Erstattung von Fahrtkosten durch Arbeitgeber

Erstattung von Fahrtkosten durch Arbeitgeber

am 20.02.2006 20:05:04 von Dieter Froehlich

Hallo!

Wenn es vom Arbeitgeber (Bund) eine Trennungsgeldrechtliche
Entschädigung für die Fahrten zum neuen Dienstort (bei täglicher
Rückkehr zum Wohnort) gibt, wie verhält es sich bei der
Einkommensteuererklärung
mit der Anrechnung dieser Fahrten ?
Nach der Trennungsgeldverordnung werden die ersten drei Monate die
Reisekosten steuerfrei ausgezahlt. Ab dem vierten Monat werden die
Beträge über die Gehaltsmitteilung versteuert.

Gibt es Unterschiede bei der Einkommensteuererklärung für die Anrechnung?

Danke...

Re: Erstattung von Fahrtkosten durch Arbeitgeber

am 21.02.2006 13:44:04 von Uwe Olufs

"F. Jens" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dtd3r2$6co$02$
> Hallo!
>
> Wenn es vom Arbeitgeber (Bund) eine Trennungsgeldrechtliche Entschädigung
> für die Fahrten zum neuen Dienstort (bei täglicher Rückkehr zum Wohnort)
> gibt, wie verhält es sich bei der Einkommensteuererklärung
> mit der Anrechnung dieser Fahrten ?
> Nach der Trennungsgeldverordnung werden die ersten drei Monate die
> Reisekosten steuerfrei ausgezahlt. Ab dem vierten Monat werden die Beträge
> über die Gehaltsmitteilung versteuert.
>
> Gibt es Unterschiede bei der Einkommensteuererklärung für die Anrechnung?

Nach meiner Erinnerung:

Du kannst die Fahrtkosten als Werbungskosten geltend, musst allerdings die
steuerfreier Erstattungen der ersten drei Monate dagegen rechnen.

Uwe