Riester-Rente ohne Lohnsteuerkarte?

Riester-Rente ohne Lohnsteuerkarte?

am 16.02.2006 18:13:51 von Peter Schiller

Mein Sohn hat eine Riester-Versicherung abgeschlossen. Ist dazu eine
Steuernummer notwendig?

Wie ich jetzt sehe, wird für die Zulage die Steuernummer benötigt. Mein Sohn
ist zwar 18, aber noch Schüler ohne Einkommen.

Re: Riester-Rente ohne Lohnsteuerkarte?

am 16.02.2006 21:03:22 von Gunar Klemm

Peter Schiller schrieb:

> Mein Sohn hat eine Riester-Versicherung abgeschlossen. Ist dazu eine
> Steuernummer notwendig?
>
> Wie ich jetzt sehe, wird für die Zulage die Steuernummer benötigt. Me=
in Sohn
> ist zwar 18, aber noch Schüler ohne Einkommen.

Wer (welcher *Verein*) hat denn dem Jungen eine Riester übergebügelt?

GK

Re: Riester-Rente ohne Lohnsteuerkarte?

am 17.02.2006 09:01:08 von Nils-Oliver Majewski

"Peter Schiller" <> schrieb im Newsbeitrag
news:43f4b66b$0$504$
> Mein Sohn hat eine Riester-Versicherung abgeschlossen. Ist dazu eine
> Steuernummer notwendig?
>
> Wie ich jetzt sehe, wird für die Zulage die Steuernummer benötigt. Mein
Sohn
> ist zwar 18, aber noch Schüler ohne Einkommen.
>

Sofern er nicht Azubi oder soz.vers.pflichtig arbeitet, bekommt er sowieso
keinerlei Förderung. Den Zulagenantrag kann er sich sparen.
Erst wenn er eine Ausbildung anfängt, erhält er die Förderung. Bis dahin ist
der Vertrag zwar "ganz nett" :-( aber wird nicht gefördert.

Wie hoch ist denn sein Anteil, den der "Berater" ausgerechnet hat? und auf
welcher Basis?

Nils Majewski

>

Re: Riester-Rente ohne Lohnsteuerkarte?

am 17.02.2006 19:49:22 von Franz Haller

Peter Schiller wrote:
> Mein Sohn hat eine Riester-Versicherung abgeschlossen. Ist dazu eine
> Steuernummer notwendig?
>
> Wie ich jetzt sehe, wird für die Zulage die Steuernummer benötigt.
> Mein Sohn ist zwar 18, aber noch Schüler ohne Einkommen.

Solange er kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen hat, bekommt er eh
keine Förderung.
Diese besteht grnudaätzlich aus 2 Teilen:
1. die direkte Zulage, die kriegt jeder sozialversicherungspflichtige
2. Steuervorteile, da absetzbar.
Das eine setzt nicht zwingend das andere voraus, d.h. auch wenn er keine
Steuernummer hat, kriegt re die direkte Förderung.

Wenn e rwirklich *gar* kein Einkommen hat (ich meine damit nicht
sozialvres.pflichtig), dann macht dieser Vertrag nur Sinn, wenn er noch in
2005 abgeschlossen wurde, wegen "Unisex-Tarifen" (google einfach mal
danach).
Dann sollte er den Mindestbeitrag von 60 Euro im Jahr zahlen bis er Kohle
verdient.

Und, wie schauts wirklich aus?

Re: Riester-Rente ohne Lohnsteuerkarte?

am 19.02.2006 15:57:15 von Peter Schiller

Nils Majewski wrote:
> "Peter Schiller" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:43f4b66b$0$504$
>> Mein Sohn hat eine Riester-Versicherung abgeschlossen. Ist dazu eine
>> Steuernummer notwendig?
>>
>> Wie ich jetzt sehe, wird für die Zulage die Steuernummer benötigt.
>> Mein Sohn ist zwar 18, aber noch Schüler ohne Einkommen.
>>
>
> Sofern er nicht Azubi oder soz.vers.pflichtig arbeitet, bekommt er
> sowieso keinerlei Förderung. Den Zulagenantrag kann er sich sparen.
> Erst wenn er eine Ausbildung anfängt, erhält er die Förderung. Bis
> dahin ist der Vertrag zwar "ganz nett" :-( aber wird nicht gefördert.
>
> Wie hoch ist denn sein Anteil, den der "Berater" ausgerechnet hat?
> und auf welcher Basis?
>
> Nils Majewski

D.h., auch wenn jemand ALG2 bekommt erhält er keine Förderung?

Re: Riester-Rente ohne Lohnsteuerkarte?

am 19.02.2006 20:24:14 von Nils-Oliver Majewski

"Klaus-Dieter Scholz" <> schrieb im Newsbeitrag
news:43f8875b$0$503$
> Nils Majewski wrote:
> > "Peter Schiller" <> schrieb im Newsbeitrag
> > news:43f4b66b$0$504$
> >> Mein Sohn hat eine Riester-Versicherung abgeschlossen. Ist dazu eine
> >> Steuernummer notwendig?
> >>
> >> Wie ich jetzt sehe, wird für die Zulage die Steuernummer benötigt.
> >> Mein Sohn ist zwar 18, aber noch Schüler ohne Einkommen.
> >>
> >
> > Sofern er nicht Azubi oder soz.vers.pflichtig arbeitet, bekommt er
> > sowieso keinerlei Förderung. Den Zulagenantrag kann er sich sparen.
> > Erst wenn er eine Ausbildung anfängt, erhält er die Förderung. Bis
> > dahin ist der Vertrag zwar "ganz nett" :-( aber wird nicht gefördert.
> >
> > Wie hoch ist denn sein Anteil, den der "Berater" ausgerechnet hat?
> > und auf welcher Basis?
> >
> > Nils Majewski
>
> D.h., auch wenn jemand ALG2 bekommt erhält er keine Förderung?
>
Wenn er vorher nicht Sozialhilfe erhalten hat : JA

Nils

Re: Riester-Rente ohne Lohnsteuerkarte?

am 19.02.2006 21:47:50 von Nils-Oliver Majewski

"Nils Majewski" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dtagkp$tna$02$
> "Klaus-Dieter Scholz" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:43f8875b$0$503$
> > Nils Majewski wrote:
> > > "Peter Schiller" <> schrieb im Newsbeitrag
> > > news:43f4b66b$0$504$
> > >> Mein Sohn hat eine Riester-Versicherung abgeschlossen. Ist dazu eine
> > >> Steuernummer notwendig?
> > >>
> > >> Wie ich jetzt sehe, wird für die Zulage die Steuernummer benötigt.
> > >> Mein Sohn ist zwar 18, aber noch Schüler ohne Einkommen.
> > >>
> > >
> > > Sofern er nicht Azubi oder soz.vers.pflichtig arbeitet, bekommt er
> > > sowieso keinerlei Förderung. Den Zulagenantrag kann er sich sparen.
> > > Erst wenn er eine Ausbildung anfängt, erhält er die Förderung. Bis
> > > dahin ist der Vertrag zwar "ganz nett" :-( aber wird nicht gefördert.
> > >
> > > Wie hoch ist denn sein Anteil, den der "Berater" ausgerechnet hat?
> > > und auf welcher Basis?
> > >
> > > Nils Majewski
> >
> > D.h., auch wenn jemand ALG2 bekommt erhält er keine Förderung?
> >
Nein, er bekommt Förderung, wenn er vorher keine Sozialhilfe erhalten hat,
muss es natürlich heissen.
>
Nils
>
>

Re: Riester-Rente ohne Lohnsteuerkarte?

am 23.02.2006 20:28:38 von Nils-Oliver Majewski

"Klaus-Dieter Scholz" <> schrieb im Newsbeitrag
news:43fb7c63$0$13600$
> Nils Majewski wrote:
> > "Nils Majewski" <> schrieb im Newsbeitrag
> > news:dtagkp$tna$02$
> >> "Klaus-Dieter Scholz" <> schrieb im Newsbeitrag
> >> news:43f8875b$0$503$
> >>> Nils Majewski wrote:
> >>>> "Peter Schiller" <> schrieb im Newsbeitrag
> >>>> news:43f4b66b$0$504$
> >>>>> Mein Sohn hat eine Riester-Versicherung abgeschlossen. Ist dazu
> >>>>> eine Steuernummer notwendig?
> >>>>>
> >>>>> Wie ich jetzt sehe, wird für die Zulage die Steuernummer benötigt.
> >>>>> Mein Sohn ist zwar 18, aber noch Schüler ohne Einkommen.
> >>>>>
> >>>>
> >>>> Sofern er nicht Azubi oder soz.vers.pflichtig arbeitet, bekommt er
> >>>> sowieso keinerlei Förderung. Den Zulagenantrag kann er sich sparen.
> >>>> Erst wenn er eine Ausbildung anfängt, erhält er die Förderung. Bis
> >>>> dahin ist der Vertrag zwar "ganz nett" :-( aber wird nicht
> >>>> gefördert.
> >>>>
> >>>> Wie hoch ist denn sein Anteil, den der "Berater" ausgerechnet hat?
> >>>> und auf welcher Basis?
> >>>>
> >>>> Nils Majewski
> >>>
> >>> D.h., auch wenn jemand ALG2 bekommt erhält er keine Förderung?
> >>>
> > Nein, er bekommt Förderung, wenn er vorher keine Sozialhilfe erhalten
> > hat, muss es natürlich heissen.
> >>
> > Nils
>
> Gut.
>
> Er hat keine Lohnsteuerkarte ( 18 Jahre, Schüler ), aber ALG2.
>
> Lohnsteuerkarte beantragen?
>
> Klaus

Im Posting steht von ALG2 nichts. Wenn es jedoch so ist, denn beim Finanzamt
eine Steuernummer zuweisen lassen.

Nils

>
>