Forschungsaufenthalt (USA)
Forschungsaufenthalt (USA)
am 08.03.2006 10:45:17 von Jan
Guten Morgen liebe Steuer-Gruppe!
Ich sitze übr meiner Steuererklärung und grüble, wie ich eine
Dienstreise angeben soll. Ich schildere kurz die Situation. Als
wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Universität konnte ich im
September 2005 im Rahmen einer Hochschulpartnerschaftsvereinbarung vier
Wochen in den USA verbringen. Der Aufenthalt diente Forschungszwecken,
war also beruflich veranlasst. Die Kosten für den Flug hat meine
Heimatuniversität aus den Töpfen einer freien Stiftung übernommen
(also strenggenommen nicht mein Arbeitgeber), von der
Partneruniversität bekam ich eine Unterkunft gestellt und etwa 500 $
Lebenskostenstipendium. Alle sonstigen Kosten habe ich selbst getragen
(Fahrtkosten/Verpflegung). Nun frage ich mich, wie ich das in der
Steuererklärung angeben kann. Kann mir jemand weiterhelfen?
Allerbeste Grüße,
Jan-H.Passoth
Re: Forschungsaufenthalt (USA)
am 08.03.2006 16:00:29 von Gerd Kluger
<
Guten Morgen liebe Steuer-Gruppe!
Ich sitze übr meiner Steuererklärung und grüble, wie ich eine
Dienstreise angeben soll. Ich schildere kurz die Situation. Als
wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Universität konnte ich im
September 2005 im Rahmen einer Hochschulpartnerschaftsvereinbarung vier
Wochen in den USA verbringen. Der Aufenthalt diente Forschungszwecken,
war also beruflich veranlasst. Die Kosten für den Flug hat meine
Heimatuniversität aus den Töpfen einer freien Stiftung übernommen
(also strenggenommen nicht mein Arbeitgeber), von der
Partneruniversität bekam ich eine Unterkunft gestellt und etwa 500 $
Lebenskostenstipendium. Alle sonstigen Kosten habe ich selbst getragen
(Fahrtkosten/Verpflegung). Nun frage ich mich, wie ich das in der
Steuererklärung angeben kann. Kann mir jemand weiterhelfen?
=================================================
Ist doch eigentlich ganz einfach:
4 Wochen * Pauschbetrag für VMA Ausland (USA 38EUR/Tag) - 500$
Bleiben die Feinheiten
- höhere Beträge für z.B. Boston, Houston, San Francisco, New York, LA
- Abschläge für Tag des Hin- und Rückflugs
- Umrechnung der 500$ in EUR
Gruß
Gerd
Re: Forschungsaufenthalt (USA)
am 09.03.2006 09:42:39 von Jan
Lieben Dank!
Ich war mir nur nicht ganz sicher, schließlich kann ich die Flugkosten
und die Unterbringung ja nicht als meine Aufwendungen angeben. Und
Lebenshaltungskosten hat man ja auch hier - aber scheinbar nach
Steuerrecht offiziell mehr als in D. Aber warum 500=80? Ich war 30 Tage
dort (22 Arbeitstage + WE), das gäbe doch bei 38=80/Tag
1140=80/836=80, oder?=20
Viele Grüße!
Jan-H.
Re: Forschungsaufenthalt (USA)
am 09.03.2006 11:02:27 von Gerd Kluger
"Jan-H.Passoth" <
Lieben Dank!
Ich war mir nur nicht ganz sicher, schließlich kann ich die Flugkosten
und die Unterbringung ja nicht als meine Aufwendungen angeben. Und
Lebenshaltungskosten hat man ja auch hier - aber scheinbar nach
Steuerrecht offiziell mehr als in D. Aber warum 500?? Ich war 30 Tage
dort (22 Arbeitstage + WE), das gäbe doch bei 38?/Tag
1140?/836?, oder?
===========================================================
Du schriebst doch selbst, dass Du 500$ für Lebenskosten
erhalten hast, also mußt Du diese von den Verpflegungsmehr-
aufwendungen (30 Tage * 38 EUR) abziehen. Und Flugkosten und
Unterkunft kannst Du nicht angeben, da diese voll erstattet
wurden bzw. Dir dafür keine Kosten entstanden sind.
Die 38 EUR/Tag gelten übrigens nur für USA allgemein, für
bestimmte Städte sind die Sätze höher (siehe meine vorherige
Antwort).
Gruß
Gerd
Re: Forschungsaufenthalt (USA)
am 09.03.2006 11:36:06 von Christoph Stark
Gerd Kluger wrote:
> Ist doch eigentlich ganz einfach:
> 4 Wochen * Pauschbetrag für VMA Ausland (USA 38EUR/Tag) - 500$
Gibt es da eigentlich auch eine "Schmerzgrenze" seitens des FA? Mir steht
ein ähnlicher Aufenthalt -- allerdings für insg. 6 Monate -- nämlich auch
bevor. Bin ebenfalls wiss. MA und gehe zu Forschungszwecken für ein halbes
Jahr nach Auckland, NZ. Habe mich zu dem Zweck beurlauben lassen
(Sonderurlaub unter Wegfall der Bezüge, die Zeit der Beurlaubung gilt als
Beschäftigungszeit; finanziere mich dann über ein Stipendium und schieße
noch privat ein bisschen was dazu).
Summa summarum stellt sich mir die Frage, was ich alles in geeigneter Form
steuerlich absetzen kann; ich denke nicht nur an den Flug und Visa-Kosten,
etc. sondern z.B. auch
* Einlagerung meiner Möbel in D und Auslagen für Speditionsunternehmen
(Kündigung der Wohnung und Einlagerung ist billiger als die Wohnung für 6
Monate unbenutzt zu halten)
* Wohnung im Ausland
* Kann ich für 6 Monate etwa auch Verpflegungsaufwendungen geltend machen?
Als Dienstreise geht das ganze wohl nicht mehr durch (Dreimonatsfrist); wo
sollte ich die Ausgaben also im Rahmen meiner ESt-Erklärung
berücksichtigen? Evtl. Fort- und Weiterbildung, da der Aufenthalt (auch)
meiner Dissertation dient?
Viele Grüße
Christoph
--
Reply to:
christoph[dot]stark[at]tu-clausthal[dot]de
Re: Forschungsaufenthalt (USA)
am 09.03.2006 14:19:11 von Gerd Kluger
"Christoph Stark" <
> Gerd Kluger wrote:
>
>> Ist doch eigentlich ganz einfach:
>> 4 Wochen * Pauschbetrag für VMA Ausland (USA 38EUR/Tag) - 500$
>
> Gibt es da eigentlich auch eine "Schmerzgrenze" seitens des FA? Mir steht
Die Schmerzgrenze sind üblicherweise die 3 Monate. Es kann aber auch so
sein, dass der Betrag wegen *offensichtlich unzutreffender Besteuerung*
gekürzt wird. Gerade bei Studienaufenthalten halte ich die Gefahr für
gegeben.
> ein ähnlicher Aufenthalt -- allerdings für insg. 6 Monate -- nämlich auch
> bevor. Bin ebenfalls wiss. MA und gehe zu Forschungszwecken für ein halbes
> Jahr nach Auckland, NZ. Habe mich zu dem Zweck beurlauben lassen
> (Sonderurlaub unter Wegfall der Bezüge, die Zeit der Beurlaubung gilt als
> Beschäftigungszeit; finanziere mich dann über ein Stipendium und schieße
> noch privat ein bisschen was dazu).
>
> Summa summarum stellt sich mir die Frage, was ich alles in geeigneter Form
> steuerlich absetzen kann; ich denke nicht nur an den Flug und Visa-Kosten,
> etc. sondern z.B. auch
> * Einlagerung meiner Möbel in D und Auslagen für Speditionsunternehmen
> (Kündigung der Wohnung und Einlagerung ist billiger als die Wohnung für 6
> Monate unbenutzt zu halten)
> * Wohnung im Ausland
> * Kann ich für 6 Monate etwa auch Verpflegungsaufwendungen geltend machen?
>
> Als Dienstreise geht das ganze wohl nicht mehr durch (Dreimonatsfrist); wo
> sollte ich die Ausgaben also im Rahmen meiner ESt-Erklärung
> berücksichtigen? Evtl. Fort- und Weiterbildung, da der Aufenthalt (auch)
> meiner Dissertation dient?
Ich weiss ja nicht, wie das mittlerweile ist (ändert sich ja laufend), aber
ich kenne das noch so, dass jeder Hinweis auf Dissertation eher schädlich
ist ;-)
Wenn das ganze von vornherein nur auf auf 6 Monate ausgelegt ist geht vielleicht
auch DHHF? Das wäre für Dich eigentlich optimal. Kritisch könnte das mit der
Beurlaubung werden. Kannst Du Dir nicht ein Schreiben Deines AG besorgen, dass
Du den Aufenthalt auf seine Veranlassung vornimmst?
Gruß
Gerd
Re: Forschungsaufenthalt (USA)
am 09.03.2006 14:25:53 von unknown
Post removed (X-No-Archive: yes)
Re: Forschungsaufenthalt (USA)
am 09.03.2006 14:55:51 von Christoph Stark
Gerd Kluger wrote:
>> Als Dienstreise geht das ganze wohl nicht mehr durch (Dreimonatsfrist);
>> wo sollte ich die Ausgaben also im Rahmen meiner ESt-Erklärung
>> berücksichtigen? Evtl. Fort- und Weiterbildung, da der Aufenthalt (auch)
>> meiner Dissertation dient?
>
> Ich weiss ja nicht, wie das mittlerweile ist (ändert sich ja laufend),
> aber ich kenne das noch so, dass jeder Hinweis auf Dissertation eher
> schädlich ist ;-)
Also in Bezug auf die Absetzung meines Arbeitszimmers in meiner letzten
Wohnung gab es wegen (oder trotz?) der Anführung der Diss. als Grund für
die berufliche Nutzung keine Probleme. Bei mir ist die Anfertigung der
Diss. aber auch Bestandteil meines Arbeitsvertrages bzw. meiner
Arbeitsplatzbeschreibung.
> Wenn das ganze von vornherein nur auf auf 6 Monate ausgelegt ist geht
> vielleicht auch DHHF? Das wäre für Dich eigentlich optimal. Kritisch
> könnte das mit der Beurlaubung werden. Kannst Du Dir nicht ein Schreiben
> Deines AG besorgen, dass Du den Aufenthalt auf seine Veranlassung
> vornimmst?
So ein Schreiben könnte ich vielleicht von meinem Prof. erhalten, sicher
nicht aber von der Uni-Verwaltung... ;-) Andererseits, in einem
Antwortschreiben von meinem Uni-Präsi auf meinen Antrag auf Beurlaubung
steht (in einem Nebensatz), dass ich aus "überwiegend dienstlichem
Interesse" beurlaubt werde. Was auch immer das bedeutet... ;-)
Was die doppelte Haushaltsführung angeht: Geht das denn überhaupt, wenn ich
meine Wohnung in D für die Zeit des Auslandsaufenthaltes auflöse? Die
Wohnung nur wegen der Möglichkeit der Geltendmachung einer DHHF zu behalten
rechnet sich m.E. nicht (Differenz zwischen Miete und Einlagerung ca. 400
EUR pro Monat).
Viele Grüße
Christoph
--
Reply to:
christoph[dot]stark[at]tu-clausthal[dot]de
Re: Forschungsaufenthalt (USA)
am 09.03.2006 15:11:47 von Christoph Stark
Bodo Moeller wrote:
> Geht es um ein in Deutschland gezahltes steuerfreies Stipendium? Dann
> interessiert Dich sicherlich § 3c EStG:
> Anteilige Abzüge
>
> (1) Ausgaben dürfen, soweit sie mit steuerfreien Einnahmen in
> unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, nicht als
> Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden; Absatz 2
> bleibt unberührt.
Autsch; das war mir überhaupt nicht bewusst. Ich hätte die Leistungen aus
dem Stipendium jetzt einfach auf der Haben-Seite verbucht...
> Falls die potentiell abzusetzenden Beträge die Einnahmen aus dem
> Stipendium übersteigen, wird's natürlich interessant.
Ja; und so dicke, dass es für die Bestreitung sämtlicher Ausgaben, die ich
in NZ voraussichtlich haben werde, ist das Stipendium auch nicht... Aber um
die Frage beantworten zu können, wäre es wichtig zu wissen, was ich denn
potentiell alles absetzen könnte? Wie sieht's aus mit FLug, Visum-Kosten,
Bewerbungskosten, Wohnung, Kosten der Lebenshaltung (Lebensmittel
(Verpflegung), Nebenkosten der Wohnung, ...), Auslandskrankenversicherung,
Telekommunikationsaufwendungen, Fahrtkosten Wohnung <-> Uni in Auckland,
etc.
> Und den Umzug
> zurück nach Deutschland würde ich mir ansehen (beruflich bedingt,
> oder?).
Hmm. Ich wechsele ja nicht wirklich den Job, sondern ich kehre nach Ende
meiner Beurlaubung an meinen alten Arbeitsplatz zurück (sofern ich nicht
bei Rückkehr nach D einen neuen Job in D habe, da meine Diss sich kurz vor
der Fertigstellung befindet... ;-) )
Schöne Grüße
Christoph
--
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Re: Forschungsaufenthalt (USA)
am 10.03.2006 17:12:24 von Gerd Kluger
"Christoph Stark" <
> Was die doppelte Haushaltsführung angeht: Geht das denn überhaupt, wenn ich
> meine Wohnung in D für die Zeit des Auslandsaufenthaltes auflöse? Die
> Wohnung nur wegen der Möglichkeit der Geltendmachung einer DHHF zu behalten
> rechnet sich m.E. nicht (Differenz zwischen Miete und Einlagerung ca. 400
> EUR pro Monat).
Nein, eigentlich hast Du Recht, ohne Wohnung kein Doppelter Haushalt.
Ob ich mir allerdings den Stress machen würde, für 6 * 400 = 2400 EUR
meine Wohnung komplett zu räumen, bei Heimkehr mir dann eine neue
zu suchen und dann wieder alles einzuräumen - also mir wäre das zu
aufwendig. Aber gut, vielleicht hast Du ja nur ein Zimmer ...
Gruß
Gerd
Re: Forschungsaufenthalt (USA)
am 10.03.2006 18:00:23 von Christoph Stark
Gerd Kluger wrote:
> Ob ich mir allerdings den Stress machen würde, für 6 * 400 = 2400 EUR
> meine Wohnung komplett zu räumen, bei Heimkehr mir dann eine neue
> zu suchen und dann wieder alles einzuräumen - also mir wäre das zu
> aufwendig.
Für ca. 500 EUR macht das bei 15 cbm Möbeln im 2. Stock jede x-beliebige
Spedition vor Ort... Für die Ersparnis (> 1 Monatsgehalt) nehme ich ein
bisschen Stress gerne auf mich, aber da muss natürlich jeder seine
individuelle Präferenzfunktion hinterlegen... ;-)
Viele Grüße
Christoph
--
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christoph[dot]stark[at]tu-clausthal[dot]de