Q: Richtig buchen - Lieferung & Rechnung im Jahreswechsel
Q: Richtig buchen - Lieferung & Rechnung im Jahreswechsel
am 05.03.2006 20:19:06 von Peter Kern
Hallo,
mal eine sicher einfach zu beantwortende Frage...
Ich bekomme am 3. Januar 2006 eine Warenlieferung, die am 17.12.2005
(Rechnungsdatum) zusammengestellt und versandt wurde.
Die Ware wird per Nachnahme bei Abnahme am 03.01.2006 bar beim Postboten
bezahlt.
Wo buche ich Rechnung und Zahlung (terminiert) hin? Beides in 2006?
(Sollversteuerung - EÜR)
Peter
Re: Q: Richtig buchen - Lieferung & Rechnung im Jahreswechsel
am 05.03.2006 21:17:35 von axbnospamatall
Am Sun, 5 Mar 2006 20:19:06 +0100, schrieb "Peter Kern"
<> :
>Wo buche ich Rechnung und Zahlung (terminiert) hin? Beides in 2006?
>(Sollversteuerung - EÜR)
Als EÜ-Rechner buchst Du keine Rechnungen sondern nur die Zahlungen.
Grüße
Axel
Re: Q: Richtig buchen - Lieferung & Rechnung im Jahreswechsel
am 05.03.2006 21:33:36 von Peter Kern
Hallo,
Axel Böhm wrote:
> Am Sun, 5 Mar 2006 20:19:06 +0100, schrieb "Peter Kern"
>> Wo buche ich Rechnung und Zahlung (terminiert) hin? Beides in 2006?
>> (Sollversteuerung - EÜR)
>
> Als EÜ-Rechner buchst Du keine Rechnungen sondern nur die Zahlungen.
Wenn da meine Einstellung offensichtlich dahingehend stimmt, frage ich mich
ernsthaft, warum man sich den Buchhaltungsservice noch antut
Schema F scheint bei denen an der Tagesordnung zu sein...
Ok. erweitern wir die Frage:
Was passiert, wenn aus der EÜR eine Bilanz werden soll und der
Einzelunternehmer sich dazu entschliesst, seine Buchhaltung auszulagern und
durch ein Buchhaltungsbüro erledigen lässt. Der Gesamtumsatz liegt unter
100K EU / JAHR
Zusatzfrage: Was bringt es dem Unternehmen in Bezug auf die zu zahlende
Umsatzsteuer im alten / neuen Geschäftsjahr?
Peter
Re: Q: Richtig buchen - Lieferung & Rechnung im Jahreswechsel
am 05.03.2006 23:15:00 von Martin Schoenbeck
Hallo Axel,
Axel Böhm schrieb:
> Als EÜ-Rechner buchst Du keine Rechnungen sondern nur die Zahlungen.
Auch, wenn ich vorsteuerabzugsberechtigt bin und die Vorsteuer nicht nur
Erdnüsse sind?
Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Re: Q: Richtig buchen - Lieferung & Rechnung im Jahreswechsel
am 05.03.2006 23:22:11 von Andreas Gumtow
"Peter Kern" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Hallo,
>
> Axel Böhm wrote:
> > Am Sun, 5 Mar 2006 20:19:06 +0100, schrieb "Peter Kern"
> >> Wo buche ich Rechnung und Zahlung (terminiert) hin? Beides in 2006?
> >> (Sollversteuerung - EÜR)
> >
> > Als EÜ-Rechner buchst Du keine Rechnungen sondern nur die Zahlungen.
und behälst alle offenen Eingangs- und Ausgangsrechnungen immer aktuell im
Auge...
> Wenn da meine Einstellung offensichtlich dahingehend stimmt, frage ich
mich
> ernsthaft, warum man sich den Buchhaltungsservice noch antut
> Schema F scheint bei denen an der Tagesordnung zu sein...
Weil das Schema F auch bei EÜR funktioniert und sogar noch einen Service
ermöglicht... nämlich eine OP Liste für alle offenen Eingangs- und
Ausgangsrechnungen. Und zudem spart es ein paar Sekunden, weil der
Mitarbeiter sich nicht umstellen muß.
> Ok. erweitern wir die Frage:
> Was passiert, wenn aus der EÜR eine Bilanz werden soll und der
> Einzelunternehmer sich dazu entschliesst, seine Buchhaltung auszulagern
und
> durch ein Buchhaltungsbüro erledigen lässt. Der Gesamtumsatz liegt unter
> 100K EU / JAHR
Dann macht man einen wunderschönen Wechsel der Gewinnermittlungsart mit
Hinzurechnungen und Abzügen die dafür sorgen, daß der Gewinn in den Jahren
stimmt.
> Zusatzfrage: Was bringt es dem Unternehmen in Bezug auf die zu zahlende
> Umsatzsteuer im alten / neuen Geschäftsjahr?
Vorsteuer abzugsfähig (ordnungsgemäße Rechnung sei gegeben) § 15 UStG:
Rechnung + Leistung oder Rechnung + Zahlung.
Bei Rechnung + Zahlung stimmt es mit der Zahlungsverbuchung überein... bei
Rechnung + Leistung hat man 1 Monat Kredit (bei monatlicher UStVA) oder auch
länger.
Bitte dreifachen Kotau vorm Finanzamt und dem Lieferanten nicht vergessen...
:-)
Re: Q: Richtig buchen - Lieferung & Rechnung im Jahreswechsel
am 07.03.2006 23:32:12 von axbnospamatall
Am Sun, 5 Mar 2006 23:15:00 +0100, schrieb Martin Schoenbeck
<> :
>Hallo Axel,
>
>Axel Böhm schrieb:
>
>> Als EÜ-Rechner buchst Du keine Rechnungen sondern nur die Zahlungen.
>
>Auch, wenn ich vorsteuerabzugsberechtigt bin und die Vorsteuer nicht nur
>Erdnüsse sind?
Ja. Dabei kann die USt-Voranmeldung durchaus vom Buchungsstand
abweichen.
Grüße
Axel
Re: Q: Richtig buchen - Lieferung & Rechnung im Jahreswechsel
am 07.03.2006 23:35:32 von axbnospamatall
Am Sun, 5 Mar 2006 23:22:11 +0100, schrieb "Andreas Gumtow"
<> :
>> > Als EÜ-Rechner buchst Du keine Rechnungen sondern nur die Zahlungen.
>
>und behälst alle offenen Eingangs- und Ausgangsrechnungen immer aktuell im
>Auge...
Sollte man generell machen.
99 % der EÜ-Rechner buchen die Rechnungen sowieso lange nachdem sie
bezahlt wurden. Daher ist die Frage, ob man sinnvollerweise schon die
erhaltene Rechnung bucht eher unerheblich.
Grüße
Axel
Re: Q: Richtig buchen - Lieferung & Rechnung im Jahreswechsel
am 08.03.2006 09:35:18 von Martin Schoenbeck
Hallo Axel,
Axel Böhm schrieb:
> Ja. Dabei kann die USt-Voranmeldung durchaus vom Buchungsstand
> abweichen.
Das ist natürlich wirklich hochgradig sinnvoll. Spart ja auch viel Arbeit
dann.
Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Re: Q: Richtig buchen - Lieferung & Rechnung im Jahreswechsel
am 08.03.2006 11:10:58 von Matthias Hanft
Axel Böhm schrieb:
> 99 % der EÜ-Rechner buchen die Rechnungen sowieso lange nachdem sie
> bezahlt wurden. Daher ist die Frage, ob man sinnvollerweise schon die
> erhaltene Rechnung bucht eher unerheblich.
Naja. Wenn man sie gleich buchen würde, hätte man u.U. den Vorsteuer-
abzug schon früher...
(Sollte die Fibu-Software natürlich abkönnen - nicht daß die bei der
Zahlung die Vorsteuer dann _nochmals_ bucht... :-)
Gruß Matthias.
Re: Q: Richtig buchen - Lieferung & Rechnung im Jahreswechsel
am 08.03.2006 20:35:40 von Eric Lorenz
Axel Böhm schrieb:
>>> Als EÜ-Rechner buchst Du keine Rechnungen sondern nur die Zahlungen.
>> Auch, wenn ich vorsteuerabzugsberechtigt bin und die Vorsteuer nicht nur
>> Erdnüsse sind?
>
> Ja. Dabei kann die USt-Voranmeldung durchaus vom Buchungsstand
> abweichen.
Grundlage?
Eric
Re: Q: Richtig buchen - Lieferung & Rechnung im Jahreswechsel
am 08.03.2006 20:49:09 von axbnospamatall
Am Wed, 08 Mar 2006 20:35:40 +0100, schrieb Eric Lorenz
<> :
>> Ja. Dabei kann die USt-Voranmeldung durchaus vom Buchungsstand
>> abweichen.
>
>Grundlage?
Andersherum: Welche Grundlage gibt es, dass der Buchungsstand mit der
USt-VA übereinstimmen muss?
Grüße
Axel