Riester: Minderung der Steuerlast allgemein / bei Verheirateten
am 28.02.2006 23:12:56 von Holger ErkensHallo,
wenn man wie ich mit Ende zwanzig zwecks Promotion temporär im
öffentlichen Dienst arbeitet und damit beim Riestern nicht gerade bis
zur Förderhöchstgrenze einzahlen muss, ergibt sich ja zusätzlich zur
Förderung ein gewisser Steuernachlass für Beiträge, die oberhalb der für
die Höchstförderung nötigen Einzahlung liegen. Schön und gut. Sollte man
während seines Erwerbslebens dann die Höchstgrenze (ca. 52000 Euro?)
überschreiten, verbleibt einem nur die Förderung, da ja keine weiteren
Beiträge zur Minderung der Steuerlast mehr möglich sind. Ist das soweit
richtig?
Dazu würde sich eine weitere Detailfrage stellen. Wenn man nun
verheiratet ist (gemeinsame Veranlagung) und beide einen Riestervertrag
haben, sind die Regeln für den Förderbetrag relativ einfach: 3% bzw. 4%
des Bruttoeinkommens eines jeden bzw. ein Sockelbetrag bei Erwerbslosen.
Wie verhält es sich in diesem Fall dann bei Beiträgen, auf die der
Steuernachlass gewährt wird? Wird zunächst das zu versteuernde Einkommen
beider um den eingezahlten "Überschuss" reduziert, dann
zusammengerechnet und schließlich gesplittet?
Habe dazu leider nichts ergoogeln können. Die verheirateten Riesterer
unter Euch wissen dies aber sicher recht genau, oder?
Ciao und TIA,
Holger