Krankheitskosten von Kindern
am 26.02.2006 20:23:15 von no.spamHallo,
kann ich die Kosten für Arztbesuche und Arzneimittel meines Kindes in
der Einkommensteuererklärung geltend machen? Und wenn, wo?
Viele Grüße,
Marc
Hallo,
kann ich die Kosten für Arztbesuche und Arzneimittel meines Kindes in
der Einkommensteuererklärung geltend machen? Und wenn, wo?
Viele Grüße,
Marc
Marc Höper <> schrieb:
>kann ich die Kosten für Arztbesuche und Arzneimittel meines Kindes in
>der Einkommensteuererklärung geltend machen?
Üblicherweise werden für Kinder sämtliche Kosten der ärztlichen
Behandlung und der notwendigen Arzneimittel von Krankenkasse, Beihilfe
oder Krankenversicherung voll ersetzt. Nur soweit die Kosten nicht
ersetzt werden, lassen sie sich überhaupt geltend machen.
>Und wenn, wo?
Als außergewöhnliche Belastungen, unter Berücksichtigung der jeweils
geltenden "zumutbaren Belastung".
Grüße
Florian
--
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Am Sun, 26 Feb 2006 20:53:24 +0100, schrieb Florian Kleinmanns
<> :
>Als außergewöhnliche Belastungen, unter Berücksichtigung der jeweils
>geltenden "zumutbaren Belastung".
Sicher das die Kosten nicht durch die Freibeträge abgegolten sind?
Grüße
Axel
Axel Böhm <> wrote:
>Sicher das die Kosten nicht durch die Freibeträge abgegolten sind?
Hier versagt mein primäres Sprachverständnis.
Meinst du
"sichert das die Kosten, die nicht ....."
oder meinst du
"sicher, dass die Kosten nicht ...."
oder?
Gruß
Erich
Am Sun, 26 Feb 2006 22:42:51 +0100, schrieb Erich Mathild
<> :
>Axel Böhm <> wrote:
>
>>Sicher das die Kosten nicht durch die Freibeträge abgegolten sind?
>
>Hier versagt mein primäres Sprachverständnis.
Sicher ? ;-)
>"sicher, dass die Kosten nicht ...."
Genau diese Variante habe ich gemeint.
Manchmal versagt meine Rechtschreibung. ;-)
Grüße
Axel