Anrechnung Farten zur Arbeitsstätte

Anrechnung Farten zur Arbeitsstätte

am 22.02.2006 20:20:29 von Dieter Froehlich

Hallo!

Wenn es vom Arbeitgeber (Bund) eine Trennungsgeldrechtliche
Entschädigung für die Fahrten zum neuen Dienstort (bei täglicher
Rückkehr zum Wohnort) gibt, wie verhält es sich bei der
Einkommensteuererklärung
mit der Anrechnung dieser Fahrten ?
Nach der Trennungsgeldverordnung werden die ersten drei Monate die
Reisekosten steuerfrei ausgezahlt. Ab dem vierten Monat werden die
Beträge über die Gehaltsmitteilung versteuert.

Gibt es Unterschiede bei der Einkommensteuererklärung für die Anrechnung?

Danke...