Elektronische Lohnsteuerbescheinigung

Elektronische Lohnsteuerbescheinigung

am 14.02.2006 12:02:51 von Bernd Kohlhaas

Hallo,

in der *elektronischen Lohnsteuerbescheinigung* meiner Frau ist unter
Ziffer 2 (Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn) bei *Anzahl 'U'
eine 1 eingetragen.

Dies führte dazu, dass unsere Einkommensteuererklärung (für 2005)
erstmal im FA beiseite gelegt wurde, weil das FA hierzu weitere
Belege vom Arbeitgeber haben will!

Dieser Wunsch des FA führt aber beim Arbeitgeber zu Verwirrung.

Das FA nimmt erstmal an, dass es sich um Krankengeld (nach
Aussteuerung) handelte.

Nach mühseliger Klärung unsererseits stellt es sich heraus,
a) dass keine längere Krankenzeit vorlag;
b) auch sonst keine unbezahlten Arbeitstage vorliegen;
c) dass es sich hierbei möglicherweise um die Nichtzahlung von
Weihnachtsgeld aufgrund eines Vertrages (AG <> AN) bezüglich
zusätzlicher Urlaubstage handelt.

Recherche im Internet ergaben, dass als *Arbeitslohn* im obigen Sinne
natürlich auch Weihnachtsgeld zu sehen ist.

Meine Fragen:
1) Liege ich mit meinen Schlussfolgerungen richtig?
2) Was soll der Quatsch mit der Ziffer 2, wenn das FA die nötigen
Informationen nicht daraus ersehen kann und doch nur weitere, noch
nicht näher bekannte/spezifizierte Belege beschafft werden müssen?

--
Bernd Kohlhaas

Re: Elektronische Lohnsteuerbescheinigung

am 16.02.2006 14:01:52 von Uwe Olufs

"Bernd Kohlhaas" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dssf4f$5ch$01$
> Hallo,
>
> in der *elektronischen Lohnsteuerbescheinigung* meiner Frau ist unter
> Ziffer 2 (Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn) bei *Anzahl 'U'
> eine 1 eingetragen.

U mit Ziffer 1 bedeutet:

1 Monat ohne Anspruch (!) auf Arbeitslohn.

Siehst so aus, als hätte die Firma da einen falschen Eintrag gemacht.

Uwe

Re: Elektronische Lohnsteuerbescheinigung

am 16.02.2006 21:20:58 von Bernd Kohlhaas

Hallo.

"Uwe Olufs" schrieb

> > in der *elektronischen Lohnsteuerbescheinigung* meiner Frau ist
unter
> > Ziffer 2 (Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn) bei *Anzahl 'U'
> > eine 1 eingetragen.

> U mit Ziffer 1 bedeutet:
> 1 Monat ohne Anspruch (!) auf Arbeitslohn.

Gerade gefunden bei Steuerberater Güner & Schweitzer [1]:

*Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn - Anzahl der Großbuchstaben
"U" (Ziff. 2)
Zeiträume mit Unterbrechung des Arbeitslohnanspruchs für
mindestens 5 Tage

Zum Arbeitslohn gehören insbesondere folgende Bezüge in Geld oder
Geldeswert, die dem Arbeitnehmer aus einem Dienstverhältnis zufließen.
.........
- Weihnachtsgeld*


> Siehst so aus, als hätte die Firma da einen falschen Eintrag gemacht.

Nach dieser Definition hat der AG keinen Fehler gemacht.
Aber die Rubrik *Ziffer2* wäre Quatsch, weil nicht ausreichend und klar
definiert.

Es dürfte eine Eintragung nur dann stattfinden, wenn Arbeitslohn
insgesamt ausgesetzt wurde, nicht aber wegen irgendeinem zusätzlichen
Bestandteil des Jahreseinkommens.

M.E. geht es hier in steuerlich relevanter Hinsicht insbesondere um
Zeiträume, die vielleicht von anderen Institutionen (z.B. Krankenkasse
oder irgendeiner Unfallkasse) bezahlt wurden. Damit kann das FA
kontrollieren, ob alle Lohnersatzleistungen in die Steuererklärung
eingetragen wurden.

Ob ein AG aus irgendeinem Grund kein Weihnachts- oder Urlaubsgeld
gezahlt hat, ist m.E. für das FA völlig unwichtig, weil dies sich in
den folgenden Zeilen der Lohnsteuerkarte niederschlägt.

[1]

--
Bernd Kohlhaas