Nachtraegliche Anschaffungskosten
am 08.03.2006 22:33:47 von Volker NeurathHallo alle,
folgendes:
was zählt eigentlic h alles zu den "Nachträglichen Anschaffungskosten"
im Sinne von §255(1) Satz 3 HGB? Und vor allem: wie lange nach
anschaffung eines Wirtschaftsgutes kann bei Erweiterungen noch von
"nachträglichen Anschaffungskosten" gesprochen werden?
Konkretes, fiktives Beispiel:
Fa. Hoffmann & Krisnix kauft eine neue 200to-Presse und lässt diese
montieren. Die Presse ist am 01.03. einsatzbereit.
Nach 3 Monaten Betrieb stellt man fest, dass die Presse ungünstig in
die Produktion eingegliedert ist, man entschliesst sich, eine neue
Produktionshalle zu errichten, um die Presser besser nutzen zu können.
die halle wird am 01.09. bezugsfertig, am 05.09. wird die Presse
umgesetzt.
Sind die Kosten für das Umsetzen noch "nachträgliche
Anschaffungskosten"?
Anderes Beipiel:
Der Buchhalter der o.g. Fa. Hans Geiz bekommt am 01.02. einen neuen
Firmenwagen. Anfangs ohne Radio stellt er schnell fest: das ist
ätzend.
Also lässt er mit Genehmigung der Firmenleitung ein Radio einbauen,
das geschieht am 10.02.
Nachträgliche Anschaffungskosten?
Wie sieht es auch, wenn sich H. Geiz damit bis zum 01.10. Zeit
gelassen hätte?
Ach ja: bei google eingeben "nachträgliche Anschaffungskosten" und
ihr werdet erschlagen von suchergebnissen - die alle sichten ist quasi
unmöglich...
Volker
--
Im uebrigen bin ich der Meinung, dass TCPA verhindert werden muss.
www.againsttcpa.com