Ausländische thesaurierende Fonds
am 24.02.2006 18:36:01 von Juergen PallamoisDie Rechtslage:
Für thesaurierende ausländische Fonds, deren jährlich anfallende Erträge
von Abschlagsteuern frei gewesen sind, gilt bei der Anteilsrückgabe eine
erweiterte Berechnungsbasis. Neben dem Zwischengewinn unterliegen alle
während der Besitzzeit, jedoch nach dem 31. Dezember 1993, thesaurierten
Erträge dem Zinsabschlag mit dem Solidaritätszuschlag. Bei
Fondsanteilen, die der Anleger im Depot verwahrt, können die
aufgelaufenen Erträge für die Dauer der Besitzzeit nachgewiesen werden.
Da dies bei einem Depotübertrag nicht möglich ist, werden hier neben dem
Zwischengewinn
alle nach dem 31. Dezember 1993 thesaurierten Erträge herangezogen. Die
tatsächliche Besitzzeit wird bei Anteilen an eigenverwahrten
thesaurierenden ausländischen Fonds nicht berücksichtigt.
Kurz gesagt: Beim Verkauf von Anteilen ausländischer thesaurierender
Fonds werden auf die thesaurierten Erträge rückwirkend Zinsabschlag und
Soli abgeführt. Falls die Anteile allerdings per Depotübertrag und nicht
durch Kauf in das Depot gelangt sind, ist für die depotführende Bank das
Erwerbsdatum nicht ersichtlich, weswegen für die Erträge bis zurück zum
1.1.2004 Abgaben abgeführt werden - auch wenn der tatsächliche Erwerb
besispielsweise im Jahr 2004 stattgefunden hat.
Meine naive Frage: Wie kann ich im Rahmen meiner Steuererklärung die
Rückerstattung von solch überschüssig abgeführtem Zinsabschlag/Soli
beantragen? Es gibt doch beim deutschen Fiskus für alles ein Formular...
Reicht es, den tatsächlichen Kaufzeitpunkt zu dokumentieren, oder müssen
auch Belege über alle tatsächlich geflossenen Thesaurierungserträge
beigefügt werden?
Dank im voraus für erhellende Tips!
Jürgen