Mehrwertsteuererhöhung im nächsten Jahr

Mehrwertsteuererhöhung im nächsten Jahr

am 24.02.2006 20:36:47 von Gerd Kluger

Wie sieht das eigentlich bei Lieferungen und Leistungen
aus, wenn nächstes Jahr die Erhöhung kommt. Fordere ich
dann den Auftragnehmer/Verkäufer zur sofortigen Rechnungs-
stellung (noch im alten Jahr) auf, auch wenn die Lieferung/
Leistung noch nicht erbracht wurde, gezahlt wird dann
im neuen Jahr noch mit dem alten Satz, weil für die MwSt
das Rechnungsdaturm ausschlaggebend ist?

Ich kann mich leider nicht mehr an die letzte Erhöhung
erinnern ;-)

Gruß
Gerd

Re: Mehrwertsteuererhöhung im nächsten Jahr

am 24.02.2006 20:44:37 von Martin Schoenbeck

Hallo Gerd,

Gerd Kluger schrieb:

> Wie sieht das eigentlich bei Lieferungen und Leistungen
> aus, wenn nächstes Jahr die Erhöhung kommt. Fordere ich
> dann den Auftragnehmer/Verkäufer zur sofortigen Rechnungs-
> stellung (noch im alten Jahr) auf, auch wenn die Lieferung/
> Leistung noch nicht erbracht wurde, gezahlt wird dann
> im neuen Jahr noch mit dem alten Satz, weil für die MwSt
> das Rechnungsdaturm ausschlaggebend ist?

Der Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung ist maßgebend. Das Rechnungsdatum
ist egal.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Re: Mehrwertsteuererhöhung im nächsten Jahr

am 24.02.2006 21:34:31 von Matthias Hanft

Martin Schoenbeck schrieb:

> Der Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung ist maßgebend. Das Rechnungsdatum
> ist egal.

Folgende (für mich) überraschende Aussage erhielt ich
jedoch von einem Steuerberater:

Wenn ich (jetzt) Software-Wartungsverträge für ein Jahr
im Voraus verkaufe, z.B. 03/2006-02/2007, dachte ich,
müsse man 10 Monate mit 16% versteuern und 2 Monate
mit 19%. Stimmt aber nicht, sagt er: alles mit 16%
versteuern (da Rechnung noch in 2006) und lediglich
passive Rechnungsabgrenzung in der Bilanz bilden.

Das durchbricht ja dann schon irgendwie ein bißchen das
"Leistungszeitraumprinzip"?!

Gruß Matthias.

PS: Ist mir aber ganz recht so - was würden wohl meine
Kunden sagen, wenn ich ihnen _jetzt_ eine Rechnung
mit 19% Mwst. schicken würde?! :-)

Re: Mehrwertsteuererhöhung im nächsten Jahr

am 24.02.2006 21:34:37 von Gerd Kluger

"Martin Schoenbeck" <
> Hallo Gerd,
>
> Gerd Kluger schrieb:
>
>> Wie sieht das eigentlich bei Lieferungen und Leistungen
>> aus, wenn nächstes Jahr die Erhöhung kommt. Fordere ich
>> dann den Auftragnehmer/Verkäufer zur sofortigen Rechnungs-
>> stellung (noch im alten Jahr) auf, auch wenn die Lieferung/
>> Leistung noch nicht erbracht wurde, gezahlt wird dann
>> im neuen Jahr noch mit dem alten Satz, weil für die MwSt
>> das Rechnungsdaturm ausschlaggebend ist?
>
> Der Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung ist maßgebend. Das Rechnungsdatum
> ist egal.

Oha, wie sieht das dann bei umfangreichen Aufträgen/Arbeiten
aus, werden da dann Teilleistungen bis zum 31.12. gesondert
abgerechnet?

Gruß
Gerd

Re: Mehrwertsteuererhöhung im nächsten Jahr

am 25.02.2006 07:48:56 von Matthias Reichelt

Hi Matthias,

"Matthias Hanft" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Martin Schoenbeck schrieb:
>
>> Der Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung ist maßgebend. Das
>> Rechnungsdatum
>> ist egal.
>
> Folgende (für mich) überraschende Aussage erhielt ich
> jedoch von einem Steuerberater:
>
> Wenn ich (jetzt) Software-Wartungsverträge für ein Jahr
> im Voraus verkaufe, z.B. 03/2006-02/2007, dachte ich,
> müsse man 10 Monate mit 16% versteuern und 2 Monate
> mit 19%. Stimmt aber nicht, sagt er: alles mit 16%
> versteuern (da Rechnung noch in 2006) und lediglich
> passive Rechnungsabgrenzung in der Bilanz bilden.
>
> Das durchbricht ja dann schon irgendwie ein bißchen das
> "Leistungszeitraumprinzip"?!
Sehe ich genau so. Jedoch kann jetzt mangels gesetzlicher Regelung kein 19%
in Rechnung gestellt werden.
Wird also 2007 kommen, darfst Du die 3% nachberechnen.
Ausnahme: Das BMF erläßt eine Übergangsregelung, die solche Vorgänge
ausschließt.
Aber im Prinzip hast Du recht.

Gruß Matthias.

Re: Mehrwertsteuererhöhung im nächsten Jahr

am 25.02.2006 09:50:28 von Matthias Hanft

Matthias Reichelt schrieb:

> Sehe ich genau so. Jedoch kann jetzt mangels gesetzlicher Regelung kein 19%
> in Rechnung gestellt werden.

Außerdem müßte ich solche Umsätze dann in meiner USt-VAM in
der Zeile "Umsätze zu anderen Steuersätzen" angeben (nachdems
ja noch keine "19%-Zeile" gibt), was das Finanzamt sicher auch
zu Nachfragen veranlassen würde...

> Wird also 2007 kommen, darfst Du die 3% nachberechnen.

Na klasse. Ich stelle also jetzt eine Software-Wartungsvertrag-
Rechnung über 12 Monate (März 2006 bis Februar 2007) x 10 EUR
= 120 EUR, zzgl. 16% Mwst (19,20 EUR) = 139,20 EUR.

Dann gehe ich am 1. Januar 2007 her, storniere die Wartung für
die zwei Monate Januar-Februar 2007 (2 x 10 EUR = 20 EUR; +16%
(3,20 EUR) = 23,20 EUR) und berechne die Wartung für diese bei-
den Monate korrekt mit 20 EUR + 19% (3,80 EUR) = 23,80 EUR und
fordere von meinen Kunden die sofortige Überweisung der 60 Cent
Differenz. Die halten mich doch für bekloppt!

> Ausnahme: Das BMF erläßt eine Übergangsregelung, die solche Vorgänge
> ausschließt.

Gab's denn eine diesbezügliche Übergangsregelung schon mal in
der Vergangenheit?

Gruß Matthias.

Re: Mehrwertsteuererhöhung im nächsten Jahr

am 25.02.2006 10:34:45 von Eric Lorenz

Matthias Reichelt schrieb:
>
> Sehe ich genau so. Jedoch kann jetzt mangels gesetzlicher Regelung kein 19%
> in Rechnung gestellt werden.
> Wird also 2007 kommen, darfst Du die 3% nachberechnen.
> Ausnahme: Das BMF erläßt eine Übergangsregelung, die solche Vorgänge
> ausschließt.

Sach ma, das ist doch nicht die erste Umsatzsteuererhöhung. Wieso
verfallt ihr gerade in Panik?

Eric

Re: Mehrwertsteuererhöhung im nächsten Jahr

am 25.02.2006 10:39:25 von Eric Lorenz

Matthias Hanft schrieb:
> Matthias Reichelt schrieb:

> Gab's denn eine diesbezügliche Übergangsregelung schon mal in
> der Vergangenheit?

[Zitat an]

160. Steuersätze

(1) 1 Nach § 12 UStG ...

(2) 1 Anzuwenden ist jeweils der Steuersatz, der in dem Zeitpunkt gilt,
in dem der Umsatz ausgeführt wird. 2 Zu beachten ist der Zeitpunkt des
Umsatzes besonders bei

1. der Änderung (Anhebung oder Herabsetzung) der Steuersätze,

2. der Einführung oder Aufhebung von Steuervergünstigungen
(Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen) sowie

3. der Einführung oder Aufhebung von steuerpflichtigen Tatbeständen.

(3) 1 Bei einer Änderung der Steuersätze sind die neuen Steuersätze auf
Umsätze anzuwenden, die von dem Inkrafttreten der jeweiligen
Änderungsvorschrift an bewirkt werden. 2 Auf den Zeitpunkt der
Vereinnahmung des Entgelts kommt es für die Frage, welchem Steuersatz
eine Leistung oder Teilleistung unterliegt, ebenso wenig an wie auf den
Zeitpunkt der Rechnungserteilung. 3 Auch in den Fällen der
Istversteuerung ( § 20 UStG ) und der Istversteuerung von Anzahlungen (
§ 13 Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a Satz 4 UStG ) ist entscheidend, wann
der Umsatz bewirkt wird. 4 Das gilt unabhängig davon, wann die Steuer
nach § 13 Absatz 1 Nr. 1 UStG entsteht.

(4) 1 Für Leistungen, die in wirtschaftlich abgrenzbaren Teilen
(Teilleistungen, vgl. Abschnitt 180) geschuldet werden, können bei einer
Steuersatzänderung unterschiedliche Steuersätze in Betracht kommen. 2
Vor dem Inkrafttreten der Steuersatzänderung bewirkte Teilleistungen
sind nach dem bisherigen Steuersatz zu versteuern. 3 Auf die danach
bewirkten Teilleistungen ist der neue Steuersatz anzuwenden. 4
Entsprechendes gilt bei der Einführung und Aufhebung von
Steuervergünstigungen und steuerpflichtigen Tatbeständen.


[Zitat aus!]

Eric

Re: Mehrwertsteuererhöhung im nächsten Jahr

am 25.02.2006 11:08:02 von Matthias Hanft

Eric Lorenz schrieb:

> (4) 1 Für Leistungen, die in wirtschaftlich abgrenzbaren Teilen
> (Teilleistungen, vgl. Abschnitt 180) geschuldet werden, können bei einer
> Steuersatzänderung unterschiedliche Steuersätze in Betracht kommen. 2
> Vor dem Inkrafttreten der Steuersatzänderung bewirkte Teilleistungen
> sind nach dem bisherigen Steuersatz zu versteuern. 3 Auf die danach
> bewirkten Teilleistungen ist der neue Steuersatz anzuwenden. 4
> Entsprechendes gilt bei der Einführung und Aufhebung von
> Steuervergünstigungen und steuerpflichtigen Tatbeständen.

Also so, wie ich vermutet hatte; und inbesondere entgegen dem,
was der Steuerberater mir gesagt hat?

Gruß Matthias.

Re: Mehrwertsteuererhöhung im nächsten Jahr

am 25.02.2006 11:12:43 von Matthias Hanft

Eric Lorenz schrieb:

> Sach ma, das ist doch nicht die erste Umsatzsteuererhöhung. Wieso
> verfallt ihr gerade in Panik?

Weil ich am 28.2. (das ist nächste Woche!) zwölf reale Software-
Wartungs-Rechnungen für den Zeitraum 01.03.2006-28.02.2007 aus-
stellen werde. Und 1998 hatte ich sowas noch nicht.

So, wie ich das sehe, habe ich da jetzt drei Möglichkeiten:

a) mit 16% wie immer ausstellen und fertig (würden die Kunden
abnicken und das Finanzamt vermutlich nicht bemerken, außer
sie würden's aufgrund der Passiven Rechnungsabgrenzung in
der Bilanz vermuten - dann kämen unangenehme Nachfragen,
wo denn die 19%-Umsätze seien?)

b) erst mal mit 16% ausstellen und 2007 dann die restlichen
30 Cent (oder was immer es auch beim einzelnen Kunden ist)
nacherheben - kein Kunde würde mir da 30 Cent nachüberweisen

c) jetzt gleich anteilig 16% und 19% für die jeweiligen Zeit-
räume erheben (würde kein Kunde und kein Finanzamt kapieren)

Egal, wie ichs mache, bin ich immer der Doofe, oder?

Gruß Matthias.

Re: Mehrwertsteuererhöhung im nächsten Jahr

am 25.02.2006 11:40:07 von Matthias Reichelt

Hallo Matthias,

"Matthias Hanft" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Also so, wie ich vermutet hatte; und inbesondere entgegen dem,
> was der Steuerberater mir gesagt hat?
War ja keine verbindliche Auskunft. Außerdem wäre dies spätestens Ende 2006
geklärt worden. Weil´s dazu BMF-Schreiben und jede Menge Seminare gibt
(einschl. der FAllen).
Also, seh ihm nach!
Gruß Matthias

Re: Mehrwertsteuererhöhung im nächsten Jahr

am 25.02.2006 11:46:04 von Matthias Reichelt

Hallo Matthias,

"Matthias Hanft" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Eric Lorenz schrieb:
>
>> Sach ma, das ist doch nicht die erste Umsatzsteuererhöhung. Wieso
>> verfallt ihr gerade in Panik?
>
> Weil ich am 28.2. (das ist nächste Woche!) zwölf reale Software-
> Wartungs-Rechnungen für den Zeitraum 01.03.2006-28.02.2007 aus-
> stellen werde. Und 1998 hatte ich sowas noch nicht.
>
> So, wie ich das sehe, habe ich da jetzt drei Möglichkeiten:
>
> a) mit 16% wie immer ausstellen und fertig (würden die Kunden
> abnicken und das Finanzamt vermutlich nicht bemerken, außer
> sie würden's aufgrund der Passiven Rechnungsabgrenzung in
> der Bilanz vermuten - dann kämen unangenehme Nachfragen,
> wo denn die 19%-Umsätze seien?)
Hey, 19% ist doch gar nicht Gesetz. Stellst Du USt mit 19% in Rechnung,
darf der Kunde nur 16% VOSt ziehen und Du schuldest 16% regular und 3% nach
14c UStG.
>
> b) erst mal mit 16% ausstellen und 2007 dann die restlichen
> 30 Cent (oder was immer es auch beim einzelnen Kunden ist)
> nacherheben - kein Kunde würde mir da 30 Cent nachüberweisen
Kurzer Verweis auf die geänderte Lage. Kurzer Verweis auf den Vorsteuerabzug
des Kunden. Hinweis auf Verrechnung mit nächsten Jahresgebühr. Aber nur so
geht?s!
>
> c) jetzt gleich anteilig 16% und 19% für die jeweiligen Zeit-
> räume erheben (würde kein Kunde und kein Finanzamt kapieren)
Wie wahr.
>
> Egal, wie ichs mache, bin ich immer der Doofe, oder?
Du bist der Kämpfer an der USt-Front. Du bist, den Dt. braucht. Du schaffst
das!
Trau Dich.

Gruß Matti

Re: Mehrwertsteuererhöhung im nächsten Jahr

am 25.02.2006 12:03:04 von Matthias Hanft

Matthias Reichelt schrieb:

> Hey, 19% ist doch gar nicht Gesetz. Stellst Du USt mit 19% in Rechnung,
> darf der Kunde nur 16% VOSt ziehen und Du schuldest 16% regular und 3% nach
> 14c UStG.

Ham sies nicht vorgestern-oder-so beschlossen? Ach so, da muß
wahrscheinlich erst noch der Herr Köhler seinen Servus drun-
tersetzen, damit das alles gilt?

> Kurzer Verweis auf die geänderte Lage. Kurzer Verweis auf den Vorsteuerabzug
> des Kunden. Hinweis auf Verrechnung mit nächsten Jahresgebühr. Aber nur so
> geht?s!

Ja, hab ich auch befürchtet... dann hoffe ich mal nur, daß bis
dahin keiner gekündigt hat :-)

> Du bist der Kämpfer an der USt-Front. Du bist, den Dt. braucht. Du schaffst
> das!

Jawoll! Ich werde Deutschland aus dem Umsatzsteuersumpf befreien! :-)

Gruß Matthias.

Re: Mehrwertsteuererhöhung im nächsten Jahr

am 25.02.2006 18:52:39 von Achim Waldek

Am Sat, 25 Feb 2006 12:03:04 +0100 schrieb Matthias Hanft:



> Ham sies nicht vorgestern-oder-so beschlossen? Ach so, da muß
> wahrscheinlich erst noch der Herr Köhler seinen Servus drun-
> tersetzen, damit das alles gilt?

Das auch- und dann muss es noch "amtlich" veröffentlicht werden.

>> Kurzer Verweis auf die geänderte Lage. Kurzer Verweis auf den Vorsteuerabzug
>> des Kunden. Hinweis auf Verrechnung mit nächsten Jahresgebühr. Aber nur so
>> geht?s!
>
> Ja, hab ich auch befürchtet... dann hoffe ich mal nur, daß bis
> dahin keiner gekündigt hat :-)
>
>> Du bist der Kämpfer an der USt-Front. Du bist, den Dt. braucht. Du schaffst
>> das!
>
> Jawoll! Ich werde Deutschland aus dem Umsatzsteuersumpf befreien! :-)

Viel Glück :)
Gruß

Re: Mehrwertsteuererhöhung im nächsten Jahr

am 27.02.2006 12:00:23 von Uwe Olufs

"Matthias Hanft" <> schrieb im Newsbeitrag
news:

>
> a) mit 16% wie immer ausstellen und fertig (würden die Kunden
> abnicken und das Finanzamt vermutlich nicht bemerken, außer
> sie würden's aufgrund der Passiven Rechnungsabgrenzung in
> der Bilanz vermuten - dann kämen unangenehme Nachfragen,
> wo denn die 19%-Umsätze seien?)
*******
Du hast in 2006 gar keine Umsätze zu 19%.
Folglich kannst Dua uch gar keine entsprechende Rechnung ausstellen.



> b) erst mal mit 16% ausstellen und 2007 dann die restlichen
> 30 Cent (oder was immer es auch beim einzelnen Kunden ist)
> nacherheben - kein Kunde würde mir da 30 Cent nachüberweisen
*****+
So wäre es korrekt.



> c) jetzt gleich anteilig 16% und 19% für die jeweiligen Zeit-
> räume erheben (würde kein Kunde und kein Finanzamt kapieren)
******
Wäre auch falsch. Siehe a)

> Egal, wie ichs mache, bin ich immer der Doofe, oder?

Nein.
Du könntest auch den Abrechnungszeitraum auf Kalenderjahr umstellen :-))

Uwe

Re: Mehrwertsteuererhöhung im nächsten Jahr

am 27.02.2006 12:55:16 von Matthias Hanft

Uwe Olufs schrieb:
>
> Du hast in 2006 gar keine Umsätze zu 19%.
> Folglich kannst Dua uch gar keine entsprechende Rechnung ausstellen.

IIRC mußte ich im März 1998 (15%-Zeit) Rechnungen für kommende
Leistungen im April 1998 (16%-Zeit) auch schon mit 16% aus-
stellen. Es kommt doch auf den Zeitraum der Leistung an, oder?

> Du könntest auch den Abrechnungszeitraum auf Kalenderjahr umstellen :-))

Aber man nimmt doch vom Kunden, was man kriegen kann :-)

Außerdem würde dann die nächste Mwst.-Erhöhung bestimmt an einem
17. April stattfinden :-)

Gruß Matthias.

Re: Mehrwertsteuererhöhung im nächsten Jahr

am 27.02.2006 14:26:28 von Matthias Reichelt

Hallo Namensvetter,

"Matthias Hanft" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Außerdem würde dann die nächste Mwst.-Erhöhung bestimmt an einem
> 17. April stattfinden :-)
Wie ist das zu verstehn? Ist das ein besonderes Datum?

Gruß Matthias.

Re: Mehrwertsteuererhöhung im nächsten Jahr

am 27.02.2006 15:09:42 von Matthias Hanft

Matthias Reichelt schrieb:

>>Außerdem würde dann die nächste Mwst.-Erhöhung bestimmt an einem
>>17. April stattfinden :-)
>
> Wie ist das zu verstehn? Ist das ein besonderes Datum?

Eigentlich nicht. Aber eben kein Jahresbeginn, und noch nicht mal
ein Monatsbeginn. Den Umsatzsteuergesetzemachern traue ich inzwi-
schen alles zu :-)

Gruß Matthias.

Re: Mehrwertsteuererhöhung im nächsten Jahr

am 09.03.2006 16:02:42 von Ulrich Hoffmann

"Gerd Kluger" schrieb:

> Wie sieht das eigentlich bei Lieferungen und Leistungen
> aus, wenn nächstes Jahr die Erhöhung kommt. Fordere ich
> dann den Auftragnehmer/Verkäufer zur sofortigen Rechnungs-
> stellung (noch im alten Jahr) auf, auch wenn die Lieferung/
> Leistung noch nicht erbracht wurde, gezahlt wird dann
> im neuen Jahr noch mit dem alten Satz, weil für die MwSt
> das Rechnungsdaturm ausschlaggebend ist?

Das hängt von der Art der Wartungsleistung ab. Mich interes-
siert ein Vertrag, bei dem lediglich Softwareupdates geliefert
werden.

Ich habe heute hierzu mit einem USt-Prüfer am FA München
für Körperschaften telefoniert. Er sprach seinen (privaten) Ver-
trag an, den er bei Abschluss zu zahlen habe und nach dem er
ein Jahr lang Updates für seine AV-Software bekomme.

Hier sei nach § 13 Absatz 1 Nr. 1a (ich nehme an: Satz 2) die
Steuer zu berechnen, die zum Zeitpunkt des Vertragsbeginnes
gelte. Eine Nachbelastung sei nicht erforderlich.

UH