#2: Re: Erstattung von Fahrtkosten durch Arbeitgeber
Posted on 2006-02-21 13:44:04 by Uwe Olufs
"F. Jens" <<a href="mailto:nospam@nospam.de" target="_blank">nospam@nospam.de</a>> schrieb im Newsbeitrag
news:dtd3r2$6co$02$<a href="mailto:1@news.t-online.com..." target="_blank">1@news.t-online.com...</a>
> Hallo!
>
> Wenn es vom Arbeitgeber (Bund) eine Trennungsgeldrechtliche Entschädigung
> für die Fahrten zum neuen Dienstort (bei täglicher Rückkehr zum Wohnort)
> gibt, wie verhält es sich bei der Einkommensteuererklärung
> mit der Anrechnung dieser Fahrten ?
> Nach der Trennungsgeldverordnung werden die ersten drei Monate die
> Reisekosten steuerfrei ausgezahlt. Ab dem vierten Monat werden die Beträge
> über die Gehaltsmitteilung versteuert.
>
> Gibt es Unterschiede bei der Einkommensteuererklärung für die Anrechnung?
Nach meiner Erinnerung:
Du kannst die Fahrtkosten als Werbungskosten geltend, musst allerdings die
steuerfreier Erstattungen der ersten drei Monate dagegen rechnen.
Uwe
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