Wie hoch sind Fahrtkosten bei Arztbesuch anzusetzen?
am 05.03.2006 08:38:25 von Rainer ilgmannDie Kosten der Fahrt zum Arzt können steuermindernd geltend gemacht werden.
Gibt es einen regulären Kilometersatz?
Vielen Dank.
Gruß
Ri
Die Kosten der Fahrt zum Arzt können steuermindernd geltend gemacht werden.
Gibt es einen regulären Kilometersatz?
Vielen Dank.
Gruß
Ri
On Sun, 5 Mar 2006 08:38:25 +0100, "Rainer ilgmann"
<> wrote:
>Die Kosten der Fahrt zum Arzt können steuermindernd geltend gemacht =
werden.
>Gibt es einen regulären Kilometersatz?
Wie wäre es mit den *tatsächlich* entspandenen Kosten? Oder mit der
üblichen km-Pauschale?
Beachte den zumutbaren Aufwand bei außergewöhnlicher Belastung!
Erst darüber wird die Steuer gemindert!
Martin
"Martin Hentrich" <> wrote in message
news:
On Sun, 5 Mar 2006 08:38:25 +0100, "Rainer ilgmann"
<> wrote:
>Die Kosten der Fahrt zum Arzt können steuermindernd geltend gemacht werden.
>Gibt es einen regulären Kilometersatz?
Wie wäre es mit den *tatsächlich* entspandenen Kosten? Oder mit der
üblichen km-Pauschale?
Beachte den zumutbaren Aufwand bei außergewöhnlicher Belastung!
Erst darüber wird die Steuer gemindert!
Martin
Es war eine Fahrt zu einer Spezialklinik, die 660 km entfernt war - eine
Fahrt.
Nicht gerade alltäglich, drum die Frage.
Gruß
Ri
Martin Hentrich wrote:
> On Sun, 5 Mar 2006 08:38:25 +0100, "Rainer ilgmann"
>> Die Kosten der Fahrt zum Arzt können steuermindernd geltend gemacht
>> werden. Gibt es einen regulären Kilometersatz?
>
> Wie wäre es mit den *tatsächlich* entspandenen Kosten? Oder mit der
> üblichen km-Pauschale?
> Beachte den zumutbaren Aufwand bei außergewöhnlicher Belastung!
Wie hoch ist dieser Aufwand? Wo kann man dazu was nachlesen?
Peter
On Sun, 5 Mar 2006 20:21:01 +0100, "Peter Kern" <>
wrote:
>Martin Hentrich wrote:
>> Beachte den zumutbaren Aufwand bei außergewöhnlicher Belastung!
>
>Wie hoch ist dieser Aufwand? Wo kann man dazu was nachlesen?
=A733 EStG:
Martin
Martin Hentrich wrote:
>>> Beachte den zumutbaren Aufwand bei außergewöhnlicher Belastung!
>> Wie hoch ist dieser Aufwand? Wo kann man dazu was nachlesen?
> §33 EStG:
>
>
DANKE!
Aber das bedeutet auch, das ein unehelicher Papa, der mit seinem Kind
unterwegs ist und selbiges nicht auf der Steuerkarte eingetragen ist, die
Arschkarte gezogen hat, nur weil das FA seit Jahren die Eintragung immer
wieder nicht durchführt.
Immerhin wird mein Sohn seit 10 Jahren nicht auf der Steuerkarte
eingetragen - trotz mehrfach und in dreifacher Ausführung im Original
eingereichter Anträge. Nein die Mutter hat nur ein 1/2 Kind und bekommt auch
nicht mehr...
Peter
"Peter Kern" <> schrieb:
>Aber das bedeutet auch, das ein unehelicher Papa, der mit seinem Kind
>unterwegs ist und selbiges nicht auf der Steuerkarte eingetragen ist, die
>Arschkarte gezogen hat, nur weil das FA seit Jahren die Eintragung immer
>wieder nicht durchführt.
Erstens ist nicht das FA, sondern die Gemeinde für die Eintragungen auf
der Lohnsteuerkarte zuständig.
Zweitens kommt es bei der Veranlagung zur Einkommensteuer insoweit nicht
auf die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte an, sondern auf die
tatsächlichen Verhältnisse.
Grüße
Florian
--
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Hallo,
Florian Kleinmanns wrote:
>> ist, die Arschkarte gezogen hat, nur weil das FA seit Jahren die
>> Eintragung immer wieder nicht durchführt.
> Erstens ist nicht das FA, sondern die Gemeinde für die Eintragungen
> auf der Lohnsteuerkarte zuständig.
So soll es sein. Aber ist es nicht. Ich selbst habe sehrwohl die Unterlagen
für die Übertragung für 2 Kinder auf die Steuerkarte (2x 1/2) beim Finanzamt
ausfüllen müssen - wie gesagt dreimal im Original pro Kind - und das EMA
beruft sich auch nur auf Daten, die sie vom FA bekommen. Zumindest hier
klappt das aber nicht, da der Punkt "auch für Folgejahre" angekreuzt war und
das seit 10 Jahren nicht funktioniert.
> Zweitens kommt es bei der Veranlagung zur Einkommensteuer insoweit
> nicht auf die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte an, sondern auf die
> tatsächlichen Verhältnisse.
Na dann werd ich mal...
danke für den Hinweis!
Peter
Peter Kern wrote:
> Martin Hentrich wrote:
>>>> Beachte den zumutbaren Aufwand bei außergewöhnlicher Belastung!
>>> Wie hoch ist dieser Aufwand? Wo kann man dazu was nachlesen?
>> §33 EStG:
>>
>>
>
> DANKE!
> Aber das bedeutet auch, das ein unehelicher Papa, der mit seinem Kind
> unterwegs ist und selbiges nicht auf der Steuerkarte eingetragen ist, die
> Arschkarte gezogen hat, nur weil das FA seit Jahren die Eintragung immer
> wieder nicht durchführt.
> Immerhin wird mein Sohn seit 10 Jahren nicht auf der Steuerkarte
> eingetragen - trotz mehrfach und in dreifacher Ausführung im Original
> eingereichter Anträge. Nein die Mutter hat nur ein 1/2 Kind und bekommt auch
> nicht mehr...
>
Also das eine hat mit dem anderen nun aber gar nichts zu tun.
Wegen des Nicht-Vorhandenen 1/2 Kindes würde ich mal bei
der ausstellenden Gemeine vorsteliug werden.
Wegen den Fahrtkosten zum Arzt: Es ist egal, ob diese Kosten
für das Kind oder einen selber waren, diese *realen* Kosten
sind aufführbar/ansetzbar/wieauchimmerjemandesbenamsenmöchte
Zum Rest siehe Posting von Rainer Ilgmann.