ELSTER - welche Belege müssen beigefügt werden

ELSTER - welche Belege müssen beigefügt werden

am 16.02.2006 20:35:25 von Karl Hermann

Hallo zusammen,
vor kurzem habe ich meine ESt-Erklärung für 2005 mittels ELSTER an das
Finanzamt übermittelt. Auf der Anlage N habe ich die eTIN der mir vom
Arbeitgeber übersandten elektronischen Lohnsteuerbescheinigung angegeben und
die Werte übertragen. Entsprechend dem vordruckmäßigen Anschreiben des
Programms habe ich die nötigen Belege (Spenden, Studienbescheinigung,
Zinsabschlagsteuer) beigefügt.
Heute werde ich vom Finanzamt schriftlich aufgefordert, die elektronische
Lohnsteuerbescheinigung nachzureichen. Die Aufforderung wird nicht weiter
begründet. Ich habe während des ganzen Jahres 2005 nur bei dem selben
Arbeitgeber gearbeitet und regelmäßig Lohn bezogen. Ich habe weder
Lohnersatzleistungen bezogen noch habe ich dem Finanzamt irgend etwas
verschwiegen.
Warum werde ich im Rahmen von ELSTER zur Abgabe der elektronischen
Lohnsteuerbescheinigung aufgefordert, obwohl das Finanzamt über die eTIN
doch meine Angaben mit der Datenübermittlung durch den Arbeitgeber
zweifelsfrei nachprüfen kann?
Hat da jemand von euch eine Ahnung, was der Grund sein könnte?
Wenn Behörden von mir ohne Angaben von Gründen etwas verlangen, bin ich halt
etwas kritisch.
Liegt möglicherweise ein Bearbeitungsfehler vor und ich brauche der
Aufforderung - weil sinn- und zwecklos - nicht folgen?
Über zweckdienliche Antworten im Rahmen dieser Diskussionsgruppe würde ich
mich freuen.
Viele Grüße
Karl

Re: ELSTER - welche Belege müssen beigefügt werden

am 17.02.2006 11:52:49 von Uwe Olufs

"Karl Hermann" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dt2k5u$ddn$00$


> Wenn Behörden von mir ohne Angaben von Gründen etwas verlangen, bin ich
> halt etwas kritisch.
> Liegt möglicherweise ein Bearbeitungsfehler vor und ich brauche der
> Aufforderung - weil sinn- und zwecklos - nicht folgen?
> Über zweckdienliche Antworten im Rahmen dieser Diskussionsgruppe würde ich
> mich freuen.

Gut, das Finanzamt hätte die gesetzliche Grundlage nennen können.
Du hättest aber auch das Drumherum um Elster lesen können; da steht nämlich
drin, dass Du die Lohnsteuerbescheinigung beifügen musst (das ist wegen der
anzurechnenden Lohnsteuer nichts anderes als ein Steuergutschein, den Du
beim Finanzamt einlösen kannst).

Wenn Du also Steuern zurückbekommen willst, dann schick das Ding ans
Finanzamt.
Wenn später einmal eine digitale Signatur verpflichtend ist, dann wird das
Übersenden entbehrlich sein.

Uwe

Re: ELSTER - welche Belege müssen beigefügt werden

am 17.02.2006 20:29:45 von Karl Hermann

"Uwe Olufs" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dt49u1$g3n$
>
> "Karl Hermann" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:dt2k5u$ddn$00$
>
>
>> Wenn Behörden von mir ohne Angaben von Gründen etwas verlangen, bin ich
>> halt etwas kritisch.
>> Liegt möglicherweise ein Bearbeitungsfehler vor und ich brauche der
>> Aufforderung - weil sinn- und zwecklos - nicht folgen?
>> Über zweckdienliche Antworten im Rahmen dieser Diskussionsgruppe würde
>> ich mich freuen.
>
> Gut, das Finanzamt hätte die gesetzliche Grundlage nennen können.
> Du hättest aber auch das Drumherum um Elster lesen können; da steht
> nämlich drin, dass Du die Lohnsteuerbescheinigung beifügen musst (das ist
> wegen der anzurechnenden Lohnsteuer nichts anderes als ein
> Steuergutschein, den Du beim Finanzamt einlösen kannst).
>
> Wenn Du also Steuern zurückbekommen willst, dann schick das Ding ans
> Finanzamt.
> Wenn später einmal eine digitale Signatur verpflichtend ist, dann wird das
> Übersenden entbehrlich sein.
>
> Uwe
Vielen Dank Uwe,
heute habe ich mich doch mal getraut, dort anzurufen. Danach sei bei Angabe
der eTin (electronic Taxpayer Identification Number) grundsätzlich eine
Bearbeitung ohne elektronische Lohnsteuerbescheinigung möglich bzw. üblich.
Nur bei fehlerhaftem eTin-Speicher (z.B. wenn der Arbeitgeber die Daten
fehlerhaft oder gar nicht übermittelt hat; siehe auch Elsterlohn) wird der
Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung angefordert. Das sei bei
mir der Fall gewesen. Man hat sich dafür entschuldigt, daß die Anforderung
nicht näher begründet worden sei. Das habe ich so akzeptiert und eine Kopie
an das Finanzamt geschickt.
Gruß
Karl
>

Re: ELSTER - welche Belege müssen beigefügt werden

am 17.02.2006 21:28:19 von Erich Mathild

"Karl Hermann" <> wrote:

>mir der Fall gewesen. Man hat sich dafür entschuldigt, daß die Anforderung
>nicht näher begründet worden sei. Das habe ich so akzeptiert und eine Kopie
>an das Finanzamt geschickt.

Du erscheinst mir in einem neuen Licht. Ich hatte befürchtet, du
machtest hier nur den Hermann :-)

SCNR
Erich

Re: ELSTER - welche Belege müssen beigefügt werden

am 18.02.2006 12:08:48 von Uwe Olufs

"Karl Hermann" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dt587g$1jn$03$

Das habe ich so akzeptiert und eine Kopie an das Finanzamt geschickt.

Ich glaube, die wollen das Original.

Uwe

Re: ELSTER - welche Belege müssen beigefügt werden

am 18.02.2006 13:36:22 von Hans-Peter Popowski

"Uwe Olufs" schrieb im Newsbeitrag news:dt6v7v$mvn$

Hallo Uwe,

> Das habe ich so akzeptiert und eine Kopie an das Finanzamt geschickt.
>
> Ich glaube, die wollen das Original.

ganz bestimmt. Aber den Beleg vergleichen ist für viele Sachbearbeiter
einfacher als den ganzen elektronischen Scheixx ..... :-((
Also wird immer angefordert, so zumindest bisher im Vogtland.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter

Re: ELSTER - welche Belege müssen beigefügt werden

am 18.02.2006 14:12:39 von Detlev Hoffmann

Hallo Karl,

"Karl Hermann" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dt587g$1jn$03$
> mir der Fall gewesen. Man hat sich dafür entschuldigt, daß die
Anforderung
> nicht näher begründet worden sei. Das habe ich so akzeptiert und
eine Kopie
> an das Finanzamt geschickt.

Bei der Steuererklärung meines Sohnes ist das gleiche passiert. Wir
haben aber um Abgleich der Daten mit dem Arbeitgeber gebeten, dies ist
auch geschehen. Ob Kopie oder Original - das Finanzamt kann den
Unterschied nicht ausmachen. Nach 3 Tagen haben wir einen Anruf vom FA
bekommen, das die Daten nun korrekt angekommen sind.

Gruss
Detlev

Re: ELSTER - welche Belege müssen beigefügt werden

am 18.02.2006 14:49:21 von Erich Mathild

"Hans-Peter Popowski" <> wrote:

>Also wird immer angefordert, so zumindest bisher im Vogtland.

Wenn sich das Finanzamt im Vogtland wie weiland der Landvogt gebärdet,
wenn wundert's. Nomen es omen :-)

Gruß
Erich

Re: ELSTER - welche Belege müssen beigefügt werden

am 19.02.2006 02:21:53 von Hans-Peter Popowski

"Erich Mathild" schrieb im Newsbeitrag
news:

Hallo Erich,

> >Also wird immer angefordert, so zumindest bisher im Vogtland.

> Wenn sich das Finanzamt im Vogtland wie weiland der Landvogt gebärdet,
> wenn wundert's. Nomen es omen :-)

Du weißt, wie sich im Mittelalter die Landvögte hier gebärdeten? Woher?

Das Vogtland war ein reichsunmittelbares Gebiet im Mittelalter, später wurde
es mehrmals aufgeteilt, Sachsen, Thüringen, Preußen, Bayern, Böhmen und
Mähren, CSSR, Tschechien, DDR, BRD ......

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter

Re: ELSTER - welche Belege müssen beigefügt werden

am 19.02.2006 07:25:32 von Eric Lorenz

Hans-Peter Popowski schrieb:
BRD ......

Heißt das:
Bayern und Rest-Deutschland?


Eric

Re: ELSTER - welche Belege müssen beigefügt werden

am 19.02.2006 22:51:41 von Hans-Peter Popowski

"Eric Lorenz" schrieb im Newsbeitrag
news:43f80f5c$0$13609$

Hallo Eric,

> BRD ......

> Heißt das:
> Bayern und Rest-Deutschland?

klar, von irgendwem muss ja das Vogtland annektiert worden sein. ;-)

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter