Kapitalbildende LV - Versicherungsablauf im Alter von 100 Jahren

Kapitalbildende LV - Versicherungsablauf im Alter von 100 Jahren

am 26.02.2006 18:54:22 von brandi

Hallo Leute,

vielleicht kann mir hier mal jemand weiter helfen. Irgendwie kommt mir das
alles mysteriös vor. Ein Bekannter hat einen Vertrag über eine
Lebensversicherung abgeschlossen. Wenn die Versicherung abläuft, wäre er
knapp über 100 Jahre alt!!! Ist ein solcher Vertrag überhaupt rechtens? Mal
abgesehen, davon, dass er wahrscheinlich im Tiefschlaf oder gar im Koma
gewesen ist, als er diesen Vertrag unterzeichnet hat, finde ich es schon
sehr merkwürdig, dass ein gestandenes Versicherungsunternehmen einen solchen
Vertrag überhaupt anbietet!

Er zahlt seit 2 Jahren monatlich fleißig 100 € ein, welche wohl zu 100 % in
einen Fonds [Tp Growth (Euro) A] investiert werden. Wahrscheinlich steht Tp
für Templeton. Wenn die Beitragszahlung endet wäre er im 65. Lebensjahr.
Folgende Leistungen sind im Vertrag fixiert:

Leistung bei Erleben des Ablaufes (was wohl höchst unwahrscheinlich ist):
Gegenwert der angesammelten Anteilseinheiten in EUR oder die
Anteilseinheiten
Leistung bei Tod der versicherten Person: Garantierte Todesfallleistung
23.760 € mindestens jedoch den Gegenwert der angesammelten Anteileinheiten
in EUR oder die Anteileinheiten zzgl. 5 % der Beitragssumme

Was sollte man mit einem solchen Vertrag machen? Ich meine, den Ablauf der
Versicherung zu erreichen, wäre schön, jedoch relativ unwahrscheinlich. Und
wenn man den Versicherungsablauf erreicht, was will man dann noch mit dem
ganzen Geld machen? Ich habe meinem Bekannten geraten, die Versicherung
beitragsfrei zu stellen oder zumindest zu versuchen, die Laufzeit
anzupassen. Allerdings bin ich nicht vom Fach!

Gruß

Dirk

Re: Kapitalbildende LV - Versicherungsablauf im Alter von 100 Jahren

am 26.02.2006 22:27:35 von Michael Friese

>>>Allerdings bin ich nicht vom Fach!

dann solltest du auch keine räte erteilen.

mal angenommen, er hat einen tarif mit abrufklausel
mal angenommen, der vertrag wird nach altem steuerrecht behandelt
mal angenommen, der fond hat eine top rendite

dann 20 jahre später:

war da mal ein vertrag. gute rendite, steuerfreie auszahlung und kein
stonoabzug bei abruf. ein bekannter hatte geraten, den vertrag beitragsfrei
zu stellen aber er war leider nicht vom fach.....

kriek isch plag man.....

Re: Kapitalbildende LV - Versicherungsablauf im Alter von 100 Jahren

am 27.02.2006 00:00:09 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Kapitalbildende LV - Versicherungsablauf im Alter von 100 Jahren

am 27.02.2006 10:26:13 von Harald Friis

"Martin Gerdes" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> "D. Brandenburger" <> schrieb:

Hallo Martin,

> >Ein Bekannter hat einen Vertrag über eine Lebensversicherung
> >abgeschlossen. Wenn die Versicherung abläuft, wäre er knapp über 100
> >Jahre alt!!! Ist ein solcher Vertrag überhaupt rechtens?
>
> Ja.
>
> >Mal abgesehen, davon, dass er wahrscheinlich im Tiefschlaf oder gar im
> >Koma gewesen ist, als er diesen Vertrag unterzeichnet hat, finde ich
> >es schon sehr merkwürdig, dass ein gestandenes
> >Versicherungsunternehmen einen solchen Vertrag überhaupt anbietet!
>
> Ein solcher Vertrag ist ein klassisches Provisionsmodell: Bei
> gleichbleibender Monatsrate bekommt der Versicherungsverkäufer
> auf diese Weise mehr Provision als bei "vernünftiger" Länge.

hier antwortet der Martin, der nicht vom Fach ist, dem Dirk, der nicht
vom Fach ist.

Das hat mit "klassischem Provisionsmodell" nichts (*nichts!*) zu tun.
Der Berater/Verkäufer bekommt sein Geld für die Einzahlphase, also bis
Endalter 65. Ob der Vertrag dann ausgezahlt wird, mit 70, mit 100, oder
im Jahr 2222 ändert an der Provisionszahlung gar nichts.

Manchem Verkäufer vernebelt die Hoffnung auf Provision die klare Sicht,
manchem Newsgroup-Teilnehmer vernebelt die Verachtung für
provisionsabhängige Verkäufer die klare Sicht. Beides nicht eben
hilfreich.

> >Was sollte man mit einem solchen Vertrag machen?
>
> Man hätte ihn sinnvollerweise überhaupt nicht abgeschlossen.

Das lässt sich auf Grund der wenigen Angaben wahrlich nicht sagen.
Diese Verträge bis Endalter 100 sind oftmals eine sehr gute Empfehlung
für den Kunden gewesen. Ich vermute folgende Konstellation:

- dein Bekannter zahlt, wie von dir gesagt, bis zum Alter 65 in diese
Versicherung, das ist vermutlich länger als 12 Jahre von Beginn der
Versicherung - ab dann kann er den Vertrag 'zurückkaufen', also auflösen
- spätestens mit 100 Jahren wäre der Vertrag zu Ende

Vorteile für den Bekannten:
- er hat *ab* 65 *bis* max. 100 eine steuerfreie Geldanlage, über die
er jederzeit verfügen kann - je nach Vertragsgestaltung sind auch
Teilkündigungen, ebenfalls steuerfrei möglich - es handelt sich also um
eine - in der Ruhestandsphase - flexible und steuerbegünstigte Form,
sein Geld anzulegen, über dieses aber auch verfügen zu können.

Dem gegenüber stehen natürlich alle Nachteile, die eine fondsgebundene
Versicherung mit sich bringt. Das ist aber unabhängig von der Laufzeit.

Gruß

Harald Friis

Re: Kapitalbildende LV - Versicherungsablauf im Alter von 100 Jahren

am 27.02.2006 12:23:00 von Florian Schmeichler

"D. Brandenburger" <> wrote in
news::

> vielleicht kann mir hier mal jemand weiter helfen. Irgendwie kommt mir
> das alles mysteriös vor.

Und genau aus diesem Grund sind *andere* Versicherungsvermittler,
Anlageberater, etc.

> Ein Bekannter hat einen Vertrag über eine Lebensversicherung
> abgeschlossen.

Soll passieren.

> Wenn die Versicherung abläuft, wäre er knapp über 100 Jahre alt!!!

Er will also den Ablauf nicht unbedingt erleben. Ja und?

> Ist ein solcher Vertrag überhaupt rechtens?

Gute Frage. Gibbet aber meines Wissens noch kein Urteil, das dagegen
spricht. Man könnte durchaus in einigen Fällen über §42 AO nachdenken,
aber das tun die Gerichte offenbar nicht (Weiss jemand, warum?).

> Mal abgesehen, davon, dass er wahrscheinlich im Tiefschlaf
> oder gar im Koma gewesen ist, als er diesen Vertrag unterzeichnet hat,
> finde ich es schon sehr merkwürdig, dass ein gestandenes
> Versicherungsunternehmen einen solchen Vertrag überhaupt anbietet!

Es gibt beliebig viele Gründe, warum ein solcher Vertrag sinn machen
kann.

> Er zahlt seit 2 Jahren monatlich fleißig 100 € ein, welche wohl zu 100
> % in einen Fonds [Tp Growth (Euro) A] investiert werden.

Will haben!!! Typischerweise gehen doch nur 90% davon in einen Fond, die
restlichen 10% sind Provi, VK, etc.

> Leistung bei Erleben des Ablaufes (was wohl höchst unwahrscheinlich
> ist): Gegenwert der angesammelten Anteilseinheiten in EUR oder die
> Anteilseinheiten
> Leistung bei Tod der versicherten Person: Garantierte
> Todesfallleistung 23.760 € mindestens jedoch den Gegenwert der
> angesammelten Anteileinheiten in EUR oder die Anteileinheiten zzgl. 5
> % der Beitragssumme

1. Im Todesfall bekommt er mehr, als im Erlebensfall.
2. Du hast sicher vergessen, eine Klausel zu zitieren, die etwa lautet
"Der VN ist nach erreichen des 65ten Lebensjahres jederzeit berechtigt,
den Vertrag [...] zu beenden. Dabei erhält er den Gegenwert der
angesammelten Anteilseinheiten [...]"

> Was sollte man mit einem solchen Vertrag machen?

Die Geldanlage so lange behalten, bis man das Geld braucht und dann
steuerfrei zu Barem machen (wenn noch nach altem Recht abgeschlossen).

> Ich meine, den Ablauf der Versicherung zu erreichen, wäre schön,
> jedoch relativ unwahrscheinlich.

Warum? Wenn er ihn nicht erreicht, dann bekommen seine Erben sogar mehr
Geld!

> Und wenn man den Versicherungsablauf erreicht, was
> will man dann noch mit dem ganzen Geld machen?

Wow, wir haben es mit einem echte Vollchecker zu tun! Hier noch eine
harte Nuss für Dich: Bei Risiko-Leben erlebt man den Versicherungsablauf
nie (naja, so im prinzip...).

> Ich habe meinem
> Bekannten geraten, die Versicherung beitragsfrei zu stellen oder
> zumindest zu versuchen, die Laufzeit anzupassen.

Ich hoffe, er hat nicht schon auf Dich gehört!

> Allerdings bin ich nicht vom Fach!

Brauchst Du nicht schreiben: Merkt man!

Gruss,
Florian

Re: Kapitalbildende LV - Versicherungsablauf im Alter von 100 Jahren

am 27.02.2006 14:09:14 von brandi

"Florian Schmeichler" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
| "D. Brandenburger" <> wrote in
| news::
|
| > vielleicht kann mir hier mal jemand weiter helfen. Irgendwie kommt mir
| > das alles mysteriös vor.
|
| Und genau aus diesem Grund sind *andere* Versicherungsvermittler,
| Anlageberater, etc.
|
| > Ein Bekannter hat einen Vertrag über eine Lebensversicherung
| > abgeschlossen.
|
| Soll passieren.
|
| > Wenn die Versicherung abläuft, wäre er knapp über 100 Jahre alt!!!
|
| Er will also den Ablauf nicht unbedingt erleben. Ja und?
|
| > Ist ein solcher Vertrag überhaupt rechtens?
|
| Gute Frage. Gibbet aber meines Wissens noch kein Urteil, das dagegen
| spricht. Man könnte durchaus in einigen Fällen über §42 AO nachdenken,
| aber das tun die Gerichte offenbar nicht (Weiss jemand, warum?).
|
| > Mal abgesehen, davon, dass er wahrscheinlich im Tiefschlaf
| > oder gar im Koma gewesen ist, als er diesen Vertrag unterzeichnet hat,
| > finde ich es schon sehr merkwürdig, dass ein gestandenes
| > Versicherungsunternehmen einen solchen Vertrag überhaupt anbietet!
|
| Es gibt beliebig viele Gründe, warum ein solcher Vertrag sinn machen
| kann.

Ja, und welche Gründe sind das???

|
| > Er zahlt seit 2 Jahren monatlich fleißig 100 € ein, welche wohl zu 100
| > % in einen Fonds [Tp Growth (Euro) A] investiert werden.
|
| Will haben!!! Typischerweise gehen doch nur 90% davon in einen Fond, die
| restlichen 10% sind Provi, VK, etc.

Das würde auch aus meiner Sicht Sinn machen. Es gehen aber 100 % in den
Fonds!

|
| > Leistung bei Erleben des Ablaufes (was wohl höchst unwahrscheinlich
| > ist): Gegenwert der angesammelten Anteilseinheiten in EUR oder die
| > Anteilseinheiten
| > Leistung bei Tod der versicherten Person: Garantierte
| > Todesfallleistung 23.760 € mindestens jedoch den Gegenwert der
| > angesammelten Anteileinheiten in EUR oder die Anteileinheiten zzgl. 5
| > % der Beitragssumme
|
| 1. Im Todesfall bekommt er mehr, als im Erlebensfall.
| 2. Du hast sicher vergessen, eine Klausel zu zitieren, die etwa lautet
| "Der VN ist nach erreichen des 65ten Lebensjahres jederzeit berechtigt,
| den Vertrag [...] zu beenden. Dabei erhält er den Gegenwert der
| angesammelten Anteilseinheiten [...]"

Von einer solchen Klausel war im ganzen Vertrag NICHTS, aber auch gar NICHTS
zu lesen! Das hätte ich ja auch noch verstanden, obwohl ich nicht vom Fach
bin!

|
| > Was sollte man mit einem solchen Vertrag machen?
|
| Die Geldanlage so lange behalten, bis man das Geld braucht und dann
| steuerfrei zu Barem machen (wenn noch nach altem Recht abgeschlossen).
|
| > Ich meine, den Ablauf der Versicherung zu erreichen, wäre schön,
| > jedoch relativ unwahrscheinlich.
|
| Warum? Wenn er ihn nicht erreicht, dann bekommen seine Erben sogar mehr
| Geld!
|
| > Und wenn man den Versicherungsablauf erreicht, was
| > will man dann noch mit dem ganzen Geld machen?
|
| Wow, wir haben es mit einem echte Vollchecker zu tun! Hier noch eine
| harte Nuss für Dich: Bei Risiko-Leben erlebt man den Versicherungsablauf
| nie (naja, so im prinzip...).
|
| > Ich habe meinem
| > Bekannten geraten, die Versicherung beitragsfrei zu stellen oder
| > zumindest zu versuchen, die Laufzeit anzupassen.
|
| Ich hoffe, er hat nicht schon auf Dich gehört!
|
| > Allerdings bin ich nicht vom Fach!
|
| Brauchst Du nicht schreiben: Merkt man!
|
| Gruss,
| Florian

Danke für den netten Gruß und die vielen Komplimente! ;-)

Re: Kapitalbildende LV - Versicherungsablauf im Alter von 100 Jahren

am 27.02.2006 15:27:57 von Florian Schmeichler

"D. Brandenburger" <> wrote in
news::

> "Florian Schmeichler" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:
>
>| Es gibt beliebig viele Gründe, warum ein solcher Vertrag sinn machen
>| kann.
>
> Ja, und welche Gründe sind das???

Das hängt vom persönlichen Portfolio des Versicherungsnehmers ab. Lässt
sich aber alles unter dem Begriff "Steuern sparen" zusammen fassen.

>| > Er zahlt seit 2 Jahren monatlich fleißig 100 € ein, welche wohl zu
>| > 100 % in einen Fonds [Tp Growth (Euro) A] investiert werden.
>|
>| Will haben!!! Typischerweise gehen doch nur 90% davon in einen Fond,
>| die restlichen 10% sind Provi, VK, etc.
>
> Das würde auch aus meiner Sicht Sinn machen. Es gehen aber 100 % in
> den Fonds!

Da hast Du sicher nicht richtig gelesen. Da steht höchstens was von 100%
der Anlagesumme, etc.
Selbst wenn der Vermittler ganz auf seine Provision verzichtet, etc.
muss mit irgendwelchem Geld die garantierte Todesfalleistung bezahlt
werden.

>| 2. Du hast sicher vergessen, eine Klausel zu zitieren, die etwa
>| lautet "Der VN ist nach erreichen des 65ten Lebensjahres jederzeit
>| berechtigt, den Vertrag [...] zu beenden. Dabei erhält er den
>| Gegenwert der angesammelten Anteilseinheiten [...]"
>
> Von einer solchen Klausel war im ganzen Vertrag NICHTS, aber auch gar
> NICHTS zu lesen! Das hätte ich ja auch noch verstanden, obwohl ich
> nicht vom Fach bin!

AVB?

> Danke für den netten Gruß und die vielen Komplimente! ;-)

Sorry, aber leider ist auch ein Grund für den schlechten Ruf des
Versicherungsgewerbes, dass es beliebig viele "gute Freunde" gibt, die
alles viel besser wissen.
Versicherung hat auch was mit Sicherheitsgefühl zu tun, und dem ist eine
(auch offensichtlich falsche) "Beratung" durch Freunde in jedem Fall
abträglich -auch wenn sie noch so gut gemeint ist.

Gruss,
Florian

Re: Kapitalbildende LV - Versicherungsablauf im Alter von 100 Jahren

am 27.02.2006 18:05:56 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)