Re: Sind Sonderzahlungen des Arbeitgebers zur Rentenversicherung steuerfrei?
am 21.02.2006 08:19:48 von Wolfgang Fieg
"Raju" <> schrieb im Newsbeitrag
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> Nach fünf Jahren Altersteilzeit zahlt mein Arbeitgeber eine Summe (im
> Altersteilzeitvertrag festgelegt) zur Minderung des 18%-Abzugs in die
> Rentenkasse.
> Meine Frage lautet: Ist diese Summe als Abfindung im steuerlichen Sinn zu
> bewerten?
Du meinst, um steuerfrei nach § 3 Nr. 9 EStG a.F. zu sein? Eher nicht, denn
es handelt sich nicht um eine Entschädigung für eine vom Arbeitgeber
veranlaßte Auflösung des Dienstverhältnisses, sondern um einen Ausgleich von
Abschlägen wegen vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente.
Bleibt noch § 3 Nr. 28 EStG - da ist (teilweise) Steuerfreiheit möglich,
wenn die Beträge zur Vermeidung der Abschläge in die Rentenkasse eingezahlt
werden (§ 187 a SGB VI). Man kann sich das vom RV-Träger ausrechnen lassen -
ob es sich lohnt, muß man selbst entscheiden.
Wenn und soweit Steuerpflicht besteht, wäre noch die Frage der
Tarifbegünstigung nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG zu prüfen, aber auch da bin
ich eher skeptisch.
Wolfgang