Kindergeld-Anspruch

Kindergeld-Anspruch

am 05.03.2006 20:34:22 von Michael Hotjakov

Hallo NG,

glaube irgendwo gelesen zu haben, dass bei der Berechnung des Einkommens des
über 18 Jahre altes Kindes von seinen Einkünften z.B. nicht nur den
AN-Pauschbetrag 920 Euronen, sondern auch den AN-Anteil an
Gesamtsozialversicherung in Abzug gebracht werden kann, um dann die Grenze
für den Anspruch auf KG-Zahlung (>7680 Euronen) zu erwirken.

Wer kennt das entspr. BFH-Urteil oder BMF-Schreiben ?

Gruß
Michael

Re: Kindergeld-Anspruch

am 05.03.2006 20:43:05 von Florian Kleinmanns

"Michael Hotjakov" <> schrieb:
>glaube irgendwo gelesen zu haben, dass bei der Berechnung des Einkommens des
>über 18 Jahre altes Kindes von seinen Einkünften z.B. nicht nur den
>AN-Pauschbetrag 920 Euronen, sondern auch den AN-Anteil an
>Gesamtsozialversicherung in Abzug gebracht werden kann, um dann die Grenze
>für den Anspruch auf KG-Zahlung (>7680 Euronen) zu erwirken.
>
>Wer kennt das entspr. BFH-Urteil oder BMF-Schreiben ?

BFH III R 34/05. Das ist aber ein Beschluss, kein Urteil. ;-)

Wahrscheinlich ist die Lektüre von BVerfG 2 BvR 167/02 zielführender.

Grüße
Florian
--
Mail to the "From" address will be silently discarded. Use the
"Reply-To" address only.

Re: Kindergeld-Anspruch

am 08.03.2006 21:51:49 von Meer

Beschluss des BVerfG vom 11.01.2005, Az: 2 BvR167/02. Nach diesem Urteil
sind bei der Prüfung, ob der Jahresgrenzbetrag i.H.v. 7680 Euro nach § 32
Abs. 4, Satz 2 EStG überschritten ist, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung von den Bruttoeinkünften und Bezügen des Kindes
abzuziehen. Außerdem sind vom Bruttolohn natürlich die
Werbungskostenpauschale i.H.v. 920 Euro bzw. die tatsächlichen
Werbungskosten abzuziehen. Wird der Grenzwert unterschritten, besteht auch
bei Kindern über 18 Jahre weiterhin Anspruch auf Kindergeld.





"Florian Kleinmanns" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> "Michael Hotjakov" <> schrieb:
>>glaube irgendwo gelesen zu haben, dass bei der Berechnung des Einkommens
>>des
>>über 18 Jahre altes Kindes von seinen Einkünften z.B. nicht nur den
>>AN-Pauschbetrag 920 Euronen, sondern auch den AN-Anteil an
>>Gesamtsozialversicherung in Abzug gebracht werden kann, um dann die Grenze
>>für den Anspruch auf KG-Zahlung (>7680 Euronen) zu erwirken.
>>
>>Wer kennt das entspr. BFH-Urteil oder BMF-Schreiben ?
>
> BFH III R 34/05. Das ist aber ein Beschluss, kein Urteil. ;-)
>
> Wahrscheinlich ist die Lektüre von BVerfG 2 BvR 167/02 zielführender.
>
> Grüße
> Florian
> --
> Mail to the "From" address will be silently discarded. Use the
> "Reply-To" address only.