Behinderte Tochter und Steuererklärung
Behinderte Tochter und Steuererklärung
am 07.03.2006 11:22:23 von Matt Reibser
Wir haben eine 22 Jahre alte behindert Tochter, die bei uns zu Hause
wohnt. Nun steht unsere Steuererklärung an. Viele Dinge, die ich
absetzen kann, sind mir bekannt, so die ganzen Krankheitskosten, den
Fahrtkostenpauschbetrag, die Behinderung, den Pflegepauschbetrag etc.
Aber: Kann ich z.B. auch den Mietkostenanteil (sie kann ja nicht alleine
leben) die regelmässigen Aufbesserungen ihres Taschengeldes (sie bekommt
nur ein sehr geringes Geld des Arbeitsamtes) und derartiges als
Belastungen angeben?
Was verbirgt sich in diesem Zusammenhang hinter dem begriff "dauernde
Lasten"? Hat das etwas damit zu tun.
Für ein paar hilfreiche Antworten wäre ich dankbar
Gruss, Matt
Re: Behinderte Tochter und Steuererklärung
am 07.03.2006 11:59:16 von Martin Hentrich
On Tue, 7 Mar 2006 11:22:23 +0100, Matt Reibser <>
wrote:
>Aber: Kann ich z.B. auch den Mietkostenanteil (sie kann ja nicht alleine=
=20
>leben)...
Die Mietkosten hättet ihr doch auch ohne Tochter?
"Aufwendungen erwachsen dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er
sich ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen
nicht entziehen kann und soweit die Aufwendungen den Umständen nach
notwendig sind und einen angemessenen Betrag nicht übersteigen."
>... die regelmässigen Aufbesserungen ihres Taschengeldes (sie bekommt=20
>nur ein sehr geringes Geld des Arbeitsamtes)...
Wohl eher nein.
>... und derartiges...
Was denn *noch*?
>... als Belastungen angeben?
Martin
Re: Behinderte Tochter und Steuererklärung
am 07.03.2006 13:45:00 von Matt Reibser
In <> Martin Hentrich wrote:
> On Tue, 7 Mar 2006 11:22:23 +0100, Matt Reibser <>
> wrote:
>
>>Aber: Kann ich z.B. auch den Mietkostenanteil (sie kann ja nicht
>>alleine leben)...
>
> Die Mietkosten hättet ihr doch auch ohne Tochter?
Nein, eigentlich nicht. Dann wahrscheinlich bereits auf eigenen Füssen
und wir hätten eine kleinere, nicht schwerbehindertengerechte und damit
billigere Wohnung
...
>>... und derartiges...
>
> Was denn *noch*?
Alles was möglich ist... Das "noch" brauchst du nicht fett zu schreiben.
Ich kann dir gerne mal näher erläutern, was es bedeuten kann (auch
finanziell) ein behindertes Kind gross zu ziehen. Nicht dass ich mich
darüber beklagen will (das Kind ist ein Sonnenschein), aber dennoch eine
Belastung, die sich manche Aussenstehende nicht vorstellen können ist es
allemal.
Matt
Re: Behinderte Tochter und Steuererklärung
am 07.03.2006 16:13:23 von Martin Schoenbeck
Hallo Martin,
Martin Hentrich schrieb:
> Was denn *noch*?
So langsam wird Deine 'zahlt gefälligst ohne Murren Steuern, und zwar
möglichst viel' Attitüde nervig. Klar, ich zahle gerne viel Steuern. Wenn
die Ursache entsprechende Einkünfte sind. Aber die Möglichkeiten, das zu
versteuernde Einkommen um bestimmte Beträge zu vermindern hat der
Gesetzgeber in den meisten Fällen nicht geschaffen, weil ihm gerade mal
danach war. Sondern im Regelfall, weil er vernünftige Gründe sieht, daß
diese Beträge dem Steuerpflichtigen nicht mehr im für andere
Steuerpflichtigen üblichen Maß frei zur Verfügung stehen. Infolgedessen ist
es nicht nur nicht unverschämt, diese Beträge auch ausnutzen zu wollen,
wenn sie einem denn zustehen, sondern geradezu notwendig. Sonst hätte der
Gesetzgeber sie nämlich nicht von der Besteuerung ausgenommen.
Das mal ganz generell. Diesen Satz dann noch im Zusammenhang mit einem
behinderten Kind zu bringen, zeugt doch von ziemlicher Ahnungslosigkeit,
was die Belastungen durch ein solches Kind anbetrifft. Selbst wenn man sie
noch so gern trägt, die meisten Eltern würden sicher liebend gern das
Doppelte an Steuern zahlen, wenn dafür das Kind gesund wäre. Aber die Wahl
hat man eben nicht.
@Matt: Daß Du Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen kannst weißt Du?
Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Re: Behinderte Tochter und Steuererklärung
am 07.03.2006 21:31:27 von Michael Liedtke
Matt Reibser <> schrieb am Tue, 7 Mar 2006
>Aber: Kann ich z.B. auch den Mietkostenanteil (sie kann ja nicht alleine
>leben) die regelmässigen Aufbesserungen ihres Taschengeldes (sie bekommt
>nur ein sehr geringes Geld des Arbeitsamtes) und derartiges als
>Belastungen angeben?
Sie bekommt Geld vom Arbeitsamt und Du zahlst ihr Taschengeld?
Was für eine Leistung bezieht sie?
Eigentlich ist das doch ganz einfach, Du setzt das als Unterhalt
von den Steuern ab. Es wird ja bei ihr als Einkommen angerechnet.
Re: Behinderte Tochter und Steuererklärung
am 07.03.2006 22:51:42 von Matt Reibser
In <luzcdacbpzyu$> Martin Schoenbeck wrote:
> Hallo Martin,
>
> Martin Hentrich schrieb:
> ...
>
Das mal ganz generell. Diesen Satz dann noch im Zusammenhang mit einem
> behinderten Kind zu bringen, zeugt doch von ziemlicher
> Ahnungslosigkeit, was die Belastungen durch ein solches Kind
> anbetrifft. Selbst wenn man sie noch so gern trägt, die meisten Eltern
> würden sicher liebend gern das Doppelte an Steuern zahlen, wenn dafür
> das Kind gesund wäre. Aber die Wahl hat man eben nicht.
Danke...
> @Matt: Daß Du Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen kannst weißt Du?
Das kann ich wohl nicht, solange das Kind noch zu Hause wohnt. Wir
hatten das auch gedacht, aber die Rechtsprechung ist hier sehr
uneinheitlich. Mal entscheiden die Gerichte pro Grundsicherung, mal
dagegen. Momentan eher eine Angelegenheit, die den nervlichen (und auch
den finanziellen) Aufwand nicht lohnt.
Trotzdem danke für den Hinweis
Matt
Re: Behinderte Tochter und Steuererklärung
am 07.03.2006 23:19:51 von Martin Schoenbeck
Hallo Matt,
Matt Reibser schrieb:
> In <luzcdacbpzyu$> Martin Schoenbeck wrote:
>> @Matt: Daß Du Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen kannst weißt Du?
>
> Das kann ich wohl nicht, solange das Kind noch zu Hause wohnt.
Das war vor 2003 so.
> Wir
> hatten das auch gedacht, aber die Rechtsprechung ist hier sehr
> uneinheitlich. Mal entscheiden die Gerichte pro Grundsicherung, mal
> dagegen.
Bist Du sicher, daß das Urteile sind, die sich schon auf den Stand nach
2003 beziehen? Das Gesetz ist da eigentlich sehr eindeutig. Jedenfalls wenn
das Kind nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten.
> Momentan eher eine Angelegenheit, die den nervlichen (und auch
> den finanziellen) Aufwand nicht lohnt.
Du gehst zum Sozialamt, läßt Dir das Antragsformular geben und füllst das
aus. Solange Du nicht mehr als 100.000 EUR verdienst, darf das doch
überhaupt keine Probleme geben. Und wenn doch, ist der
Verwaltungsgerichtsweg ja nicht so teuer. Und was den nervlichen Aufwand
anbetrifft läßt Du das einfach einen Anwalt machen, bei der klaren
Rechtslage sollte das doch kein Thema sein.
Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Re: Behinderte Tochter und Steuererklärung
am 08.03.2006 07:18:52 von Achim Waldek
Am Tue, 7 Mar 2006 16:13:23 +0100 schrieb Martin Schoenbeck:
> Hallo Martin,
>
> Martin Hentrich schrieb:
>
>> Was denn *noch*?
>
[...]
> Aber die Möglichkeiten, das zu
> versteuernde Einkommen um bestimmte Beträge zu vermindern hat der
> Gesetzgeber in den meisten Fällen nicht geschaffen, weil ihm gerade mal
> danach war. Sondern im Regelfall, weil er vernünftige Gründe sieht, daß
> diese Beträge dem Steuerpflichtigen nicht mehr im für andere
> Steuerpflichtigen üblichen Maß frei zur Verfügung stehen. Infolgedessen ist
> es nicht nur nicht unverschämt, diese Beträge auch ausnutzen zu wollen,
> wenn sie einem denn zustehen, sondern geradezu notwendig. Sonst hätte der
> Gesetzgeber sie nämlich nicht von der Besteuerung ausgenommen.
Ack, das auch einmal vorneweg.
> Das mal ganz generell. Diesen Satz dann noch im Zusammenhang mit einem
> behinderten Kind zu bringen, zeugt doch von ziemlicher Ahnungslosigkeit,
> was die Belastungen durch ein solches Kind anbetrifft. Selbst wenn man sie
> noch so gern trägt, die meisten Eltern würden sicher liebend gern das
> Doppelte an Steuern zahlen, wenn dafür das Kind gesund wäre. Aber die Wahl
> hat man eben nicht.
Auch hier Ack.
Die Frage ist aber grundsätzlich, dass aufgrund des Schicksales im Prinzip
nur die finanziellen Mehraufwendungen abzugsfähig sind. Was ja auch gerecht
gegenüber denjenigen ist, die ein "normales Leben" führen.
> @Matt: Daß Du Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen kannst weißt Du?
Und das wiederum finde ich auch okay, die anderen angedachten Argumente
finde ich schon ein wenig an den Haaren herbeigezogen, bei allem
Verständnis.
Gruß