Steuerschuld auch ohne Gebührenbescheid?
Steuerschuld auch ohne Gebührenbescheid?
am 20.02.2006 22:39:41 von Dirk Schuster
Hallo,
bald ist meine KFZ-Steuer fällig. Allerdings habe ich dieses Jahr noch
keinen Gebührenbescheid bekommen. Ich glaube auch nicht, dass dieser
noch kommt, zumal dieser in den Vorjahren schon wesentlich früher da
war.
Muss ich die Steuer auch ohne Bescheid fristgerecht zahlen (Das Datum
ist ja aus den Vorjahren bekannt)?
Falls der Bescheid wider Erwarten bei der Post verloren ging: Wer ist
beweispflichtig, dass der Brief in meinen Organisationsbereich
eingegangen ist?
Gruß und Dank im Voraus,
Dirk
Re: Steuerschuld auch ohne Gebührenbescheid?
am 21.02.2006 08:29:00 von Bernd Meyer
Bei uns gibt es schon seit Jahren keinen jährlichen Bescheid mehr. Das wurde
zuvor öffentlich bekannt gemacht.
Zahlen muss ich natürlich trotzdem.
Gruß, Bernd
Re: Steuerschuld auch ohne Gebührenbescheid?
am 21.02.2006 09:07:38 von Gisela Koenig
hallo Herr Schuster,
Sie haben bereits einen Kfz-Steuerbescheid erhalten. Dieser gilt auch
für die zukünftige Zeit, solange bis sich was ändert.
Lesen Sie mal den letzten Bescheid genau durch. Da stehen auch die
Zahlungstermine drauf.
Manche Finanzämter schicken auch Erinnerungen, dass der Zahlungstermin
fällig wird. aber das sind KEINE neuen Bescheide.
Gisela König
Re: Steuerschuld auch ohne Gebührenbescheid?
am 21.02.2006 10:01:44 von Matthias Kryn
Dirk Schuster schrieb:
> bald ist meine KFZ-Steuer fällig. Allerdings habe ich dieses
> Jahr noch keinen Gebührenbescheid bekommen. Ich glaube auch
> nicht, dass dieser noch kommt, zumal dieser in den Vorjahren
> schon wesentlich früher da war.
Für KFZ-Steuer gips einmal einen Bescheid, darauf steht auch,
dass die Steuer dann jährlich fällig und zu zahlen ist. Einfach
mal das Kleingedruckte lesen :-)
> Muss ich die Steuer auch ohne Bescheid fristgerecht zahlen
> (Das Datum ist ja aus den Vorjahren bekannt)?
Jap.
Grüße
Matthias
Re: Steuerschuld auch ohne Gebührenbescheid?
am 21.02.2006 12:21:59 von Klaus Fischer
Ich habe auch schon mal Mahnfgebühren bezahlen müssen, weil ich verpennt
hatte, dass nach einem Jahr der gleiche Betrag auch ohne erneuten Bescheid
fällig wurde.
Am besten also: Alten Bescheid nochmal richtig lesen (... Folgejahre ...
solange kein neur Bescheid ergeht ...) und schleunigst bezahlen.
"Dirk Schuster" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Hallo,
>
> bald ist meine KFZ-Steuer fällig. Allerdings habe ich dieses Jahr noch
> keinen Gebührenbescheid bekommen. Ich glaube auch nicht, dass dieser
> noch kommt, zumal dieser in den Vorjahren schon wesentlich früher da
> war.
>
> Muss ich die Steuer auch ohne Bescheid fristgerecht zahlen (Das Datum
> ist ja aus den Vorjahren bekannt)?
> Falls der Bescheid wider Erwarten bei der Post verloren ging: Wer ist
> beweispflichtig, dass der Brief in meinen Organisationsbereich
> eingegangen ist?
>
> Gruß und Dank im Voraus,
> Dirk
Re: Steuerschuld auch ohne Gebührenbescheid?
am 21.02.2006 14:00:00 von unknown
Post removed (X-No-Archive: yes)
Re: Steuerschuld auch ohne Gebührenbescheid?
am 21.02.2006 16:49:36 von Dirk Schuster
On Tue, 21 Feb 2006 10:01:44 +0100, "Matthias Kryn"
<> wrote:
>Für KFZ-Steuer gips einmal einen Bescheid, darauf steht auch,
>dass die Steuer dann jährlich fällig und zu zahlen ist. Einfach
>mal das Kleingedruckte lesen :-)
Tatsache. Kann man so interpretieren... ;-)
Apropos Kleingedrucktes: "Verwenden Sie zur Arbeitserleichterung für
Sie und für die Finanzkasse bitte den beigefügten Zahlungsvordruck".
IMHO kann man für 15,13 pro 100cm³ erwarten, dass mir jährlich zu
meiner Arbeitserleichterung ein Vordruck geschickt wird.
Gruß,
Dirk
Re: Steuerschuld auch ohne Gebührenbescheid?
am 21.02.2006 19:20:45 von Florian Kleinmanns
Dirk Schuster <> schrieb:
>IMHO kann man für 15,13 ¤ pro 100cm³ erwarten, dass mir jährlich zu
>meiner Arbeitserleichterung ein Vordruck geschickt wird.
IMNSHO kann man für jährlich wiederkehrende Zahlungen einen Dauerauftrag
einrichten, wenn man es nicht schafft, selbstständig an die Zahlung zu
denken.
Grüße
Florian
--
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Re: Steuerschuld auch ohne Gebührenbescheid?
am 21.02.2006 21:43:02 von usenet-01-2006
Christian @Soemtron schrieb:
> Klaus Fischer <> schrieb:
>
> [KFZ-Steuer]
>
>>Am besten also: Alten Bescheid nochmal richtig lesen (...
>>Folgejahre ... solange kein neur Bescheid ergeht ...) und
>>schleunigst bezahlen.
>
>
> Blöd, daß das bundesweit nicht einheitlich ist. Unsere Gemeinde hat
> offenbar zu viel Kapazitäten und verschickt jedes Jahr brav die
> Bescheide. Ich könnte drauf verzichten.
>
Gemeinde verschickt Kfzsteuer-Bescheide?