Erworbene Sachanlagen für Betriebliche Zwecke
Erworbene Sachanlagen für Betriebliche Zwecke
am 21.02.2006 13:45:24 von spam
Hallo,
mir ist nicht ganz klar ob ein für betriebliche Zwecke erworbener
Gegenstand, z.B Drucker, Netzwerkkabel usw., welche ich als GWG
abschreibe, in das Verzeichnis der Anlagegüter aufgenommen werden kann
oder muß.
Der Hintergrund ist der das ich gerade für das Niedersächsische
Landesamt für Statistik einen Fragebogen zur Strukturerhebung ausfülle,
und dort unter anderem nach 'Erworbene Sachanlagen für Betriebliche
Zwecke' gefragt wird.
Gruß Roland
Re: Erworbene Sachanlagen für Betriebliche Zwecke
am 21.02.2006 22:51:26 von Eric Lorenz
Roland Ließ schrieb:
> Hallo,
>
> mir ist nicht ganz klar ob ein für betriebliche Zwecke erworbener
> Gegenstand, z.B Drucker, Netzwerkkabel usw., welche ich als GWG
> abschreibe, in das Verzeichnis der Anlagegüter aufgenommen werden kann
> oder muß.
Nur so am Rande:
Reine Drucker sind KEIN GWG!
Eric
Re: Erworbene Sachanlagen für Betriebliche Zwecke
am 21.02.2006 23:14:28 von Martin Schoenbeck
Hallo Eric,
Eric Lorenz schrieb:
> Roland Ließ schrieb:
>> Hallo,
>>
>> mir ist nicht ganz klar ob ein für betriebliche Zwecke erworbener
>> Gegenstand, z.B Drucker, Netzwerkkabel usw., welche ich als GWG
>> abschreibe, in das Verzeichnis der Anlagegüter aufgenommen werden kann
>> oder muß.
>
> Nur so am Rande:
>
> Reine Drucker sind KEIN GWG!
Reine Netzwerkkabel denn? ;-)
Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Re: Erworbene Sachanlagen für Betriebliche Zwecke
am 21.02.2006 23:18:14 von Eric Lorenz
Martin Schoenbeck schrieb:
>>
>> Reine Drucker sind KEIN GWG!
>
> Reine Netzwerkkabel denn? ;-)
Naja, kommt auf die Länge an... ;-)
Eric
Re: Erworbene Sachanlagen für Betriebliche Zwecke
am 22.02.2006 05:48:32 von Lutz Schulze
On Tue, 21 Feb 2006 23:14:28 +0100, Martin Schoenbeck
<> wrote:
>Hallo Eric,
>
>Eric Lorenz schrieb:
>
>> Roland Ließ schrieb:
>>> Hallo,
>>>
>>> mir ist nicht ganz klar ob ein für betriebliche Zwecke erworbener
>>> Gegenstand, z.B Drucker, Netzwerkkabel usw., welche ich als GWG
>>> abschreibe, in das Verzeichnis der Anlagegüter aufgenommen werden kann
>>> oder muß.
>>
>> Nur so am Rande:
>>
>> Reine Drucker sind KEIN GWG!
>
>Reine Netzwerkkabel denn? ;-)
Möglich, wenn sie in genügender Menge fest installiert sind.
Neulich las ich von einer Gerichtsentscheidung, nach der man für eine
strukturierte Verkabelung sogar Investitionszulage erhalten kann, weil
diese nicht zur normalen Büroausstattung zu zählen ist und damit nicht
zum Gebäude gehört:
'Die Richter scheuten keine Mühen und starteten zu diesem Thema eine
Internetrecherche. Das Ergebnis zeigte, dass im Jahr 2005 in den
Städten Berlin, München, Frankfurt a. M. und Hamburg mit Ausnahme von
Frankfurt/M. von den derzeit auf dem Markt befindlichen Büro-
immobilien nicht einmal die Hälfte mit DV-Verkabelung angeboten
wurden.
'
Das ist doch mal was ;-)
Lutz
--
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Re: Erworbene Sachanlagen für Betriebliche Zwecke
am 22.02.2006 10:30:03 von Martin Schoenbeck
Hallo Lutz,
Lutz Schulze schrieb:
> 'Die Richter scheuten keine Mühen und starteten zu diesem Thema eine
> Internetrecherche. Das Ergebnis zeigte, dass im Jahr 2005 in den
> Städten Berlin, München, Frankfurt a. M. und Hamburg mit Ausnahme von
> Frankfurt/M. von den derzeit auf dem Markt befindlichen Büro-
> immobilien nicht einmal die Hälfte mit DV-Verkabelung angeboten
> wurden.
> '
> Das ist doch mal was ;-)
Und zeigt, daß man auch mit Richtern schon mal Glück haben kann.
Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.