Steuern bei Vergütung durch GbR
Steuern bei Vergütung durch GbR
am 09.03.2006 02:14:50 von Ulrich Hoffmann
An einer GbR seien A und B zu je 50 % beteiligt.
A erstellt für die GbR ein Gutachten und erhält von der
GbR eine Vergütung von 10.000 Euro. Wieviel muss A
versteuern:
- 5.000 Euro, weil er zwar 10.000 Euro Einnahmen hat,
sich gleichzeitig sein Gewinnanteil an der GbR um
5.000 Euro reduziert, da die 10.000 Euro ja Kosten der
GbR sind, und beide Einnahmen für die Versteuerung
zusammengeführt werden?
- Was sonst ist ggf. zu beachten, wenn A von der GbR
vergütet wiurd?
Danke!
UH
Re: Steuern bei Vergütung durch GbR
am 09.03.2006 13:43:33 von Florian Kleinmanns
"Ulrich Hoffmann" <> schrieb:
>A erstellt für die GbR ein Gutachten und erhält von der
>GbR eine Vergütung von 10.000 Euro. Wieviel muss A
>versteuern:
Seine Einkünfte. Und zwar sowohl die Vergütung, die er privat erhält,
wie auch den ihm zugerechneten (durch die Vergütung verminderten) Anteil
der GbR-Einkünfte.
Grüße
Florian
--
Mail to the "From" address will be silently discarded. Use the
"Reply-To" address only.
Re: Steuern bei Vergütung durch GbR
am 09.03.2006 22:52:36 von Matthias Reichelt
Hi Ulrich,
"Ulrich Hoffmann" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
>
> An einer GbR seien A und B zu je 50 % beteiligt.
>
> A erstellt für die GbR ein Gutachten und erhält von der
> GbR eine Vergütung von 10.000 Euro. Wieviel muss A
> versteuern:
> - 5.000 Euro, weil er zwar 10.000 Euro Einnahmen hat,
> sich gleichzeitig sein Gewinnanteil an der GbR um
> 5.000 Euro reduziert, da die 10.000 Euro ja Kosten der
> GbR sind, und beide Einnahmen für die Versteuerung
> zusammengeführt werden?
> - Was sonst ist ggf. zu beachten, wenn A von der GbR
> vergütet wiurd?
A) die Vergütung erfolgt auf Grundlage als Gesellschafter,
also nicht wie unter fremden Dritten, mehr als Gesellschafterbeitrag:
Die Leistung mindert nicht Gewinn; typische Entnahme. Verteilung des
Gewinn´s nach Gewinnverteilungsbeschluß.
B) die Vergütung erfolgt wie unter Fremden Dritten:
a) Betriebsausgabe in GBR
b) Korrektur des Ergebnisses der GbR um Anteil Ges.=10T?
c) Geser bekommt vorab 10T? zugerechnet.
Ergebnis: aus Sicht der GbR:
10 T? BA.
Ergebnis wir um 10T? erhöht.
10T? werden dem Geser zugerechnet.
Beim anderen Geser Gewinnverteilung entsprechend des Ergebnis der GBR.
Das sind die Varianten. Anwendung nach Auslegung des Vertrages.
Gruß Matthias
Wie die Verträge eben auszulegen sind, erfolgt
Re: Steuern bei Vergütung durch GbR
am 10.03.2006 00:43:40 von Ulrich Hoffmann
"Matthias Reichelt" schrieb:
>> An einer GbR seien A und B zu je 50 % beteiligt.
>>
>> A erstellt für die GbR ein Gutachten und erhält von der
>> GbR eine Vergütung von 10.000 Euro. Wieviel muss A
>> versteuern:
>> - 5.000 Euro, weil er zwar 10.000 Euro Einnahmen hat,
>> sich gleichzeitig sein Gewinnanteil an der GbR um
>> 5.000 Euro reduziert, da die 10.000 Euro ja Kosten der
>> GbR sind, und beide Einnahmen für die Versteuerung
>> zusammengeführt werden?
>> - Was sonst ist ggf. zu beachten, wenn A von der GbR
>> vergütet wiurd?
> B) die Vergütung erfolgt wie unter Fremden Dritten:
Ist das regelmäßig möglich, dass ein Gesellschafter (hier A)
wie ein Dritter beauftragt wird und bei der Gbr Kosten verur-
sacht? Oder kann es Probleme mit der Anerkennung geben
(ich meine prinzipielle Probleme, nicht solche, die daraus
resultieren, dass es an einschlägigen, dokumentierten Verein-
barungen fehlt, oder dass die Gutachtertätigkeit nach Gesell-
schaftervertrag unentgeltlich zu erbringen ist).
> a) Betriebsausgabe in GBR
> b) Korrektur des Ergebnisses der GbR um Anteil Ges.=10T?
> c) Geser bekommt vorab 10T? zugerechnet.
>
> Ergebnis: aus Sicht der GbR:
Interessiert die? Die zahlt doch keine Steuern!?
> 10 T? BA.
> Ergebnis wir um 10T? erhöht.
> 10T? werden dem Geser zugerechnet.
Aus Sicht von A: Gewinn der GbR wird um 10.000 EUR vermindert,
also von G auf G - 10.000, und damit der Gewinnanteil von A
von 1/2 x G auf 1/2 x (G - 10.000) = 1/2 G - 5.000.
Er muss also versteuern:
10.000 (Vergütung) + 1/2 G - 5.000 = 1/2 G + 5.000.
==> A muss aus wegen seiner Gutachtertätigkeit zusätzliche 5.000
versteuern.
(Das war meine Ausgangsfrage.)
Korrekt?
Re: Steuern bei Vergütung durch GbR
am 11.03.2006 09:44:48 von Matthias Reichelt
Hallo Ulrich,
"Ulrich Hoffmann" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
>
> "Matthias Reichelt" schrieb:
>
>>> An einer GbR seien A und B zu je 50 % beteiligt.
>>>
>>> A erstellt für die GbR ein Gutachten und erhält von der
>>> GbR eine Vergütung von 10.000 Euro. Wieviel muss A
>>> versteuern:
>>> - 5.000 Euro, weil er zwar 10.000 Euro Einnahmen hat,
>>> sich gleichzeitig sein Gewinnanteil an der GbR um
>>> 5.000 Euro reduziert, da die 10.000 Euro ja Kosten der
>>> GbR sind, und beide Einnahmen für die Versteuerung
>>> zusammengeführt werden?
>>> - Was sonst ist ggf. zu beachten, wenn A von der GbR
>>> vergütet wird?
>
>> B) die Vergütung erfolgt wie unter Fremden Dritten:
>
> Ist das regelmäßig möglich, dass ein Gesellschafter (hier A)
> wie ein Dritter beauftragt wird und bei der Gbr Kosten verur-
> sacht? Oder kann es Probleme mit der Anerkennung geben
> (ich meine prinzipielle Probleme, nicht solche, die daraus
> resultieren, dass es an einschlägigen, dokumentierten Verein-
> barungen fehlt, oder dass die Gutachtertätigkeit nach Gesell-
> schaftervertrag unentgeltlich zu erbringen ist).
Ja, als Beispiel H 33 -Kalk.Kosten Punkt Wert der eigenen Arbeitsleistung
Satz2 EStH.
Ing. erbringt Planungsleistungen an seine GbR, die ein Gebäude herstellt.
Hinweis:
Im Gesellschaftsvertrag sind regelmäßig solche Dinge verankert.
Bezeichnungen wie Vorab/Vorweg deuten auf gewinnanbhängige Vergütung hin,
wenn der Teil noch im Artikel Eigenkapital geregelt ist, wäre die Sache wohl
erst recht klar => keine Vergütung wie unter fremden Dritten, sondern
Gewinn.
Anders, wenn die Gesellschafter eine Vergütung erhalten, die unabhängig vom
erzielten Gewinn ist. Also Mieten, GF-Vergütungen etc.
Sowas ist (meistens) regelmäßig Aufwand aus sicht der GbR.
>
>> a) Betriebsausgabe in GBR
>> b) Korrektur des Ergebnisses der GbR um Anteil Ges.=10T?
>> c) Geser bekommt vorab 10T? zugerechnet.
>>
>> Ergebnis: aus Sicht der GbR:
>
> Interessiert die? Die zahlt doch keine Steuern!?
Richtig. Jedoch immer Ausgangspunkt der Gewinnverteilung.
Nach Abschluss der Gewinnverteilung Zurechnung zum Geser direkt.
>
>> 10 T? BA.
>> Ergebnis wir um 10T? erhöht.
>> 10T? werden dem Geser zugerechnet.
>
> Aus Sicht von A: Gewinn der GbR wird um 10.000 EUR vermindert,
> also von G auf G - 10.000, und damit der Gewinnanteil von A
> von 1/2 x G auf 1/2 x (G - 10.000) = 1/2 G - 5.000.
o.k. ich glaube ich hab´s geschnallt.
>
> Er muss also versteuern:
>
> 10.000 (Vergütung) + 1/2 G - 5.000 = 1/2 G + 5.000.
mathematisch ist das richtig, verstehen tue ich die Formel nicht.
Aber ich versuche Sie zu interpretieren:
Vorläufiger Gewinn G (vor Abzug Sondervergütung) + 50% der Sondervergütung.
>
> ==> A muss aus wegen seiner Gutachtertätigkeit zusätzliche 5.000
> versteuern.
Aber nur bezogen auf den vorläufigen Gewinn der GBR!
Zwischen den Gesern besteht aber eine Differenz von 10TEUR.
>
> (Das war meine Ausgangsfrage.)
>
> Korrekt?
Ja. Ist aber nicht so eine übliche Darstellung. Warum also nicht Darstellung
nach der Norm?
Gewinn GBR: 90.000 EUR
SVG A: 10.000 EUR
Gewinn EStG: 100.000 EUR
Verteilung: A B
100.000
-10.000 10.000
Rest
90.000
nach Nase 45.000 45.000
Summe 55.000 45,000
Interpretation:
Zwischen Gesern bleibt Differenz 10TEUR
Zwischen GBR-Gewinn (EStG)-ANteil Geser A (50% aus 100TEUR) und Gewinnanteil
besteht Differenz 5TEUR.