Einnahmen Überschuss in welchem Zeitraum?
Einnahmen Überschuss in welchem Zeitraum?
am 02.03.2006 18:39:02 von nospam
Hallo Zusammen,
ich mach das erste mal meine Steuer für mein Nebengewerbe selbst.
Nun würde mich interessieren, was genau in die Einnahmen / Ausgaben gehört.. genau gesagt Zeitlich...
Gelten alle Rechnungen (Rechnungsdatum) welche vom 1.1 bis einsch. 31.12 ???
oder gilt das Buchungsdatum auf meinem Konto? (hier auch wieder 1.1 bis 31.12 ???
Bis jetzt hatte ich immer die Rechungsdaten genommen...
Und wenn Buchungsdatum.. ich hab normalerweisse ein eigenes Konto für das Geschäft, nur wird z.b. Telefon von meinem
Privatkonto abgebucht.. kann das Probleme machen?
Ach ja.. ich hab keine GmbH oder ähnliches..
Danke schonmal vorab
Gruß
Markus
Re: Einnahmen Überschuss in welchem Zeitraum?
am 02.03.2006 19:13:13 von Thomas Feldmann
Am Sun, 2 Mar 2006 17:39:2 GMT schrieb :
> Gelten alle Rechnungen (Rechnungsdatum) welche vom 1.1 bis einsch. 31.12 ???
Wenn du keine Ist-Versteurung beantragt hast.
Das Geschäftsjahr ist _normalerweise_ das Kalenderjahr.
> oder gilt das Buchungsdatum auf meinem Konto? (hier auch wieder 1.1 bis 31.12 ???
Wenn du Ist-Versteurung beantragt hast gilt das Datum des Geldübergangs.
> Bis jetzt hatte ich immer die Rechungsdaten genommen...
je nach dem...
> nur wird z.b. Telefon von meinem Privatkonto abgebucht.. kann das Probleme machen?
wegen des Kontos nicht.
Thomas
Re: Einnahmen Überschuss in welchem Zeitraum?
am 02.03.2006 19:25:05 von nospam
> > Gelten alle Rechnungen (Rechnungsdatum) welche vom 1.1 bis einsch. 31.12 ???
> Wenn du keine Ist-Versteurung beantragt hast.
> Das Geschäftsjahr ist _normalerweise_ das Kalenderjahr.
>
> > oder gilt das Buchungsdatum auf meinem Konto? (hier auch wieder 1.1 bis 31.12 ???
> Wenn du Ist-Versteurung beantragt hast gilt das Datum des Geldübergangs.
Ich habe nichts beantragt... (mach auch die Steuer nur einmal jährlich..)
das heisst also, dass ich so weiter machen kann und die Buchungstage (auf Konto) nicht beachten muss?!
Für mich gilt also das Rechnungsdatum?
Danke
Markus
Re: Einnahmen Überschuss in welchem Zeitraum?
am 02.03.2006 20:33:57 von Eric Lorenz
Thomas Feldmann schrieb leider nicht richtig:
>> Gelten alle Rechnungen (Rechnungsdatum) welche vom 1.1 bis einsch. 31.12 ???
> Wenn du keine Ist-Versteurung beantragt hast.
> Das Geschäftsjahr ist _normalerweise_ das Kalenderjahr.
Kann es sein, das du Einkommensteuer (§ 11 EStG) und Versteuerung nach
vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) durcheinander bringst?
> Wenn du Ist-Versteurung beantragt hast gilt das Datum des Geldübergangs.
Umsatzsteuerlich!!! Sonst gilt ESt das Zufluß-/Abflußprinzip!
Unterschied und Verfahrensweisen klar?
Eric
Re: Einnahmen Überschuss in welchem Zeitraum?
am 02.03.2006 20:36:35 von Eric Lorenz
schrieb:
> Ich habe nichts beantragt... (mach auch die Steuer nur einmal jährlich..)
> das heisst also, dass ich so weiter machen kann und die Buchungstage (auf Konto) nicht beachten muss?!
> Für mich gilt also das Rechnungsdatum?
Er hat leider die USt und die ESt durcheinander geworfen.
Deine Frage zielt auf die ESt. Danach gilt bei einer EÜR das sogenannte
Zufluß/ Abflußprinzip. Beantragt werden muss da nischt!
Für bestimmte Sachen gibt es kleinere Ausnahmen (Anlagevermögen u.ä.)
Eric
Re: Einnahmen Überschuss in welchem Zeitraum?
am 02.03.2006 21:13:14 von Thomas Feldmann
Am Thu, 02 Mar 2006 20:33:57 +0100 schrieb Eric Lorenz:
> Kann es sein, das du Einkommensteuer (§ 11 EStG) und Versteuerung nach
> vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) durcheinander bringst?
Ueps :)
>> Wenn du Ist-Versteurung beantragt hast gilt das Datum des Geldübergangs.
>
> Umsatzsteuerlich!!! Sonst gilt ESt das Zufluß-/Abflußprinzip!
> Unterschied und Verfahrensweisen klar?
Ja, ich habs durcheinandergewürfelt.
Wie komm ich blos zu solch dämlicher Aussage? Ich mach das doch schon
jahrelang richtig! Danke für den Anschiss, hab ich mir verdient :(
Thomas
Re: Einnahmen Überschuss in welchem Zeitraum?
am 02.03.2006 21:41:50 von Eric Lorenz
Thomas Feldmann schrieb:
> Wie komm ich blos zu solch dämlicher Aussage? Ich mach das doch schon
> jahrelang richtig! Danke für den Anschiss, hab ich mir verdient :(
Gern geschehen! Gehört zum Service!
Eric
Re: Einnahmen Überschuss in welchem Zeitraum?
am 02.03.2006 21:46:42 von Martin Hentrich
On Sun, 2 Mar 2006 17:39:2 GMT, wrote:
>oder gilt das Buchungsdatum auf meinem Konto?=20
Ja.
Martin
Re: Einnahmen Überschuss in welchem Zeitraum?
am 02.03.2006 22:12:33 von Thomas Feldmann
Am Sun, 2 Mar 2006 18:25:5 GMT schrieb :
> Ich habe nichts beantragt...
Entschuldigung, hab gerade etwas durcheinandergewürfelt. Natürlich ist, wie
Eric schon schrieb, für die Einkommensteuer nichts zu beantragen.
> das heisst also, dass ich so weiter machen kann und die Buchungstage (auf Konto) nicht beachten muss?!
> Für mich gilt also das Rechnungsdatum?
Einkommensteuer: Einnahmen und Ausgaben gehoren zu dem Jahr bzw. Monat, in
dem sie wirklich geflossen sind.
Du ermittelst deinen Gewinn mit einer EÜR für ein Kalenderjahr. Du buchst
den Tag des Geldübergangs, also der Tag der Wertstellung auf deinem Konto.
Wenn du eine Rechnung von 2005 erst 2006 bezahlt bekommst, musst du die
auch erst in der EÜR 2006 buchen. Den Jahresgewinn trägst du dann in dein
Einkommensteuerformular ein.
Thomas
Re: Einnahmen Überschuss in welchem Zeitraum?
am 02.03.2006 22:13:06 von Thomas Feldmann
Am Thu, 02 Mar 2006 20:33:57 +0100 schrieb Eric Lorenz:
Hi Eric,
ich lese gerade nochmal:
>> [..] das Datum des Geldübergangs.
> [..] das Zufluß-/Abflußprinzip!
> Unterschied [..] klar?
Nein, :) für mich sind diese Begriffe gleichbedeutend.
Als EÜR- Macher und USt- IstVersteuerer ist für mich das der selbe schöne
Tag.
Thomas
Re: Einnahmen Überschuss in welchem Zeitraum?
am 02.03.2006 22:40:18 von Eric Lorenz
Thomas Feldmann schrieb:
> Als EÜR- Macher und USt- IstVersteuerer ist für mich das der selbe schöne
> Tag.
Ok, dann überlege mal:
Wie werde ich IST-Versteuerer? Wie mache ich EÜR? Welche Grenzen sind zu
beachten? Wie sieht das mit Anlagevermögen und Abschreibung aus etc.
Deine Aussage sorgte einfach nur für eine gewisse Verwirrung!
Eric