Aufwandserstattung vom Verein - Einnahme?
Aufwandserstattung vom Verein - Einnahme?
am 03.03.2006 10:11:46 von staszek.g
Hallo,
ich habe folgende Fragen:
ich bin freiberuflich tätig und mehrwertsteuerpflichtig.
Voriges Jahr war ich für meinen Berufsverband mit dem Auto
unterwegs. Das Auto ist Betriebsvermögen, ich führe Fahrtenbuch und
habe diese Fahrt als dienstlich deklariert.
Dafür habe ich vom Verband eine Kostenerstattung nach Bahntarif
(110 EUR) und ein Tagegeld von 50 EUR bekommen.
Der Verband ist nicht MWSt.-pflichtig.
Nun meine Fragen:
1. Wenn ich diese Kostenerstattung von 110 EUR verbuche - buche ich
sie mit Mehrwertsteuer oder ohne?
2. Gehört das Tagegeld auch in die Einnahmen oder muss es nicht in
die Buchhaltung? Wenn ja - wohin und ist da MWSt. drin oder nicht?
TIA
MfG
Stanislaw
Re: Aufwandserstattung vom Verein - Einnahme?
am 03.03.2006 17:04:38 von Achim Waldek
Am Fri, 03 Mar 2006 10:11:46 +0100 schrieb :
> Hallo,
> ich habe folgende Fragen:
> ich bin freiberuflich tätig und mehrwertsteuerpflichtig.
na ala. Dann musst Du auf Deine Dienstleistungen Umsatzsteuer
draufschlagen, darfst aber Vorsteuer abziehen.
> Voriges Jahr war ich für meinen Berufsverband mit dem Auto
> unterwegs. Das Auto ist Betriebsvermögen, ich führe Fahrtenbuch und
> habe diese Fahrt als dienstlich deklariert.
> Dafür habe ich vom Verband eine Kostenerstattung nach Bahntarif
> (110 EUR) und ein Tagegeld von 50 EUR bekommen.
> Der Verband ist nicht MWSt.-pflichtig.
Na also. Dann ergibt sich Teil 1 Deiner Frage doch von selbst, oder?
Ich bin nebenberuflich auch als Dozent tätig- Die BA ist nicht
Umsatzsteuerpflichtig, also kriege ich das Honorar ohne Umsatzsteuer.
> Nun meine Fragen:
> 1. Wenn ich diese Kostenerstattung von 110 EUR verbuche - buche ich
> sie mit Mehrwertsteuer oder ohne?
> 2. Gehört das Tagegeld auch in die Einnahmen oder muss es nicht in
> die Buchhaltung? Wenn ja - wohin und ist da MWSt. drin oder nicht?
Wohin - KA- Warum Bilanzierst Du als Freiberufler? Umsatzsteuer - nein,
nicht notwendig. In der Voranmeldung trägst Du die Einnahmen aber trotzdem
ein. Da gibbet ne Zeile für.
Gruß
Re: Aufwandserstattung vom Verein - Einnahme?
am 03.03.2006 18:06:29 von Florian Kleinmanns
Achim Waldek <> schrieb:
>Ich bin nebenberuflich auch als Dozent tätig- Die BA ist nicht
>Umsatzsteuerpflichtig, also kriege ich das Honorar ohne Umsatzsteuer.
Die Umsatzsteuerpflicht richtet sich nach dem Status des Leistenden,
nicht nach dem des Leistungsempfängers.
Grüße
Florian
--
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Re: Aufwandserstattung vom Verein - Einnahme?
am 03.03.2006 18:23:54 von Achim Waldek
Am Fri, 03 Mar 2006 18:06:29 +0100 schrieb Florian Kleinmanns:
> Achim Waldek <> schrieb:
>>Ich bin nebenberuflich auch als Dozent tätig- Die BA ist nicht
>>Umsatzsteuerpflichtig, also kriege ich das Honorar ohne Umsatzsteuer.
>
> Die Umsatzsteuerpflicht richtet sich nach dem Status des Leistenden,
> nicht nach dem des Leistungsempfängers.
>
> Grüße
> Florian
Stimmet - die BA Honorare sind nach §4 Nr21 Umsatzsteuerfrei.
ndere Baustelle.
Deshalb ziehe ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.
Entweder der Op verlangt einen Nachschlag oder er muss die Umsatzsteuer
herausrechnen.
Gruß
Re: Aufwandserstattung vom Verein - Einnahme?
am 03.03.2006 22:26:36 von axbnospamatall
Am Fri, 03 Mar 2006 10:11:46 +0100, schrieb :
>Hallo,
>ich habe folgende Fragen:
>ich bin freiberuflich tätig und mehrwertsteuerpflichtig.
Nur Umsätze sind umsatzsteuerpflichtig, keine Menschen.
>Voriges Jahr war ich für meinen Berufsverband mit dem Auto
>unterwegs. Das Auto ist Betriebsvermögen, ich führe Fahrtenbuch und
>habe diese Fahrt als dienstlich deklariert.
>Dafür habe ich vom Verband eine Kostenerstattung nach Bahntarif
>(110 EUR) und ein Tagegeld von 50 EUR bekommen.
>Der Verband ist nicht MWSt.-pflichtig.
>
>Nun meine Fragen:
>1. Wenn ich diese Kostenerstattung von 110 EUR verbuche - buche ich
>sie mit Mehrwertsteuer oder ohne?
Evtl. steuerfrei nach § 4 Nr. 26 b) UStG
>2. Gehört das Tagegeld auch in die Einnahmen oder muss es nicht in
>die Buchhaltung? Wenn ja - wohin und ist da MWSt. drin oder nicht?
Da die Tätigkeit im Berufsverband vermutlich im Zusammenhang mit der
freiberuflichen Tätigkeit ausgeübt wird, also Gewinnerzielungsabsicht
vorliegt, liegen sonstige betriebliche Erträge vor.
Grüße
Axel
Re: Aufwandserstattung vom Verein - Einnahme?
am 05.03.2006 00:24:49 von staszek.g
On Fri, 3 Mar 2006 18:23:54 +0100, Achim Waldek wrote:
>Am Fri, 03 Mar 2006 18:06:29 +0100 schrieb Florian Kleinmanns:
>
>> Achim Waldek <> schrieb:
>>>Ich bin nebenberuflich auch als Dozent tätig- Die BA ist nicht
>>>Umsatzsteuerpflichtig, also kriege ich das Honorar ohne Umsatzsteuer.
>>
>> Die Umsatzsteuerpflicht richtet sich nach dem Status des Leistenden,
>> nicht nach dem des Leistungsempfängers.
>>
>> Grüße
>> Florian
>
>Stimmet - die BA Honorare sind nach §4 Nr21 Umsatzsteuerfrei.
>ndere Baustelle.
>Deshalb ziehe ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.
>Entweder der Op verlangt einen Nachschlag oder er muss die Umsatzsteuer
>herausrechnen.
>Gruß
Wie Axel schon gemeint hat, dürften meine Reisekostenerstattung und
Tagegeld gem. § 4 Nr. 26 b) UStG steuerfrei sein.
§ 4 UStG
Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei:
[...]
26. die ehrenamtliche Tätigkeit,
b) wenn das Entgelt für diese Tätigkeit nur in Auslagenersatz und
einer angemessenen Entschädigung für Zeitversäumnis besteht;
Stanislaw