Werbeversprechen

Werbeversprechen

am 20.02.2006 20:01:05 von Dieter Froehlich

Hallo!

Ist es für den Anbieter öffentlicher Verkehrsmittel in irgendeiner Form bindend,wenn er mit "garantiertem Service, z.B. in punkto Pünktlichkeit" wirbt?

Danke,
Petra

Re: Werbeversprechen

am 20.02.2006 23:32:10 von unknown

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Re: Werbeversprechen

am 21.02.2006 09:15:57 von Frank Hucklenbroich

Am Mon, 20 Feb 2006 19:01:05 +0000 (UTC) schrieb Petra Buschner:

> Ist es für den Anbieter öffentlicher Verkehrsmittel in irgendeiner Form bindend,wenn er mit "garantiertem Service, z.B. in punkto Pünktlichkeit" wirbt?

Kannst Du "pünktlich" juristisch wasserdicht definieren?

Vermutlich nicht.

- Auf die Minute
- nicht mehr als 5 Minuten zu spät
- 95% aller Züge nicht mehr als 3 Minuten zu spät
- Weniger als 1% mehr als 10 Minuten zu spät...

Würden die nun schreiben "Wir garantieren, daß unsere Bahnen nie mehr als 3
Minuten zu spät kommen", dann könnte es bindend sein. Und genau deshalb
werden die sowas nicht da hinschreiben ;-)

Grüße,

Frank

Re: Werbeversprechen

am 21.02.2006 10:20:07 von unknown

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