziert. Es klingt verrückt., ist aber nur
logisch. Ihr habt ein halbes haus geschenkt bekommen und ein halbes
gekauft.

Fertig aus.
Gruß

Re: Eigenheimzulage Miteigentum

am 20.02.2006 20:13:47 von Gisela Koenig

Hinweis auf das BMF-Schreiben vom13.01.1993 - BStBl. I S.80 (ist
entsprechend anzuwenden:
Tz.14: wird ein Witschaftsgut teilentgeltlich übertragen, ist der
Vorgang in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil
aufzuteilen. Dabei berechnen sich der entgeltlich und der unentgeltlich
erworbene Teil des Wirtschaftsguts nach dem Verhältnis des Entgelts zu
dem Verkehrswert des Wirtschaftsguts.


G. König

Re: Eigenheimzulage Miteigentum

am 20.02.2006 23:27:28 von Matthias Frank

Achim Waldek wrote:


>
> Ja, weil dann jeder 50% finanziert. Es klingt verrückt., ist aber nur
> logisch. Ihr habt ein halbes haus geschenkt bekommen und ein halbes
> gekauft.

Nehmer wir mal an sie hätten irgendein Haus gekauft und die
Eltern hätten 200.000.- € bar geschenkt und sie hätten
200.000 noch bezahlt, dann bekommt man aber die volle EHZ oder?
MfG
Matthias

Re: Eigenheimzulage Miteigentum

am 21.02.2006 00:14:19 von Frank Kozuschnik

Martin Graf schrieb:

> Das Haus hat einen Verkehrswert von 320.000 Euro.
> - Meine Schwiegereltern statten meine Frau mit der Hälfte, also 160.000 Euro aus.
> - Die andere Hälfte kaufe ich meinen Schwiegereltern ab.
>
> Zu den 160.000 Euro Kaufkosten kommen noch 35.000 Euro Kosten für
> Renovierungen.
>
> Jetzt kam der Bescheid vom Finanzamt:
> Bemessungsgrundlage (gesamt): 195.000 Euro
> Bemessungsgrundlage gemäß Ihrem Miteigentumsanteil 50,00 v.H.: 97.500 Euro
> 1,0 v.H. der Bemessungsgrundlage: 975 Euro
> entsprechend Ihrem Miteigentumsanteil 50,00 v.H. von 1.250 Euro
> (Höchstbetrag): 625 Euro
> Eigenheimzulage: 625 Euro
> [...]
> In den Erläuterungen findet sich dann der Satz: "Da für den Anteil der
> Ehefrau eine Schenkung vorliegt, kann dieser Anteil nicht gefördert werden,
> da insoweit keine Anschaffung vorliegt."

Ich bin der Meinung, dass die Ehefrau ihren halben Eigentumsanteil
nicht komplett geschenkt bekommen hat, sondern dass ihr die Hälfte der
Renovierungsaufwendungen zuzurechnen ist. Damit bekäme die Ehefrau
immerhin 175 Euro Eigenheimzulage.

> Meine Fragen:
> - Ist das rechtens, das wir nur die Hälfte der Eigenheimzulage bekommen?

Ansonsten im Prinzip schon.

Ein Besuch beim Steuerberater wäre da vielleicht sinnvoll gewesen.

> - Ist es eventuell von Bedeutung, dass meine Frau ausgestattet wurde, also
> keine Schenkung vorliegt (was auch immer der Unterschied ist)?

Für die Eigenheimzulage macht das keinen Unterschied.

Re: Eigenheimzulage Miteigentum

am 21.02.2006 10:34:31 von Skyes

"Frank Kozuschnik" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Ein Besuch beim Steuerberater wäre da vielleicht sinnvoll gewesen.

Korrektur: Ein Besuch bei einem ANDEREN Steuerberater wäre da vielleicht
sinnvoll gewesen. ;-)

>> - Ist es eventuell von Bedeutung, dass meine Frau ausgestattet wurde,
>> also
>> keine Schenkung vorliegt (was auch immer der Unterschied ist)?
>
> Für die Eigenheimzulage macht das keinen Unterschied.

Sh.. happens. Naja, kann man jetzt nichts mehr ändern. Muss ich halt ein
paar Kinder in die Welt setzen. :-)

Re: Eigenheimzulage Miteigentum

am 21.02.2006 11:15:34 von Frank Kozuschnik

Frank Kozuschnik wrote:

> Ich bin der Meinung, dass die Ehefrau ihren halben Eigentumsanteil
> nicht komplett geschenkt bekommen hat, sondern dass ihr die Hälfte der
> Renovierungsaufwendungen zuzurechnen ist. Damit bekäme die Ehefrau
> immerhin 175 Euro Eigenheimzulage.

Bei genauerem Nachdenken steht dieses Argument allerdings auf wackligen
Füßen, denn gefördert wird nur die Anschaffung oder Herstellung einer
Wohnung; für die reine Renovierung gibt es keine Eigenheimzulage.

Re: Eigenheimzulage Miteigentum

am 21.02.2006 11:17:19 von Frank Kozuschnik

Martin Graf wrote:

> Frank Kozuschnik schrieb...
>
>> Ein Besuch beim Steuerberater wäre da vielleicht sinnvoll gewesen.
>
> Korrektur: Ein Besuch bei einem ANDEREN Steuerberater wäre da
> vielleicht sinnvoll gewesen. ;-)

Was sagt denn der Steuerberater zu der Sache?

Re: Eigenheimzulage Miteigentum

am 21.02.2006 13:37:24 von Achim Waldek

Am Tue, 21 Feb 2006 10:34:31 +0100 schrieb Martin Graf:



> Sh.. happens. Naja, kann man jetzt nichts mehr ändern. Muss ich halt ein
> paar Kinder in die Welt setzen. :-)

Und was machst D nach den 8 Jahren? bei Ebay weiterverhökern?
Obwohl, da nix mehr EHZ, nützen baukinder auch nix mehr.
Ich täts mir überlegen....
Gruß