Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 27.02.2006 08:18:55 von floh1234

Zugegeben: Die Frage ist polemisch. Aber ein paar Fragen bleiben für
mich doch offen. Meine Situation ist mittlerweile diese: Ich bin immer
noch verheiratet, weil meine Scheidung sich hinzieht. Da ich getrennt
lebe: Steuerklasse I. Von den beiden ehelichen Kindern habe ich 1 Kind
auf die Steuerkarte bekommen. Mit meiner Freundin lebe ich zusammen und
habe mit ihr mittlerweile 1 Kind. Sie arbeitet nicht und verdient somit
kein Geld.

- Bei allen Unterstützungen des Staates wie bspw. Erziehungsgeld wird
mein Gehalt verwendet, um ggf. einen ablehnenden Bescheid zu erstellen.
Weil sie ja mit mir zusammen wohnt. Mit meiner alten Familie darf ich
keine gemeinsame Veranlagung machen, da sie ja nicht mit mir in einem
Haushalt lebt. Allerdings darf ich wiederum mit meiner Freundin keine
gemeinsame Veranlagung machen, da sie nicht mit mir verheiratet ist.
Grmpf!

- Den Hammer finde ich aber nun folgenden angeblichen Sachverhalt
(Hammer, weil es angeblich erst jüngst geändert wurde): Ich kann mein
Kind, welches bei mir im Haushalt lebt nicht mehr ganz sondern nur zur
Hälfte auf meine Steuerkarte nehmen und damit den Freibetrag nutzen.

Kann mich mal jemand moralisch aufbauen und mir plausibel machen, warum
das so alles ist? Helfen kann man mir wahrscheinlich bis zur Scheidung
und erneuten Heirat wahrscheinlich eh nicht.
Danke
Floh

Re: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 27.02.2006 09:34:47 von Rainer Keller

schrieb:

>- Bei allen Unterstützungen des Staates wie bspw. Erziehungsgeld wird
>mein Gehalt verwendet, um ggf. einen ablehnenden Bescheid zu erstellen.
>Weil sie ja mit mir zusammen wohnt.

Unterhalt, den du leistest ist aber von deinem Verdienst abzuziehen.

>Mit meiner alten Familie darf ich
>keine gemeinsame Veranlagung machen, da sie ja nicht mit mir in einem
>Haushalt lebt. Allerdings darf ich wiederum mit meiner Freundin keine
>gemeinsame Veranlagung machen, da sie nicht mit mir verheiratet ist.
>Grmpf!

Du kannst den Unterhalt an deine Ex als aussergewöhnliche Belastung
geltend machen. Eine Unterschrift oder Zustimmung der Ex ist dabei
nicht erforderlich.

>- Den Hammer finde ich aber nun folgenden angeblichen Sachverhalt
>(Hammer, weil es angeblich erst jüngst geändert wurde): Ich kann mein
>Kind, welches bei mir im Haushalt lebt nicht mehr ganz sondern nur zur
>Hälfte auf meine Steuerkarte nehmen und damit den Freibetrag nutzen.

Was wurde da geändert? Nachfragen. Meine Kinder und auch die
Stiefkinder waren bei mir immer ganz auf der Steuerkarte. Die
Freibeträge wirken sich allerdings nur auf den Solidaritätszuschlag
aus.

>Kann mich mal jemand moralisch aufbauen und mir plausibel machen, warum
>das so alles ist? Helfen kann man mir wahrscheinlich bis zur Scheidung
>und erneuten Heirat wahrscheinlich eh nicht.
>Danke

Warum das so ist können dir vermutlich nicht mal die Leute plausiebel
machen die unsere Gesetze stricken.

In deinem Fall könnte es sich rechnen wenn du und deine Freundin
jeweils eine eigene Wohnung hätte. Vielleicht im gleichen Haus, evtl.
selbe Etage;-)


Realname

Re: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 27.02.2006 11:41:56 von Bernd Wolff

>Kann mich mal jemand moralisch aufbauen

jo,

.....den getrennt lebenden oder geschiedener Ehepartner,
.....die Mutter eines nichtehelichen Kindes oder
.....unter weiteren Voraussetzungen - den nichtehelichen Lebenspartner.

kannst Du alles von der Steuer absetzen.

Da geht auch noch mehr .... ;-)

>und mir plausibel machen, warum das so alles ist?

Nö, jedenfalls nicht aus Sicht eines normal denkenden Mitbürgers:-(

>Helfen kann man mir wahrscheinlich bis zur Scheidung
>und erneuten Heirat wahrscheinlich eh nicht.

Ach Quatsch, der Staat bescheixt Dich halt, ...
tu das Selbe ;-)))


Gruß Bernd

Re: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 27.02.2006 11:44:16 von Uwe Olufs

"Realname" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> schrieb:
>
>>- Bei allen Unterstützungen des Staates wie bspw. Erziehungsgeld wird
>>mein Gehalt verwendet, um ggf. einen ablehnenden Bescheid zu erstellen.
>>Weil sie ja mit mir zusammen wohnt.
>
> Unterhalt, den du leistest ist aber von deinem Verdienst abzuziehen.
>
>>Mit meiner alten Familie darf ich
>>keine gemeinsame Veranlagung machen, da sie ja nicht mit mir in einem
>>Haushalt lebt. Allerdings darf ich wiederum mit meiner Freundin keine
>>gemeinsame Veranlagung machen, da sie nicht mit mir verheiratet ist.
>>Grmpf!
>
> Du kannst den Unterhalt an deine Ex als aussergewöhnliche Belastung
> geltend machen. Eine Unterschrift oder Zustimmung der Ex ist dabei
> nicht erforderlich.
>
>>- Den Hammer finde ich aber nun folgenden angeblichen Sachverhalt
>>(Hammer, weil es angeblich erst jüngst geändert wurde): Ich kann mein
>>Kind, welches bei mir im Haushalt lebt nicht mehr ganz sondern nur zur
>>Hälfte auf meine Steuerkarte nehmen und damit den Freibetrag nutzen.
>
> Was wurde da geändert? Nachfragen. Meine Kinder und auch die
> Stiefkinder waren bei mir immer ganz auf der Steuerkarte. Die
> Freibeträge wirken sich allerdings nur auf den Solidaritätszuschlag
> aus.
>
>>Kann mich mal jemand moralisch aufbauen und mir plausibel machen, warum
>>das so alles ist? Helfen kann man mir wahrscheinlich bis zur Scheidung
>>und erneuten Heirat wahrscheinlich eh nicht.
>>Danke
>
> Warum das so ist können dir vermutlich nicht mal die Leute plausiebel
> machen die unsere Gesetze stricken.
>
> In deinem Fall könnte es sich rechnen wenn du und deine Freundin
> jeweils eine eigene Wohnung hätte. Vielleicht im gleichen Haus, evtl.
> selbe Etage;-)
>
>
> Realname

Re: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 27.02.2006 11:45:36 von Uwe Olufs

"Realname" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> schrieb:
>
>>- Bei allen Unterstützungen des Staates wie bspw. Erziehungsgeld wird
>>mein Gehalt verwendet, um ggf. einen ablehnenden Bescheid zu erstellen.
>>Weil sie ja mit mir zusammen wohnt.
>
> Unterhalt, den du leistest ist aber von deinem Verdienst abzuziehen.
*******
Aber doch steuerlich nur bei sog. Realsplitting.


>
> Du kannst den Unterhalt an deine Ex als aussergewöhnliche Belastung
> geltend machen. Eine Unterschrift oder Zustimmung der Ex ist dabei
> nicht erforderlich.
*****+
Aber Kenntnis der Höhe deren Einkünfte.



Uwe

Re: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 27.02.2006 11:46:11 von Uwe Olufs

"Realname" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> schrieb:

>
> In deinem Fall könnte es sich rechnen wenn du und deine Freundin
> jeweils eine eigene Wohnung hätte. Vielleicht im gleichen Haus, evtl.
> selbe Etage;-)

Also eine Aufforderung zum Betrug am Steuerzahler!

Uwe

Re: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 27.02.2006 11:51:00 von Uwe Olufs

<> schrieb im Newsbeitrag
news:

> Mit meiner alten Familie darf ich
>keine gemeinsame Veranlagung machen, da sie ja nicht mit mir in einem
>Haushalt lebt. Allerdings darf ich wiederum mit meiner Freundin keine
>gemeinsame Veranlagung machen, da sie nicht mit mir verheiratet ist.
>Grmpf!
******
So ist die zutreffende gesetzliche Lage.

>- Den Hammer finde ich aber nun folgenden angeblichen Sachverhalt
>(Hammer, weil es angeblich erst jüngst geändert wurde): Ich kann mein
>Kind, welches bei mir im Haushalt lebt nicht mehr ganz sondern nur zur
>Hälfte auf meine Steuerkarte nehmen und damit den Freibetrag nutzen.
****
Da hat sich gar nichts geändert.
Und der Freibetrag wirkt sich - auch im Fall der Zusammenveranlagung - nur
auf die Höhe des Solidaritätszuschlages und der Kirchensteuer aus.
Entscheidener ist da die Frage, wer das Kindergeld bezieht.
Was aber letztlich auch nichts azsmacht, denn der Unterhaltsleistende kann
die Hälfte des Kindergelds von seinem Kindesunterhalt abziehen.


>Kann mich mal jemand moralisch aufbauen und mir plausibel machen, warum
>das so alles ist? Helfen kann man mir wahrscheinlich bis zur Scheidung
>und erneuten Heirat wahrscheinlich eh nicht.

Genauso ist es.
Was möglich ist, dass Du die "Unterhaltskosten" Deiner jetzigen
Lebensgefährtin als außergewöhnliche Belastung abziehen kannst.

Uwe

Re: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 27.02.2006 11:53:34 von Bernd Wolff

"Uwe Olufs" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dtul8i$27f$
>
> "Realname" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:
>> schrieb:
>>
>>>- Bei allen Unterstützungen des Staates wie bspw. Erziehungsgeld wird
>>>mein Gehalt verwendet, um ggf. einen ablehnenden Bescheid zu erstellen.
>>>Weil sie ja mit mir zusammen wohnt.
>>
>> Unterhalt, den du leistest ist aber von deinem Verdienst abzuziehen.
> *******
> Aber doch steuerlich nur bei sog. Realsplitting.

Wieso? Das kann man als außergewöhnliche absetzen.

>> Du kannst den Unterhalt an deine Ex als aussergewöhnliche Belastung
>> geltend machen. Eine Unterschrift oder Zustimmung der Ex ist dabei
>> nicht erforderlich.
> *****+
> Aber Kenntnis der Höhe deren Einkünfte.

Quatsch.... wozu denn das?

Gruß
Bernd

Re: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 27.02.2006 11:55:43 von Bernd Wolff

"Uwe Olufs" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dtul9l$28r$
>
> "Realname" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:
>> schrieb:
>
>>
>> In deinem Fall könnte es sich rechnen wenn du und deine Freundin
>> jeweils eine eigene Wohnung hätte. Vielleicht im gleichen Haus, evtl.
>> selbe Etage;-)
>
> Also eine Aufforderung zum Betrug am Steuerzahler!

Seit wann ist die Ausnutzung
legaler Steuersparmöglichkeiten Betrug?

Gruß
Bernd

Re: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 27.02.2006 12:00:19 von Bernd Wolff

"Bernd Wolff" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dtul2t$mq6$00$
> >Kann mich mal jemand moralisch aufbauen

> tu das Selbe ;-)))

Es kommt nicht unbedingt drauf an, was sich der
Gesetzgeber bei einem Gesetz gedacht hat. Wichtig
ist vielmehr, was er in seiner oftmaligen Einfalt tatsächlich
in das Gesetz formuliert hat. ;-)))

Gruß
Bernd

Steuersparmöglichkeiten (was: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?)

am 27.02.2006 12:51:57 von Artlab Izoard

Bernd Wolff wrote:

> Seit wann ist die Ausnutzung
> legaler Steuersparmöglichkeiten Betrug?

"Nette" Denke. Aber wenn ein ALG-2ler alle rechtlichen
Möglichkeiten nutzen will, gilt er als Schmarotzer.
Nunja, ist hier OT. Sorry.

Arti

Re: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 27.02.2006 13:02:04 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 27.02.2006 15:50:10 von Bernd Wolff

"Dirk Moebius" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Bernd Wolff writes:
>
>> "Uwe Olufs" <> schrieb im Newsbeitrag
>> news:dtul9l$28r$

>>> Also eine Aufforderung zum Betrug am Steuerzahler!
>
>> Seit wann ist die Ausnutzung
>> legaler Steuersparmöglichkeiten Betrug?
>
> Seit auch Lkw-Fahrer, die die Landstraße nehmen, als Mautpreller
> bezeichnet
> werden...

ist die Verleumdung offenbar hoffähig.:-(

Aber das ist wie meist das selbe Thema. Ich wiederhole mich:

"Es kommt nicht unbedingt drauf an, was sich der
Gesetzgeber bei einem Gesetz gedacht hat. Wichtig
ist vielmehr, was er in seiner oftmaligen Einfalt tatsächlich
in das Gesetz formuliert hat. ;-)))"

Die verstecken hinter solchen Aussagen lediglich
die eigene Unfähigkeit;-)))

Mit den ganzen Gelaber, ändern die aber die Rechtslage nicht!

Gruß
Bernd

Re: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 27.02.2006 16:25:31 von floh1234

> Was möglich ist, dass Du die "Unterhaltskosten" Deiner jetzigen
> Lebensgefährtin als außergewöhnliche Belastung abziehen kannst.

Das klingt interessant! Zu welchem Anteil kann ich die
"Unterhaltskosten" ansetzen? Wie muss ich es begründen? Am besten
wäre natürlich noch eine Referenz auf irgendein Entscheid oder einen
Paragraphen.
Thanks!

Re: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 27.02.2006 19:28:35 von Rainer Keller

"Uwe Olufs" <> schrieb:

>"Realname" <> schrieb im Newsbeitrag
>news:
>> schrieb:
>
>>
>> In deinem Fall könnte es sich rechnen wenn du und deine Freundin
>> jeweils eine eigene Wohnung hätte. Vielleicht im gleichen Haus, evtl.
>> selbe Etage;-)
>
>Also eine Aufforderung zum Betrug am Steuerzahler!

Nein, Anpassung an die steuerliche Realität. Die legale Ausnutzung von
Steuer- oder Subventionsvorteilen ist kein Betrug. Noch gibt es bei
uns keinen Zwang zum Zusammenleben. Kommt vielleicht noch...

Realname

Re: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 27.02.2006 21:58:21 von dk1010

relativ einfach: irgendwo im BGB Familienrecht steht, daß Du der unehelichen
Mutter zu Unterhalt verpflicvhtet bist.
Solange sie ekine größeren Einkünfte hat, kannst Du ihr Unterhalt zahlen und
diesen von der Steuer absetzen.

Ich habe meinem LG jahrelang Unterhalt gezahlt, weil er bei den Kindern
zuhause war, steuerlich sehr attraktiv!

Wir haben aber immer ein "Steuerprogramm" bemüht und beide EStErkl. parallel
gemacht, damit sich der Steuervorteil nicht aufhebt...

Viele Grüße

Désirée



<> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Was möglich ist, dass Du die "Unterhaltskosten" Deiner jetzigen
> Lebensgefährtin als außergewöhnliche Belastung abziehen kannst.

Das klingt interessant! Zu welchem Anteil kann ich die
"Unterhaltskosten" ansetzen? Wie muss ich es begründen? Am besten
wäre natürlich noch eine Referenz auf irgendein Entscheid oder einen
Paragraphen.
Thanks!

Re: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 01.03.2006 11:20:27 von Uwe Olufs

"Bernd Wolff" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dtulom$ket$03$
>

>>> Du kannst den Unterhalt an deine Ex als aussergewöhnliche Belastung
>>> geltend machen. Eine Unterschrift oder Zustimmung der Ex ist dabei
>>> nicht erforderlich.
>> *****+
>> Aber Kenntnis der Höhe deren Einkünfte.
>
> Quatsch.... wozu denn das?
>

Weil es so im Gesetz steht.
§ 33a Abs. 1 EStG.

Uwe

Re: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 01.03.2006 11:23:32 von Uwe Olufs

"Bernd Wolff" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dtulsn$kt2$03$

>>>
>>> In deinem Fall könnte es sich rechnen wenn du und deine Freundin
>>> jeweils eine eigene Wohnung hätte. Vielleicht im gleichen Haus, evtl.
>>> selbe Etage;-)
>>
>> Also eine Aufforderung zum Betrug am Steuerzahler!
>
> Seit wann ist die Ausnutzung
> legaler Steuersparmöglichkeiten Betrug?

Es dreht sich hier nicht um die Ausnutzung legaler Steuersparmöglichkeiten,
sondern um Ausnutzung der Sozialhilfeleistungen, die ja aus Steuergelder
bezahlt werden.

Abgesehen davon ist floh mW bis zu drei Jahre verpflichtet, an seine
Lebenspartnerin Unterhalt zu zahlen, da das Kind ja von ihm ist und die
Partnerin nicht arbeitet.
Da ist das Zusammenwohnen schon billiger :-))

Uwe

Re: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 01.03.2006 11:25:53 von Uwe Olufs

"Bernd Wolff" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dtv3ka$m14$03$

>
> Mit den ganzen Gelaber, ändern die aber die Rechtslage nicht!

Du änderst die Rechtslage ja nicht und alles ist legal.
Aber was Du vorschlägst, ist die Änderung eines Sachverhaltes um den Staat
abzugreifen.
Ohne über die weiteren Folgen nachzudenken (sh. Antwort oben zur
Unterhaltspflicht).

Uwe

Re: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 01.03.2006 11:26:44 von Uwe Olufs

"Realname" <> schrieb im Newsbeitrag
news:

>
> Nein, Anpassung an die steuerliche Realität. Die legale Ausnutzung von
> Steuer- oder Subventionsvorteilen ist kein Betrug. Noch gibt es bei
> uns keinen Zwang zum Zusammenleben. Kommt vielleicht noch...


Zwang nicht.
Aber ihr wohnt doch zusammen, oder?

Uwe

Re: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 01.03.2006 11:29:09 von Uwe Olufs

<> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Was möglich ist, dass Du die "Unterhaltskosten" Deiner jetzigen
> Lebensgefährtin als außergewöhnliche Belastung abziehen kannst.

Das klingt interessant! Zu welchem Anteil kann ich die
"Unterhaltskosten" ansetzen? Wie muss ich es begründen? Am besten
wäre natürlich noch eine Referenz auf irgendein Entscheid oder einen
Paragraphen.


§ 33a Abs.1 EStG.
Abzusgfähig bis zu 7.680 EUR.
Einkommen über 624 EUR/Jahr wird angerechnet.
Und: Du brauchst nicht auszuziehen :-)) Auch nicht auf dem Papier.

Uwe

Re: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 01.03.2006 15:38:01 von Bernd Wolff

"Uwe Olufs" <> schrieb im Newsbeitrag
news:du3sn7$r2l$
>
> "Bernd Wolff" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:dtulsn$kt2$03$
>
>> Seit wann ist die Ausnutzung
>> legaler Steuersparmöglichkeiten Betrug?
>
> Es dreht sich hier nicht um die Ausnutzung legaler
> Steuersparmöglichkeiten, sondern um Ausnutzung der Sozialhilfeleistungen,
> die ja aus Steuergelder bezahlt werden.

Wieso denn das jetzt? Um sich steuerlich besser zu stellen,
muß man doch nicht gleichzeitig Sozialhilfeleistungen empfangen?!
Im Gegenteil! Das bringt erst dann so richtig Geld wenn man
genug Steuern zahlt! Das passt allerdings kaum zu
Sozialhilfeempfängern.

> Abgesehen davon ist floh mW bis zu drei Jahre verpflichtet, an seine
> Lebenspartnerin Unterhalt zu zahlen, da das Kind ja von ihm ist und die
> Partnerin nicht arbeitet.
> Da ist das Zusammenwohnen schon billiger :-))

Fang an mit rechnen und rede dann!!!

Gruß
Bernd

Re: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 01.03.2006 15:45:30 von Bernd Wolff

"Uwe Olufs" <> schrieb im Newsbeitrag
news:du3srj$rk8$
>
> "Bernd Wolff" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:dtv3ka$m14$03$
>
>>
>> Mit den ganzen Gelaber, ändern die aber die Rechtslage nicht!
>
> Du änderst die Rechtslage ja nicht und alles ist legal.
> Aber was Du vorschlägst, ist die Änderung eines Sachverhaltes um den Staat
> abzugreifen.

Das sehe ich aber ganz anders! Der Staat wird saumäßig schlecht verwaltet.
DAS ist für mich wirklich ein Angriff auf den Staat.

ICH bemühe mich lediglich alle legalen Möglichkeiten auszunutzen,
weil ich mir sonst Kinder in diesem schlecht verwalteten Staat
nicht leisten könnte.
Wenn ich also die Zukunft dieses Staates (Kinder) sichern helfe, mache
ich alles mögliche, aber mit Sicherheit nichts gegen den Staat! Im
Gegenteil,
ohne mich hätte dieser Staat später keine Steuerzahler mehr!

> Ohne über die weiteren Folgen nachzudenken (sh. Antwort oben zur
> Unterhaltspflicht).

LOL

.... schuldigung

duck und wech
Bernd

Re: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 01.03.2006 18:09:38 von Rainer Keller

"Uwe Olufs" <> schrieb:

>Zwang nicht.
>Aber ihr wohnt doch zusammen, oder?

Kommt darauf an...

Realname

Re: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 01.03.2006 18:27:38 von Uwe Olufs

"Bernd Wolff" <> schrieb im Newsbeitrag
news:du4bll$fsa$02$

>
> Wieso denn das jetzt? Um sich steuerlich besser zu stellen,
> muß man doch nicht gleichzeitig Sozialhilfeleistungen empfangen?!
*****
War aber der Sachverhalt von floh.


>> Abgesehen davon ist floh mW bis zu drei Jahre verpflichtet, an seine
>> Lebenspartnerin Unterhalt zu zahlen, da das Kind ja von ihm ist und die
>> Partnerin nicht arbeitet.
>> Da ist das Zusammenwohnen schon billiger :-))
>
> Fang an mit rechnen und rede dann!!!

Mach einen Rechenvorschlag :-))

Die Unterhaltszahlungen von floh an die Partnerin (die ja wegen der
Sozialhilfe nicht mehr bei floh wohnen soll /darf) werden zum Teil auf die
Sozialhilfe angerechnet.
Und was ist damit gewonnen? Eine zerrissene Neufamilie. Und das nur wegen
ein paar Euro Sozialhilfe.

Uwe

Re: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 01.03.2006 18:28:22 von Uwe Olufs

"Realname" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> "Uwe Olufs" <> schrieb:
>
>>Zwang nicht.
>>Aber ihr wohnt doch zusammen, oder?
>
> Kommt darauf an...

Auf was kommt es an?

Uwe

Re: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 02.03.2006 01:19:13 von Rainer Keller

"Uwe Olufs" <> schrieb:

>Auf was kommt es an?

Ob es die offizielle oder inoffizielle "Wahrheit" sein soll...

Realname

Re: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 02.03.2006 07:25:50 von Bernd Wolff

"Uwe Olufs" <> schrieb im Newsbeitrag
news:du3she$q5j$
>
> "Bernd Wolff" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:dtulom$ket$03$
>>
>
>>>> Du kannst den Unterhalt an deine Ex als aussergewöhnliche Belastung
>>>> geltend machen. Eine Unterschrift oder Zustimmung der Ex ist dabei
>>>> nicht erforderlich.
>>> *****+
>>> Aber Kenntnis der Höhe deren Einkünfte.
>>
>> Quatsch.... wozu denn das?
>>
>
> Weil es so im Gesetz steht.
> § 33a Abs. 1 EStG.

Nix iss, ich muß das nur nachweisen,
wenn das Finanzamt den Nachweis verlangt!
Und auch das ist nicht zwingend.
Kenne ich aus eigener Erfahrung.


Gruß
Bernd

Re: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 02.03.2006 07:39:39 von Bernd Wolff

"Uwe Olufs" <> schrieb im Newsbeitrag
news:du4lib$95n$
>
> "Bernd Wolff" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:du4bll$fsa$02$
>
>>
>> Wieso denn das jetzt? Um sich steuerlich besser zu stellen,
>> muß man doch nicht gleichzeitig Sozialhilfeleistungen empfangen?!
> *****
> War aber der Sachverhalt von floh.
>
>
>>> Abgesehen davon ist floh mW bis zu drei Jahre verpflichtet, an seine
>>> Lebenspartnerin Unterhalt zu zahlen, da das Kind ja von ihm ist und die
>>> Partnerin nicht arbeitet.
>>> Da ist das Zusammenwohnen schon billiger :-))
>>
>> Fang an mit rechnen und rede dann!!!
>
> Mach einen Rechenvorschlag :-))

Hey, Du glaubst doch nicht im Ernst, dass ich im offenen Netz
"Grauzonen" diskutiere.;-)))

>
> Die Unterhaltszahlungen von floh an die Partnerin (die ja wegen der
> Sozialhilfe nicht mehr bei floh wohnen soll /darf) werden zum Teil auf die
> Sozialhilfe angerechnet.
> Und was ist damit gewonnen? Eine zerrissene Neufamilie. Und das nur wegen
> ein paar Euro Sozialhilfe.

Nochmals: ich habe ausdrücklich erklärt, dass sich das Absetzen über die
Steuer nur lohnt, wenn man steuern zahlt - sollte logisch sein.. oder?
Er hat zudem ausdrücklich erklärt, dass sie eben wegen seines
Verdienstes keine Sozialleistungen erhält und genau DANN lohnt der Weg
über die Steuererklärung! Jetzt verstanden???

Gruß
Bernd

Re: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 02.03.2006 07:49:14 von Bernd Wolff

"Bernd Wolff" <> schrieb im Newsbeitrag
news:du640o$gca$00$

>
> Nochmals: ich habe ausdrücklich erklärt, dass sich das Absetzen über die
> Steuer nur lohnt, wenn man steuern zahlt - sollte logisch sein.. oder?
> Er hat zudem ausdrücklich erklärt, dass sie eben wegen seines
> Verdienstes keine Sozialleistungen erhält und genau DANN lohnt der Weg
> über die Steuererklärung! Jetzt verstanden???

Aber hallo,

das Wichtigste hätte ich für alle die Mitlesen beinah vergessen:
Wenn man den Unterhalt für die Mutter des nichtehelichen Kindes
absetzen will, dann darf man mit dieser ruhig zusammenleben.
Das Finanzamt geht in diesem Fall davon aus, dass Aufwendungen
in Höhe des Unterhaltshöchstbetrages
( ? 7.680,- /Jahr, ? 640,- /Monat) entstanden sind.

Also alles ganz legeal und ganz einfach!

Gruß
Bernd

PS.: Sicherheitshalber übernehme ich keine Gewähr
(Falls einige damit nicht richtig umgehen können wohl besser)

Re: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 02.03.2006 16:53:20 von Uwe Olufs

"Bernd Wolff" <> schrieb im Newsbeitrag
news:du636p$b50$03$

>>>> Aber Kenntnis der Höhe deren Einkünfte.
>>>
>>> Quatsch.... wozu denn das?
>>>
>>
>> Weil es so im Gesetz steht.
>> § 33a Abs. 1 EStG.
>
> Nix iss, ich muß das nur nachweisen,
> wenn das Finanzamt den Nachweis verlangt!
> Und auch das ist nicht zwingend.
> Kenne ich aus eigener Erfahrung.

Das Verlangen des Nachweises ist bereits in der Steuerklärung enthalten.
Was sperrst Du Dich gegen eine gesetzliche Regelung?

Uwe

Re: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 02.03.2006 16:54:21 von Uwe Olufs

"Bernd Wolff" <> schrieb im Newsbeitrag
news:du640o$gca$00$


> Er hat zudem ausdrücklich erklärt, dass sie eben wegen seines
> Verdienstes keine Sozialleistungen erhält und genau DANN lohnt der Weg
> über die Steuererklärung! Jetzt verstanden???

Ich schon.
Daher ja auch meine korrekten Steuersparvorschläge.

Du nicht.

Uwe

Re: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 02.03.2006 16:55:19 von Uwe Olufs

"Realname" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> "Uwe Olufs" <> schrieb:
>
>>Auf was kommt es an?
>
> Ob es die offizielle oder inoffizielle "Wahrheit" sein soll...


Es gibt nur _eine_ Wahrheit.

Uwe

Re: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 02.03.2006 20:01:23 von Frank Schletz

Uwe Olufs wrote:
> "Realname" <> schrieb im Newsbeitrag
>> Ob es die offizielle oder inoffizielle "Wahrheit" sein soll...
>
> Es gibt nur _eine_ Wahrheit.

Alle Verallgemeinerung sind falsch ;-)


Re: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 02.03.2006 20:30:23 von Bernd Wolff

"Uwe Olufs" <> schrieb im Newsbeitrag
news:du74di$1tb$
>
> "Bernd Wolff" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:du636p$b50$03$
>

>> Nix iss, ich muß das nur nachweisen,
>> wenn das Finanzamt den Nachweis verlangt!
>> Und auch das ist nicht zwingend.
>> Kenne ich aus eigener Erfahrung.
>
> Das Verlangen des Nachweises ist bereits in der Steuerklärung enthalten.
> Was sperrst Du Dich gegen eine gesetzliche Regelung?

Also ich bin bis jetzt immer gut damit gefahren,
dem Finanzamt nur das zu geben was es nachgefragt hat.
Und grade in dem Fall haben die schon mal auf den
Nachweis verzichtet. Das hat doch nichts mit sperren zu tun.

Bei mir läuft das über 2 Kinder jetzt seit 5 Jahren problemlos.
Bei den 5 Steuererklärungen wollten die nur 3 mal einen Nachweis.
Wozu soll ich mir unter den Umständen mehr stress machen als nötig?;-)))

Gruß
Bernd

Re: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 02.03.2006 20:36:38 von Bernd Wolff

"Uwe Olufs" <> schrieb im Newsbeitrag
news:du74ff$1uk$
>
> "Bernd Wolff" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:du640o$gca$00$
>
>
>> Er hat zudem ausdrücklich erklärt, dass sie eben wegen seines
>> Verdienstes keine Sozialleistungen erhält und genau DANN lohnt der Weg
>> über die Steuererklärung! Jetzt verstanden???
>
> Ich schon.
> Daher ja auch meine korrekten Steuersparvorschläge.
>
> Du nicht.

;-))))
-------------------------
Zitat:
">>Weil sie ja mit mir zusammen wohnt.
>
> Unterhalt, den du leistest ist aber von deinem Verdienst abzuziehen.
*******
Aber doch steuerlich nur bei sog. Realsplitting."
------------------------
Tja, hinsichtlich der steuerlichen Absetzbarkeit ist und bleibt das einfach
falsch.
Sorry

Du kannst den Unterhalt für die mit Dir zusammenlebende´Mutter deines
unehelichen Kindes Absetzen.
Das FA zuckt da nicht 3 Millimeter!

Gruß
Bernd

Re: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 02.03.2006 20:51:39 von Bernd Wolff

"Uwe Olufs" <> schrieb im Newsbeitrag
news:du3t1n$sg6$
>
> <> schrieb im Newsbeitrag
> news:
>> Was möglich ist, dass Du die "Unterhaltskosten" Deiner jetzigen
>> Lebensgefährtin als außergewöhnliche Belastung abziehen kannst.
>
> Das klingt interessant! Zu welchem Anteil kann ich die
> "Unterhaltskosten" ansetzen? Wie muss ich es begründen? Am besten
> wäre natürlich noch eine Referenz auf irgendein Entscheid oder einen
> Paragraphen.
>
>
> § 33a Abs.1 EStG.
> Abzusgfähig bis zu 7.680 EUR.
> Einkommen über 624 EUR/Jahr wird angerechnet.
> Und: Du brauchst nicht auszuziehen :-)) Auch nicht auf dem Papier.

Nu sach mal... hier unten habe ich dich glatt übersehen :-(
Asche auf haupt :-( Sind wir ja doch mal einer meinung ;-)

Gruß
Bernd

Re: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 03.03.2006 00:29:38 von Rainer Keller

"Uwe Olufs" <> schrieb:

>> Ob es die offizielle oder inoffizielle "Wahrheit" sein soll...
>
>Es gibt nur _eine_ Wahrheit.

Deinen Glauben werde ich dir nicht streitig machen;-)

Realname

Re: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 03.03.2006 11:46:17 von RobAeitsch

Realname wrote:
> "Uwe Olufs" <> schrieb:
>
>
>>>Ob es die offizielle oder inoffizielle "Wahrheit" sein soll...
>>
>>Es gibt nur _eine_ Wahrheit.
>
>
> Deinen Glauben werde ich dir nicht streitig machen;-)

Uwe hat doch gar nicht so unrecht. Es gibt nur eine Wahrheit: die
Wahrheit desjenigen, der momentan das Sagen hat.

In Deutschland ist das die Wahrheit des feministischen
Propagandaministerium mit seinen Gauleiterinnen in Form von
Gleichstellungsbeauftragten (Welch herrlich euphemistisches Wort
ansgesichts der offensichtlich erkennbaren Besserstellung von Frauen und
Mädchen in nahezu allen Lebensbereichen).

Rob

Re: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 03.03.2006 17:07:39 von Uwe Olufs

"Bernd Wolff" <> schrieb im Newsbeitrag
news:du7hg0$stl$03$

> Aber doch steuerlich nur bei sog. Realsplitting."
> ------------------------
> Tja, hinsichtlich der steuerlichen Absetzbarkeit ist und bleibt das
> einfach falsch.
> Sorry
>
> Du kannst den Unterhalt für die mit Dir zusammenlebende´Mutter deines
> unehelichen Kindes Absetzen.
> Das FA zuckt da nicht 3 Millimeter!

Floh hat auch noch eine Ehefrau mit der er nicht (mehr) zusammenveranlagt
wird.
Da kann er das Realsplitting anwenden.
Und so war es auch gemeint.

Ehefrau: Realsplitting
Freundin: § 33a EStG [unter Anrechung deren Einkünfte].

Uwe

Re: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 03.03.2006 17:11:34 von Uwe Olufs

"Frank Schletz" <> schrieb im Newsbeitrag
news:

>>> Ob es die offizielle oder inoffizielle "Wahrheit" sein soll...
>>
>> Es gibt nur _eine_ Wahrheit.
>
> Alle Verallgemeinerung sind falsch ;-)
>
>
>

Ist ja gut.
Ersetze Wahrheit mit Sachverhalt und dann hast Du das, bei dem es für
"Realname" eine offizielle und eine inoffizielle Version zu geben scheint.

Offiziell: Freundin wohnt nicht in der Wohnung
Inoffiziell: Freundin wohnt doch in der Wohnung.

Da helfen auch die Ausführungen in Wikipedia nicht weiter.

Uwe

Re: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 03.03.2006 20:09:26 von Rainer Keller

RobAeitsch <> schrieb:

>Uwe hat doch gar nicht so unrecht. Es gibt nur eine Wahrheit: die
>Wahrheit desjenigen, der momentan das Sagen hat.

Statt zu Jammern ist es sinnvoller die Löcher im schweitzer Käse der
offiziellen "Wahrheit" auszunutzen.

Realname

Re: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 03.03.2006 20:47:13 von Frank Schletz

Uwe Olufs wrote:
> Ist ja gut.
> Ersetze Wahrheit mit Sachverhalt und dann hast Du das, bei dem es für
> "Realname" eine offizielle und eine inoffizielle Version zu geben scheint.
>
OK
> Offiziell: Freundin wohnt nicht in der Wohnung
> Inoffiziell: Freundin wohnt doch in der Wohnung.
>
> Da helfen auch die Ausführungen in Wikipedia nicht weiter.
>

So nun aber wieder zum "Sachverhalt" :-)
Du hast mit Deiner einen Antwort (Realsplitting plus §33a)
schon alles rein fachliche beantwortet hast.

Nur möchte ich, rein um Haare zu spalten, darauf hinweisen,
das im Steuerrecht nicht (unbedingt) das reine in
einer Wohnung wohnen relevant ist, sondern ob es eine
Haushaltsgemeinschaft ist. Ansonsten würde es
zu seltsamen Effekten kommen, die man (Judikative)
verhindern will, weil sonst sich jemand beschwert ;-)
Damit kann es dann schon mehrere "Wahrheiten" geben,
eventuell jedoch nur einen *relevanten* Sachverhalt.
Beispiel: Wohngemeinschaft != Haushaltsgemeinschaft.
Unabhängig von der Geschlechterkombination und unab-
hängig davon, ob "gemeinsame Körperliche Aktivitäten"
stattfinden oder nicht.

Re: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 04.03.2006 02:01:36 von Rainer Keller

Frank Schletz <> schrieb:

>Nur möchte ich, rein um Haare zu spalten, darauf hinweisen,
>das im Steuerrecht nicht (unbedingt) das reine in
>einer Wohnung wohnen relevant ist, sondern ob es eine
>Haushaltsgemeinschaft ist. Ansonsten würde es
>zu seltsamen Effekten kommen, die man (Judikative)
>verhindern will, weil sonst sich jemand beschwert ;-)
>Damit kann es dann schon mehrere "Wahrheiten" geben,
>eventuell jedoch nur einen *relevanten* Sachverhalt.
>Beispiel: Wohngemeinschaft != Haushaltsgemeinschaft.
>Unabhängig von der Geschlechterkombination und unab-
>hängig davon, ob "gemeinsame Körperliche Aktivitäten"
>stattfinden oder nicht.

Das definiert man am Besten als Untervermietung. Funktioniert
steuerrechtlich einwandfrei. Auch im Bezug von ALGII.

Realname

Re: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 04.03.2006 11:51:10 von Uwe Olufs

"Realname" <> schrieb im Newsbeitrag
news:

>
> Das definiert man am Besten als Untervermietung. Funktioniert
> steuerrechtlich einwandfrei. Auch im Bezug von ALGII.

Dann sollte sich aber auch das Nachthemd der Untermieterin nicht im selben
Bett befinden :-))

Uwe

Re: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 04.03.2006 12:47:41 von RobAeitsch

Uwe Olufs wrote:
> "Realname" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:
>
>
>>Das definiert man am Besten als Untervermietung. Funktioniert
>>steuerrechtlich einwandfrei. Auch im Bezug von ALGII.
>
> Dann sollte sich aber auch das Nachthemd der Untermieterin nicht im selben
> Bett befinden :-))

;-)
Weil das Beispiel aus bekanntem Hintergrund so herrlich gut passt:

Eins ist ja wohl klar: Ein Gesetz dass den Namen und die Philosophie
"Hartz" trägt, eröffnet uns Bürgern völlig neue Spielräume in der
Interpretation von Recht und Unrecht.

Betrug und Sich-Selbst-Bereichern wird durch die staatliche Ermächtigung
quasi zur ersten Bürgerpflicht. Wollen wir also den Kopf unseres
Fisches "Deutschland" nicht dadurch enttäuschen, dass wir andere
olfaktische Eigenschaften besitzen. ;-))

Rob

Re: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 05.03.2006 00:22:33 von Rainer Keller

"Uwe Olufs" <> schrieb:

>Dann sollte sich aber auch das Nachthemd der Untermieterin nicht im selben
>Bett befinden :-))

Eine Untervermietung gilt wie zwei getrennte Wohnungen. Besuche mit
Übernachtungen sind nicht schädlich, selbst wenn es mehrere
Übernachtungen nacheinander sind. Das Bekleidungsteile des Besuchers
verwahrt werden ist nicht schädlich. Beim Besuchsrecht eines Kindes
z.B. wird wird nicht angenommen das das Kind beim
Besuchsrechtausübenden wohnt. Es ist dort nur Gast. Deshalb ist auch
eine Minderung des Unterhaltes anteilmäßig nicht möglich. Das Kind
bleibt Gast, auch wenn es sich 49% der Zeit beim Besuchspflichtigen
aufhält und eine Komplette Bekleidung und Freizeizausrüstung vorhanden
ist.

Die Hinterlegung von Nachtwäsche ist unterhaltsrechtlich ohne Belang.
Wer schon mal versucht hat seiner Ex eine neue Lebens- oder
Haushaltsgemeinschaft nachzuweisen weiss wovon ich rede.

Du redest wie ein Beamter im vorauseilendem Gehorsam (den Smeili habe
ich gesehen)

Bei der Auseinandersetzung mit Behörden gibt es aber einfache Mittel
die Gestaltung durchzusetzen wenn man genau diese Instinkte ausnutzt.

Meinen "Klienten" rate ich zur Umgangssprache mit ein wenig
praktischer Anleitung.

Das geht dann so auf dem Arbeitslosenamt.

Sachbearbeiterin: "Leider kann ich ihren Antrag nicht bewilligen, da
bekannt ist das sie mit Frau F. zusammenleben."

Delinquent: "Das Stimmt nicht. Die fick ich nur ab und zu, die brauch
das. Ansonsten lebt jeder sein eigenes Leben."

Sachbearbeiterin: <stumm, platt>

Das Thema wurde nie mehr erörtert.

Bis jetzt wurden 100% der von mir beratenen Antrage bewilligt.

Der vorauseilende Gehorsam der "moralbetroffenen Behördende**en"
greift hier, obwohl die Tussi vom Arbeitslosenamt nach Feirerabend
vielleicht ganz anders darüber denkt und handelt.

Realname

Re: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 05.03.2006 00:27:58 von Rainer Keller

RobAeitsch <> schrieb:

>Betrug und Sich-Selbst-Bereichern wird durch die staatliche Ermächtigung
> quasi zur ersten Bürgerpflicht. Wollen wir also den Kopf unseres
>Fisches "Deutschland" nicht dadurch enttäuschen, dass wir andere
>olfaktische Eigenschaften besitzen. ;-))

Ich verstehe nicht ganz was du meinst, ich nenne es natürliches
Verhalten.

Did vor Das. Wenn überall Krieg herrscht ist es sinnlos in der Währung
des Friedens zu rechnen.

Realname

Re: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 05.03.2006 07:22:58 von RobAeitsch

Realname wrote:
> RobAeitsch <> schrieb:
>
>
>>Betrug und Sich-Selbst-Bereichern wird durch die staatliche Ermächtigung
>> quasi zur ersten Bürgerpflicht. Wollen wir also den Kopf unseres
>>Fisches "Deutschland" nicht dadurch enttäuschen, dass wir andere
>>olfaktische Eigenschaften besitzen. ;-))
>
>
> Ich verstehe nicht ganz was du meinst

"Der Fisch fängt am Kopf zuerst das Stinken an."

Schröder, Zypries, Hartz sind nur 3 Namen in einer Kette von vielen, die
klar beweisen, dass es in Deutschland an der Spitze gewaltig stinkt.

Und die neue Regierung macht quasi mit dem selben technokratischen
Glaubensbekenntnis weiter wie die alte Regierung ...

Re: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 05.03.2006 11:58:35 von Uwe Olufs

"Realname" <> schrieb im Newsbeitrag
news:

>
> Das geht dann so auf dem Arbeitslosenamt.
>
> Sachbearbeiterin: "Leider kann ich ihren Antrag nicht bewilligen, da
> bekannt ist das sie mit Frau F. zusammenleben."
>
> Delinquent: "Das Stimmt nicht. Die fick ich nur ab und zu, die brauch
> das. Ansonsten lebt jeder sein eigenes Leben."
>
> Sachbearbeiterin: <stumm, platt>
>
> Das Thema wurde nie mehr erörtert.
>
> Bis jetzt wurden 100% der von mir beratenen Antrage bewilligt.

Bei der Hitlerei hießen diese Leute "Volksschädling".
Und Volksschädling zu sein, scheint wohl ein neuer Sport zu sein, der sich
irgend wann einmal an den "Sportlern" rächen wird.

Uwe

Re: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 05.03.2006 20:12:32 von Bernd Wolff

"Uwe Olufs" <> schrieb im Newsbeitrag
news:du9pkd$rkv$
>
> "Bernd Wolff" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:du7hg0$stl$03$
>
>> Aber doch steuerlich nur bei sog. Realsplitting."
>> ------------------------
>> Tja, hinsichtlich der steuerlichen Absetzbarkeit ist und bleibt das
>> einfach falsch.
>> Sorry
>>
>> Du kannst den Unterhalt für die mit Dir zusammenlebende´Mutter deines
>> unehelichen Kindes Absetzen.
>> Das FA zuckt da nicht 3 Millimeter!
>
> Floh hat auch noch eine Ehefrau mit der er nicht (mehr) zusammenveranlagt
> wird.
> Da kann er das Realsplitting anwenden.
> Und so war es auch gemeint.
>
> Ehefrau: Realsplitting
> Freundin: § 33a EStG [unter Anrechung deren Einkünfte].

TOP!;-)))
Hofentlich haben auch ALLE hier richtig mitgelesen,
denn es gibt keinen Grund die Möglichkeiten nicht voll auszunutzen.

Gruß
Bernd

Re: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 05.03.2006 23:49:37 von Erich Mathild

On Fri, 03 Mar 2006 20:09:26 +0100, Realname <> wrote:

>RobAeitsch <> schrieb:
>
>>Uwe hat doch gar nicht so unrecht. Es gibt nur eine Wahrheit: die
>>Wahrheit desjenigen, der momentan das Sagen hat.
>
>Statt zu Jammern ist es sinnvoller die Löcher im schweitzer Käse der
>offiziellen "Wahrheit" auszunutzen.
>
>Realname

Wie - bitte - schreibt man"schweitzer Käse"?

Disqualifiziert!

Re: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 06.03.2006 08:53:49 von Frank Schletz

Uwe Olufs wrote:
>
> Bei der Hitlerei hießen diese Leute "Volksschädling".
> Und Volksschädling zu sein, scheint wohl ein neuer Sport zu sein, der sich
> irgend wann einmal an den "Sportlern" rächen wird.
>

Auf Godwins Law brauch ich nicht hinzuweisen?
Vieleicht bemerkst Du es ja auch selbst. Und Realname
hat auch recht. Ob und mit wem man es treibt ist nun
mal irrelevant, Wowereit!

[OT] Rechtschreibung Re: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 07.03.2006 00:01:24 von RobAeitsch

Erich Mathild wrote:

> Wie - bitte - schreibt man"schweitzer Käse"?

F: Wo - bitte - setzen *qualifizierte* Oberlehrer Leerzeichen?
A: Üblicherweise zwischen jedem Wort!

> Disqualifiziert!

Volley-Return. Satzball. ;-)

Rob

Re: [OT] Rechtschreibung Re: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 07.03.2006 07:34:37 von Paul Schmitz-Josten

RobAeitsch in <duiefu$b1t$02$>:

>> Wie - bitte - schreibt man"schweitzer Käse"?
>
>F: Wo - bitte - setzen *qualifizierte* Oberlehrer Leerzeichen?
>A: Üblicherweise zwischen jedem Wort!
>
>> Disqualifiziert!
>
>Volley-Return. Satzball. ;-)

.... und in der nächsten Stunde lernen wir, wie die Dampfma^W^Wein
Followup-To funktioniert...

Ciao & F'Up2 poster,

Paul

Re: [OT] Rechtschreibung Re: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 07.03.2006 21:07:28 von Erich Mathild

On Tue, 07 Mar 2006 00:01:24 +0100, RobAeitsch
<> wrote:

>Erich Mathild wrote:
>
>> Wie - bitte - schreibt man"schweitzer Käse"?
>
>F: Wo - bitte - setzen *qualifizierte* Oberlehrer Leerzeichen?
>A: Üblicherweise zwischen jedem Wort!

Hallo,

zwischen "jedem Wort" kann man kein Leerzeichen setzen. Man setzt es
*nach* jedem Wort bzw. *zwischen zwei* Wörter.

Aber leider weiß ich noch immer nicht, wie man "schweitzer Käse"
schreibt.

>> Disqualifiziert!

Eigentor!

Gruß
Erich

Re: [OT] Rechtschreibung Re: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 08.03.2006 09:24:26 von Hans-Peter Popowski

"Erich Mathild" schrieb im Newsbeitrag
news:

Hallo Erich,

> zwischen "jedem Wort" kann man kein Leerzeichen setzen. Man setzt es
> *nach* jedem Wort bzw. *zwischen zwei* Wörter.

hmm, sollte dies die Begründung für's Plenken sein?
<bg>

> Aber leider weiß ich noch immer nicht, wie man "schweitzer Käse"
> schreibt.

Duden?

> >> Disqualifiziert!

> Eigentor!

Dito.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter

Re: [OT] Rechtschreibung Re: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 08.03.2006 15:34:20 von Erich Mathild

"Hans-Peter Popowski" <> wrote:

>hmm, sollte dies die Begründung für's Plenken sein?

Wenn, dann fürs, ohne Apostroph!

>> Aber leider weiß ich noch immer nicht, wie man "schweitzer Käse"
>> schreibt.
>
>Duden?

Bei "für's" finde ich ja was im Duden, unter "schweitzer Käse" aber
nicht.

Vielleicht selbst erst mal den Duden zu Rate ziehen?

Gruß
Erich

Re: [OT] Rechtschreibung Re: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 08.03.2006 16:40:22 von Hans-Peter Popowski

"Erich Mathild" schrieb im Newsbeitrag
news:

Hallo Erich,

> >hmm, sollte dies die Begründung für's Plenken sein?

> Wenn, dann fürs, ohne Apostroph!

wo du recht hast, hast Du recht, also habe ich mich auch
disqualifiziert. :-(

> >> Aber leider weiß ich noch immer nicht, wie man "schweitzer Käse"
> >> schreibt.

> >Duden?

> Bei "für's" finde ich ja was im Duden, unter "schweitzer Käse" aber
> nicht.
>
> Vielleicht selbst erst mal den Duden zu Rate ziehen?

Muss ich nicht unbedingt, ich weiß wer Schweitzer war, zumindest ist mir
Albert bekannt. ;-))
Aber vom Bauernhof meiner Tante kenne ich die "Schweizer", manche würden
einfach Melker dazu sagen.
<g>

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter

Re: [OT] Rechtschreibung Re: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 08.03.2006 17:35:35 von Erich Mathild

"Hans-Peter Popowski" <> wrote:

>Muss ich nicht unbedingt, ich weiß wer Schweitzer war, zumindest ist mir
>Albert bekannt. ;-))

Darauf hätte ich auch selbst kommen können, zu meiner Schulzeit lebte
er ja noch und war nach dem Krieg der einzige Deutsche, auf den wir
stolz zu sein hatten. Inzwischen bin ich gar einer seiner
Berufskollegen.

>Aber vom Bauernhof meiner Tante kenne ich die "Schweizer", manche würden
>einfach Melker dazu sagen.

Aha, Melkerkäse, jetzt ist endlich alles geklärt :-)

"

Gruß
Erich

Re: [OT] Rechtschreibung Re: Trennungsjahr - Abzocke durch den Staat?

am 10.03.2006 10:03:46 von Hans-Peter Popowski

"Erich Mathild" schrieb im Newsbeitrag
news:

Hallo Erich,

> >Muss ich nicht unbedingt, ich weiß wer Schweitzer war, zumindest ist
> >mir Albert bekannt. ;-))

> Darauf hätte ich auch selbst kommen können, zu meiner Schulzeit lebte
> er ja noch und war nach dem Krieg der einzige Deutsche, auf den wir
> stolz zu sein hatten. Inzwischen bin ich gar einer seiner
> Berufskollegen.

dazu kann man nur gratulieren. Aber Du streikst nicht oder? ;-))

> >Aber vom Bauernhof meiner Tante kenne ich die "Schweizer", manche
> > würdeneinfach Melker dazu sagen.

> Aha, Melkerkäse, jetzt ist endlich alles geklärt :-)

Kompliziert wird es dann, wenn der Melker ein Graubündner ist, also eine
Schweizer Schweizer.

> "

Naja, dann hast Du es ja auch bald geschafft und sie ist noch
verhältnismäßig sicher. <g>
Habe meinen Plan vorzeitig erfüllt, allerdings mit immensen Abschlägen.
:-((

Mit freundlichen Grüßen
Hans-passionierter debsleser-Peter