Eigenheimzulage bei Heirat im gleichen Jahr

Eigenheimzulage bei Heirat im gleichen Jahr

am 24.02.2006 19:08:54 von jens.wannenmacher

Hallo,

wir (meine zukünftige Frau und ich) bauen gerade ein Einfamilienhaus
für insg. 250.000=80.
Wir sind beide zu 50% Eigentümer. Die Fertigstellung wird
voraussichtlich Anfang September
sein. Die Summe der positiven Einkünfte der letzten beiden Jahre
meiner Freundin liegen unter
der 70.000=80-Grenze, meine weit darüber. Zusammen sind wir ca.
10.000=80 über der
Einkommensgrenze von 140.000=80.
Meine Freundin würde wenn ich das richtig sehe Eigenheimzulage
bekommen, ich aber nicht.
Kann mir jemand sagen, wie das aussieht, wenn wir dieses Jahr noch
heiraten (nach der
Fertigstellung)? Bleibt die Eigenheimzulage dann erhalten?
Ab wann kann man ein Haus eigentlich als fertiggestellt betrachten?
Wenn Fenster, Estrich und
Fließen drin sind? Und: muss ich nachweisen, dass das Haus fertig ist?

Danke und viele Grüße,
Jens

Re: Eigenheimzulage bei Heirat im gleichen Jahr

am 24.02.2006 20:29:53 von Gerd Kluger

<
Hallo,

wir (meine zukünftige Frau und ich) bauen gerade ein Einfamilienhaus
für insg. 250.000?.
Wir sind beide zu 50% Eigentümer. Die Fertigstellung wird
voraussichtlich Anfang September
sein.
==================
Die alles entscheidende Frage ist: habt ihr noch letztes Jahr
den Bauantrag gestellt?
==================

Die Summe der positiven Einkünfte der letzten beiden Jahre
meiner Freundin liegen unter
der 70.000?-Grenze, meine weit darüber. Zusammen sind wir ca.
10.000? über der
Einkommensgrenze von 140.000?.
Meine Freundin würde wenn ich das richtig sehe Eigenheimzulage
bekommen, ich aber nicht.
====================
Ja, und zwar zu 50% da sie nur zu 50% Eigentümer ist
====================

Kann mir jemand sagen, wie das aussieht, wenn wir dieses Jahr noch
heiraten (nach der
Fertigstellung)? Bleibt die Eigenheimzulage dann erhalten?
=====================
So wie Du oben beschrieben hast, erstmal nicht. Ihr könnt
aber Getrenntveranlagung wählen, dann bleibt's dabei.
Das Beste wäre, Ihr würdest ein Kind zeugen, könnte zeitlich
gerade noch hinkommen ;-) (ja, ich weiß, nach der Baustelle
ist man zu nichts mehr zu gebrauchen, daher war das nur ein Scherz ;-)
=====================

Ab wann kann man ein Haus eigentlich als fertiggestellt betrachten?
Wenn Fenster, Estrich und
Fließen drin sind? Und: muss ich nachweisen, dass das Haus fertig ist?
=====================
Am einfachsten, indem ihr einzieht, dann wird automatisch Fertigstellung
angenommen. In der Regel hast Du eher das Problem nachzuweisen, dass
das Haus *nicht* fertiggestellt war, z.B. wenn Du erst nächstes Jahr
einziehst. Denn die 8 Jahre fangen ab Fertigstellung an zu laufen,
Geld gibts aber erst nach Einzug.

Gruß
Gerd

Re: Eigenheimzulage bei Heirat im gleichen Jahr

am 24.02.2006 20:42:36 von jens.wannenmacher

Heißt das 50% von den 1250 Euro?
Würde es einen Unterschied machen wenn wir erst nächstes Jahr
heiraten oder fällt die Eigenheimzulage weg sobald wir heiraten egal
wann?

Gruß
Jens

Re: Eigenheimzulage bei Heirat im gleichen Jahr

am 24.02.2006 21:39:18 von Gerd Kluger

<
Heißt das 50% von den 1250 Euro?
============
Ja.
============

Würde es einen Unterschied machen wenn wir erst nächstes Jahr
heiraten oder fällt die Eigenheimzulage weg sobald wir heiraten egal
wann?
============
Wenn ihr dieses Jahr einzieht und nächstes Jahr heiratet, sollte das
unschädlich sein, da die Überprüfung der Einkommensgrenze nur
einmalig stattfindet, d.h. wenn ihr die Zulage erst einmal bekommt
ist es egal, wie hoch Euer Einkommen in den Folgejahren ist.

Gruß
Gerd

Re: Eigenheimzulage bei Heirat im gleichen Jahr

am 24.02.2006 21:51:15 von jens.wannenmacher

Wenn wir (hypotetisch) am 1.09.2006 einziehen und gleichzeitig die
Eigenheimzulage
für meine Freundin (noch nicht verheiratet) beantragen und erst am
30.09.2006
heiraten, wäre das doch auch unschädlich oder?

Danke und Gruß,
Jens

Re: Eigenheimzulage bei Heirat im gleichen Jahr

am 24.02.2006 22:17:05 von Erich Mathild

On 24 Feb 2006 12:51:15 -0800, wrote:

>Wenn wir (hypotetisch) am 1.09.2006 einziehen und gleichzeitig die
>Eigenheimzulage
>für meine Freundin (noch nicht verheiratet) beantragen und erst am
>30.09.2006
>heiraten, wäre das doch auch unschädlich oder?
>
>Danke und Gruß,
>Jens

Als jemand, der vor 35 Jahren aus Liebe geheiratet hat, klingt das
alles sehr merkwürdig. Ich fürchte, so lange wird eure Ehe nicht
halten.

Und wenn du auch dies hypotetisch findest, es heißt hypothetisch.
Sicher hast du auch eine Hypotek aufgenommen ;-)

Gruß
Erich

Re: Eigenheimzulage bei Heirat im gleichen Jahr

am 24.02.2006 23:13:23 von jens.wannenmacher

Ich denke das kannst du nicht wirklich beurteilen. Und wenn du was
fachliches
beizutragen hast kannst du das ja gerne tun. Vertippt hast du dich
vielleicht auch schon
mal oder? Kann einem nach nem 13-Stunden-Arbeitstag schon mal
passieren.

Jens

Re: Eigenheimzulage bei Heirat im gleichen Jahr

am 24.02.2006 23:35:59 von Gerd Kluger

<
Wenn wir (hypotetisch) am 1.09.2006 einziehen und gleichzeitig die
Eigenheimzulage
für meine Freundin (noch nicht verheiratet) beantragen und erst am
30.09.2006
heiraten, wäre das doch auch unschädlich oder?

================

Keine Ahnung, ob das Stichtagsbezogen ist oder für das
ganze Jahr gilt? Ich tendiere zu Letzterem, da die
Voraussetzung an die Zusammenveranlagung bei Ehegatten
knüpft:
------------------
Eigenheimzulage:
Die Summe der positiven Einkünfte (vor Verrechnung von Verlusten)
darf im Erstjahr und im vorangegangenen Jahr (Achtung: beide Jahre
werden summiert) bei Alleinstehenden die Grenze von 70.000 EUR und
bei zusammenveranlagten Verheirateten 140.000 EUR nicht übersteigen.
------------------
Du willst die Zusammenveranlagung für das 1. Jahr also wirst Du als
Verheirateter gewertet. Im übrigen zählst Du ja auch sonst als
verheiratet wenn Du wenigstens einen Tag des Jahres verheiratet
warst.

Aber warum fragst Du nicht einfach im Finanzamt nach?

Gruß
Gerd

Re: Eigenheimzulage bei Heirat im gleichen Jahr

am 25.02.2006 08:05:25 von Matthias Frank

Erich Mathild wrote:


>
> Als jemand, der vor 35 Jahren aus Liebe geheiratet hat, klingt das
> alles sehr merkwürdig. Ich fürchte, so lange wird eure Ehe nicht
> halten.
>
Und bei einem Einkommen von über 140.000 € noch die EHZL abgreifen.
Am Schluss erzählt er noch die Finanzierung geht nicht auf
wenn er die EHZL nicht bekommt.
MfG
Matthias

Re: Eigenheimzulage bei Heirat im gleichen Jahr

am 25.02.2006 12:58:15 von Frank Kozuschnik

schrieb:

> wir (meine zukünftige Frau und ich) bauen gerade ein Einfamilienhaus
> für insg. 250.000¤. Wir sind beide zu 50% Eigentümer.
> Die Fertigstellung wird voraussichtlich Anfang September sein.
> Die Summe der positiven Einkünfte der letzten beiden Jahre
> meiner Freundin liegen unter der 70.000¤-Grenze, meine weit darüber.
> Zusammen sind wir ca. 10.000¤ über der Einkommensgrenze von 140.000¤.

Wenn das Haus in diesem Jahr fertig wird, sind die Einkünfte der Jahre
2005 und 2006 maßgeblich.

> Meine Freundin würde wenn ich das richtig sehe Eigenheimzulage
> bekommen, ich aber nicht.

Im Prinzip schon - 50% entsprechend ihrem Eigentumsanteil.

> Kann mir jemand sagen, wie das aussieht, wenn wir dieses Jahr noch
> heiraten (nach der Fertigstellung)?

Dann erfüllt ihr vom ersten Jahr des Förderzeitraums an die
Voraussetzungen für die steuerliche Veranlagung als Ehepaar (§ 26 I
EStG). Damit sind von Anfang an eure gemeinsamen positiven Einkünfte
maßgeblich - dafür gilt die Grenze von 140.000 Euro in zwei Jahren.

Falls ihr während des achtjährigen Förderzeitraums Kinder bekommt,
erhöht sich die Einkunftsgrenze übrigens um 30.000 Euro je Kind. Ihr
könnt dann für die restliche Zeit des Förderzeitraums ab dem Jahr der
Geburt durchaus noch Eigenheimzulage (mit Kinderzulage) bekommen.

> Bleibt die Eigenheimzulage dann erhalten?

Wenn eure gemeinsamen Einkünfte die Grenze von 140.000 Euro
überschreiten, habt ihr von Anfang an keinen Anspruch auf die
Eigenheimzulage. Falls bereits welche ausgezahlt wurde, müsst ihr die
zurückzahlen.

> Ab wann kann man ein Haus eigentlich als fertiggestellt betrachten?

Wenn es im wesentlichen bewohnbar ist.

> Wenn Fenster, Estrich und Fließen drin sind?

Ein bisschen mehr darf es schon sein.

> Und: muss ich nachweisen, dass das Haus fertig ist?

Wahrscheinlich nicht, denn allein für die Tatsache, dass das Haus
fertig ist, gibt es noch keine Eigenheimzulage. Die gibt es frühestens
dann, wenn ihr das Haus tatsächlich bewohnt. Und ja, das müsst ihr
zumindest glaubhaft machen - vor allem dann, wenn ihr den Einzug erst
gegen Ende Dezember plant.

Re: Eigenheimzulage bei Heirat im gleichen Jahr

am 25.02.2006 13:03:28 von Frank Kozuschnik

Gerd Kluger schrieb:

> <> wrote...
> [Zitat repariert]
>
> > Kann mir jemand sagen, wie das aussieht, wenn wir dieses Jahr
> > noch heiraten (nach der Fertigstellung)?
> > Bleibt die Eigenheimzulage dann erhalten?
>
> So wie Du oben beschrieben hast, erstmal nicht. Ihr könnt
> aber Getrenntveranlagung wählen, dann bleibt's dabei.

Das nützt gar nichts. Für die Eigenheimzulage kommt es nicht (mehr)
darauf an, ob man tatsächlich zusammen veranlagt wird, sondern darauf,
ob man die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung erfüllt.

Re: Eigenheimzulage bei Heirat im gleichen Jahr

am 25.02.2006 13:20:36 von Frank Kozuschnik

schrieb:

> Wenn wir (hypotetisch) am 1.09.2006 einziehen und gleichzeitig die
> Eigenheimzulage für meine Freundin (noch nicht verheiratet)
> beantragen und erst am 30.09.2006 heiraten, wäre das doch auch
> unschädlich oder?

Das Finanzamt wird dann spätestens bei der Einkommensteuererklärung
feststellen, dass sie die Voraussetzungen für die Förderung nicht
erfüllt, und bereits gezahlte Beträge zurückfordern.

Re: Eigenheimzulage bei Heirat im gleichen Jahr

am 25.02.2006 13:26:31 von Frank Kozuschnik

schrieb:

> Ich denke das kannst du nicht wirklich beurteilen. Und wenn du was
> fachliches beizutragen hast kannst du das ja gerne tun.

Kathinka's Law... []

Re: Eigenheimzulage bei Heirat im gleichen Jahr

am 25.02.2006 14:09:52 von Eric Lorenz

Hallo!
Frank Kozuschnik schrieb:

> Wenn das Haus in diesem Jahr fertig wird, sind die Einkünfte der Jahre
> 2005 und 2006 maßgeblich.

Jein! Wenn Sie in 1-2 Jahren drunter sein sollten, dann könne sie noch
die Zulage bekommen. Allerdings verlieren Sie dann Jahre!

>
> Dann erfüllt ihr vom ersten Jahr des Förderzeitraums an die
> Voraussetzungen für die steuerliche Veranlagung als Ehepaar (§ 26 I
> EStG). Damit sind von Anfang an eure gemeinsamen positiven Einkünfte
> maßgeblich - dafür gilt die Grenze von 140.000 Euro in zwei Jahren.
>
> Falls ihr während des achtjährigen Förderzeitraums Kinder bekommt,
> erhöht sich die Einkunftsgrenze übrigens um 30.000 Euro je Kind. Ihr
> könnt dann für die restliche Zeit des Förderzeitraums ab dem Jahr der
> Geburt durchaus noch Eigenheimzulage (mit Kinderzulage) bekommen.

ACK

> Wenn eure gemeinsamen Einkünfte die Grenze von 140.000 Euro
> überschreiten, habt ihr von Anfang an keinen Anspruch auf die
> Eigenheimzulage. Falls bereits welche ausgezahlt wurde, müsst ihr die
> zurückzahlen.

Und wenn Sie drunterfallen...


> Wahrscheinlich nicht, denn allein für die Tatsache, dass das Haus
> fertig ist, gibt es noch keine Eigenheimzulage. Die gibt es frühestens
> dann, wenn ihr das Haus tatsächlich bewohnt. Und ja, das müsst ihr
> zumindest glaubhaft machen - vor allem dann, wenn ihr den Einzug erst
> gegen Ende Dezember plant.

Ummeldung, Abnahmeprotokoll etc.

Eric

Re: Eigenheimzulage bei Heirat im gleichen Jahr

am 25.02.2006 19:53:20 von Frank Kozuschnik

Eric Lorenz schrieb:

> Frank Kozuschnik schrieb:
>
> > Wenn das Haus in diesem Jahr fertig wird, sind die Einkünfte der Jahre
> > 2005 und 2006 maßgeblich.
>
> Jein! Wenn Sie in 1-2 Jahren drunter sein sollten, dann könne sie noch
> die Zulage bekommen. Allerdings verlieren Sie dann Jahre!

Selber jein: Dasselbe gilt natürlich auch in mehr als zwei Jahren, bis
zum Ende des Förderzeitraums. Allerdings verlieren sie dann noch mehr
Förderungsjahre. Die letzte Möglichkeit, mit einem Unterschreiten der
Einkunftsgrenze noch Eigenheimzulage zu erhalten - das wäre dann nur
für ein einziges Jahr -, hätten sie in den Jahren 2012/2013.

> > Wenn eure gemeinsamen Einkünfte die Grenze von 140.000 Euro
> > überschreiten, habt ihr von Anfang an keinen Anspruch auf die
> > Eigenheimzulage. Falls bereits welche ausgezahlt wurde, müsst ihr die
> > zurückzahlen.
>
> Und wenn Sie drunterfallen...

....dann kann man den Antrag auch dann immer noch stellen.

Re: Eigenheimzulage bei Heirat im gleichen Jahr

am 27.02.2006 12:47:55 von Gerd Kluger

"Frank Kozuschnik" <
> Gerd Kluger schrieb:
>
>> <> wrote...
>> [Zitat repariert]
>>
>> > Kann mir jemand sagen, wie das aussieht, wenn wir dieses Jahr
>> > noch heiraten (nach der Fertigstellung)?
>> > Bleibt die Eigenheimzulage dann erhalten?
>>
>> So wie Du oben beschrieben hast, erstmal nicht. Ihr könnt
>> aber Getrenntveranlagung wählen, dann bleibt's dabei.
>
> Das nützt gar nichts. Für die Eigenheimzulage kommt es nicht (mehr)

Stimmt, ist mit der Neuregelung 2004 geändert worden.

> darauf an, ob man tatsächlich zusammen veranlagt wird, sondern darauf,
> ob man die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung erfüllt.

Noch schlimmer: "... ob man die Voraussetzungen für die
Zusammenveranlagung im überprüften 2-Jahreszeitraum erfüllt hat".

Sprich, selbst wenn Du geschieden wurdest, gilt trotzdem
noch das gemeinsame Einkommen.

Gruß
Gerd

Re: Eigenheimzulage bei Heirat im gleichen Jahr

am 27.02.2006 22:44:07 von Frank Kozuschnik

Gerd Kluger schrieb:

> Frank Kozuschnik wrote ...
>
> > Gerd Kluger schrieb:
> >
> >> Ihr könnt aber Getrenntveranlagung wählen, dann bleibt's dabei.
> >
> > Das nützt gar nichts. Für die Eigenheimzulage kommt es nicht (mehr)
>
> Stimmt, ist mit der Neuregelung 2004 geändert worden.
>
> > darauf an, ob man tatsächlich zusammen veranlagt wird, sondern darauf,
> > ob man die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung erfüllt.
>
> Noch schlimmer: "... ob man die Voraussetzungen für die
> Zusammenveranlagung im überprüften 2-Jahreszeitraum erfüllt hat".

Woher hast du dieses Zitat? Im Gesetz steht es etwas anders.

Maßgeblich ist, ob die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung im
"Erstjahr" zutreffen ("Erstjahr" bezogen auf den Föderzeitraum). Es
geht also nur um das zweite der beiden Jahre, deren Einkünfte
betrachtet werden.

> Sprich, selbst wenn Du geschieden wurdest, gilt trotzdem
> noch das gemeinsame Einkommen.

Es gilt aber auch der doppelte Höchstbetrag.

Re: Eigenheimzulage bei Heirat im gleichen Jahr

am 28.02.2006 12:26:30 von Gerd Kluger

"Frank Kozuschnik" <
> Gerd Kluger schrieb:
>
>> Frank Kozuschnik wrote ...
>>
>> > Gerd Kluger schrieb:
>> >
>> >> Ihr könnt aber Getrenntveranlagung wählen, dann bleibt's dabei.
>> >
>> > Das nützt gar nichts. Für die Eigenheimzulage kommt es nicht (mehr)
>>
>> Stimmt, ist mit der Neuregelung 2004 geändert worden.
>>
>> > darauf an, ob man tatsächlich zusammen veranlagt wird, sondern darauf,
>> > ob man die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung erfüllt.
>>
>> Noch schlimmer: "... ob man die Voraussetzungen für die
>> Zusammenveranlagung im überprüften 2-Jahreszeitraum erfüllt hat".
>
> Woher hast du dieses Zitat? Im Gesetz steht es etwas anders.

Sollte kein Zitat sein, sondern nur obigen Satz vervollständigen.

> Maßgeblich ist, ob die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung im
> "Erstjahr" zutreffen ("Erstjahr" bezogen auf den Föderzeitraum). Es
> geht also nur um das zweite der beiden Jahre, deren Einkünfte
> betrachtet werden.
>
>> Sprich, selbst wenn Du geschieden wurdest, gilt trotzdem
>> noch das gemeinsame Einkommen.
>
> Es gilt aber auch der doppelte Höchstbetrag.

Ja klar, es ist aber trotzdem unangenehm, wenn Dein Einkommen zwar
unter der (einfachen) Grenze liegen würde, zusammen mit Deinem
geschiedenen Partner aber über der Doppelten.

Es ist aber zugegebenermaßen ein ziemlicher Spezialfall und wenn sich
jemand scheiden läßt hat er wahrscheinlich größere Probleme ;-)

Gruß
Gerd

Re: Eigenheimzulage bei Heirat im gleichen Jahr

am 28.02.2006 22:04:54 von Frank Kozuschnik

Gerd Kluger schrieb:

> Frank Kozuschnik wrote...
>
> > Gerd Kluger schrieb:
> >
> >> Sprich, selbst wenn Du geschieden wurdest, gilt trotzdem
> >> noch das gemeinsame Einkommen.
> >
> > Es gilt aber auch der doppelte Höchstbetrag.
>
> Ja klar, es ist aber trotzdem unangenehm, wenn Dein Einkommen zwar
> unter der (einfachen) Grenze liegen würde, zusammen mit Deinem
> geschiedenen Partner aber über der Doppelten.
>
> Es ist aber zugegebenermaßen ein ziemlicher Spezialfall und wenn sich
> jemand scheiden läßt hat er wahrscheinlich größere Probleme ;-)

Und selbst in diesem Spezialfall ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass
nur das erste Jahr Eigenheimzulage verloren geht.