Werbeversprechen
am 20.02.2006 20:01:05 von Dieter FroehlichHallo!
Ist es für den Anbieter öffentlicher Verkehrsmittel in irgendeiner Form bindend,wenn er mit "garantiertem Service, z.B. in punkto Pünktlichkeit" wirbt?
Danke,
Petra
Hallo!
Ist es für den Anbieter öffentlicher Verkehrsmittel in irgendeiner Form bindend,wenn er mit "garantiertem Service, z.B. in punkto Pünktlichkeit" wirbt?
Danke,
Petra
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Am Mon, 20 Feb 2006 19:01:05 +0000 (UTC) schrieb Petra Buschner:
> Ist es für den Anbieter öffentlicher Verkehrsmittel in irgendeiner Form bindend,wenn er mit "garantiertem Service, z.B. in punkto Pünktlichkeit" wirbt?
Kannst Du "pünktlich" juristisch wasserdicht definieren?
Vermutlich nicht.
- Auf die Minute
- nicht mehr als 5 Minuten zu spät
- 95% aller Züge nicht mehr als 3 Minuten zu spät
- Weniger als 1% mehr als 10 Minuten zu spät...
Würden die nun schreiben "Wir garantieren, daß unsere Bahnen nie mehr als 3
Minuten zu spät kommen", dann könnte es bindend sein. Und genau deshalb
werden die sowas nicht da hinschreiben ;-)
Grüße,
Frank
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