Fragebogen nach Einstellung des Unternehmens - Liquidationserlös
am 24.02.2006 16:48:33 von Thorsten Schumacher
Hallo,
Unter Punkt 3 kann man angeben, daß das Unternehmen liquidiert wurde.
Ist der Liquidationserlös bei der Umsatzsteuer als Einnahme zu verbuchen
oder muss ich noch etwas anderes beachten, zB einen Eintrag in andere
Formulare.
Meine EÜR kann formlos erfolgen, da meine Umsätze < 17500¤ waren.
Gruß Thorsten
Re: Fragebogen nach Einstellung des Unternehmens - Liquidationserlös
am 24.02.2006 20:00:20 von Florian Kleinmanns
Thorsten Schumacher <> schrieb:
>Ist der Liquidationserlös bei der Umsatzsteuer als Einnahme zu verbuchen
Genauso wie auch während des laufenden Geschäftsbetriebes: Entgelte ja,
Entnahmen nein.
Grüße
Florian
--
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Re: Fragebogen nach Einstellung des Unternehmens - Liquidationserlös
am 25.02.2006 15:11:24 von Thorsten Schumacher
Florian Kleinmanns schrieb:
> Thorsten Schumacher <> schrieb:
>
>>Ist der Liquidationserlös bei der Umsatzsteuer als Einnahme zu verbuchen
>
>
> Genauso wie auch während des laufenden Geschäftsbetriebes: Entgelte ja,
> Entnahmen nein.
>
> Grüße
> Florian
Danke !