Computer aufrüsten ist das ein GWG ?
am 01.03.2006 18:06:08 von llothar
Hallo,
als Software Entwickler habe ich mehrere Computer die ich brav über 3
Jahre abschreibe. Bei einem will ich jetzt 4 GB Speicher reinsetzen.
Würde 380 Euro kosten. Ist es okay das als GWG zu verrechnen ?
Eventuell sogar 2x da mein Apple auch noch ein Upgrade vertragen
könnte.
Es ja eigentlich kein eigenständig zu nutzenes Wirtschaftsgut ist,
aber ich würde Platten und Speicher schon eher als "Verbrauchsgut"
betrachten selbst wenn die Hardwareanforderungen nicht mehr so stark
steigen.
Re: Computer aufrüsten ist das ein GWG ?
am 01.03.2006 18:29:35 von Uwe Olufs
"llothar" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
Hallo,
als Software Entwickler habe ich mehrere Computer die ich brav über 3
Jahre abschreibe. Bei einem will ich jetzt 4 GB Speicher reinsetzen.
Würde 380 Euro kosten. Ist es okay das als GWG zu verrechnen ?
Eventuell sogar 2x da mein Apple auch noch ein Upgrade vertragen
könnte.
Es ja eigentlich kein eigenständig zu nutzenes Wirtschaftsgut ist,
aber ich würde Platten und Speicher schon eher als "Verbrauchsgut"
betrachten selbst wenn die Hardwareanforderungen nicht mehr so stark
steigen.
Der Speicher ist selbständig nicht nutzbar.
Daher kein GWG.
Uwe
Re: Computer aufrüsten ist das ein GWG ?
am 01.03.2006 18:36:34 von llothar
Okay und wenn ich den in den Rechner einsetzte dessen Abschreibungszeit
in diesem Jahr endet. Es ist dann zwar kein GWG aber endet das nicht
die Nutzungsdauer mit der des Rechners in dem der sitzt ?
Wenn ich bei EBay für 20 Euro einen alten Rechner kaufe (mache ich
manchmal sogar tatsächlich) und den Speicher dort einbaue. komme ich
auf 400 Euro. Dann wäre das Gesamtpaket doch ein GWG oder kann ich die
beiden Rechnungen (von unterschiedlichen Personen) nicht zusammenlegen.?
Re: Computer aufrüsten ist das ein GWG ?
am 02.03.2006 16:56:29 von Uwe Olufs
"llothar" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
Wenn ich bei EBay für 20 Euro einen alten Rechner kaufe (mache ich
manchmal sogar tatsächlich) und den Speicher dort einbaue. komme ich
auf 400 Euro. Dann wäre das Gesamtpaket doch ein GWG oder kann ich die
beiden Rechnungen (von unterschiedlichen Personen) nicht zusammenlegen.?
Klar doch.
Uwe