Schoenheitsreparatur + Steuer

Schoenheitsreparatur + Steuer

am 23.02.2006 00:17:45 von Harald Kleiner

Hallo zusammen!

Ich ziehe nicht beruflich bedingt um. Der Vermieter hat mir angeboten,
dass er einen Teil der Kosten für die Schoenheitsreparaturen
übernimmt. Kann ich meinen Teil von der Steuer absetzen? Wenn ja
wieviel und worauf muss ich achten? Was passiert, wenn ein bestimmter
Betrag überschritten wird?
=20
Vielen Dank!

Gruss
Harald

Re: Schoenheitsreparatur + Steuer

am 23.02.2006 14:10:23 von Gerd Kluger

"Jan Hartmann" <
> Harald Kleiner schrieb:
>
>> Hallo zusammen!
> Hallo Harald,
>
>> Ich ziehe nicht beruflich bedingt um.
> ...
>> Kann ich meinen Teil von der Steuer absetzen?
> Nein, Aufwendungen für die einzige, nicht berüflich begründigte Wohnung zählen zur privaten Lebensführung. Es sind also Kosten die
> erwartungsgemäss jederman entstehen und sind nicht abzugsfähig.

Nein Jan, hier machst Du es Dir zu einfach. Das Stichwort heißt
'Haushaltsnahe Dienstleistungen', und hiernach sind Aufwendungen
bis zu 600 EUR zu 20% von der Einkommensteuerschuld abziehbar.

Schönheitsreparaturen (i.S.d. § 28 Abs. 4 S. 3 II. Berechnungsverordnung)
sowie kleine Ausbesserungsarbeiten zählen zu den begünstigten Tätigkeiten.

Wichtig ist, dass die Steuerermäßigung nur für die handwerkliche Dienstleistung
gewährt wird, nicht für das Material. Und es muß ein Handwerker beauftragt werden.
Es werden auch strenge Anforderungen hinsichtlich des Nachweises gestellt,
als da wären:

- Rechnung des Unternehmens mit genauer Beschreibung der erbrachten
Dienstleistung und Aufschlüsselung nach Material- und Lohnkosten
- Nachweis, dass der Rechnungsbetrag überwiesen wurde (Achtung: Barzahlung
wird nicht akzeptiert!)

Für Harald bietet sich damit m.E. folgendes Modell an: Vermieter übernimmt
die Materialkosten, Mieter die handwerklichen Dienstleistungen.

Gruß
Gerd

Re: Schoenheitsreparatur + Steuer

am 24.02.2006 09:56:49 von Jan Hartmann

Harald Kleiner schrieb:

> Hallo zusammen!
Hallo Harald,

> Ich ziehe nicht beruflich bedingt um.
....
> Kann ich meinen Teil von der Steuer absetzen?
Nein, Aufwendungen für die einzige, nicht berüflich begründigte Wohnung
zählen zur privaten Lebensführung. Es sind also Kosten die
erwartungsgemäss jederman entstehen und sind nicht abzugsfähig.

Gruß
Jan

Re: Schoenheitsreparatur + Steuer

am 27.02.2006 23:25:40 von Harald Kleiner

Gerd Kluger wrote:
> "Jan Hartmann" <> wrote in message
[Schönheitsreparaturen steuerlich absetzbar?]

> Nein Jan, hier machst Du es Dir zu einfach. Das Stichwort heißt
> 'Haushaltsnahe Dienstleistungen', und hiernach sind Aufwendungen
> bis zu 600 EUR zu 20% von der Einkommensteuerschuld abziehbar.

20% von 600.- sind 120.- um die sich meine Steuerlast reduziert...also
knapp 40-50.-=80 bei einem Steuersatz etwas ueber 30%. Naja, kann ich
das mehrmals pro Jahr ansetzen, also auch bei anderen Reparaturen für
die neue Wohnung bspw.? Nein, ich will nicht nochmal umziehen;)

> Schönheitsreparaturen (i.S.d. =A7 28 Abs. 4 S. 3 II. Berechnungsverordn=
ung)
> sowie kleine Ausbesserungsarbeiten zählen zu den begünstigten Tätig=
keiten.

> Wichtig ist, dass die Steuerermäßigung nur für die handwerkliche Di=
enstleistung
> gewährt wird, nicht für das Material. Und es muß ein Handwerker bea=
uftragt werden.
> Es werden auch strenge Anforderungen hinsichtlich des Nachweises gestellt,
> als da wären:
>
> - Rechnung des Unternehmens mit genauer Beschreibung der erbrachten
> Dienstleistung und Aufschlüsselung nach Material- und Lohnkosten
> - Nachweis, dass der Rechnungsbetrag überwiesen wurde (Achtung: Barzahl=
ung
> wird nicht akzeptiert!)
>
> Für Harald bietet sich damit m.E. folgendes Modell an: Vermieter über=
nimmt
> die Materialkosten, Mieter die handwerklichen Dienstleistungen.

Danke, die Frage ist ob er drauf eingehen wird, da er wahrscheinlich
mehr absetzen kann, allerdings sicher auch das Material, oder?

Gruß
Harald

Re: Schoenheitsreparatur + Steuer

am 28.02.2006 12:02:01 von Gerd Kluger

"Harald Kleiner" schrieb:

> Gerd Kluger wrote:
> > "Jan Hartmann" <> wrote in message
> [Schönheitsreparaturen steuerlich absetzbar?]
>
> > Nein Jan, hier machst Du es Dir zu einfach. Das Stichwort heißt
> > 'Haushaltsnahe Dienstleistungen', und hiernach sind Aufwendungen
> > bis zu 600 EUR zu 20% von der Einkommensteuerschuld abziehbar.
>
> 20% von 600.- sind 120.- um die sich meine Steuerlast
> reduziert...also knapp 40-50.-¤ bei einem Steuersatz etwas ueber
> 30%.

Nein, Du hast es falsch verstanden: der Betrag wird direkt von Deiner
Steuerschuld abgezogen, nicht von Deinem Einkommen (das dann der Steuer
unterworfen wird), vermindert also Deine zu zahlende Steuer nicht um
Deinen Grenzsteuersatz sondern um 100% der abzugfähigen Beträge.
Abzugsfähig sind 20% der Aufwendungen, maximal aber 600 EUR / Jahr, d.h.
Du kannst maximal Rechnungen bis 3000 EUR berücksichtigen.

> Naja, kann ich das mehrmals pro Jahr ansetzen, also auch bei
> anderen Reparaturen für die neue Wohnung bspw.? Nein, ich will nicht
> nochmal umziehen;)

Ja, wichtig ist nur, dass die Leistung in Deinem Haushalt erbracht wird
(und der in Deutschland liegt ;-) Ausserdem gilt die Beschränkung auf
600 EUR / Jahr.

> > Schönheitsreparaturen (i.S.d. § 28 Abs. 4 S. 3 II.
> > Berechnungsverordn ung) sowie kleine Ausbesserungsarbeiten zählen
> > zu den begünstigten Tätig keiten.
>
> > Wichtig ist, dass die Steuerermäßigung nur für die handwerkliche
> > Di enstleistung gewährt wird, nicht für das Material. Und es muß
> > ein Handwerker bea uftragt werden. Es werden auch strenge
> > Anforderungen hinsichtlich des Nachweises gestellt, als da wären:
> >
> > - Rechnung des Unternehmens mit genauer Beschreibung der erbrachten
> > Dienstleistung und Aufschlüsselung nach Material- und Lohnkosten
> > - Nachweis, dass der Rechnungsbetrag überwiesen wurde (Achtung:
> > Barzahl ung wird nicht akzeptiert!)
> >
> > Für Harald bietet sich damit m.E. folgendes Modell an: Vermieter
> > über nimmt die Materialkosten, Mieter die handwerklichen
> > Dienstleistungen.
>
> Danke, die Frage ist ob er drauf eingehen wird, da er wahrscheinlich
> mehr absetzen kann, allerdings sicher auch das Material, oder?

Dein Vermieter kann natürlich alles als Werbungskosten absetzen. Die
Frage ist nur, ob er das will? Wenn nicht, wäre es sinnvoll, er würde
das Material übernehmen und Du die Dienstleistung. Am Besten separate
Rechnungen mit dem Betrieb ausmachen, eine an Dich, die nur die
Dienstleistung enthält (und das auch so auf der Rechnung ausweisen
lassen), eine Rechnung an Deinen Vermieter über das Material.

Gruß
Gerd