Postquittung "Frachtprodukte national"(Paket) für AN absetzbar ?
am 08.03.2006 20:14:01 von Andreas Cremer
Hallo,
bin normaler Arbeitnehmer, mit Fahrkosten und ein paar
Werbungskosten(Blindbewerbungen), ansonsten einfache
Standartsteuererklärung.
Bisher war es mit den Briefmarken und auch Paketentwertungsquittungen bei
der Steuererklärung ja recht einfach das man alles was man im Jahr an
irgendwelchen "Postwertzeichen"-Quittungen gesammelt hat, der
Steuererklärung beigetan hat und die als Werbungskosten auch Problemlos
anerkannt wurden. Da auch bei den Paketquittungen immer "Postwertzeichen"
drauf stand konnte das Finanzamt nicht direkt erkennen ob es sich um nen
Haufen Briefe oder Päckchen gehandelt hat.
Nun unterscheidet die Post aber seit letztem Jahr auf den Quittungen
zwischen "Labelfreimachung", also Briefmarken und zwischen "Frachtprodukte
international" (Päckchen, Pakete).
Vermute ich richtig, dass beim 0815 Standart-Menschen und seiner
Steuererklärung diese "Frachtprodukt"-Quittungen nun nicht als
Werbungskosten anerkannt werden ?
Gibt es überhaupt einen sinnvollen steuerlich absetzbaren Anlass, dass man
als normaler Arbeitnehmer "Frachtproduktquittungen" als Werbungskosten
absetzen kann ?
Danke & Gruss,
Andreas
Re: Postquittung "Frachtprodukte national"(Paket) für AN absetzbar ?
am 08.03.2006 20:42:15 von Eric Lorenz
Andreas Cremer schrieb:
>
> Gibt es überhaupt einen sinnvollen steuerlich absetzbaren Anlass, dass man
> als normaler Arbeitnehmer "Frachtproduktquittungen" als Werbungskosten
> absetzen kann ?
Wenn es wirklich Werbungskosten sind, die du begründen kannst...
z.b. Rücksendung oder Reparatursendung von Arbeitsmitteln etc.
Eric
Re: Postquittung "Frachtprodukte national"(Paket) für AN absetzbar ?
am 08.03.2006 21:23:05 von Lutz Schulze
On Wed, 8 Mar 2006 20:14:01 +0100, "Andreas Cremer" <>
wrote:
>Hallo,
>
>bin normaler Arbeitnehmer, mit Fahrkosten und ein paar
>Werbungskosten(Blindbewerbungen), ansonsten einfache
>Standartsteuererklärung.
>
>Bisher war es mit den Briefmarken und auch Paketentwertungsquittungen bei
>der Steuererklärung ja recht einfach das man alles was man im Jahr an
>irgendwelchen "Postwertzeichen"-Quittungen gesammelt hat, der
>Steuererklärung beigetan hat und die als Werbungskosten auch Problemlos
>anerkannt wurden.
Irgendwelche Quittungen anerkannt? Ohne Begründung wofür? Wurde denn
überhaupt der Freibetrag für AN erreicht, so dass sich die Quittungen
auswirken konnten?
>Gibt es überhaupt einen sinnvollen steuerlich absetzbaren Anlass, dass man
>als normaler Arbeitnehmer "Frachtproduktquittungen" als Werbungskosten
>absetzen kann ?
Wenn sie in den Jahren vorher eingereicht wurden (auch wenn damals was
anderes draufstand), muss es doch einen Anlass gegeben haben, oder
habe ich da jetzt irgendwas falsch verstanden?
Lutz
--
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