Abtretung und Umsatzsteuer

Abtretung und Umsatzsteuer

am 13.02.2006 21:02:34 von Frank Thonak

Hallo,

nach einem unverschuldetem Unfall will mich die gegnerische Versicherung
foppen.
Vielleicht könnt Ihr etwas Licht in die Sache bringen, da ich mich mit den
Steuern nicht ganz so gut auskenne.

Interessieren würden mich Quellennachweise von relevanten Gesetzen und
Urteile, sofern es welche gibt.

Der Fall:
Ich bin freiberuflich tätig und nutze für mein Fahrzeug die 1%-Regelung.
Auf einer Privatfahrt fuhr ein anderes Fahrzeug auf, so dass an meinem Auto
ein Schaden von 4.400 EUR entstand.
Das machte bisher die gegnerische Versicherung:
- Sie beglich die Rechnung des Gutachters brutto, da ich eine Abtretung
unterschrieben habe.
- Ich selber bekam einen Scheck mit der Wertminderung abzüglich der
Umsatzsteuer für den Gutachter, weil der Versicherung scheinbar eingefallen
ist, dass ich vorsteuerabzugsberechtigt bin.
- Die Werkstatt bekam die Reparatur nur netto bezahlt. Auch bei ihr habe
ich eine Abtretung unterschrieben.
Die Umsatzsteuer kann ich mir ja wiederholen, heißt es. Eigentlich stimmt es
ja, aber.
* Darf ich mich eigentlich da "einmischen", wenn durch die Abtretung die
Werkstatt doch alles mit der Versicherung direkt abwickelt?
* Wie komme ich an die Umsatzsteuer des Gutachters, die ich mir wohl auch
vom Finanzamt wiederholen soll? Brauch ich dann nicht eine Rechnung von der
Versicherung über die Umsatzsteuer????
* Brauch ich auch eine Rechnung der Werkstatt über die Umsatzsteuer? Gibt
es so etwas überhaupt - eine Rechnung, die aus 100% Umsatzsteuer besteht?
Beide Rechnungen (Werkstatt und Gutachter) enthielten die Umsatzsteuer.

Ich finde es jedenfalls unfair, dass das Finanzamt Münster (LVM) die Steuern
aus den Versicherungsbeiträgen kassiert und jetzt mein kleines Finanzamt für
einen Schaden zahlen soll, den ich nicht verschuldet habe.

Gibt es Urteile oder Gesetze, wonach die Versicherung brutto begleichen muß?
Vielleicht auch aus dem Grunde schon, weil sie bereits an den Gutachter
brutto ausgezahlt hat?

Danke - hoffentlich ist es nicht zu verwirrend.
Frank

Re: Abtretung und Umsatzsteuer

am 13.02.2006 22:11:04 von axbnospamatall

Am Mon, 13 Feb 2006 21:02:34 +0100, schrieb "Frank Thonak"
<> :

>Der Fall:
>Ich bin freiberuflich tätig und nutze für mein Fahrzeug die 1%-Regelung.
>Auf einer Privatfahrt fuhr ein anderes Fahrzeug auf, so dass an meinem Auto
>ein Schaden von 4.400 EUR entstand.
>Das machte bisher die gegnerische Versicherung:
> - Sie beglich die Rechnung des Gutachters brutto, da ich eine Abtretung
>unterschrieben habe.

Also ist Dir hieraus kein Schaden entstanden.

> - Ich selber bekam einen Scheck mit der Wertminderung abzüglich der
>Umsatzsteuer für den Gutachter, weil der Versicherung scheinbar eingefallen
>ist, dass ich vorsteuerabzugsberechtigt bin.

Beispiel: Scheck der Versicherung = 100 EUR
Du verkaufst jetzt Dein Auto. Der Käufer zahlt Dir 100 weniger, wegen
des Unfalls. Die Umsatzsteuer auf den Verkaufspreis wird ja
draufgeschlagen, so dass Dir auch hier kein Schaden entsteht.

> - Die Werkstatt bekam die Reparatur nur netto bezahlt. Auch bei ihr habe
>ich eine Abtretung unterschrieben.

Die Werkstatt bekam die Rechnung natürlich brutto bezahlt. Die
Differenz (also die Umsatzsteuer) hast Du vermutlich an die Werkstatt
gezahlt und kannst Sie Dir vom FA widerholen.
Ergebniss: Auch hier ist kein Schaden entstanden.

> * Darf ich mich eigentlich da "einmischen", wenn durch die Abtretung die
>Werkstatt doch alles mit der Versicherung direkt abwickelt?

Natürlich. Du bist der Leistungsempfänger. Die Rechnung lautet auf
Deinen Namen. Die Werkstatt bedient sich nur gerne selber bei der
Versicherung, da sie da das Geld sicher bekommt.

> * Wie komme ich an die Umsatzsteuer des Gutachters, die ich mir wohl auch
>vom Finanzamt wiederholen soll? Brauch ich dann nicht eine Rechnung von der
>Versicherung über die Umsatzsteuer????

Hast Du etwas bezahlt? Du kannst natürlich nur Vorsteuer ziehen, wenn
Du auch eine Leistung erhalten hast. Der Gutachter hat vermutlich die
Leistung gegenüber der Versicherung erbracht, daher hast Du hier auch
keine Vorsteuerabzugsberechtigung.

> * Brauch ich auch eine Rechnung der Werkstatt über die Umsatzsteuer?

Nicht eine Rechnung über die Umsatzsteuer, sondern eine Rechnung über
die Reparatur.

> Gibt
>es so etwas überhaupt - eine Rechnung, die aus 100% Umsatzsteuer besteht?

Nein.

>Beide Rechnungen (Werkstatt und Gutachter) enthielten die Umsatzsteuer.

Und wer ja jeweils der Leistungsempfänger?

>Ich finde es jedenfalls unfair, dass das Finanzamt Münster (LVM) die Steuern
>aus den Versicherungsbeiträgen kassiert und jetzt mein kleines Finanzamt für
>einen Schaden zahlen soll, den ich nicht verschuldet habe.

Finanzämter zahlen keine Steuern und nehmen auch keine Steuern ein.
Sie verwalten nur die Steuern. Die Versicherungs- und die Umsatzsteuer
sind beides Bundessteuern, so dass der Bund die Steuern hier einnimmt.

>Gibt es Urteile oder Gesetze, wonach die Versicherung brutto begleichen muß?

Ich kenne keins.



Grüße

Axel

Re: Abtretung und Umsatzsteuer

am 13.02.2006 22:37:24 von Frank Thonak

Hallo Axel,

Danke für die Antwort.

--


"Axel Böhm" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Am Mon, 13 Feb 2006 21:02:34 +0100, schrieb "Frank Thonak"
> <> :
>
> >Der Fall:
> >Ich bin freiberuflich tätig und nutze für mein Fahrzeug die 1%-Regelung.
> >Auf einer Privatfahrt fuhr ein anderes Fahrzeug auf, so dass an meinem
Auto
> >ein Schaden von 4.400 EUR entstand.
> >Das machte bisher die gegnerische Versicherung:
> > - Sie beglich die Rechnung des Gutachters brutto, da ich eine Abtretung
> >unterschrieben habe.
>
> Also ist Dir hieraus kein Schaden entstanden.

*** Doch, denn die Versicherung hat mir die Umsatzsteuer von der
Wertminderung (Steuerneutral) abgezogen.
Der Gutachter hat die Umsatzsteuer von der Versicherung bekommen und ich
soll sie mir jetzt vom Finanzamt wiederholen, da die Versicherung sie mir
genommen hat - durch Kürzung der steuerneutralen Wertminderung..
Von wem brauche ich jetzt welches Schreiben, damit ich die Umsatzsteuer vom
Finanzamt wieder bekomme? Die Rechnung ging ja wegen der Abtretung direkt an
die Versicherung.

> Die Werkstatt bekam die Rechnung natürlich brutto bezahlt. Die
> Differenz (also die Umsatzsteuer) hast Du vermutlich an die Werkstatt
> gezahlt und kannst Sie Dir vom FA widerholen.
> Ergebniss: Auch hier ist kein Schaden entstanden.

*** Ich habe der Werkstatt nichts gezahlt, aber ich soll.
Auch hier:
Von wem brauche ich jetzt welches Schreiben, damit ich die Umsatzsteuer vom
Finanzamt wieder bekomme? Die Rechnung ging ja wegen der Abtretung direkt an
die Versicherung.
Es reicht doch nicht, wenn ich dem Finanzamt "sage", dass ich die
Umsatzsteuer gezahlt habe - bei uns braucht man doch alles schriftlich - am
Besten doppelt und dreifach.

> Hast Du etwas bezahlt? Du kannst natürlich nur Vorsteuer ziehen, wenn
> Du auch eine Leistung erhalten hast. Der Gutachter hat vermutlich die
> Leistung gegenüber der Versicherung erbracht, daher hast Du hier auch
> keine Vorsteuerabzugsberechtigung.

*** s.o.

>
> > * Brauch ich auch eine Rechnung der Werkstatt über die Umsatzsteuer?
>
> Nicht eine Rechnung über die Umsatzsteuer, sondern eine Rechnung über
> die Reparatur.

*** Ich bekomme von der Werkstatt keine Rechnung, da ich sie auch nicht
bezahlt habe, sondern die Versicherung die Rechnung (ohne Umsatzsteuer)
direkt beglichen hat.

> Finanzämter zahlen keine Steuern und nehmen auch keine Steuern ein.
> Sie verwalten nur die Steuern. Die Versicherungs- und die Umsatzsteuer
> sind beides Bundessteuern, so dass der Bund die Steuern hier einnimmt.

*** OK, Danke - so genau kenne ich mich damit nicht aus. ;-(

Gruß
Frank

Re: Abtretung und Umsatzsteuer

am 15.02.2006 08:01:19 von Matthias Reichelt

Hi Frank,

"Frank Thonak" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dsqu9m$gd$00$
> Hallo Axel,
>
> Danke für die Antwort.
>
> --
>
>
> "Axel Böhm" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:
>> Am Mon, 13 Feb 2006 21:02:34 +0100, schrieb "Frank Thonak"
>> <> :
>>
>> >Der Fall:
>> >Ich bin freiberuflich tätig und nutze für mein Fahrzeug die 1%-Regelung.
>> >Auf einer Privatfahrt fuhr ein anderes Fahrzeug auf, so dass an meinem
> Auto
>> >ein Schaden von 4.400 EUR entstand.
>> >Das machte bisher die gegnerische Versicherung:
>> > - Sie beglich die Rechnung des Gutachters brutto, da ich eine Abtretung
>> >unterschrieben habe.
>>
>> Also ist Dir hieraus kein Schaden entstanden.
>
> *** Doch, denn die Versicherung hat mir die Umsatzsteuer von der
> Wertminderung (Steuerneutral) abgezogen.
Du redest hier von Wertminderung


> Der Gutachter hat die Umsatzsteuer von der Versicherung bekommen und ich
> soll sie mir jetzt vom Finanzamt wiederholen, da die Versicherung sie mir
> genommen hat - durch Kürzung der steuerneutralen Wertminderung..
> Von wem brauche ich jetzt welches Schreiben, damit ich die Umsatzsteuer
> vom
> Finanzamt wieder bekomme? Die Rechnung ging ja wegen der Abtretung direkt
> an
> die Versicherung.
Moment mal. Die Abtretung betrifft nur die Zahlung. Du hast Deinen Anspruch,
den Du gegenüber der Versicherung hast, auf die Werkstatt übertragen. Damit
soll sichergestellt werden, dass die Versicherung direkt an die Werkstatt
zahlt. Das hat nichts mit der Rechnung zu tun. Du hast die Werkstatt
beauftragt, die Reparatur durchzuführen. Also bist Du zivilrechtlich
Auftraggeber und zur Zahlung des Entgelts verpflichtet. Dieser Zahlung
kommst Du nunmehr so nach, dass Du Deinen Anspruch ggü. der Versicherung
quasi an die Werkstatt abtrittst. Wir reden hier von zwei
Vertragsverhältnissen.


>
>> Die Werkstatt bekam die Rechnung natürlich brutto bezahlt. Die
>> Differenz (also die Umsatzsteuer) hast Du vermutlich an die Werkstatt
>> gezahlt und kannst Sie Dir vom FA widerholen.
>> Ergebniss: Auch hier ist kein Schaden entstanden.
>
> *** Ich habe der Werkstatt nichts gezahlt, aber ich soll.
> Auch hier:
> Von wem brauche ich jetzt welches Schreiben, damit ich die Umsatzsteuer
> vom
> Finanzamt wieder bekomme? Die Rechnung ging ja wegen der Abtretung direkt
> an
> die Versicherung.
> Es reicht doch nicht, wenn ich dem Finanzamt "sage", dass ich die
> Umsatzsteuer gezahlt habe - bei uns braucht man doch alles schriftlich -
> am
> Besten doppelt und dreifach.
>
>> Hast Du etwas bezahlt? Du kannst natürlich nur Vorsteuer ziehen, wenn
>> Du auch eine Leistung erhalten hast. Der Gutachter hat vermutlich die
>> Leistung gegenüber der Versicherung erbracht, daher hast Du hier auch
>> keine Vorsteuerabzugsberechtigung.
>
> *** s.o.
>
>>
>> > * Brauch ich auch eine Rechnung der Werkstatt über die Umsatzsteuer?
>>
>> Nicht eine Rechnung über die Umsatzsteuer, sondern eine Rechnung über
>> die Reparatur.
>
> *** Ich bekomme von der Werkstatt keine Rechnung, da ich sie auch nicht
> bezahlt habe, sondern die Versicherung die Rechnung (ohne Umsatzsteuer)
> direkt beglichen hat.
>
>> Finanzämter zahlen keine Steuern und nehmen auch keine Steuern ein.
>> Sie verwalten nur die Steuern. Die Versicherungs- und die Umsatzsteuer
>> sind beides Bundessteuern, so dass der Bund die Steuern hier einnimmt.
>
> *** OK, Danke - so genau kenne ich mich damit nicht aus. ;-(
>
> Gruß
> Frank
>
>