Pacht bei Steuerklaerung angeben - wo?
Pacht bei Steuerklaerung angeben - wo?
am 22.02.2006 22:35:54 von Mueller Michael
Hallo,
wenn man ein landwirtschaftliches Eigentum verpachtet
hat ( an einen, der es landwirtschaftlich nutzt),
wo gibt man die pachteinnhmen an - unter Anlage V
(Vermietung) oder unter der Anlage L (Land- und Forst-
wirtschaft)?
Michael Mueller
Re: Pacht bei Steuerklaerung angeben - wo?
am 22.02.2006 23:09:16 von Gerd Kluger
"Michael Mueller" <
> Hallo,
>
> wenn man ein landwirtschaftliches Eigentum verpachtet
> hat ( an einen, der es landwirtschaftlich nutzt),
> wo gibt man die pachteinnhmen an - unter Anlage V
> (Vermietung) oder unter der Anlage L (Land- und Forst-
> wirtschaft)?
Warum wohl die Anlage V *Einkünfte aus Vermietung und
Verpachtung heißt* ...?
Gruß
Gerd
Re: Pacht bei Steuerklaerung angeben - wo?
am 23.02.2006 00:30:11 von Eric Lorenz
Gerd Kluger schrieb:
>
> Warum wohl die Anlage V *Einkünfte aus Vermietung und
> Verpachtung heißt* ...?
Ganz so einfach ist das nun aber net. Es kommt genau daruf an, wie das
Grundstück vorher genutzt wurde, was genau verpachtet wird usw. Also
brauchen wir erstmal genaue Angaben, was vorher mit dem Grundstück
gemacht wurde etc.
Eric
Re: Pacht bei Steuerklaerung angeben - wo?
am 23.02.2006 11:55:17 von Andreas Gumtow
"Eric Lorenz" <> schrieb im Newsbeitrag
news:43fcf406$0$13608$
> Gerd Kluger schrieb:
> >
> > Warum wohl die Anlage V *Einkünfte aus Vermietung und
> > Verpachtung heißt* ...?
>
> Ganz so einfach ist das nun aber net. Es kommt genau daruf an, wie das
> Grundstück vorher genutzt wurde, was genau verpachtet wird usw. Also
> brauchen wir erstmal genaue Angaben, was vorher mit dem Grundstück
> gemacht wurde etc.
Stimmt... man hat die Wahl zwischen den Anlagen GSE, L, V, R und SO. All
dies ist bei entsprechender Gestaltung möglich.
Nur KAP und N fallen insoweit aus.
Re: Pacht bei Steuerklaerung angeben - wo?
am 23.02.2006 21:09:12 von Mueller Michael
Andreas Gumtow wrote:
> Stimmt... man hat die Wahl zwischen den Anlagen GSE, L, V, R und SO. All
> dies ist bei entsprechender Gestaltung möglich.
>
> Nur KAP und N fallen insoweit aus.
>
Es wird von einer LPG fuer landwirtschaftliche Zwecke genutzt
(Ackerbau).
Michael Mueller
Re: Pacht bei Steuerklaerung angeben - wo?
am 23.02.2006 21:41:24 von Andreas Gumtow
"Michael Mueller" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Andreas Gumtow wrote:
> > Stimmt... man hat die Wahl zwischen den Anlagen GSE, L, V, R und SO. All
> > dies ist bei entsprechender Gestaltung möglich.
> >
> > Nur KAP und N fallen insoweit aus.
> >
>
> Es wird von einer LPG fuer landwirtschaftliche Zwecke genutzt
> (Ackerbau).
>
Mal ganz einfach:
Wird ein rechtsformmäßig als gewerblich geltender Betrieb im Ganzen
überlassen: GSE
Wird ein landwirtschaftlicher Betrieb überlassen: L oder V
Wird Fläche zur Nutzung verpachtet: V
Wird ein Betrieb mit echter Verrentung verkauft kann es zu R kommen.
Wird etwas nur gelegentlich zur Nutzung überlassen ohne das
Wiederholungsabsicht besteht kann SO in Frage kommen.
Da es als Rechtsform keine LPG mehr gibt wird es wohl eine GmbH oder eine
Betriebs-KG sein. Also hängt alles an dem überlassenen Wirtschaftsgut (Grund
und Boden oder landwirtschaftlicher Betrieb oder gewerblicher Betrieb).
Da empfiehlt sich bereits bei Vertragsschluss ein guter Steuerberater
möglichst in Kooperation mit einem kompetenten Anwalt. Es hängen zu viele
steuerliche und zivilrechtliche Fragen daran.