Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
am 20.02.2006 19:46:34 von Reinhard Zwirner
Liebe Experten,
es wäre nett, wenn Ihr mir 2 Fragen zu obigem Thema beantworten
würdet.
1. Vom 1.1.05-9.12.05 bin ich mit meinem ehemaligen KFZ zur Arbeit
gefahren. Weil mein Autohändler das neue Auto nicht so schnell
wie gewünscht liefern konnte, habe ich ab dem 10.12. dann einen
(kostenlosen) Vorführwagen bekommen, mußte allerdings den Sprit
selbst bezahlen. Seit dem 10.02.06 fahre ich wieder ein eigenes
Auto.
Ist dieser Sachverhalt für die EStErklärung 2005 (und ggf.) 2006
irgendwo von Bedeutung? Oder ist das egal - immerhin bin ich ja
tatsächlich gefahren und hatte Aufwendungen für Sprit etc.
2. In der EStErklärung wird nach dem für den Weg zur Arbeit benutzten
Verkehrsmittel gefragt. Warum? IIRC ist doch der "km-Preis" stets
derselbe, ob ich nun zu Fuß, per Rad, Auto oder Bahn zur Arbeit
komme. Oder übersehe ich da was?
Für klärende Antworten dankt im voraus
Reinhard
Re: Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
am 20.02.2006 22:30:37 von Eric Lorenz
Reinhard Zwirner schrieb:
Hallo!
>
> 1. Vom 1.1.05-9.12.05 bin ich mit meinem ehemaligen KFZ zur Arbeit
> gefahren. Weil mein Autohändler das neue Auto nicht so schnell
> wie gewünscht liefern konnte, habe ich ab dem 10.12. dann einen
> (kostenlosen) Vorführwagen bekommen, mußte allerdings den Sprit
> selbst bezahlen. Seit dem 10.02.06 fahre ich wieder ein eigenes
> Auto.
>
> Ist dieser Sachverhalt für die EStErklärung 2005 (und ggf.) 2006
> irgendwo von Bedeutung? Oder ist das egal - immerhin bin ich ja
> tatsächlich gefahren und hatte Aufwendungen für Sprit etc.
2. In der EStErklärung wird nach dem für den Weg zur Arbeit benutzten
> Verkehrsmittel gefragt. Warum? IIRC ist doch der "km-Preis" stets
> derselbe, ob ich nun zu Fuß, per Rad, Auto oder Bahn zur Arbeit
> komme. Oder übersehe ich da was?
>
Schauen wir mal ins Gesetz:
....ein höherer Betrag als 4 500 Euro ist anzusetzen, soweit der
Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen
benutzt.
Damit dürfte 1 und 2 ausreichend beantwortet sein.
Eric
Re: Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
am 20.02.2006 23:31:23 von Reinhard Zwirner
Eric Lorenz schrieb:
>
....
> Schauen wir mal ins Gesetz:
>
> ...ein höherer Betrag als 4 500 Euro ist anzusetzen, soweit der
> Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen
> benutzt.
>
> Damit dürfte 1 und 2 ausreichend beantwortet sein.
Hallo, Eric,
danke für Deinen Hinweis! Das Zitat stammt offenbar aus
§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG.
Bezogen auf meine 1. Frage ist es also steuerrechtlich egal, ob der
Wagen, den ich für den Weg zur Arbeit benutze, mir gehört oder mir
nur zur Verfügung steht. Hm, da erlaube ich mir noch eine Zusatzfrage:
Sollte ich dann überhaupt angeben, daß ich die letzten Tage des Jahres
in einem anderen Auto zur Arbeitsstätte gefahren bin?
Hinsichtlich der 2. Frage interpretiere ich den Gesetzestext so, daß es
offensichtlich egal ist, ob Rad, Bus, Bahn oder Auto benutzt werden,
solange der dafür abzusetzende Betrag EUR 4500,- nicht übersteigt. Ein
höherer Betrag kann nur dann abgesetzt werden, wenn der Arbeitsweg mit
dem Auto zurückgelegt wurde.
Stimmt meine Interpretation? In jedem Fall grüßt freundlich
Reinhard
Re: Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
am 20.02.2006 23:37:17 von Eric Lorenz
Reinhard Zwirner schrieb:
> Bezogen auf meine 1. Frage ist es also steuerrechtlich egal, ob der
> Wagen, den ich für den Weg zur Arbeit benutze, mir gehört oder mir
> nur zur Verfügung steht. Hm, da erlaube ich mir noch eine Zusatzfrage:
> Sollte ich dann überhaupt angeben, daß ich die letzten Tage des Jahres
> in einem anderen Auto zur Arbeitsstätte gefahren bin?
Was spricht dagegen. Die Entfernungspauschale bekommt man und hängt
nicht von dem gewählt Fahrzeug ab. Du könntest auch mit einem
Mähdrescher zur Arbeit fahren...
> Hinsichtlich der 2. Frage interpretiere ich den Gesetzestext so, daß es
> offensichtlich egal ist, ob Rad, Bus, Bahn oder Auto benutzt werden,
> solange der dafür abzusetzende Betrag EUR 4500,- nicht übersteigt. Ein
> höherer Betrag kann nur dann abgesetzt werden, wenn der Arbeitsweg mit
> dem Auto zurückgelegt wurde.
>
Und du das z.b. durch Belege nachweisen kannst.
Eric
Re: Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
am 21.02.2006 00:21:58 von Frank Kozuschnik
Reinhard Zwirner schrieb:
> 1. Vom 1.1.05-9.12.05 bin ich mit meinem ehemaligen KFZ zur Arbeit
> gefahren. Weil mein Autohändler das neue Auto nicht so schnell
> wie gewünscht liefern konnte, habe ich ab dem 10.12. dann einen
> (kostenlosen) Vorführwagen bekommen, mußte allerdings den Sprit
> selbst bezahlen. Seit dem 10.02.06 fahre ich wieder ein eigenes
> Auto.
> Ist dieser Sachverhalt für die EStErklärung 2005 (und ggf.) 2006
> irgendwo von Bedeutung? Oder ist das egal - immerhin bin ich ja
> tatsächlich gefahren und hatte Aufwendungen für Sprit etc.
Es ist in der Regel egal, denn für Fahrten zwischen Wohnung und
Arbeitsplatz gibt es immer nur die Entfernungspauschale. Welches
Verkehrsmittel du benutzt, ist gleichgültig. Selbst wenn du zu Fuß
gehst, wird dir der gleiche Betrag als Werbungskosten anerkannt.
> 2. In der EStErklärung wird nach dem für den Weg zur Arbeit benutzten
> Verkehrsmittel gefragt. Warum? IIRC ist doch der "km-Preis" stets
> derselbe, ob ich nun zu Fuß, per Rad, Auto oder Bahn zur Arbeit
> komme. Oder übersehe ich da was?
Kleinere Unterschiede gibt es schon: Während die Entfernungspauschale
an sich auf einen jährlichen Höchstbetrag von 4.500 Euro begrenzt ist,
gilt diese Begrenzung nicht, wenn du mit dem Auto fährst.
Re: Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
am 25.02.2006 17:16:35 von usenet-01-2006
Frank Kozuschnik schrieb:
>>2. In der EStErklärung wird nach dem für den Weg zur Arbeit benutzten
>> Verkehrsmittel gefragt. Warum? IIRC ist doch der "km-Preis" stets
>> derselbe, ob ich nun zu Fuß, per Rad, Auto oder Bahn zur Arbeit
>> komme. Oder übersehe ich da was?
>
>
> Kleinere Unterschiede gibt es schon: Während die Entfernungspauschale
> an sich auf einen jährlichen Höchstbetrag von 4.500 Euro begrenzt ist,
> gilt diese Begrenzung nicht, wenn du mit dem Auto fährst.
Was soll diese Subventionierung?
Re: Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
am 25.02.2006 19:42:50 von Frank Kozuschnik
Jens Müller schrieb:
> Frank Kozuschnik schrieb:
>
> > Kleinere Unterschiede gibt es schon: Während die Entfernungspauschale
> > an sich auf einen jährlichen Höchstbetrag von 4.500 Euro begrenzt ist,
> > gilt diese Begrenzung nicht, wenn du mit dem Auto fährst.
>
> Was soll diese Subventionierung?
Ich habe es mir nicht ausgedacht. Trotzdem ein Erklärungsversuch:
Wer öffentliche Verkehrsmittel benutzt, kann seine *tatsächlichen*
Kosten auch dann absetzen, wenn sie die 4.500 Euro übersteigen.
Der Autofahrer darf auf keinen Fall seine tatsächlichen Kosten
absetzen, er kriegt immer nur die Entfernungspauschale. Die liegt aber
hinreichend deutlich unter den tatsächlichen Kosten, so dass eine
zusätzliche Deckelung die Autofahrer doppelt benachteiligen würde.