Vorsteuerabzug und PKW
am 25.02.2006 14:30:14 von Eric LorenzHallo!
Da das ja schon einige Male hier diskutiert wurde:
Pkw: Vorsteuerabzug bei sehr kurzer Nutzung im Erwerbsjahr
Die von anderen Unternehmern für ausgeführte Lieferungen in Rechnung
gestellte Umsatzsteuer können Unternehmer als Vorsteuer abziehen, wenn
der gelieferte Gegenstand zu mindestens 10 % unternehmerisch genutzt wird.
Ein Unternehmer hatte einen Pkw gekauft und ihn im Jahr des Kaufs nur
für einen sehr kurzen Zeitraum genutzt (vom 29. bis 31.12.). Nach
Ansicht des Finanzgerichts des Saarlandes darf das Finanzamt hier nicht
nur auf den relativ geringen Nutzungszeitraum von drei Tagen abstellen.
Stattdessen sei für die Feststellung der unternehmerischen Nutzung die
sich aus den Gesamtumständen ergebende Nutzungsabsicht entscheidend. Da
der Unternehmer den Vorsteuerabzug begehrt, muss er eine
unternehmerische Nutzungsabsicht von mindestens 10 % glaubhaft darlegen.
Dabei dürfte der Umfang der unternehmerischen Nutzung des Fahrzeugs im
Folgejahr auch ein Indiz für die Nutzungsabsicht sein.
Eric