Netto-Rechnung
am 06.03.2006 16:03:14 von Christian Barth
Hallo Zusammen,
hab' da neulich eine "Netto-Rechnung" von einem deutschen Grosshändler
erhalten ("Zahlbar 14 Tage netto"). Wie soll ich das verbuchen? Als "EU
umsatzsteuerfrei mit VSt-Abzug 16%"? Sorry für die Frage, aber ich bin kein
gelernter Buchhalter und hab immer gelesen, dass eine Rechnung brutto
bezahlt wird, und ich davon dann die VSt abziehen kann. Wenn ich nun damit
weg komme, dass ich netto bezahlen und der Grosshändler die Steuer direkt
bezahlt, würde das mein Konto natürlich entlasten.
Ich verwende WISO Büro Komplett.
--
Danke schon mal im Voraus
Christian
Re: Netto-Rechnung
am 06.03.2006 16:14:00 von Martin Hentrich
On Mon, 6 Mar 2006 16:03:14 +0100, "Christian Barth"
<> wrote:
>hab' da neulich eine "Netto-Rechnung" von einem deutschen Grosshändler=
=20
>erhalten ("Zahlbar 14 Tage netto").=20
Das bedeutet nicht Netto im Sinne von "ohne Mehrwertsteuer" sondern
das bedeutet ohne Abzug von Skonto... Halt ein gängiger Terminus
Kaufmannicus germanicus... :-)
Verwexel dat nich... ;-)
>Wie soll ich das verbuchen? Als "EU=20
>umsatzsteuerfrei mit VSt-Abzug 16%"?=20
Ist nicht umsatzsteuerfrei, siehst du doch auf der Rechnung!
>Sorry für die Frage, aber ich bin kein=20
>gelernter Buchhalter und hab immer gelesen, dass eine Rechnung brutto=20
>bezahlt wird,...
Stimmt - und auch *ohne* gewillkürten Skontoabzug!
>...und ich davon dann die VSt abziehen kann. Wenn ich nun damit=20
>weg komme, dass ich netto bezahlen und der Grosshändler die Steuer =
direkt=20
>bezahlt, würde das mein Konto natürlich entlasten.
Du mußt aber auch die MwSt. Zahlen!
Martin
Re: Netto-Rechnung
am 06.03.2006 16:24:53 von Martin Schoenbeck
Hallo Christian,
Christian Barth schrieb:
> Hallo Zusammen,
>
> hab' da neulich eine "Netto-Rechnung" von einem deutschen Grosshändler
> erhalten ("Zahlbar 14 Tage netto").
Netto heißt nicht unbedingt 'Netto im Sinne des Umsatzsteuergesetzes'. Die
Begriffe netto, brutto, tara etc. gab es schon, da gab es noch überhaupt
keine Umsatzsteuer. Ansonsten ist die Frage hier eine FAQ, google sollte
also hilfreich sein. Oder kurz: netto heißt hier: die volle Summe.
Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Re: Netto-Rechnung
am 06.03.2006 16:59:17 von Matthias Kryn
Christian Barth schrieb:
> Hallo Zusammen,
>
> hab' da neulich eine "Netto-Rechnung" von einem deutschen
> Grosshändler erhalten ("Zahlbar 14 Tage netto"). Wie soll ich
> das verbuchen? Als "EU umsatzsteuerfrei mit VSt-Abzug 16%"?
*grien* Das ist Kaufmannsdeutsch und heißt "keine Abzüge".
> Sorry für die Frage, aber ich bin kein gelernter Buchhalter
> und hab immer gelesen, dass eine Rechnung brutto bezahlt
> wird, und ich davon dann die VSt abziehen kann.
Halte das auch weiterhin so :-)
> Wenn ich nun
> damit weg komme, dass ich netto bezahlen und der Grosshändler
> die Steuer direkt bezahlt, würde das mein Konto natürlich
> entlasten.
Das geht in Spezialfällen (Umkehr der Steuerschuld), z.B. bei
13b UStG.
Grüße
Matthias
Re: Netto-Rechnung
am 08.03.2006 14:18:49 von Frank Hucklenbroich
Am Mon, 6 Mar 2006 16:03:14 +0100 schrieb Christian Barth:
> hab' da neulich eine "Netto-Rechnung" von einem deutschen Grosshändler
> erhalten ("Zahlbar 14 Tage netto").
Das heißt lediglich, daß Du kein Skonto abziehen darfst.
Also nicht "netto" im Sinne von "umsatzsteuerfrei"!
Die Umsatzsteuer ist da selbstverständlich mit drin.
Grüße,
Frank