Lohnsteueranmeldung
am 22.02.2006 09:12:44 von Pia Wagner
Hallo,
wenn man zur monatlichen Lohnsteuer-Voranmeldung verpflichtet ist, muss
man dann immer auch noch eine Jahresmeldung abgeben oder ist das nicht
mehr notwendig? Hatte gehört, das sei nicht notwendig. War das früher
mal anders?
Danke, Pia
Re: Lohnsteueranmeldung
am 22.02.2006 09:17:47 von Bernd Meyer
> oder ist das nicht
> mehr notwendig? Hatte gehört, das sei nicht notwendig.
> War das früher mal anders?
Ist nicht notwendig, weil LSt. keine VOR-Anmeldung ist.
Früher war eigentlich alles mal anders.
Gruß, Bernd
Re: Lohnsteueranmeldung
am 22.02.2006 09:25:41 von Martin Hentrich
On 22 Feb 2006 00:12:44 -0800, "Pia Wagner" <>
wrote:
>wenn man zur monatlichen Lohnsteuer-Voranmeldung verpflichtet ist, muss
>man dann immer auch noch eine Jahresmeldung abgeben oder ist das nicht
>mehr notwendig? Hatte gehört, das sei nicht notwendig. War das =
früher
>mal anders?
Nach dem Jahreswechsel gilt es die Lohnsteuerbescheinigung auszufüllen
und elektronisch zu übermitteln. Der Arbeitnehmer erhält einen
Ausdruck der übermittelten Daten.
Martin
Re: Lohnsteueranmeldung
am 22.02.2006 21:26:21 von Matthias Hanft
Pia Wagner schrieb:
> wenn man zur monatlichen Lohnsteuer-Voranmeldung verpflichtet ist, muss
> man dann immer auch noch eine Jahresmeldung abgeben oder ist das nicht
> mehr notwendig? Hatte gehört, das sei nicht notwendig. War das früher
> mal anders?
Im Gegensatz zur Umsatzsteuer gibt es keine "Lohnsteuererklärung" am
Jahresende :-)
Falls das früher mal anders war, muß das aber seeeehr lang her sein...?!
Gruß Matthias.
Re: Lohnsteueranmeldung
am 24.02.2006 20:27:58 von Lutz Richter
also ich bin auch monatlich veranlagt und muss trotzdem eine abgeben ...
Gruß Lutz
"Pia Wagner" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
Hallo,
wenn man zur monatlichen Lohnsteuer-Voranmeldung verpflichtet ist, muss
man dann immer auch noch eine Jahresmeldung abgeben oder ist das nicht
mehr notwendig? Hatte gehört, das sei nicht notwendig. War das früher
mal anders?
Danke, Pia
Re: Lohnsteueranmeldung
am 25.02.2006 08:00:58 von Matthias Reichelt
Hi Pia,
<"Pia Wagner" <> schrieb im Newsbeitrag
<news:
<Hallo,
<wenn man zur monatlichen Lohnsteuer-Voranmeldung verpflichtet ist, muss
<man dann immer auch noch eine Jahresmeldung abgeben oder ist das nicht
<mehr notwendig? Hatte gehört, das sei nicht notwendig. War das früher
<mal anders?
<
<Danke, Pia
die Lohnsteueranmeldung umfaßt die tatsächlich entstandene Lohnsteuer des
Ermittlungszeitraumes, also Monat, Quartal und Jahr.
Im Gegensatz zur Umsatzsteuer ist aber keine nochmalige, zusammenfassende
"Jahreserklärung" abzugeben wie bei der Umsatzsteuer.
Eine andere, frühere Regelung, welche anders sein sollte, ist mit nicht
bekannt.
Gruß Matti