Ansparabschreibung auflösen im Ausland

Ansparabschreibung auflösen im Ausland

am 20.02.2006 13:09:23 von frank.gog

Ich bin freiberufler.
Ich hatte 2000 und 2001 eine Ansparabschreibung (ASPA) gebildet.
In der Steuererklärung 2002 hätte ich ja nun einen Teil der ASPA
auflösen müssen, ca. 30000 Euro .
Ich habe aber die meiste Zeit von 2002 beruflich in Thailand gelebt und
bin deswegen nicht in D steuerpflichtig, sondern in Thailand. D u.
Thail. haben Dopelbesteuerungsabkommen.
Was ist mit der ASPA? muss ich die nun extra in D versteuern, oder in
Thailand?
oder zählt sie zum "Welteinkommen" und wir ganz normal in meine
Einnahme-überschuss-Rechnung von Thailand einbezogen und dann dort
versteuert?
Frank

Re: Ansparabschreibung auflösen im Ausland

am 20.02.2006 14:21:56 von Matthias Reichelt

Halolo Frank,

<> schrieb im Newsbeitrag
>news:
>Ich bin freiberufler.
>Ich hatte 2000 und 2001 eine Ansparabschreibung (ASPA) gebildet.
>In der Steuererklärung 2002 hätte ich ja nun einen Teil der ASPA
>auflösen müssen, ca. 30000 Euro .
>Ich habe aber die meiste Zeit von 2002 beruflich in Thailand gelebt und
>bin deswegen nicht in D steuerpflichtig, sondern in Thailand. D u.
>Thail. haben Dopelbesteuerungsabkommen.
>Was ist mit der ASPA? muss ich die nun extra in D versteuern, oder in
>Thailand?
>oder zählt sie zum "Welteinkommen" und wir ganz normal in meine
>Einnahme-überschuss-Rechnung von Thailand einbezogen und dann dort
>versteuert?
>Frank
da nur die inländische Betriebsstätte begünstigt ist, muss die ASPA im
Zeitpunkt des Wegzugs (mit dem Ende der deutschen Steuerpflicht quasi)
aufgelöst werden.
Sie gehört damit nicht zum Welteinkommen, da der dt. Gesetzgeber davon
ausgegangen ist,
künftige Investitionen Inland zu fördern. D.h. er verzichtet auf Steuern
durch die Bildung der RL und holt sie sich im Zeitpunkt der Investition
nach.
Damit Zwangsauflösung mit Wegzug.
Gruß Matti

Re: Ansparabschreibung auflösen im Ausland

am 21.02.2006 12:56:00 von frank.gog

das ist ja schade. vielen dank jedenfalls.

Re: Ansparabschreibung auflösen im Ausland

am 21.02.2006 16:10:48 von Matthias Reichelt

Hallo Frank,

<> schrieb im Newsbeitrag
news:
> das ist ja schade. vielen dank jedenfalls.
ich würde, wenn ich könnte, die Antwort auch anders lauten lassen.
Jedoch ist das nunmal auf die schnelle meine Lösung.
Da in Dt. jedoch alles geregelt ist, vielleicht ergibt sich da ein S-Loch.

Doch das kostet Zeit. Das kostet Geld. Das kostet Nerven.
(Da müßtest Ihr in Thail. wohl am meisten haben ? ;-))

Gruß Matti