KFZ Versicherung

KFZ Versicherung

am 26.02.2006 10:09:24 von Sebastian Deiszner

Hallo,

gibt es die Möglichkeit, dass die Ehefrau das Auto kauft und Besitzer ist,
der Ehemann jedoch die Versicherung und Anmeldung übernimmt (nennt sich das
Fahrzeughalter)?

Gruß

Sebastian

Re: KFZ Versicherung

am 26.02.2006 17:42:51 von jmuehrmann

Hallo,

Der Halter eines Fahrzeuges ist die Person, die in den Fahrzeugpapieren
eingetragen wird. Versicherungsnehmer ist die Person, die den
Versicherungvertrag unterschreibt. Dies können durchaus unterschiedliche
Personen sein.

Es ist zu bedenken, dass diejenige Person Versicherungsnehmer ist, die
den besseren Schadenfreiheitsrabatt besitzt.

Wer das Fahrzeug gekauft hat, spielt für die Versicherung keine Rolle;
er sollte aber auf jeden Fall Halter werden, da nur der Halter als
Besitzer bzw. Eigentümer gilt.


Mit freundlichen Grüßen


Jörg Mührmann




Sebastian Deiszner schrieb:
> Hallo,
>
> gibt es die Möglichkeit, dass die Ehefrau das Auto kauft und Besitzer ist,
> der Ehemann jedoch die Versicherung und Anmeldung übernimmt (nennt sich das
> Fahrzeughalter)?
>
> Gruß
>
> Sebastian
>
>

Re: KFZ Versicherung

am 26.02.2006 23:12:24 von Michael Friese

>>>>da nur der Halter als
Besitzer bzw. Eigentümer gilt.

echt der klassische irrtum.

zudem sind besitzer und eigentümer völlig verschiedene dinge.

gruß mF

Re: KFZ Versicherung

am 27.02.2006 20:18:08 von Sebastian Deiszner

"mFriese" <
>>>>>da nur der Halter als
> Besitzer bzw. Eigentümer gilt.
>
> echt der klassische irrtum.
>
> zudem sind besitzer und eigentümer völlig verschiedene dinge.
>
> gruß mF
>
>

Geht es nun oder nicht?

Re: KFZ Versicherung

am 28.02.2006 17:56:02 von Gunar Klemm

Sebastian Deiszner schrieb:

> Hallo,
>
> gibt es die Möglichkeit, dass die Ehefrau das Auto kauft und Besitzer i=
st,

Ja, allerdings ist sie dann Eigentümerin.

> der Ehemann jedoch die Versicherung und Anmeldung übernimmt (nennt sich=
das
> Fahrzeughalter)?

Ja, er ist der Versicherungsnehmer (Versicherung läuft über ihn) und
Fahrzeughalter (das Kfz ist auf seinen Namen zugelassen).

GK

Re: KFZ Versicherung

am 01.03.2006 16:07:54 von jarysz8

Am 01.03.2006 um 16:03 wurde geantwortet auf:
"Sebastian Deiszner" <> schrieb:
> Hallo,
>
> gibt es die Möglichkeit, dass die Ehefrau das Auto kauft und Besitzer ist,
> der Ehemann jedoch die Versicherung und Anmeldung übernimmt (nennt sich das
> Fahrzeughalter)?
>
> Gruß
>
> Sebastian
>
> Die Ehefrau kann Eigentümerin und Besitzerin sein. Halter ist derjenige, auf dessen Kosten und Gefahrtragung das Fzg, am Straßen-
verkehr teilnimmt. Das kann natürlich auch eine andere Person als z. B. der Eigentümer sein. Halter ist, abgeleitet aus der Eingangsaussage, letztlich immer
derjenige, auf den das Fahrzeug zugelassen wird.

MfG

Jarysz