Versteuerung und Sozialbeiträge bei Einlösung von Optionen

Versteuerung und Sozialbeiträge bei Einlösung von Optionen

am 04.03.2006 10:55:53 von Papapeti

Hallo,

ich hatte von meinem Arbeitgeber einige Firmen-Optionen erhalten.
Aufgrund eines Eigentümerwechsels wurden die zugrunde liegenden Aktien
vom Markt genommen und ich erhielt ein Barabfindungsangebot über die
Optionen. Soweit so gut.
Meine Firma zahlte diese Barabfindung nur leider über den
Gehaltszettel aus und zog die normale Einkommenssteuer und einen
entsprechenden RV+AV Beitrag ab. Nun blieb nicht mehr viel übrig.
Nun ist meine Frage, ob die Auszahlung einer solchen Barabfindung über
den Gehaltszettel zusammen mit dem normalen Gehalt zulässig ist. Ich
hatte erwartet, dass meine Firma das ganze als Kapitaleinkommen wertet
und entsprechend steuerlich berücksichtigt, da ja die Barabfindung ein
Erlös aus einer Kapitalanlage ist und kein Gehalt meines Arbeitgebers.
Sehe ich das falsch? Am meisten ärgert mich, dass ich auf das geld
RV+AV Beiträge zahlen muss.
Wie seht ihr das? Habe ich eine Chance, Einspruch einzulegen?

Peter.

Re: Versteuerung und Sozialbeiträge bei Einlösung von Optionen

am 04.03.2006 11:04:04 von Martin Hentrich

On 4 Mar 2006 01:55:53 -0800, "Papapeti" <> wrote:

>Meine Firma zahlte diese Barabfindung nur leider über den
>Gehaltszettel aus und zog die normale Einkommenssteuer...

*Lohnsteuer*

doch wohl als Einmalzahlung nach der Jahrestabelle, wie auch bei
Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

>... und einen
>entsprechenden RV+AV Beitrag ab. Nun blieb nicht mehr viel übrig.

Nanana, dann kann die Summe auch nicht hoch gewesen sein.

>Nun ist meine Frage, ob die Auszahlung einer solchen Barabfindung über
>den Gehaltszettel zusammen mit dem normalen Gehalt zulässig ist. Ich
>hatte erwartet, dass meine Firma das ganze als Kapitaleinkommen wertet

Wieso solte das ein solches sein?

>und entsprechend steuerlich berücksichtigt, da ja die Barabfindung ein
>Erlös aus einer Kapitalanlage ist...

Ach, ist es das?

>... und kein Gehalt meines Arbeitgebers.
>Sehe ich das falsch?

Steuerlich hätte das übrigens keinerlei Auswirkung. IANAL

>Am meisten ärgert mich, dass ich auf das geld
>RV+AV Beiträge zahlen muss.

Ach. Soviel kann das doch gar nicht sein, lediglich nis zur im Monat
kumulierten Beitragsbessungsgrenze, soweit noch nicht durch das gehalt
ausgeschöpft. Um welche Summe geht es überhaupt?

Martin